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Beschlussvorlage (Anlage)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Anlage)

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Inhalt der Datei

Satzung zur i&nderung der Beitrags- und Geb0hrensatzung der Gemeinde Nettersheim f0r die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 IV. kiderungssatzung Aufgrund der §§7, 8 und 9 der Gemeindeordnung fOr das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt gekidert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetges fOr das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NR0 1 '1969, S. 712), zuletzt gekidert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) in Verbindung mit der Satzung Ober den Anschluss an die dffentliche Wasserversorgungsanlage und Ober die Abgabe von Wasser der Gemeincle,..Nettersheim hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung am 1642.20114:Jolgende 4. ' ,J1}1 ■1, , Satzung zur Anderung der Beitrags- und Gebithrensatzung Gemeinae Nettersheim fOr die Wasserversorgungsanlage beschlossen: §1 § 9 Absatz 5 erhlt folgende Fassung: (5) 4111 1 . Die VerbrauchsgebOhr betrgt brutto je,bm 1,55 €, welchè sich zusammensetzt aus einer NettogebOhr in Hhe vohl,45 €/cbm zzgl der zur Zeit gesetzlichen Umsatzsteuer (7 %) in Höhe von 0,10 €/cbm. Die zu erhebende Umsatzsteuer wird in] Bescheid gesondert ausgewiesen. 11 § 21„„, Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Netters h eim 1 6 ■111 2.201 4 ' Ii '" I ' 1 1 1 1 101 1 BOrgermeister " I 1111 1 1 1 ,