Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
76 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 338/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 13.01.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
26.01.2017
09.02.2017
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO NRW
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat
im Ergebnisplan / Finanzplan
auf der Aufwandsseite / Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Gemäß § 22 GemHVO NRW sind Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen übertragbar und
bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sind Erträge oder Einzahlungen
aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden
Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die
Ermächtigung zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung kann nicht vorausgesehen werden, ob die
veranschlagten Mittel für das aktuelle Jahr bis zum Ende des Haushaltsjahres wie geplant
eingesetzt werden können. Aus der Sicht der Verwaltung stellt eine Ermächtigungsübertragung für
Haushaltsansätze deshalb eine Notwendigkeit dar, um Investitionsmaßnahmen und Aufträge aus
dem Ergebnisplan, die im vorangegangenen Haushaltsjahr aus zeitlichen Gründen nicht beendet
werden konnten, abzuschließen.Im Folgejahr könnten dann die ursprünglich geplanten Mittel
weiterhin zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen zu beenden.
Gemäß § 22 GemHVO NRW Abs. 4 ist dem Rat bei der Ermächtigungsübertragung eine
Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und dem
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2016 schlägt die Verwaltung vor,
dass die gesamten Mittel für nicht abgeschlossene Investitionsmaßnahmen in das Jahr 2017
übertragen werden.
Die nach § 22 GemHVO NRW Abs. 4 vorgeschriebene Übersicht der übertragenen Mittel und
Auswirkungen wird dem Rat im Rahmen der Arbeiten zum Entwurf des Jahresabschlusses 2016
zur nächsten Sitzung vorgelegt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich stimmt der Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 GemHVO
NRW zu.