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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
27.02.15, 11:01
Aktualisiert
27.02.15, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 181 /X.L. Datum: 25.02.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 03.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. Sechs Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Schleidener Straße 34, 53947 Nettersheim-Marmagen Begründung: Zu 1: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2014 den Beschluss gefasst, am Feuerwehrgerätehaus in Frohngau einen Anbau herzustellen, zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen und den Maibaumständer zu verlegen. Zwischenzeitlich liegt die Baugenehmigung für den Anbau vor, so dass mit der Maßnahmenumsetzung kurzfristig begonnen werden soll. Bezüglich der Gestaltung der Nebenanlagen wurde endabgestimmt, dass auf der Grünfläche links neben dem Proberaum des Musikvereins drei weitere Parkplätze angelegt werden. Weiterhin ist vorgesehen, im linken Randbereich der neuen Parkplätze den neuen Maibauständer zu platzieren. Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, ist es erforderlich, eine Kastanie links neben dem Proberaum des Musikvereins, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt, zu entfernen. Aus diesem Grund ist für die Kastanie eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist vorgesehen, auf der verbleibenden Grünfläche im Bereich der neu angelegten Parkplätze ortstypische Gehölze zu pflanzen. 3 Die beschriebenen Maßnahmen, die Beseitigung der Kastanie sowie die geplante Ersatzbepflanzung wurden mit dem angrenzenden Nachbar abgestimmt, der sich hiermit einverstanden erklärt hat. Zu 2: Auf dem Grundstück Schleidener Straße 34 in Nettersheim-Marmagen stocken sechs Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Fichten haben eine schlechte Entwicklung. Weiterhin erschweren sie aufgrund ihres Ausmaßes die Nutzung des Gartengrundstückes. Zudem stocken sie sehr nahe an der Wohnbebauung des genannten Grundstückes bzw. des Nachbargrundstückes, so dass bei Windbruch Schäden an den Wohnhäusern entstehen könnten. Aufgrund des Vorgenannten ist für die sechs Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern, wodurch das Gartengrundstück insgesamt eine Aufwertung erfährt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister