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Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld hier: Beschlussfassung über a) Aufstellung gemäß § 13 BauGB b) Billigung c) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
92 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
29.11.16, 19:06
Aktualisiert
21.12.16, 19:06
Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld
hier:	Beschlussfassung über 
a) Aufstellung gemäß § 13 BauGB
	b) Billigung 
	c) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld
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a) Aufstellung gemäß § 13 BauGB
	b) Billigung 
	c) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 310/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60 Sachbearbeiter: Dirk Spätgens vom 08.11.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 08.12.2016 15.12.2016 26.01.2017 09.02.2017 Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld hier: Beschlussfassung über a) Aufstellung gemäß § 13 BauGB b) Billigung c) Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Am 07.04.2016 hat der Rat zu Vorlage 224/2016 beschlossen, für den Bereich der Siedlung Königsforst/Ackerstraße eine Außenbereichssatzung erarbeiten zu lassen, soweit sich einzelne oder die Gesamtheit der Anwohner bereit erklären, die entstehenden Kosten zu tragen. Diesem Beschluss war bereits eine Bürgerversammlung vorausgegangen, in welcher Wünsche und Anregungen der Betroffenen aufgenommen wurden. Weiterhin fand im Nachgang ein Gespräch mit dem einzig verbliebenen aktiven Haupterwerbslandwirt und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft statt, in welchem nach einer Lösung gesucht wurde, welche auch die Interessen des Landwirts ausreichend berücksichtigt. Nachdem eine Kostenübernahmeerklärung vorlag, wurde das Büro SGP mit der Ausarbeitung der Satzung beauftragt. Die Gemeinde hat Anregungen/Bedenken in großem Umfang berücksichtigt, so dass die ursprüngliche Planung stark eingeschränkt wurde. Anstatt die Bebauung freier Grundstücksparzellen zwischen den Häusern ebenso wie größere Anbauten zuzulassen, sollen nun lediglich die Umnutzung bestehender Stallungen zu Wohnraum und kleinere Anbauten gestattet sein. In einem Telefonat zwischen Herrn Bürgermeister Dr. Czech und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft, äußerte dieser, dass dies den Interessen des aktiven Landwirts weit entgegenkommt, er dazu aber keine schriftliche Erklärung abgeben möchte, weil der aktive Landwirt als Mitglied der Kreisbauernschaft auch dieses weite Entgegenkommen als nicht ausreichend empfinden würde und grundsätzlich gegen jede Form einer Außenbereichssatzung sei. Der Landwirt befürchte, dass durch weitere Anwohner, wenn auch durch die Beschränkungen der Satzung nur in sehr geringem Umfang möglich, Probleme für die zukünftige Entwicklung seines Betriebes entstünden. Dass die Familie des Landwirts ein als Altenteil genehmigtes Wohnhaus teilweise zu Wohnzwecken veräußert und teilweise als Mietobjekt betreibt und damit der Ansiedlung weiterer Personen im Außenbereich Vorschub geleistet hat und davon direkt profitiert, wird dabei von diesem Landwirt offensichtlich außer acht gelassen. Mit der Satzung würde die Gemeinde den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort Rechnung tragen und die inzwischen weitgehend erfolgte Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Immobilien aus der geduldeten Wohnnutzung herausführen und diese legalisieren. Weiterhin würde die Gemeinde für bestehende und kommende Begehrlichkeiten hinsichtlich Bauvorhaben eine klare Rechtsgrundlage schaffen und die Grenzen des politischen Willens durch Ortsrecht festigen. Hieran wäre dann auch die Baugenehmigungsbehörde gebunden. III: Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Siedlung Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld, gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich billigt die Außenbereichssatzung für die Siedlung Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld, in der vorgelegten Form. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung für die Siedlung Bereich „Am Königsforst / Ackerstraße“, Eschweiler über Feld, in der vorgelegten Form, in der Zeit vom 02.01.2017 bis einschließlich 02.02.2017.