Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
228 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
14.06.17, 15:19
Aktualisiert
14.06.17, 15:19
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GEMEINDE NÖRVENICH
7. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nörvenich
(Spieleland Bubenheim, Bubenheim)
Begründung
Stand: 02. März 2015
GEMEINDE NÖRVENICH
– Planungsamt –
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MÄRZ 2015
GEMEINDE NÖRVENICH
7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH
SEITE- 2-
(SPIELELAND BUBENHEIM, BUBENHEIM)
Gemeinde Nörvenich
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich
(Bereich Bubenheim in Bubenheim)
Begründung
Stand: 02. März 2015
1.
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung
1.1
Lage und städtebauliche Zusammenhänge
Das Plangebiet liegt im Südwesten des Gemeindegebietes Nörvenich südlich des Ortsteils
Rommelsheim. Der Änderungsbereich der 7. Änderung umfasst auf der Ebene des Flächennutzungsplanes zwei Teilbereiche:
Teilbereich A und
Teilbereich B.
Während der Teilbereich A sich städtebaulich an der Bahntrasse mit dem dortigen Haltepunkt
und einen landwirtschaftlichen Gewerbebereich angliedert, stellt der Teilbereich B eine Erweiterung der Bubenheimer Spielelandflächen bis an die Gemeindegebietsgrenze dar.
Der Teilbereich A wird
im Westen begrenzt durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen entlang der Landesstraße
L 327
im Norden durch die landwirtschaftlichen Gewerbebereiche und den Bahnhaltepunkt
im Osten durch die bestehende Bahntrasse und
im Süden durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen
begrenzt.
Der Teilbereich B wird
im Norden durch die Spielflächen des Bubenheimer Spielelandes
im Osten durch die Landesstraße L 327 und
im Süden und Westen durch die Grenze des Gemeindegebietes
begrenzt.
Die Flächen werden heute als landwirtschaftliche Nutzflächen und als Maislabyrinth (zeitweise)
genutzt.
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7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH
SEITE- 3-
(SPIELELAND BUBENHEIM, BUBENHEIM)
Das Plangebiet liegt eingebettet und umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nachbarschaft der historischen Burganlage Bubenheim, die in die Gesamtanlage des bestehenden
Bubenheimer Spielelandes integriert ist.
Insgesamt handelt es sich bei dem Plangebiet um folgende Flächen:
Teilbereich A:
Teilbereich B:
insgesamt
3,85 ha
5,05 ha
8,90 ha
Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich ist
im Übersichtsplan, der Teil der Begründung ist, i. M. 1 : 10.000 dargestellt und der Begründung
als Anlage 1 beigefügt.
1.2
Anlass und Hauptziel der Planung
Aufgrund der wirtschaftlich positiven Entwicklung des Spielelandes und dem damit einhergehenden positiven Auswirkungen auf den Fremdenverkehr in der Gemeinde Nörvenich sollen für den
Betrieb des Spielelandes im Rahmen der schon bestehenden Anlage Erweiterungsmöglichkeiten
geschaffen werden, um so den Standort und die Einrichtung auch langfristig zu sichern. Dazu
soll die bisher nur saisonal genutzte Fläche des Maislabyrinths in den ständigen Spielebetrieb
übernommen werden. Als weiteres soll in einem qualifizierten Bauleitplanverfahren die bisher
schon temporär als Parkplatz genutzte Ackerfläche als privater Parkplatz bauleitplanerisch festgesetzt werden, um über das Bauleitplanverfahren die städtebauliche Ausprägung der großen
Parkplatzfläche und damit ihre Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild zu steuern.
Eine Teilfläche des bisher als Stellplatzfläche genutzten Bereiches wird im Gegenzug als Spielfläche festgesetzt.
Die städtebauliche Zielsetzung ist es, das Spieleland in seiner für den Fremdenverkehr positiven
wirtschaftlichen Entwicklung zu fördern, um so die Einrichtung nachhaltig zu sichern und seine
geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Um dieses zu erreichen, müssen der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert
werden und um die Flächen des Parkplatzes ergänzt werden.
Die beiden Teilbereichsflächen sollen eindeutig in die Flächen für das Bubenheimer Spieleland
integriert / arrondiert werden.
Die bisher hier dargestellten Flächen für die Landwirtschaft sollen deshalb in eine Grünfläche mit
Zweckbestimmung Spielplatz und eine Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz umgewidmet werden.
Ziel ist es, im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Parkplatzfläche
und eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz zu entwickeln, um dem Erweiterungsbedarf des Betriebes "Bubenheimer Spieleland" gerecht zu werden.
Hierzu wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die 1. Änderung und
Ergänzung des Bebauungsplanes L 15 erforderlich.
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7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE NÖRVENICH
SEITE- 4-
(SPIELELAND BUBENHEIM, BUBENHEIM)
2.
Standortalternativenprüfung
Auf der Grundlage der im Baugesetzbuch integrierten strategischen Umweltprüfung wurde gemäß § 2a BauGB eine Alternativenprüfung des Vorhabens durchgeführt. Insbesondere unter
dem Aspekt Ressourcenschutz für künftige Generationen kann es nicht das Ziel sein, eine Umverlagerung des Bubenheimer Spielelandes durchzuführen. Die bestehenden Anlagen, einschließlich der Bubenheimer Burg und der Hofanlagen, sind in die Spielelandanlagen integriert
und Markenzeichen für diese Nutzungen. Eine Umverlagerung der Spielelandnutzung an andere
Stelle würde nicht nur den Verlust dieses Markenzeichens zur Folge haben und dadurch die wirtschaftlichen Grundlagen gefährden. Des Weiteren wäre mangels alternativer Nutzungen auch
ein Erhalt des Baudenkmals Bubenheimer Burg in Frage gestellt.
Aus diesen Gründen wird von einer weiteren Standortalternativenprüfung für das Spieleland und
seine Erweiterung (Teilbereich B) abgesehen.
Für den Teilbereich A mit der Nutzung Parkplatz zum Spieleland wurde eine gesonderte Standortalternativenprüfung durchgeführt. Dabei wurde im Wesentlichen davon ausgegangen, dass
der Standort für die vorgesehene Nutzung Parken für PKW und Busse im ca. 300 m bis 500 mRadius um das Spieleland gefunden werden muss, um so eine zumutbare fußläufige Fußwegeanbindung zu erhalten. Ein Zubringershuttle ist aus wirtschaftlichen, organisatorischen und funktionalen Gründen nicht vorstellbar.
Innerhalb des Untersuchungsraumes 500 m-Radius zur Burg Bubenheim wurden alle Flächen
innerhalb des Gemeindegebietes Nörvenich in die Alternativenprüfung einbezogen. Um die Vergleichbarkeit der Standorte zu erzielen, wurden die unterschiedlichen Standorte anhand eines
Kriterienkataloges bewertet. Dabei werden unter anderem
der Flächenzuschnitt und die zur Verfügung stehende Flächengröße
die Verfügbarkeit der Fläche
Standort in Verbindung zu anderen städtebaulichen Nutzungen
Standort außerhalb eines Bereiches für den Schutz der Natur (BSN) sowie von Wald- und
Überschwemmungsbereichen
ausreichende Verkehrsanbindung
Standort einer vorgeprägten Örtlichkeit
Gefahrenarmer Zugang zum Spieleland
als wichtige Kriterien herangezogen und dem Prüfschema zugrunde gelegt. Insgesamt wurden
so folgende Standorte in die Standortalternativenprüfung einbezogen:
Standort 1: nördlich Bubenheim zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland
Standort 2: Ackerfläche östlich Bubenheim und östlich L 327
Standort 3: Ackerfläche westlich Bubenheim
Standort 4: Ackerflächen nördlich Bubenheim
Die folgende Bewertungsmatrix zeigt die Alternativenbewertung in Kurzform auf.
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Bewertungsmatrix
++
++
+
-
Standort 2
++
--
-
++
++
++
+
-
-
Standort 3
++
--
-
++
++
++
--
-
++
Standort 4
++
--
-
++
++
++
++
-
++
++
+
--
Artenschutzbelange und
weitere Umweltbelange
werden in der UVS geprüft
++
Gefahrenarmer Zugang
zum Spieleland
++
Standort mit vorgeprägter
Örtlichkeit
Außerhalb von Überschwemmungsgebieten
+
Verkehrsanbindung
Außerhalb von Waldgebieten
++
Außerhalb eines BSN
++
Verbindung zu anderen
städtebaulichen Nutzungen
Standort 1
Verfügbarkeit der Fläche
Alternative
Flächenzuschnitt und Flächengröße
Bewertungskriterium
Belang sehr gut berücksichtigt
Belang gut berücksichtigt
Belang nicht berücksichtigt
Probleme erkennbar
Es zeigt sich, dass nur der Standort 1 für den Vorhabenträger in Frage kommt, da nur hier die
Verfügbarkeit der Fläche gegeben ist. Der Standort weist zudem städtebauliche Vorzüge auf,
welche die anderen Standorte nicht haben:
Einbeziehung des Fußweges zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland.
Vorprägung des Standortes durch die vorhandenen landwirtschaftlichen Gewerbeanlagen
und den Bahnhaltepunkt.
Vorhandene Verkehrsanbindung an die L 237.
Da Standortalternativen in bestehenden Ortsrandbereichen oder im Zusammenhang mit Gebieten für bauliche oder gewerbliche Nutzungen in der Gemeinde Nörvenich in akzeptabler Nähe
zum vorhandenen Spieleland nicht zur Verfügung stehen, wird der Standort 1 im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Belange des Artenschutzes und weitere Umweltbelange werden in der
UVS und im Umweltbericht weiter untersucht.
3.
Ausgangssituation
3.1
Städtebauliche Einbindung
Bei dem Plangebiet handelt es sich in beiden Teilbereichen um landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Teilbereich B wird heute bereits saisonal als Maislabyrinth genutzt.
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Der Teilbereich A wird in Verbindung mit dem Bahnhaltepunkt weiter ausgebaut, so dass die
Besucherströme sehr gebündelt in Richtung Eingang Spieleland gelenkt werden können. Dieses
betrifft die mit privatem PKW anreisenden Besucher ebenso wie die per Bus und Bahn anreisenden Gäste. Kooperationsvereinbarungen mit der Ruhrtalbahn können zur Sicherung dieser Ziele
beitragen.
3.2
Bebauung und Nutzung
Auf den Flächen des Plangebietes sind derzeit keine baulichen Nutzungen vorhanden.
Die Nutzungen bestehen aus landwirtschaftlichen Nutzungen. Im Teilbereich A verläuft am nördlichen und östlichen Plangebietsrand ein Wirtschaftsweg, der auch als Fuß- Radweg der Naherholung dient.
3.3
Erschließung
Das Plangebiet grenzt im Teilbereich A im Südwesten direkt an die Trasse der Landesstraße L
327. Von der Landesstraße L 237 aus erfolgt im Süden des Plangebietes auch die Zufahrt auf
den geplanten Parkplatz.
Der Teilbereich B erhält keine neue Erschließung, da er über die bestehenden Spielflächen in
das Gesamtspielelandareal einbezogen wird.
3.4
Ver- und Entsorgung
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird auf den Grundstücken versickert.
Weitere Ver- und Entsorgungsanlagen werden nicht erforderlich.
3.5
Natur, Landschaft und Umwelt
Das gesamte Plangebiet ist in wesentlichen Teilen Privatgelände, das derzeit landwirtschaftlich
genutzt wird. In Teilen wird es saisonal bereits heute in die Nutzungen des Spieleland Budenheim einbezogen.
3.6
Eigentumsverhältnisse
Das Plangebiet ist in wesentlichen Teilen Privateigentum. Nur die schmale Parzelle des Wirtschaftsweges im Norden des Plangebietes ist im öffentlichen Eigentum. Diese Flächen dienen
auch weiterhin als Wirtschaftsweg.
4.
Planungsbedingungen
4.1
Planungsrechtliche Ausgangssituation
Für den Teilbereich A setzt der Flächennutzungsplan in der bestehenden Rechtsfassung Parkplatz (P) fest. Vorgesehen war hier bisher nur eine begrenzte Nutzung bei saisonalem Parkplatzg:\amt60\bauleitplanung\l 15 - bubenheimer spieleland\begründung_n_fnp_7_080617.doc
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bedarf. Dieser private Parkplatz soll jetzt weiter ausgebaut werden, um so den Standort Spieleland Bubenheim zu entwickeln und bauleitplanerisch zu sichern. Hierfür wird wegen der Größe
des Plangebietes eine Umweltverträglichkeitsstudie erforderlich, die in das Planverfahren integriert wird. Für die Sicherung der weiteren baulichen Entwicklung wird im Parallelverfahren die
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 04-05 erarbeitet.
Für den Teilbereich B setzt der rechtskräftige Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Nutzfläche mit überlagernder Spielplatznutzung Maislabyrinth (privat) fest. Hier soll für diese Fläche die
landwirtschaftliche Nutzung entfallen, um dem Ausbau des Spielelandbereiches und eine dauerhafte Nutzung gerecht zu werden. Auch dieser Bereich wird im Parallelverfahren in die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 04-05 einbezogen.
5.
Planungsinhalt
Für den Teilbereich A wird die bestehende landwirtschaftliche Nutzung mit saisonalen Parken
dahingehend geändert, dass im Flächennutzungsplan Verkehrsfläche für einen Privatparkplatz
festgesetzt wird.
Vorgesehen ist es, hier private Parkmöglichkeiten für insgesamt ca. 900 Stellplätze und ca. 10
Busse vorzuhalten. Diese werden zwar nicht kurzfristig realisiert. Damit eine mittel- bis langfristige geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert ist, wird die Änderung des Flächennutzungsplans für die Gesamtanlage vorgesehen.
Für den Teilbereich B wird die bestehende landwirtschaftliche Nutzfläche mit zusätzlicher Festsetzung "Maislabyrinth (privat)" in eine private Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage und
Spielplatz umgewidmet. Damit wird planungsrechtlich die dauerhafte Erweiterung der Spielflächen des Bubenheimer Spielelandes ermöglicht.
Die bestehenden Leitungstrassen werden unverändert auch in die Änderung des Flächennutzungsplanes übernommen.
6.
Berücksichtigung von Natur und Landschaft sowie der Umweltbelange
6.1
Belange von Natur und Landschaft
Die Belange von Natur und Landschaft werden im weiteren Verfahren bearbeitet.
Da im Rahmen der weiteren Planung Gebäude sowie private Verkehrsflächen errichtet bzw. geändert werden sollen, sind Eingriffe durch die geplanten Maßnahmen in Natur und Landschaft in
den Faktoren Geologie, Boden, Wasser, Klima, Oberflächenwasser, Arten- und Lebensgemeinschaften / Biotoppotenzial, Orts- und Landschaftsbild / Erholung zu erwarten, die allerdings auf
der Ebene des Flächennutzungsplanes nur grob zu benennen und zu quantifizieren sind. Die
Eingriffe können vor Ort ausgeglichen oder an anderer Stelle kompensiert werden.
FFH-Gebiete sind durch die Planung nicht betroffen.
Eine Gebietsausweisung nach der FFH-Richtlinie 92/43 gem. § 19 der Richtlinie zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zum
Aufbau und dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" insbesondere
dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete EWG ist in der Umgebung zum Plangebiet nicht vorhanden.
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In der Nähe zum Plangebiet ist kein Naturschutzgebiet gem. § 13 BNaTSchG ausgewiesen.
6.2
Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsstudie
Nach § 2a BauGB ist in der Begründung entsprechend den Stand des Verfahrens neben den
Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplanes auch ein Umweltbericht
aufzunehmen. Er ist gemäß § 2a BauGB Teil der Begründung. Da die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ OT Rommelsheim durchgeführt wird, gilt der Umweltbericht
zur Bebauungsplanänderung auch für die Änderung des Flächennutzungsplans.
Gemäß der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" zum Artikelgesetz wird entsprechend Nr.
18.4.1 für den Bau eines Parkplatzes mit einer Größe von mehr als 1 ha gemäß § 3b UVPG eine
UVP erforderlich.
Aus diesen Gründen ergibt sich, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
in § 2 UVPG genannten Schutzgüter haben kann. Die umweltrelevanten Kriterien werden deshalb in dem weiteren Verfahren umfassend überprüft und in der Umweltverträglichkeitsprüfung
und im Umweltbericht zusammengefasst begründet und erläutert.
7.
Quantitative Auswertung
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes lässt sich wie folgt quantitativ auswerten (digitale
Ermittlung):
Gesamtfläche
8.90 ha
davon Teilbereich A
privater Parkplatz
3,85 ha
davon Teilbereich B
private Grünfläche / Spielplatz
5,05 ha
Auf der Parkplatzfläche werden insgesamt ca. 900 private Stellplätze und ca. 10 Busparkplätze
vorgesehen, wobei diese in verschiedenen Bauabschnitten realisiert werden sollen.
Bonn, den 02.03.2015
Naumann/Wü/S-455_Begründung_
gez. Dr. Naumann
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