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Beschlussvorlage (Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 147 /X.L. Datum: 26.11.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Satzungsentwurf Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 95 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 ist eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr um 16 Cent erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in der Form der 3. Änderungssatzung vom 18.12.2012, in Kraft getreten am 01.01.2013, entsprechend anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister