Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
27.02.15, 11:01
Aktualisiert
27.02.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 181 /X.L.
Datum: 25.02.2015
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
03.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung:
1.
Eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
2.
Sechs Fichten, Antrag des Grundstückeigentümers Schleidener Straße 34,
53947 Nettersheim-Marmagen
Begründung:
Zu 1:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2014 den Beschluss gefasst, am
Feuerwehrgerätehaus in Frohngau einen Anbau herzustellen, zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen und den Maibaumständer zu verlegen.
Zwischenzeitlich liegt die Baugenehmigung für den Anbau vor, so dass mit der
Maßnahmenumsetzung kurzfristig begonnen werden soll.
Bezüglich der Gestaltung der Nebenanlagen wurde endabgestimmt, dass auf der
Grünfläche links neben dem Proberaum des Musikvereins drei weitere Parkplätze
angelegt werden. Weiterhin ist vorgesehen, im linken Randbereich der neuen
Parkplätze den neuen Maibauständer zu platzieren.
Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, ist es erforderlich, eine Kastanie
links neben dem Proberaum des Musikvereins, die unter den Schutzbereich der
Baumschutzsatzung fällt, zu entfernen.
Aus diesem Grund ist für die Kastanie eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
auszusprechen. Als Ersatz ist vorgesehen, auf der verbleibenden Grünfläche im
Bereich der neu angelegten Parkplätze ortstypische Gehölze zu pflanzen.
3
Die beschriebenen Maßnahmen, die Beseitigung der Kastanie sowie die geplante
Ersatzbepflanzung wurden mit dem angrenzenden Nachbar abgestimmt, der sich
hiermit einverstanden erklärt hat.
Zu 2:
Auf dem Grundstück Schleidener Straße 34 in Nettersheim-Marmagen stocken
sechs Fichten, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen.
Die Fichten haben eine schlechte Entwicklung. Weiterhin erschweren sie aufgrund
ihres Ausmaßes die Nutzung des Gartengrundstückes. Zudem stocken sie sehr
nahe an der Wohnbebauung des genannten Grundstückes bzw. des Nachbargrundstückes, so dass bei Windbruch Schäden an den Wohnhäusern entstehen
könnten.
Aufgrund des Vorgenannten ist für die sechs Fichten eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist die Pflanzung von zwei Obstbäumen zu fordern, wodurch das Gartengrundstück insgesamt eine Aufwertung
erfährt.
gez. Pracht
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Bürgermeister