Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
2,9 MB
Datum
09.11.2017
Erstellt
30.10.17, 19:08
Aktualisiert
30.10.17, 19:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Städtebauliches Entwicklungskonzept
für die Gemeinde Nörvenich:
Fachbeitrag Einzelhandel
Auftraggeber:
sgp architekten + stadtplaner
Justus-von-Liebig-Str. 22
53121 Bonn
Ihre Ansprechpartner
Wirtschaftsgeogr. Claus Freuen, M.A.
(Projektleitung)
Dipl.-Geogr. Rainer Schmidt-Illguth
(Niederlassungsleitung)
BBE Handelsberatung GmbH
Goltsteinstraße 87a
50968 Köln
Deutschland
Tel +49 221 789 41 160
Fax +49 221 789 41 169
E-Mail freuen@bbe.de
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Wissen schafft Zukunft.
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Köln, im Mai 2017
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung ..................................................................................... 4
1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung .................................................................................................. 4
1.2 Methodische Vorgehensweise .......................................................................................................... 5
2
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung ......................................................................... 6
2.1 Lage im Raum und Verkehrsanbindung ........................................................................................... 6
2.2 Siedlungsstruktur und demographische Entwicklung ....................................................................... 8
2.3 Regionale Wettbewerbssituation .................................................................................................... 10
3
Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in Nörvenich .............................................................. 13
4
Einzelhandelssituation in der Gemeinde Nörvenich ......................................................................... 15
4.1 Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten .................................................................................. 19
4.2 Einzelhandelszentralität .................................................................................................................. 21
5
Zwischenfazit der Angebots- und Nachfrageanalyse........................................................................ 23
6
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Nörvenich und
Handlungsempfehlungen ..................................................................................................................... 24
6.1 Relevante Vorgaben der regionalen Raumordnung und der Landesplanung ................................ 24
6.2 Handlungsempfehlungen der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung und Standortkonzept ......... 26
6.3 Definition einer örtlichen Sortimentsliste ......................................................................................... 32
7
Abschließende Empfehlungen ............................................................................................................. 37
2
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Sortimenten ................................................ 13
Abbildung 2: Verkaufsflächen und Umsätze in Nörvenich nach Sortimenten ............................................... 19
Abbildung 3: Umsatz-Kaufkraft-Relation im Überblick ................................................................................... 21
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Einwohner der Gemeinde Nörvenich nach Ortsteilen.................................................................. 9
Tabelle 2:
Einzelhandelsrelevante Pro-Kopf-Ausgaben in der Gemeinde Nörvenich ................................ 14
Tabelle 3:
Verkaufsflächen und Umsätze nach Versorgungslagen ............................................................ 18
Tabelle 4:
Verkaufsflächen und Umsätze in Nörvenich nach Sortimenten ................................................ 20
Tabelle 5:
Umsatz-Kaufkraft-Relationen ..................................................................................................... 22
Tabelle 6:
Nörvenicher Sortimentsliste der zentren-, nahversorgungsrelevanten und
nicht-zentrenrelevanten Sortimente ........................................................................................... 35
Kartenverzeichnis
Karte 1:
Lage der Gemeinde Nörvenich und zentralörtliche Gliederung .................................................... 6
Karte 2:
Siedlungsstruktur der Gemeinde Nörvenich ................................................................................. 8
Karte 3:
Strukturprägende Einzelhandelsstandorte in der Region ........................................................... 10
Karte 4:
Räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe in Nörvenich .................................................. 16
Karte 5:
Nutzungsstruktur Kernort ............................................................................................................ 17
Karte 6:
Abgrenzungsvorschlag zentraler Versorgungsbereich Nörvenich .............................................. 26
Karte 7:
Siedlungsstruktureller Vergleich Buir-Bliesheimer-Areal vs. Gewerbegebiet
(1.000 Meter Fußwegedistanz) ................................................................................................... 28
Karte 8:
Städtebauliche Potenzialanalyse Kernort Nörvenich .................................................................. 29
Karte 9:
Standortkonzept Nörvenich ......................................................................................................... 31
3
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
1
Aufgabenstellung und Auftragsdurchführung
1.1
Ausgangssituation und Zielsetzung
Das Büro sgp architekten + stadtplaner ist von der Gemeinde Nörvenich beauftragt worden, ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Nörvenich zu erarbeiten.
Unter anderem ist hierbei auch die Frage zu beantworten, wie sich die Versorgung der Gemeinde Nörvenich mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs derzeit darstellt und perspektivisch sicherzustellen ist.
Die Aufgabenstellung erfordert eine enge Verzahnung von städtebaulichen und einzelhandelsbezogenen
Fragestellungen. Deshalb beabsichtigt sgp, in die Konzeptbearbeitung ein entsprechend qualifiziertes
Fachbüro einzubinden, das im Rahmen eines Fachbeitrags Empfehlungen zu einer wirtschaftlich nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung in Nörvenich ausspricht.
Die BBE Handelsberatung GmbH ist mit der Erstellung des Fachbeitrags beauftragt worden.
Die Ergebnisse werden im Folgenden dargelegt.
4
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
1.2
Methodische Vorgehensweise
Die Untersuchung basiert auf folgenden Erhebungen und Datenquellen:
Betriebsstättenerhebung in der Gemeinde Nörvenich
Im Oktober 2016 ist von der BBE eine Vollerhebung aller im Gemeindegebiet vorhandenen Einzelhan1
delsbetriebe durchgeführt worden. Dabei wurden die Verkaufsflächen der Betriebe nach 31 Warengruppen differenziert erhoben. Darüber hinaus sind in der Ortsmitte von Nörvenich die publikumsintensiven
sonstigen Nutzungen (private Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen) erfasst und mit
dem von sgp zur Verfügung gestellten Daten- und Kartenmaterial abgeglichen worden.
Unter Beachtung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie der branchen- und betriebsformenspezifischen Leistungskennziffern wurde die Umsatzleistung der Einzelhandelsbetriebe eingeschätzt.
Weitere Grundlagen
Das Kaufkraftpotenzial basiert auf IfH-Daten zum Branchenumsatz (Brancheninformationssystem Datenstand: Dezember 2015), aus dem die Pro-Kopf-Ausgaben berechnet werden. Zur Regionalisierung des
Kaufkraftniveaus werden die sortimentsbezogenen Kaufkraftkennziffern aus der aktuellen Veröffentli2
chung der „MB-Research-Kaufkraft 2016“ zugrunde gelegt.
Für die Konzeptentwicklung wurde auf relevante Daten aus sekundärstatistischen Quellen sowie einzelhandelsbezogene Kenndaten der BBE Marktforschung zurückgegriffen.
1
2
Als Einzelhandelsbetriebe werden die Betriebe bezeichnet, die Waren ausschließlich oder überwiegend an Endverbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Dabei werden auch Ladenhandwerksbetriebe (Bäckereien, Konditoren, Metzgereien) und Apotheken berücksichtigt. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des
Kfz-Handels/ -Handwerks, des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer größere Verkaufsräume in Tankstellen)
und ähnlichen Waren.
Die regionalisierten Kaufkraftkennziffern werden von MB Research alle zwei Jahre aktualisiert.
5
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
2
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung
2.1
Lage im Raum und Verkehrsanbindung
Die Gemeinde Nörvenich gehört dem Kreis Düren an und liegt im Südwesten des Landes NordrheinWestfalen im Regierungsbezirk Köln. Innerhalb des Kreisgebiets nimmt Nörvenich eine östliche Randlage
ein, die nördliche und östliche Gemeindegrenze ist dabei deckungsgleich mit den Grenzen zum RheinErft-Kreis. Angrenzende Gemeinden und Städte sind Vettweiß und Kreuzau im Süden, Düren im Westen,
Merzenich und Kerpen im Norden sowie Erftstadt im Osten.
Karte 1: Lage der Gemeinde Nörvenich und zentralörtliche Gliederung
Quelle: Eigene Darstellung
6
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Überregional bekannt ist die Gemeinde Nörvenich vor allem aufgrund des im nördlichen Gemeindegebiet
gelegenen Fliegerhorsts; dort ist das Taktische Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ stationiert.
Gemäß Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) übernimmt die Gemeinde die Funktion
eines Grundzentrums. Somit kommt Nörvenich in erster Linie die Aufgabe zu, die Grundversorgung der
eigenen Bevölkerung zu gewährleisten.
Insbesondere durch die Angebote der benachbarten Kreisstadt Düren ist auch die Versorgung mit Gütern
des gehobenen und des spezialisierten Bedarfs in räumlicher Nähe zu Nörvenich sichergestellt. Zudem
stellt das nahegelegene Oberzentrum Köln in einer Entfernung von rd. 45 km nicht nur als Arbeitsort,
sondern auch hinsichtlich der umfassenden Versorgungs- und Infrastrukturangebote eine die gesamte
Region prägende Metropole dar. Damit ist Nörvenich ein attraktiver Wohnstandort in räumlicher Nähe des
Oberzentrums Köln, an das vor allem über die nahegelegenen Autobahnanschlüsse eine sehr gute Anbindung besteht.
Die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen stellen die das Gemeindegebiet in Nord-Süd-Richtung querende
B 477 (Vettweiß – Nörvenich – Kerpen/BAB 4), die L 495 (Anschlussstellen „Gymnich“/BAB 61 sowie
„Hürth/ BAB 1) sowie die L 263 dar, über die die beiden benachbarten Mittelzentren Düren bzw. Erftstadt
verkehrlich angebunden sind.
Die ÖPNV-Anbindung wird über Buslinien der Dürener Kreisbahn (DKB) bzw. des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) gewährleistet, die nicht nur eine innergemeindliche Erschließung übernehmen, sondern
Nörvenich auch an die umliegenden Kommunen anbinden.
7
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
2.2
Siedlungsstruktur und demographische Entwicklung
Die Gemeinde Nörvenich in ihrer heutigen Form besteht seit dem Jahr 1975, als die ehemals zur Nachbarkommune Erftstadt gehörenden Orte Dorweiler, Pingsheim und Wissersheim eingemeindet worden
sind. Seitdem umfasst die Gemeinde 14 Ortsteile, in denen zum 30.12.2016 insgesamt 10.887 Einwohner leben.
3
Nicht berücksichtigt hierbei sind die auf dem Fliegerhorst stationierten Soldaten, die in der im Südosten
des Kernortes gelegenen Kaserne „Haus Hardt“ untergebracht sind.
Karte 2: Siedlungsstruktur der Gemeinde Nörvenich
Quelle: Eigene Darstellung; Kartengrundlage: © Nexiga, TomTom 2012
Siedlungsschwerpunkt ist der namensgebende Hauptort der Gemeinde Nörvenich, in dem mit rd. 3.840
Einwohnern etwa 35 % der Gesamtbevölkerung leben. Die Bevölkerungszahlen in den übrigen 13 über
das Gemeindegebiet verteilten, ländlich strukturierten Ortslagen sind mit jeweils rd. 190 bis max. rd.
1.110 Einwohnern deutlich kleiner.
3
Einwohnermeldeamt Gemeinde Nörvenich; inkl. 11 kasernierter Soldaten in den Bundeswehrunterkünften
Fliegerhorst und Haus Hardt
8
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Auch die Bevölkerungsdichte von rd. 153 Personen je km² bringt die von weitläufigen landwirtschaftlichen
Flächen geprägte Siedlungsstruktur zum Ausdruck.
Tabelle 1: Einwohner der Gemeinde Nörvenich nach Ortsteilen
Einwohner
Ortsteil
absolut
prozentual
Binsfeld
965
9
Dorweiler
203
2
Eggersheim
210
2
1.108
10
Frauwüllesheim
718
7
Hochkirchen
425
4
Irresheim
187
2
3.840
35
Oberbolheim
196
2
Pingsheim
675
6
Poll
263
2
Rath
634
6
Rommelsheim
487
4
Wissersheim
976
9
10.887
100
Eschweiler über Feld
Nörvenich *
Nörvenich insgesamt
Quelle: Gemeinde Nörvenich; Stand: 30.12.2016
* = kasernierte Soldaten in den Bundeswehrunterkünften Fliegerhorst und Haus Hardt: 11
9
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
2.3
Regionale Wettbewerbssituation
Das Grundzentrum Nörvenich befindet sich in einer ausgeprägten regionalen Wettbewerbssituation und
wird dabei wesentlich von den nahegelegenen und verkehrlich sehr gut zu erreichenden Angebotsstrukturen in den benachbarten Mittelzentren Düren, Kerpen und Erftstadt sowie in den Grundzentren Zülpich
und Vettweiß geprägt.
Karte 3: Strukturprägende Einzelhandelsstandorte in der Region
Quelle: Eigene Darstellung
10
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Die Innenstadt der angrenzenden Kreisstadt Düren ist in rd. 12 km bzw. einer Fahrzeit von rd. 18 Minuten von Nörvenich aus zu erreichen. Gemäß städtischem Einzelhandelskonzept wird dort auf einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 70.000 m² ein umfassendes Einzelhandelsangebot vorgehalten. Ankerbetriebe sind u.a. Galeria Kaufhof, Peek & Cloppenburg und C&A sowie das innerstädtische Einkaufszentrum
„StadtCenter Düren“ mit Saturn und H & M als größte Anbieter.
Darüber hinaus verfügt Düren über eine Vielzahl an sonstiger, über das Stadtgebiet verteilte Einzelhandelsstandorte, wovon das südlich der A 4 gelegene Gewerbegebiet im Großen Tal über den größten
Verkaufsflächenbesatz verfügt. Der Standortbereich wird von dem Ende 2010 eröffneten Standortverbund
von Bauhaus, Tedox und Dänischem Bettenlager geprägt und ist darüber hinaus Standort von weiteren
großflächigen Anbietern (u.a. Fahrrad Gothe, Home Market).
Nördlich der Ortsmitte Nörvenich liegt in nur rd. 7,5 km Entfernung das Stadtteilzentrum Kerpen. Die rd.
50 Betriebe verfügen gemäß dem im Entwurf vorliegenden, fortgeschriebenen Einzelhandelskonzept über
eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 7.800 m². Für die überwiegend kleinteiligen Besatzstrukturen üben
vor allem die Anbieter Modehaus Hövel, das Textilkaufhaus Vögele, der Drogeriemarkt Rossmann und
ein großflächiger Lidl-Markt Magnetfunktionen aus.
Westlich der Kernstadt Kerpen befindet sich das Einkaufszentrum Langenich in verkehrlich gut erreichbarer Lage. Mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 7.000 m² liegt der Angebotsschwerpunkt bei den
nahversorgungsrelevanten Sortimenten (u.a. Rewe, Aldi, Rossmann). Zusätzlich sind dort ein Tierfachmarkt, eine Takko-Filiale sowie der Non-Food-Discounter Thomas Philipps ansässig.
Auch der rd. 7 km in Kerpen-Buir gelegene Standortverbund von Edeka und Aldi ist als attraktiver Nahversorgungsstandort zu berücksichtigen.
Das Fachmarktzentrum Erft Karree im nördlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Kerpen bildet hinsichtlich der Verkaufsfläche den größten Einzelhandelsstandort der Stadt Kerpen. Die 24 Betriebe weisen
eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 40.000 m² auf. Zu den größten Anbietern dort gehören Obi,
Roller, Kaufland, Saturn sowie das Gartencenter Ritter, die durch weitere Fachmärkte ergänzt werden
(u.a. Dänisches Bettenlager, Hammer-Heimtex, Staples, dm, Fressnapf).
Nördlich der A4 befindet sich mit dem Sonderstandort Sindorf-Süd ein weiterer Verkaufsflächenschwerpunkt (rd. 23.000 m² VKF), der wesentlich von Anbietern aus dem Bekleidungs- und Schuhsegment (u.a. Modepark Röther, Nike – Outlet Store, C&A, McTrek, Kik, Reno, Siemes) geprägt wird. Dem
Standortbereich sind zudem neben einem Hit Verbrauchermarkt auch noch weitere Fachmärkte zugeordnet (u.a. Depot, dm, Futterhaus, Tchibo-Outlet).
Östlich grenzt das Mittelzentrum Erftstadt an die Gemeinde Nörvenich an. In der Ortsmitte von Erftstadt-Lechenich sind gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Erftstadt aus dem Jahr 2011 rd. 70 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von etwa 4.900 m² ansässig.
11
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Der Standortbereich Lechenich Ost/ Wirtschaftspark liegt im östlichen Randbereich des Lechenicher
Siedlungskörpers und verfügt über eine Verkaufsfläche von knapp 12.000 m². Mit den Anbietern Aldi,
Rewe und Netto besteht ein größerer Angebotsschwerpunkt im Lebensmittelsegment. Fachmärkte wie
Bike Reiter, der Zoofachmarkt „Fressnapf“, der Pferdesportmarkt Loesdau sowie ein Pflanzen-Center
sind ebenfalls standortprägend.
Im östlichen Stadtgebiet stellt das in Liblar gelegene Erftstadt-Center einen wichtigen Versorgungsstandort dar. Auf einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 14.000 m² werden überwiegend nahversorgungsrelevante Sortimente angeboten (u.a. Real, Lidl, dm), die von weiteren Einzelhandelsangeboten, Dienstleistungen, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen abgerundet werden. Unmittelbar südlich schließt sich
zudem ein Bau- und Gartenmarkt Hagebau an.
Die Einzelhandelsstrukturen im südlich gelegenen Grundzentrum Vettweiß, das von der Nörvenicher
Ortsmitte in rd. 10 min zu erreichen ist, stellen vor allem die Nahversorgung der lokalen Bevölkerung
sicher. Ankerbetriebe sind Aldi, Rewe und Rossmann.
Das Grundzentrum Zülpich ist in rd. 20 min mit dem PKW zu erreichen und verfügt über zwei prägende
Einzelhandelsstandorte:
■ Das Fachmarktzentrum an der Bonner Straße nimmt eine südöstliche Randlage innerhalb des
Hauptsiedlungskörpers der Stadt Zülpich ein. Prägende Betriebe sind Edeka, Aldi und Rossmann,
die von zwei weiteren Fachmärkten (Takko, Deichmann) sowie kleinteiligen Betrieben ergänzt
werden.
■ Darüber hinaus sind entlang der Römerallee weitere Einzelhandelsbetriebe vorzufinden. Neben
den nahversorgungsrelevanten Anbietern Rewe, Netto, Lidl und dm ist dort auch ein extraBaumarkt ansässig.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gemeinde Nörvenich von einer Vielzahl an größeren Einzelhandelsstandorten umgeben ist. Regionale Ausstrahlungskraft können hierbei insbesondere die Angebotsstrukturen in den benachbarten Mittelzentren Düren (u.a. Innenstadt) und Kerpen (u.a. Erft-Karree)
entfalten, wohingegen die sonstigen Angebote vor allem auf die Versorgung der jeweils eigenen Bevölkerung ausgerichtet sind.
12
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
3
Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in Nörvenich
Zur Berechnung des einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumens werden die privaten Verbrauchsausgaben zugrunde gelegt, die wiederum aus dem verfügbaren Einkommen abzüglich der Sparquote
resultieren. Von den privaten Verbrauchsausgaben im gesamten Bundesgebiet sind demnach aktuell pro
4
Jahr und Kopf insgesamt 6.235 € einzelhandelsrelevant.
Die MB-Research-Kaufkraftkennziffern weisen für die Gemeinde Nörvenich aktuell ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau von 99,6 % aus. Damit liegt die lokale Kaufkraft in etwa auf Bundesniveau (=
100 %) und ist damit vergleichbar mit den Umlandkommunen Kerpen (100,4 %), Merzenich (100,0 %)
und Vettweiß (99,2 %). Dagegen weist die benachbarte Kreisstadt Düren mit rd. 91 % ein deutlich geringeres Kaufkraftniveau auf, während das östlich angrenzende Mittelzentrum Erftstadt mit rd. 107 % über
einen deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Kennwert verfügt.
Für die Gemeinde Nörvenich ergeben sich unter Beachtung des örtlichen Kaufkraftniveaus somit jährliche
Pro-Kopf-Ausgaben in Höhe von etwa 6.207€ p.a. Multipliziert mit der aktuellen Einwohnerzahl lässt sich
ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Höhe von aktuell rd. 68 Mio. € errechnen.
Abbildung 1:
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Sortimenten
Gesamt
67,6 Mio. €
sonstige Sortimente**
6,2 Mio. €
9%
Möbel, Einrichtungsbedarf*
5,9 Mio. €
Nahrungs- und Genussmittel
25,0 Mio. €
9%
37%
Bau-/ Gartenbedarf,
Blumen, Zoo
6,9 Mio. €
10%
8%
Unterhaltungselektronik,
Computer, Elektrowaren
5,4 Mio. €
5%
12%
10%
Bekleidung, Schuhe, Sport
8,2 Mio. €
Drogerie, Parfümerie, Kosmetik
3,6 Mio. €
Apotheken, Sanitätsartikel
6,4 Mio. €
* Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen
** Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst
Quelle: BBE-Marktforschung unter Verwendung der MBR-Kaufkraftkennziffern
4
Quelle: Institut für Handelsforschung, Ergänzungen und Berechnungen der BBE (Marktvolumina 2015); unberücksichtigt bleiben u. a. die Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Motorräder, Brennstoffe und Reparaturen.
13
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Mit rund 37 % entfällt ein großer Teil des Kaufkraftpotenzials der Gemeinde Nörvenich auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel. Addiert man die Sortimente Drogerie-, Parfümeriewaren sowie Apotheken/ Sanitätsartikel hinzu, entfallen mit rd. 52 % mehr als die Hälfte des einzelhandelsrelevanten
Kaufkraftpotenzials auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente.
In den Leitbranchen Bekleidung/ Schuhe sowie Unterhaltungselektronik/ Elektrowaren stehen mit rd. 7
bzw. 5 Mio. € ebenfalls nennenswerte Kaufkraftvolumina zur Verfügung. Gleiches gilt für Bau- und Gartenmarktbedarf und Möbel/ Einrichtungszubehör mit jeweils rd. 6 Mio. €.
Sortimentsbezogen stellt sich das örtliche Kaufkraftpotenzial der Gemeinde Nörvenich wie folgt dar:
Tabelle 2: Einzelhandelsrelevante Pro-Kopf-Ausgaben in der Gemeinde Nörvenich
Deutschland
Sortiment
Nahrungs- und Genussmittel
Pro-KopfAusgaben
in €
Gemeinde Nörvenich
Pro-KopfAusgaben
in €
Kaufkraft
in Mio. €
2.308
2.301
25,0
Drogerie-, Parfümerie, Kosmetikwaren
340
329
3,6
Apothekenwaren, Sanitätsbedarf, medizinische und
orthopädische Artikel, Hörgeräte
630
592
6,4
Bekleidung, Wäsche
528
528
5,8
Schuhe, Lederwaren
121
122
1,3
98
104
1,1
Sport-, Campingartikel
Bücher, Zeitschriften
101
99
1,1
Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS)
89
87
0,9
Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente
95
94
1,0
Möbel
351
349
3,8
Glas, Porzellan, Keramik/ Haushaltswaren, Geschenkartikel
60
60
0,6
Haus-, Tisch-, Bettwäsche
23
23
0,2
Heimtextilien, Gardinen
23
23
0,2
Bettwaren
45
45
0,5
Lampen und Leuchten
40
40
0,4
Elektrohaushaltsgeräte
107
104
1,1
Unterhaltungselektronik, Computer, Telekommunikation, Foto
397
387
4,2
Optik, Uhren, Schmuck
127
123
1,3
Bau- und Heimwerkerbedarf, Bodenbeläge,
Teppiche
344
370
4,0
Blumen, Pflanzen, Gartenbedarf
196
211
2,3
Tierfutter, Heimtierzubehör, lebende Tiere
52
52
0,6
Fahrräder, Fahrradzubehör
51
52
0,6
Autozubehör
50
56
0,6
Sonstiger Einzelhandel*
59
59
0,6
6.235
6.207
67,6
Gesamt
* u.a. Kinderwagen, Kunstgegenstände, Antiquitäten
Quelle: BBE-Berechnung auf Basis von IfH-Daten und sortimentsbezogenen MBR-Kaufkraftkennziffern
14
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
4
Einzelhandelssituation in der Gemeinde Nörvenich
Im Oktober 2016 wurde von der BBE Handelsberatung eine Vollerhebung aller im Gemeindegebiet Nör5
venich ansässigen Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe einschließlich der Apotheken und
6
Tankstellen-Convenience-Shops durchgeführt.
Unter Beachtung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie branchen- und betriebsformenspezifischer Leistungskennziffern wurden Sortimente, Verkaufsflächen und Umsatzleistung der Einzelhandelsbetriebe nach 24 Warengruppen differenziert erhoben bzw. eingeschätzt.
Demnach gibt es im Gemeindegebiet von Nörvenich derzeitig insgesamt
■ 20 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe, die zusammen über eine
■ Verkaufsfläche von rd. 4.280 m² verfügen und einen
■ Gesamtumsatz von rd. 26 Mio. € erwirtschaften.
Wie der nachfolgenden Karte zu entnehmen ist, konzentriert sich der Einzelhandelsbesatz im hohen Maße auf den Kernort Nörvenich und weist dort eine deutliche Zweiteilung auf:
5
6
Als Einzelhandelsbetriebe werden hier und im Folgenden diejenigen Betriebe bezeichnet, die Waren ausschließlich oder überwiegend an letzte Verbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Der Gruppe der Ladenhandwerksbetriebe sind die Betriebe des Bäckerei- und Konditorenhandwerks sowie die Metzgereien zuzuordnen. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handwerks, des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer größeren Verkaufsräumen in Tankstellen) und ähnlichen Waren.
Als Tankstellen-Convenience-Shops werden diejenigen Verkaufsstellen der Tankstellenbetriebe erfasst, die Einzelhandelswaren in Verkaufsräumen anbieten.
15
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Karte 4: Räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe in Nörvenich
Quelle: Eigene Darstellung
Die bislang einzigen größeren, in Nörvenich ansässigen Einzelhandelsbetriebe nehmen ausschließlich
Standorte in dezentraler Gewerbegebietslage im östlichen Teil des Hauptortes ein. Hierbei handelt es
sich um den Supermarkt Rewe, die beiden Lebensmitteldiscounter Aldi und Lidl sowie den Bekleidungsfachmarkt Kik.
16
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Entlang der Bahnhofstraße, die die wesentliche innerörtliche Erschließungsstraße des Kernortes darstellt,
sowie im unmittelbar östlich anschließenden Bereich des Marktplatzes ist der überwiegende Teil des –
ausschließlich kleinteilig strukturierten und auf die Versorgung der eigenen Bevölkerung ausgerichteten –
lokalen Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes vorzufinden. Hierbei dominieren Dienstleistungsangebote (u.a. Restaurants, Schnellimbiss, Friseure, Kosmetikstudio, Allgemeinmediziner, Zahnarzt, zwei
Bankfilialen, Fahrschule, zwei Versicherungsbüros).
Mit dem Rathaus, der Neffeltal-Veranstaltungshalle sowie der Gemeinschaftsgrundschule sind auch wesentliche öffentliche Einrichtungen auf diesen Bereich konzentriert.
Einzelhandelsangebote sind in der kleinteilig strukturierten Ortsmitte dagegen nur stark untergeordnet
vorzufinden (Kiosk mit Post, Bäckerei mit Café, Modeboutique, Elektrohaushaltsgeräte, Apotheke).
Karte 5: Nutzungsstruktur Kernort
Quelle: Eigene Darstellung
Der Ortsmitte sind somit fünf der insgesamt 20 Einzelhandelsbetriebe zuzuordnen, zudem befinden sich
hier drei der fünf Leerstände. Anteilsmäßig entfällt mit 4 % der Gesamtverkaufsfläche und 8 % des Gesamtumsatzes nur ein sehr geringer Anteil auf den Standortbereich der Ortsmitte.
Die landesplanerisch angestrebte grundzentrale Versorgungsfunktion kann die Ortsmitte aktuell somit
nicht gewährleisten.
17
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Perspektivisch soll das innerörtliche Einzelhandelsangebot durch eine Netto-Filiale mit angegliedertem
Cafébereich im Standortumfeld der Gemeinschaftsgrundschule ergänzt werden. Mit dem notwendigen
7
Bauleitverfahren zur Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes ist 2016 begonnen worden.
Tabelle 3: Verkaufsflächen und Umsätze nach Versorgungslagen
Betriebe
Lage
Verkaufsfläche
in %
in Mio. €
absolut
in %
Ortsmitte Nörvenich
5
25
160
4
2,1
8
Gewerbegebiet Nörvenich
7
35
3.830
90
22,4
88
Streulage Kernort
2
10
80
2
0,4
1
Sonstige Lagen
6
30
210
5
0,7
3
20
100
4.280
100
25,6
100
Gesamt
in m²
Umsatz
in %
Rundungsdifferenzen möglich
Quelle: BBE Erhebungen und Prognosen
Die räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe lässt aktuell somit eine hohe Ausrichtung auf das im
Osten des Kernorts gelegene Gewerbegebiet erkennen, wo mit jeweils rd. 90 % sowohl hinsichtlich der
vorhandenen Verkaufsfläche als auch des erwirtschafteten Umsatzes der eindeutige Angebotsschwerpunkt auszumachen ist und mit den Lebensmittelmärkten Rewe, Aldi und Lidl sowie dem Bekleidungsfachmarkt Kik die angebotsprägenden Versorgungsstrukturen vorzufinden sind.
In den übrigen, dörflich strukturierten Ortslagen besteht hingegen nur ein begrenztes Einzelhandelsangebot, bei dem es sich vor allem um Hofläden (u.a. Püllens Hofladen, Neusteiner Hof, Hofladen Schöddert)
handelt. Dementsprechend übernimmt der Kernort Nörvenich auch wesentliche (Nah-) Versorgungsfunktionen für die sonstigen Ortslagen.
7
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 die Planunterlagen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Nörvenich G4 – 1. Änderung“ gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
beschlossen.
18
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
4.1
Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten
Der sortimentsbezogene Angebotsschwerpunkt des örtlichen Einzelhandels ist eindeutig in der Warengruppe der Nahrungs- und Genussmittel festzustellen. Nahezu zwei Drittel der vorhandenen Verkaufsfläche und mehr als 70 % des erwirtschafteten Umsatzes entfallen auf das Lebensmittelsegment. Wie vorab
bereits aufgezeigt, sind die in Gewerbegebietslage ansässigen Lebensmittelmärkte Rewe, Aldi und Lidl
hierbei angebotsprägend: Auf diese entfallen mit rd. 2.400 m² etwa 90 % der sortimentsbezogenen Gesamtverkaufsfläche.
Auch das ebenfalls nahversorgungsrelevante Drogeriewarensegment konzentriert sich vor allem auf die
ortsansässigen Lebensmittelmärkte – ein spezialisierter Anbieter ist seit der insolvenzbedingten Schließung des Schlecker-Marktes nicht mehr vorzufinden.
Darüber hinaus lassen sich lediglich noch im Bekleidungssegment relevante Verkaufsflächenanteile feststellen, die im Wesentlichen auf den in Standortunion mit Aldi gelegenen Textilfachmarkt Kik zurückzuführen sind.
Abbildung 2:
Verkaufsflächen und Umsätze in Nörvenich nach Sortimenten
64%
Nahrungs- und Genussmittel
Apotheken / Sanitätsartikel
1%
Sport-, Campingartikel, Fahrräder
6%
2%
2%
0%
0%
Bekleidung / Schuhe
6%
Papier-/Büro-/Schrweibwaren, Bücher/Zeitschriften
Unterhaltungselektronik / Computer / Elektrowaren
Bau- / Gartenbedarf, Blumen, Zoobedarf
Möbel
Einrichtungsbedarf
sonstige Sortimente
71%
8%
6%
Drogerie, Kosmetik, Parfümerie
13%
2%
2%
3%
3%
0%
0%
4%
1%
4%
2%
Verkaufsfläche
Umsatz
* Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen
** Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst
Quelle: Eigene Erhebungen, vorläufige Zahlen (Rundungsdifferenzen möglich)
Alle anderen Sortimentsbereiche weisen sowohl hinsichtlich der Verkaufsfläche als auch des erwirtschafteten Umsatzes nur sehr geringe Anteile auf und sind entweder auf einen spezialisierten Anbieter (z.B.
Neffeltal Apotheke, Blumen de Vries, Elektro Geusen, Autoteile Lamprecht) oder die Randsortimentsabteilungen der größeren Einzelhandelsbetriebe zurückzuführen.
Bei letzterem sind insbesondere die wöchentlich wechselnden Aktionswaren der beiden LebensmittelDiscounter anzuführen.
19
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Tabelle 4: Verkaufsflächen und Umsätze in Nörvenich nach Sortimenten
Verkaufsfläche
Umsatz
in m²
Nahrungs- und Genussmittel
2.730
64
18,2
71
Drogerie-, Parfümerie, Kosmetikwaren
in %
in Mio. €
Sortiment
in %
330
8
1,5
6
Apothekenwaren, Sanitätsbedarf, medizinische,
orthopädische Artikel, Hörgeräte
30
<1
1,5
6
Blumen
50
1
*
<1
Tierfutter, Heimtierzubehör, lebende Tiere
60
1
*
<1
540
13
1,5
6
Schuhe, Lederwaren, Sportartikel
30
1
0,2
<1
Bücher, Zeitschriften
50
1
*
1
Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS)
30
<1
*
<1
Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente
90
2
*
1
160
4
0,4
2
80
2
0,6
2
80
2
0,5
2
20
*
*
*
4.280
100
25,6
100
Bekleidung, Wäsche
Möbel, GPK*, Haushaltswaren, Geschenkartikel,
Haus-, Tisch-, Bettwäsche, Heimtextilien, Gardinen,
Bettwaren, Lampen und Leuchten
Elektrohaushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik,
Computer, Telekommunikation, Foto, Optik, Uhren,
Schmuck
Bau- und Heimwerkerbedarf, Bodenbeläge, Teppiche, Pflanzen, Gartenbedarf, Fahrräder, Fahrradzubehör, Autozubehör
Sonstiger Einzelhandel**
Gesamt
* Glas, Porzellan, Keramik
** u.a. Kinderwagen, Kunstgegenstände, Antiquitäten
(*) < 0,5 % bzw. < 1 Mio. €
Quelle: Eigene Erhebungen, Verkaufsflächenangaben auf 10 m² gerundet; Rundungsdifferenzen möglich
20
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
4.2
Einzelhandelszentralität
Ausgehend von den bisherigen Ergebnissen der Angebots- und Nachfrageanalyse lässt sich die funktionale Bedeutung des Einzelhandels mit Hilfe der Umsatz-Kaufkraft-Relation (Einzelhandelszentralität)
bewerten. Um diesen Index zu berechnen, wird der vom ansässigen Einzelhandel erwirtschaftete Umsatz
dem örtlichen Kaufkraftpotenzial gegenübergestellt. Ein Wert von 100 bedeutet, dass der Einzelhandelsumsatz genauso groß ist wie das lokal vorhandene Kaufkraftpotenzial, während Abweichungen über den
Basiswert auf Kaufkraftzuflüsse bzw. Abweichungen unterhalb des Basiswertes auf Kaufkraftabflüsse
hinweisen.
Für das Grundzentrum liegt die Umsatz-Kaufkraft-Relation nach den vorliegenden Zahlen bei rd. 38 %, so
dass die lokal vorhandene Kaufkraft den erwirtschaftete Gesamtumsatz deutlich übersteigt und per Saldo
mehr als 40 Mio. € an außerhalb von Nörvenich gelegene Angebotsstandorte abfließen.
Wie der folgenden Abbildung entnommen werden kann, variieren die sortimentsbezogenen (prozentualen) Bindungsquoten dabei zum Teil recht deutlich, liegen aber durchgängig unterhalb von 100 %.
Abbildung 3:
Umsatz-Kaufkraft-Relation im Überblick
Nahrungs- und Genussmittel
73%
Drogerie, Kosmetik, Parfümerie
41%
Apotheken, Sanitätsartikel
24%
Blumen
30%
Tierfutter, Heimtierbedarf, leb. Tiere
37%
Bekleidung/ Wäsche
26%
Schuhe, Lederwaren, Sportartikel
8%
Bücher, Zeitschriften
24%
Papier-, Büro-, Schreibwaren
16%
Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente
29%
Möbel, Einrichtungsbedarf*
8%
Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrowaren,
Optik, Uhren, Schmuck
Bau-, Garten- und Heimwerkerbedarf, Bodenbeläge,
Teppiche, Fahrräder/-zubehör, Autozubehör
8%
8%
Sonstige Sortimente**
3%
Gesamt
38%
0%
50%
100%
* Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen
** u.a. Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten
Quelle: Eigene Erhebungen; Rundungsdifferenzen möglich
Dabei weist das Grundzentrum Nörvenich im umsatzstarken Lebensmittelsegment mit rd. 73 % noch
einen vergleichsweise hohen Kennwert auf, wenngleich hier mit rd. 7 Mio. € gleichzeitig die – per Saldo –
höchsten Kaufkraftabflüsse festzustellen sind.
21
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Im ebenfalls nahversorgungsrelevanten Drogeriewarensegment sind ebenfalls Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen (rd. 2 Mio. €) und korrespondieren mit einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 41 %.
In allen sonstigen Sortimenten spiegelt sich die geringe lokale Einzelhandelsausstattung wider und geht
mit dementsprechend niedrigen Umsatz-Kaufkraft-Relationen einher.
Tabelle 5: Umsatz-Kaufkraft-Relationen
Kaufkraft
Umsatz
in Mio. €
in Mio. €
in %
in Mio. €
25,0
18,2
73
-6,8
Drogerie-, Parfümerie, Kosmetikwaren
3,6
1,5
41
-2,1
Apothekenwaren, Sanitätsbedarf, medizinische, orthopädische
Artikel, Hörgeräte
6,4
1,5
24
-4,9
Blumen
0,7
0,2
30
-0,5
Tierfutter, Heimtierzubehör, lebende Tiere
0,6
0,2
37
-0,4
Bekleidung, Wäsche
5,8
1,5
26
-4,3
Schuhe, Lederwaren, Sportartikel
2,5
0,2
8
-2,3
Bücher, Zeitschriften
1,1
0,3
24
-0,8
Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS)
0,9
0,2
16
-0,8
Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente
1,0
0,3
29
-0,7
5,9
0,4
8
-5,4
6,7
0,6
8
-6,1
6,8
0,5
8
-6,2
0,6
(*)
3
-0,6
67,6
25,6
38
-42,0
Sortiment
Nahrungs- und Genussmittel
Möbel, GPK*, Haushaltswaren, Geschenkartikel, Haus-, Tisch-,
Bettwäsche, Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren, Lampen und
Leuchten
Elektrohaushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Computer,
Telekommunikation, Foto, Optik, Uhren, Schmuck
Bau- und Heimwerkerbedarf, Bodenbeläge, Teppiche, Pflanzen,
Gartenbedarf, Fahrräder, Fahrradzubehör, Autozubehör
Sonstiger Einzelhandel**
Gesamt
Umsatz-Kaufkraft-Relation
*
Glas, Porzellan, Keramik
**
u. a. Kinderwagen, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Bilderrahmen
(*)
< 0,1 Mio. €
Quelle: BBE-Berechnungen; Rundungsdifferenzen möglich
Per Saldo kann eine Umsatzgröße von insgesamt rd. 42 Mio. € somit nicht vom örtlichen Einzelhandel
gebunden werden. Die höchsten Abflüsse ergeben sich mit insgesamt rd. 9 Mio. € in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Nahrungs- und Genussmittel/ Drogeriewaren). Auch im Apotheken-/ Sanitätswarensegment sind mit rd. 5 Mio. € hohe Abflüsse festzustellen. Ein Großteil hiervon dürfte in den
umliegenden Mittelzentren aufgrund der dort ansässigen Fachärzte gebunden werden.
Gleiches gilt für die Sortimente Bau- und Gartenmarkt (- 6 Mio. €), Elektrowaren/Elektronik (- 5 Mio. €),
Bekleidung/ Schuhe (- 5 Mio. €) sowie Möbel/ Einrichtungsbedarf (- 6 Mio. €), in denen die benachbarten
Städte Düren, Kerpen und Erftstadt ebenfalls über umfangreiche Angebote verfügen (vgl. Kapitel 2.3).
22
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
5
Zwischenfazit der Angebots- und Nachfrageanalyse
Gemäß der zentralörtlichen Einstufung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen übernimmt
Nörvenich die Funktion eines Grundzentrums. Die Gemeinde soll aus landesplanerischer Sicht daher in
der Lage sein, die Versorgung der eigenen Wohnbevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen.
Dabei verfügen die rd. 10.900 Einwohner mit rd. 99,6 % über ein sowohl im bundesweiten als auch im
regionalen Vergleich durchschnittliches einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau. Das entsprechende
Kaufkraftpotenzial summiert sich auf rd. 68 Mio. €.
Nach den Ergebnissen der Bestandsanalyse gibt es im Gemeindegebiet von Nörvenich derzeitig insgesamt 20 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe, die zusammen über eine Verkaufsfläche von rd.
4.280 m² verfügen und einen Gesamtumsatz von etwa 26 Mio. € erwirtschaften.
Das Einzelhandelsangebot der Gemeinde Nörvenich weist eine starke Konzentration auf den Kernort auf
und wird dort - neben einigen kleinteiligen Betrieben in der Ortsmitte – überwiegend von den in Gewerbegebietslage ansässigen Anbietern Rewe, Aldi, Lidl und Kik vorgehalten. Bei diesen Anbietern handelt es
sich zugleich um die bislang mit Abstand größten Einzelhandelsbetriebe, die gemeinsam etwa 86 % der
vorhandenen Gesamtverkaufsfläche auf sich vereinen.
In den sonstigen Ortslagen der Gemeinde sind dagegen nur vereinzelt kleinere Einzelhandelsbetriebe
vorzufinden, bei denen es sich zumeist um Hofläden handelt.
Auch das nahversorgungsrelevante Angebot konzentriert sich aktuell in hohem Maße auf den Kernort
und hier insbesondere auf die im Gewerbegebiet gelegenen Lebensmittelmärkte. Mit der in der Ortsmitte
geplanten Ansiedlung einer Netto-Filiale soll diesem dezentralen Angebotsschwerpunkt eine integrierte
Versorgungsalternative entgegengesetzt werden. Allerdings wäre auch im Falle einer erfolgreichen Umsetzung der Einzelhandelsschwerpunkt immer noch eindeutig im östlich gelegenen Gewerbegebiet vorzufinden.
Bei Gegenüberstellung von lokaler Kaufkraft und dem örtlich erwirtschafteten Einzelhandelsumsatz belegen die hieraus errechneten Ausstattungskennziffern in allen Sortimenten Kaufkraftabflüsse. Dabei können in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten noch die höchsten Bindungsquoten erzielt werden,
wenngleich auch hier – absolut betrachtet - hohe Abflüsse festzustellen sind. Dies liegt u.a. auch daran,
dass aktuell kein Drogeriemarkt mehr in Nörvenich ansässig ist.
Auch in anderen Sortimentsgruppen (u.a. Bekleidung/ Schuhe, Bau-/ Gartenmarkt, Elektro/ Elektronik,
Möbel) sind hohe Kaufkraftvolumina auszumachen, die lokal nicht gebunden werden können. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich hieraus ergebende Ansiedlungspotenziale vor allem aufgrund der hohen
Wettbewerbsdichte im nahen Umland weitestgehend als limitiert anzusehen sind. Gleichzeitig sind aufgrund der regionalen Wettbewerbssituation keine umfangreichen Kaufkraftzuflüsse von außerhalb zu
erwarten. Der örtliche Einzelhandel wird somit im Wesentlichen lokale Versorgungsfunktionen übernehmen können.
23
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
6
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde
Nörvenich und Handlungsempfehlungen
6.1
Relevante Vorgaben der regionalen Raumordnung und der Landesplanung
Das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Gemeinde Nörvenich verfolgt insbesondere das Ziel,
unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten und Problemlagen des Planungsraumes,
zielgerichtete Vorschläge für eine Ausgestaltung der landes- und regionalplanerischen Steuerungsansätze zu entwickeln.
Mit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (Bekanntmachung am
25.01.2017) bestehen weiterhin die bereits mit dem Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel vorgegebenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Rahmen der Bauleitplanung von den Kommunen beachtet (Ziele) bzw. in die Abwägung von Bauleitplänen einbezogen (Grundsätze) werden müssen:
Diese sind:
■ Ziel 6.5-1: Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) dargestellt und festgesetzt
werden.
■ Ziel 6.5-2: Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind nur in bestehenden sowie neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierter Lage zulässig. Als zentrenrelevant gelten dabei die Sortimente gemäß Anlage 1 – Sachlicher Teilplan sowie weitere, von der jeweiligen Standortgemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente
(Ortstypische Sortimentsliste).
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (Nahrungsund Genussmittel, Drogeriewaren) dürfen ausnahmsweise auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen realisiert werden. Dazu ist nachzuweisen, dass eine Errichtung in integrierter Lage aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen nicht möglich ist, das Vorhaben einer
wohnortnahen Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
■ Ziel 6.5-3: Beeinträchtigungsverbot
Durch großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen zentrale
Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
■ Grundsatz 6.5-4: Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
Der zu erwartende Umsatz von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten
Kernsortimenten soll die sortimentsbezogene Kaufkraft der Standortgemeinde nicht überschreiten.
■ Ziel 6.5-5: Nicht-zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter
Randsortimente
Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht-zentrenrelevanten
24
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Kernsortimenten dürfen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt
werden, wenn der Umfang zentrenrelevanter Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt
und es sich um Randsortimente handelt.
■ Grundsatz 6.5-6: Nicht-zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente: die maximale Verkaufsflächenobergrenze für zentrenrelevante Randsortimente soll
2.500 m² nicht überschreiten.
■ Ziel 6.5-7: Überplanung von vorhandenen Standorten
Abweichend von den vorstehenden Zielen/ Grundsätzen dürfen vorhandene Standorte außerhalb
von zentralen Versorgungsbereichen als Sondergebiet festgesetzt werden, wenn die Verkaufsflächen auf den baurechtlichen Bestandsschutz begrenzt werden. In Ausnahmefällen sind auch geringfügige Erweiterungen möglich.
■ Ziel 6.5-8: Einzelhandelsagglomerationen
Außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche ist dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und
Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken. Gleiches gilt für Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Gemeinden haben dabei sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche vermieden wird.
Unter Verfestigung ist dabei etwa die Änderung der Sortimente bestehender Betriebe zu verstehen, während mit Erweiterung das Hinzutreten weiterer Einzelhandelsbetriebe zu einer bestehenden Agglomeration gemeint ist.
■ Grundsatz 6.5-9: Regionale Einzelhandelskonzepte
Bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen sind Regionale Einzelhandelskonzepte in
die Abwägung miteinzustellen.
■ Ziel 6.5-10: Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben i.S.d. § 11 Abs.3 BauNVO
Diese sind, soweit von § 12 Abs. 3a (1) BauGB kein Gebrauch gemacht wird, nur zulässig, wenn
sie den vorab formulierten Anforderungen der Festlegungen 1-8 entsprechen.
25
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
6.2
Handlungsempfehlungen der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung
und Standortkonzept
Die einzelhandelsrelevanten Ziele der Landesplanung (vgl. Kapitel 6.1) bilden den Orientierungsrahmen
für das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept, das neben einer detaillierten Analyse der lokalen
Angebots- und Nachfragesituation auch eine genaue Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches vorzunehmen hat.
Hierbei kann auf die umfangreiche städtebauliche Analyse von sgp aufgesetzt werden.
Demnach umfasst das Hauptzentrum im Wesentlichen die verdichteten Nutzungsstrukturen im östlichen
Bereich der Bahnhofstraße sowie der vom Marktplatz abgehenden Straßenzüge Burgstraße, Hirststraße
und Zülpicher Straße, den Standortbereich des Schlosses, die Gemeinschaftsgrundschule, das für den
geplanten Netto-Markt vorgesehene Planareal sowie die von öffentlichen bzw. privaten Einrichtungen
(u.a. Rathaus, Neffeltalhalle, Seniorenheim) geprägte Rathausstr./ Jakob-Breidkopff-Str.
Die gesamtgemeindliche Versorgungsfunktion der gewachsenen Ortsmitte ergibt sich hierbei weniger aus
den vorhandenen Einzelhandelsnutzungen, als aus den dort ansässigen Dienstleistungsangeboten (u.a.
Ärzte, Banken) bzw. öffentlichen Einrichtungen (u.a. Rathaus, Gemeinschaftsgrundschule).
Karte 6: Abgrenzungsvorschlag zentraler Versorgungsbereich Nörvenich
Netto
Planstandort
Quelle: sgp - architekten + stadtplaner; eigene Bearbeitung
26
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Weitere (Stadtteil-/Nahversorgungs-)Zentren sind nicht vorhanden.
Unter Berücksichtigung der vorab dargelegten Analyseergebnisse werden die Handlungsempfehlungen
der künftigen Einzelhandelsentwicklung von Nörvenich wie folgt konkretisiert:
■ Oberstes Ziel der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung ist es, die Versorgungsfunktion des
Grundzentrums aufrechtzuerhalten und den Hauptort Nörvenich als wesentlichen Versorgungsstandort zu sichern bzw. funktionsgerecht weiterzuentwickeln.
■ Hierbei ist besonderes Augenmerk auf Angebote der Grundversorgung zu legen, die bereits derzeit von wesentlicher Versorgungsbedeutung für die örtliche Bevölkerung sind. Diese gilt es auszubauen bzw. marktgerecht aufzustellen, um auch perspektivisch eine umfangreiche (Basis-) Versorgung gewährleisten zu können.
■ Versorgungsstrukturell ist hierbei zu berücksichtigen, dass die derzeitig vorhandenen Lebensmittelmärkte nur über einen unzureichenden Bezug zum Kernort verfügen und daher insbesondere
mit dem Pkw aufgesucht werden. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten
daher nur Standorte mit einem höheren Wohngebietsbezug für den Ausbau der nahversorgungsrelevanten Angebotsstrukturen in Betracht gezogen werden.
■ Die in zentraler Lage von Nörvenich geplante Netto-Ansiedlung ist somit unter versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten durchweg positiv zu bewerten und sollte vorrangig verfolgt werden. Denn
mit Realisierung des Vorhabens wäre zukünftig ein wohnungsnaher - und für die im Kernort lebende Bevölkerung - auch fußläufig erreichbarer Grundversorgungsstandort in zentraler Lage von
Nörvenich vorhanden.
■ Allerdings wird sich auch nach Realisierung des Netto-Marktes der Angebotsschwerpunkt des Lebensmitteleinzelhandels immer noch in dezentraler Gewerbegebietslage befinden.
■ Unter städtebaulichen Gesichtspunkten wäre daher ein weiterer Ausbau des Einzelhandelsangebots im zentralen Versorgungsbereich anzustreben.
■ Wie aber die von sgp-erarbeiteten Analysen belegen, sind über das für den Netto-Markt vorgesehene Grundstück hinaus keine weiteren Entwicklungsflächen im zentralen Versorgungsbereich
vorhanden.
■ Somit sind weitere siedlungsintegrierte Entwicklungsareale zu identifizieren, die zur Aufnahme ergänzender Versorgungsangebote geeignet erscheinen.
■ Besonderes Augenmerk ist hierbei auf das Areal der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft im
östlichen Ortseingangsbereich des Kernortes zu legen, die ihren Standort von der Bahnhofstraße
in das Gewerbegebiet Nörvenich verlagern möchte.
■ Denn während das Gewerbegebiet nur von den östlich des Kernortes gelegenen Wohngebieten
fußläufig zu erreichen ist, deckt der fußläufige Nahbereich des Buir-Bliesheimer-Grundstücks nahezu den gesamten Hauptsiedlungsbereich ab (vgl. nachfolgende Abbildung). Darüber hinaus ist
der Standort an die westlich der Bundesstraße 477 gelegenen Ortsteile deutlich besser angebunden und verfügt aufgrund des benachbarten Busbahnhofs zudem über eine leistungsfähige Einbindung in den örtlichen ÖPNV.
27
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Karte 7:
Siedlungsstruktureller Vergleich Buir-Bliesheimer-Areal vs. Gewerbegebiet
(1.000 Meter Fußwegedistanz)
Quelle: eigene Bearbeitung
28
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
■ Mit rd. 24.000 m² ist das Standortareal zudem ausreichend groß, um Einzelhandelsformate in
marktgängiger Größendimensionierungen aufzunehmen.
■ Die geplante Wohngebietsentwicklung am Standort Buir-Bliesheimer und im Bereich des nordwestlichen Kernortes am Gartenweg (siehe Karte 8) wird die Siedlungsintegration dieses Entwicklungsareals künftig zusätzlich verbessern.
Karte 8:
Städtebauliche Potenzialanalyse Kernort Nörvenich
Quelle: sgp stadtplaner + architekten
■ Eine erste Tragfähigkeitsprüfung kommt unter Berücksichtigung marktüblicher Umsatzkennzahlen
sowie des ansprechbaren Kaufkraftpotenzials zu dem Ergebnis, dass im Kernort Nörvenich nach
Markzutritt von Netto und einem zu unterstellenden Fortbestand der bereits ansässigen Betriebe
Aldi, Lidl und Rewe kein weiterer Lebensmittelmarkt tragfähig zu betreiben sein wird.
■ Sollte für den Kernort Nörvenich ein weiterer Lebensmittelmarkt gewonnen werden können, wird
es sich dabei voraussichtlich nur um die Verlagerung eines bereits in Nörvenich ansässigen Lebensmittelmarktes handeln können.
■ Darüber hinaus konnte im Rahmen der Angebots- und Nachfrageanalyse festgestellt werden,
dass auch im Segment der Drogeriewaren derzeit hohe Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen sind:
Denn innerhalb von Nörvenich ist aktuell kein Drogeriemarkt (mehr) vorzufinden. Um zukünftig
29
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
(wieder) ein umfassendes Nahversorgungsangebot vorhalten zu können, sollte daher auch die
Ansiedlung eines Drogeriemarktes in möglichst zentraler Lage verfolgt werden.
■ Auch in den sonstigen Warengruppen sind durchgängig negative Umsatz-Kaufkraft-Relationen
festgestellt worden. Allerdings sind die Ansiedlungspotenziale spezialisierter Angebotsformate vor
allem aufgrund der umliegenden und verkehrlich gut zu erreichenden Wettbewerbsstandorte weitestgehend limitiert. Um dennoch eine möglichst umfassende Basisversorgung zu erreichen wird
angeregt, mit Hilfe eines Mehrbranchenanbieters (z.B. Woolworth, Kodi, Action) - der mit einem
breiten Sortimentsangebot eine relativ umfassende Versorgung leisten kann – die örtliche Einzelhandelssituation abzurunden.
■ Mit der empfohlenen Angebotsfokussierung zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Sortimente
auf den zentralen Versorgungsbereich bzw. den ergänzenden Nahversorgungsstandort wird
gleichzeitig für den am östlichen Siedlungsrand von Nörvenich gelegenen Gewerbegebietsstandort lediglich eine bestandssichernde Entwicklungsperspektive in diesen Sortimentsgruppen vorgeschlagen. Die Weiterentwicklung dieses Standortbereiches – auch mit kleinflächigen Einzelhandelsformaten – ist daher nur für Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten vorzusehen.
■ Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der nordöstlich des Kreisverkehres (L263/ K52/
Triftstraße/ Am Kreuzberg) gelegene Teil des Gewerbegebietes (u.a. Rewe) im Regionalplan als
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt wird. Die Weiterentwicklung
dieses Teilbereiches mit großflächigen Einzelhandelsnutzungen – auch mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten - würde demnach den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen widersprechen (Ziel 6.5-1).
■ Zur genauen Untergliederung der Einzelhandelsangebote in nahversorgungsrelevante, zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente wird im Folgenden eine „Nörvenicher Sortimentsliste“ erarbeitet und begründet.
■ Diese Sortimentsliste bildet eine wesentliche Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels über
die Bauleitplanung.
Unter Berücksichtigung der vorab dargelegten Handlungsempfehlungen sowie der vorhandenen Besatzstrukturen empfehlen die Gutachter, die künftige Entwicklung der Versorgungsstrukturen in der Gemeinde
Nörvenich an folgendem räumlichen Versorgungsmodell auszurichten:
30
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Karte 9: Standortkonzept Nörvenich
Quelle: Eigene Darstellung
31
Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
6.3
Definition einer örtlichen Sortimentsliste
Neben der Abgrenzung und Funktionszuweisung der unterschiedlichen Standortbereiche ist bei der Erarbeitung kommunaler Einzelhandelskonzepte zudem eine örtliche Sortimentsliste zu erstellen.
Im Rahmen des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen, „Sachlicher Teilplan Großflächiger
Einzelhandel“ werden folgende zentrenrelevante Leitsortimente definiert, die „von der Gemeinde bei der
Erstellung ihrer ortstypischen Sortimentslisten zu beachten“ sind:
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
■
Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren
Bücher
Bekleidung, Wäsche
Schuhe, Lederwaren
Medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel
Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik
Spielwaren
Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel
Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto)
Uhren, Schmuck
Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)
Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant).
Die vorab genannten Leitsortimente sind innerhalb Nordrhein-Westfalens durchgängig als zentrenrelevant einzustufen – eine ortsabhängige Abweichung ist nicht möglich. Auch in Nörvenich sind diese somit
als zentrenrelevant einzuordnen.
Für einen großen Teil des gesamten Sortimentsspektrums ist die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz
demnach unstrittig. Weitergehende Festlegungen können und sollen unter Würdigung der ortspezifischen
Gegebenheiten getroffen werden.
Grundsätzlich werden dabei folgende Unterscheidungsmerkmale zugrunde gelegt:
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich dadurch aus, dass sie für das Einzelhandelsangebot
einer Innenstadt prägend und daher für eine starke und intakte Innenstadt bedeutsam sind. Als innenstadtrelevant sind somit grundsätzlich diejenigen Sortimente anzusehen, deren Ansiedlung in
peripheren Lagen zu Funktionsverlusten durch nennenswerte Umsatzumlenkungen und daraus
resultierenden Verdrängungseffekten in der Innenstadt führen kann.
Die Einstufung als „zentrenrelevantes Sortiment“ setzt allerdings nicht voraus, dass ein Sortiment
bereits in einer Innenstadt vertreten ist. Dies bedeutet, dass auch Sortimente als innenstadtrelevant eingestuft werden können, die gegenwärtig nicht bzw. nur in einem geringen Umfang in einer
Innenstadt angeboten werden, jedoch als ein wichtiger Beitrag zu einer attraktiven und leistungsstarken Innenstadt anzusehen sind.
Als wesentliche Merkmale zentrenrelevanter Sortimente anzusehen sind:
■
eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten
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Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
■
eine hohe Beratungsintensität
■
eine hohe Flächenproduktivität
■
eine gute Handlichkeit bzw. geringe Sperrigkeit .
8
Dagegen sind als nicht-zentrenrelevant Sortimente einzustufen, die nicht oder nur in geringem
Umfang in der Innenstadt bzw. in den Stadtteilzentren vertreten sind und für das innerstädtische
Angebotsspektrum keine bzw. nur geringe Synergieeffekte hervorrufen. Vielfach können diese
Sortimente aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Standortanforderungen der auf sie
spezialisierten Betriebe (z. B. großer ebenerdiger Flächenbedarf, starke Pkw-Orientierung, Sperrigkeit der Waren) kaum in innerstädtische Bereiche integriert werden.
Die Nahversorgungsrelevanz von Sortimenten ergibt sich aus den in sehr kurzen Abständen
wiederkehrenden Versorgungsvorgängen, die insbesondere auch für weniger mobile Verbraucher
ohne eigenen Pkw durch ein am Wohnstandort und damit verbrauchernah gelegenes Angebot
gewährleistet werden sollen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind gemäß Landesentwicklungsplan grundsätzlich auch zentrenrelevant.
Hierbei ist zu beachten, dass innerhalb des kleinteilig strukturierten zentralen Versorgungsbereiches von
Nörvenich bislang nur wenige Einzelhandelsbetriebe vorzufinden sind. Demnach ergeben sich folgende
Empfehlungen:
Aufgrund der flächenintensiven Warenpräsentation und Sperrigkeit der Artikel sind die Sortimente Bauund Gartenbedarf (inkl. Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Pflanzen) sowie Möbel/ Küchen auch in Nörvenich als nicht-zentrenrelevant zu bewerten.
Explizit aus den nicht-zentrenrelevanten gartenmarktspezifischen Artikeln herausgenommen werden sollte die Warengruppe der Schnittblumen. Denn diese tragen in Ortmitten regelmäßig zu einer attraktiven
Angebotsvielfalt bei. Das Sortiment Schnittblumen sollte daher als zentrenrelevant eingeordnet werden.
Gleiches gilt für die Sortimentsgruppen Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
und Augenoptik, die ebenfalls als zentrenrelevant eingestuft werden sollten.
Für das Sortiment „Tierfutter, Heimtierzubehör und lebende Tiere“ wird vorgeschlagen, dieses als
nicht-zentrenrelevant einzustufen. Größere Anbieter mit diesem Sortiment zwingend auf einen innerhalb
des kleinteilig strukturierten Zentrums gelegenen Standort zu lenken, erscheint auch in Anbetracht des
geringen Kopplungspotenzials mit sonstigen zentrenrelevanten Sortimenten nicht erforderlich.
Aus demselben Grund sollten auch die Warengruppen der Bettwaren (Matratzen, Lattenroste, Ober- und
Unterdecken) den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden.
8
weshalb sie nicht nur mit dem Pkw transportierbar sind
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Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Spezialisierte Anbieter von Musikinstrumenten und Musikalien sind aktuell nicht in Nörvenich ansässig
und daher auch in der Ortsmitte des Grundzentrums nicht vorzufinden, so dass diesem Segment ebenfalls keine Zentrenrelevanz zukommt.
Ebenfalls als nicht-zentrenrelevant sollten mit der Nörvenicher Sortimentsliste auch Campingartikel,
Sportgroßgeräte, Reitsport, Angel- und Bootsbedarf eingestuft werden. Denn diese prägen weder die
aktuelle Angebotsstruktur innerhalb der Ortsmitte von Nörvenich, noch verfügen sie über hohe Kopplungspotenziale mit dem sonstigen zentrenprägenden Einzelhandel. Auch aufgrund der Sperrigkeit der
Waren sowie der nur geringen Flächenproduktivitäten wäre bei einer möglichen Ansiedlung keine Integration in den zentralen Versorgungsbereich zu erwarten.
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Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Tabelle 6: Nörvenicher Sortimentsliste der zentren-, nahversorgungsrelevanten und
nicht-zentrenrelevanten Sortimente
Definition zentren- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente
WZ
Bezeichnung
Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente
WZ
Bezeichnung
nahversorgungsrelevante Sortimente
(gleichzeitig zentrenrelevant)
47.2
47.73
47.75
aus 47.78.9
Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren,
Getränke, Tabakwaren
Apotheken
Drogeriewaren, kosmetische Erzeugnisse
und Körperpflegemittel
Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel
zentrenrelevante Sortimente
47.42
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte
und Software
Telekommunikationsgeräte
47.43
Geräte der Unterhaltungselektronik
47.41
nicht-zentrenrelevante Sortimente
aus 47.51
aus 47.51
47.52.1
47.52.3
47.53
aus 47.54
elektrische Haushaltsgeräte (Kleingeräte)
aus 47.54
47.59.1
47.59.2
aus 47.59.9
Haushaltsgegenstände (u. a. Koch-, Bratund Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke, nicht elektrische Haushaltsgeräte)
47.61.0
Bücher
47.62.1
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften
und Zeitungen
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel
Ton- und Bildträger
47.63
Vorhänge, Teppiche, Bodenbeläge und
Tapeten
elektrische Haushaltsgeräte (Großgeräte wie
Herd, Waschmaschine)
Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel
keramische Erzeugnisse und Glaswaren
47.59.3
Musikinstrumente und Musikalien
aus 47.59.9
Holz-, Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren,
Kinderwagen)
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
aus 47.59.9
47.62.2
Haushaltstextilien (Haus-, Tisch- und Bettwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf,
Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche
Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste,
Oberdecken)
Metall- und Kunststoffwaren (u. a. Eisenwaren, Bauartikel, Installationsbedarf für
Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik,
Werkzeuge, Spielgeräte für Garten und
Spielplatz, Rasenmäher)
Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf
aus 47.59.9
sonstige Haushaltsgegenstände (u. a. Bedarfsartikel für dem Garten, Garten- und
Campingmöbel, Grillgeräte)
47.64.1
Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör
Fortsetzung auf folgender Seite
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Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
Definition zentren- und
nahversorgungsrelevanter Sortimente
Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente
WZ
Bezeichnung
WZ
Bezeichnung
aus 47.64.2
aus 47.64.2
Sportgroßgeräte, Campingartikel
47.65
Sportartikel (inkl. Sportbekleidung, -schuhe,
-geräte)
Spielwaren und Bastelartikel
47.71
Bekleidung
47.72
Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck
47.74
medizinische und orthopädische Artikel
aus 47.76.1
Schnittblumen
aus 47.76.1
Pflanzen, Sämereien und Düngemittel
47.76.2
zoologischer Bedarf und lebende Tiere (inkl.
Futtermittel für Haustiere)
47.79
Antiquitäten und Gebrauchtwaren
45.32
Kraftwagenteile und -zubehör
47.77
Uhren und Schmuck
47.78.1
Augenoptiker
47.78.2
Foto- und optische Erzeugnisse
47.78.3
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche
Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und
Geschenkartikel
Quelle:
BBE-Zusammenstellung im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008), blau unterlegt:
zentrenrelevante Leitsortimente gemäß Anlage 1 zum LEP, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
Die Liste der nicht-zentrenrelevanten Sortimente ist nicht abschließend.
Aufgrund fehlender Angebote innerhalb des Zentrums wird vorgeschlagen, auch die Sortimente Lampen
und Leuchten, Teppiche, Haus-/ Tisch-/ Bettwäsche (Haustextilien), Stoffe/ Gardinen / Vorhänge
(Heimtextilien) sowie Fahrräder und Autozubehör als nicht-zentrenrelevant einzuordnen.
Waren der Unterhaltungselektronik, Computer, Computerzubehör und auch Telekommunikationsgeräte sind gemäß LEP als uneingeschränkt zentrenrelevant zu betrachten, wohingegen im Bereich der
Elektrohaushaltswaren grundsätzlich zwischen Elektrogroßgeräten und sonstigen elektrischen Haushaltsgeräten unterschieden werden kann. Während Elektrogroßgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen und Waschmaschinen; sog. „Weiße Ware“) mit Möbeln vergleichbare Standortanforderungen stellen und deshalb als nicht-zentrenrelevant angesehen werden sollten, sind Elektrokleingeräte generell den zentrenrelevanten Sortimenten zuzuweisen.
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Städtebauliches Entwicklungskonzept Nörvenich: Fachbeitrag Einzelhandel
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Abschließende Empfehlungen
Die vorliegende Untersuchung soll einer geordneten, städtebaulich verträglichen Einzelhandels- und
Standortentwicklung der Gemeinde Nörvenich im Rahmen der Bauleitplanung dienen. Um die notwendige Rechtssicherheit für die kommunale Planung herzustellen und zugleich den Investoren und Betreibern
des Einzelhandels Planungssicherheit zu geben, ist ein Selbstbindungsbeschluss des Rates über die
Grundzüge des Einzelhandelskonzeptes Nörvenich erforderlich.
Dieser Beschluss sollte durch eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vorbereitet werden. Hintergrund ist
die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das mit seinen Urteilen vom 27.03.2013
klargestellt hat, dass es ausreicht, wenn in einem Zentrenkonzept die für die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Zentren entscheidenden und mithin zentrenbildenden Sortimente festgelegt werden und diese Sortimente darauf aufbauend in einem Bebauungsplan für ein Gebiet außerhalb der Zentren ausgeschlossen
werden. Das Gericht sieht es somit als ausreichend an, wenn der konkrete Nachweis der Zentrenschädlichkeit eines Sortiments bereits mit der Erstellung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes und
nicht erst getrennt für jeden einzelnen, einen Einzelhandelsausschluss regelnden Bebauungsplan geführt
wird. Die grundsätzliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans zur Steuerung des Einzelhandels kann
somit bereits mit dem gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept geführt werden.
Das Instrument des kommunalen Einzelhandelskonzeptes wurde somit in seinem Gewicht zur Artikulierung gemeindlicher Planungsinteressen deutlich gestärkt. Bezogen auf die Nutzungsmöglichkeiten einzelner privater Grundstücke können bereits mit dem Konzept weitgehende Vorentscheidungen getroffen
werden. Deshalb ist anzuraten, die Öffentlichkeit intensiv an der Erstellung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts zu beteiligen und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens insbesondere deutlich zu
machen, welche Bedeutung diese vorbereitende Planung für private Individualinteressen entfalten kann.
In Anlehnung an das Verfahren nach § 3 Baugesetzbuch sollte der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden, Bedenken und Anregungen in die Planung einzubringen. Alle abwägungsrelevanten Eigentümer- und Betreiberbelange sollten intensiv geprüft und abgewogen werden. Besonders zu beachten
sind dabei konkret angezeigte Planungsabsichten zur Erweiterung oder Neuerrichtung von Einzelhandelsbetrieben.
Köln, im Mai 2017
BBE Handelsberatung GmbH
i. V. Claus Freuen
i. V. Rainer Schmidt-Illguth
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