Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
92 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
21.12.16, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 310/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60
Sachbearbeiter: Dirk Spätgens
vom 08.11.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
08.12.2016
15.12.2016
26.01.2017
09.02.2017
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Am Königsforst /
Ackerstraße“, Eschweiler über Feld
hier: Beschlussfassung über
a) Aufstellung gemäß § 13 BauGB
b) Billigung
c) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Am 07.04.2016 hat der Rat zu Vorlage 224/2016 beschlossen, für den Bereich der Siedlung
Königsforst/Ackerstraße eine Außenbereichssatzung erarbeiten zu lassen, soweit sich einzelne oder die
Gesamtheit der Anwohner bereit erklären, die entstehenden Kosten zu tragen. Diesem Beschluss war
bereits eine Bürgerversammlung vorausgegangen, in welcher Wünsche und Anregungen der
Betroffenen aufgenommen wurden. Weiterhin fand im Nachgang ein Gespräch mit dem einzig
verbliebenen aktiven Haupterwerbslandwirt und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft statt, in
welchem nach einer Lösung gesucht wurde, welche auch die Interessen des Landwirts ausreichend
berücksichtigt.
Nachdem eine Kostenübernahmeerklärung vorlag, wurde das Büro SGP mit der Ausarbeitung der
Satzung beauftragt. Die Gemeinde hat Anregungen/Bedenken in großem Umfang berücksichtigt, so
dass die ursprüngliche Planung stark eingeschränkt wurde. Anstatt die Bebauung freier
Grundstücksparzellen zwischen den Häusern ebenso wie größere Anbauten zuzulassen, sollen nun
lediglich die Umnutzung bestehender Stallungen zu Wohnraum und kleinere Anbauten gestattet sein.
In einem Telefonat zwischen Herrn Bürgermeister Dr. Czech und dem Geschäftsführer der
Kreisbauernschaft, äußerte dieser, dass dies den Interessen des aktiven Landwirts weit entgegenkommt,
er dazu aber keine schriftliche Erklärung abgeben möchte, weil der aktive Landwirt als Mitglied der
Kreisbauernschaft auch dieses weite Entgegenkommen als nicht ausreichend empfinden würde und
grundsätzlich gegen jede Form einer Außenbereichssatzung sei.
Der Landwirt befürchte, dass durch weitere Anwohner, wenn auch durch die Beschränkungen der
Satzung nur in sehr geringem Umfang möglich, Probleme für die zukünftige Entwicklung seines
Betriebes entstünden. Dass die Familie des Landwirts ein als Altenteil genehmigtes Wohnhaus teilweise
zu Wohnzwecken veräußert und teilweise als Mietobjekt betreibt und damit der Ansiedlung weiterer
Personen im Außenbereich Vorschub geleistet hat und davon direkt profitiert, wird dabei von diesem
Landwirt offensichtlich außer acht gelassen.
Mit der Satzung würde die Gemeinde den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort Rechnung tragen und
die inzwischen weitgehend erfolgte Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Immobilien aus der
geduldeten Wohnnutzung herausführen und diese legalisieren. Weiterhin würde die Gemeinde für
bestehende und kommende Begehrlichkeiten hinsichtlich Bauvorhaben eine klare Rechtsgrundlage
schaffen und die Grenzen des politischen Willens durch Ortsrecht festigen. Hieran wäre dann auch die
Baugenehmigungsbehörde gebunden.
III:
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung
für die Siedlung Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld, gemäß § 35
Abs. 6 BauGB.
b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt die Außenbereichssatzung für die Siedlung Bereich
„Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld, in der vorgelegten Form.
c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die
öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung für die Siedlung Bereich „Am Königsforst /
Ackerstraße“, Eschweiler über Feld, in der vorgelegten Form, in der Zeit
vom 02.01.2017 bis einschließlich 02.02.2017.