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Beschlussvorlage (Anlage II Begründung B.-Plan)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
284 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
13.07.17, 13:36
Aktualisiert
13.07.17, 13:36

Inhalt der Datei

GEMEINDE NÖRVENICH Bebauungsplan G4 – 2. Änderung Ehemalige Hauptschule Begründung Stand: Satzungsbeschluss 10.07.2017 GEMEINDE NÖRVENICH Dr. D. Naumann Architekt BDA Architektur+Städtebau Riemannstraße 45 Tel.: 0228 – 2599661 53125 Bonn mobil: 0172 762 1886 info@naumann-bonn.de www.naumann-bonn.de GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Gemeinde Nörvenich Bebauungsplan G 4, 2. Änderung Ehemalige Hauptschule Inhaltsverzeichnis Deckblatt Übersichtsplan i. M. 1 : 5.000 (Anlage 1) Begründung 1. Ziele und Zwecke der Planung 2. Rahmenbedingungen 2.1 Räumlicher Geltungsbereich und Topographie 2.2 Regionalplan 2.3 Flächennutzungsplan und planungsrechtliche Zusammenhänge 2.4 Vorhandene Flächennutzung 2.5 Städtebauliche Situation 3. Städtebauliches Konzept 3.1 Verkehrserschließung 3.1.1 Äußere Erschließung 3.1.2 Innere Erschließung 3.2 Bebauung und Nutzung 3.2.1 Art der baulichen Nutzung 3.2.2 Maß der baulichen Nutzung 3.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche 3.2.4 Nebenanlagen und Stellplätze 3.3 Ver- und Entsorgung 3.4 Grünordnerische Festsetzungen 3.5 Denkmalpflege 3.6 Immissionsschutz 3.7 Hinweise 3.7.1 Bodendenkmale 3.7.2 Einsatz erneuerbarer Energien 3.7.3 Freianlagen 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG 3.7.4 Vegetationsschutz 3.7.5 Artenschutz 3.7.6 Grundwasserverhältnisse 3.7.7 Baugrundverhältnisse 3.7.8 Fluglärm 3.7.9 Kampfmittel 3.7.10 Erdbebengefährdung 3.7.11 Schutz des Oberbodens 3.7.12 Bergbau 4. Natur und Umwelt 4.1 Umweltbelange 4.2 Umweltbericht 4.3 Artenschutz 4.4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 5. Bodenordnung 6. Flächenbilanz 7. Auswirkungen der Planung 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG 1. Ziele und Zwecke der Planung Bei dem Grundstück und dem Gebäude handelt es sich um eine ehemalige 10-klassige Hauptschule mit einer Nutzfläche von 3.080 m². Das Baujahr war 1976, saniert und instandgesetzt wurde die Schule im Jahr 1985. Da die Nutzung der Schule im Sommer 2013 aufgegeben wurde, stehe sie seitdem zum Verkauf zur Verfügung. Auf Grund der Lage und des Zuschnitts bietet sich das Objekt für altersgerechtes Wohnen und als Senioren- und Pflegeheim an. Dank der ruhigen Lage bietet das Gebäude neben den räumlichen Voraussetzungen auch den idealen Rahmen für Ruhe und Erholung. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Nutzung des Grundstücks als Seniorenwohnen und Pflegeinrichtung zu schaffen. Vorgesehen ist es, die ehemalige Hauptschule umzubauen und baulich zu ergänzen. Geplant sind ca. 70 – 80 Plätze stationäre Pflege oder 7 Wohngruppen mit 7 – 14 Bewohnern sowie eine gastronomische Einrichtung in dem ehemaligen Hauptschulgebäude zu errichten. Des Weiteren sind in einem Neubau 9 Servicewohnungen sowie weitere 21 Servicewohnungen in weiteren Gebäude zu ermöglichen. Auf diese Weise wird der zentrale Ortsbereich durch Pflege- und Wohneinrichtungen für Senioren ergänzt und in zentraler Lage etwa 70 – 90 neue Arbeitsplätze geschaffen. Das Grundstück ist sowohl über den Kastanienweg als auch über die Straße In den Benden angeschlossen, so dass alle Einrichtungen der Gemeinde sehr gut erreichbar sind. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Räumlicher Geltungsbereich und Topographie Das Plangebiet liegt in zentraler Lage im Zentralort Nörvenich und grenzt  im Nordosten an den Neffelbach  im Südosten an den Parkbereich des Schlosses Nörvenich  im Südwesten an die Grundschule und  im Nordwesten an die Trasse des Kastanienweges Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34 teilweise das Flurstück 12. Der Bebauungsplan hat damit eine Fläche von insgesamt ca. 13.279 qm, das entspricht ca. 1,3 ha. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan, der in der Anlage beigefügt ist, dargestellt. Das Grundstück ist derzeit mit dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule bebaut und in großen Teilen als Schulhof versiegelt. Die Topographie des Plangebietes neigt sich leicht in Richtung Neffelbach. Für das große Schulgebäude und den ehemaligen Schulhof wurde das natürliche Gelände jedoch schon stark überformt. 2.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, 2003, stellt auf der Grundlage der landesplanerischen Ziele Nörvenich als Grundzentrum dar. Ziel ist es, die Versorgung sowie die Entwicklung und Stärkung des Ortes planungsrechtlich zu fördern. Hierzu zählt auch die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und mit altersgerechten Wohnformen wie der geplanten Seniorenanlage. 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Gemäß dem Regionalplan liegt das Plangebiet in der als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesenen Fläche. Auf diesen Flächen sind die vorgesehenen Wohnnutzungen und auch Sonderbaugebiete für Seniorenwohnanlagen zulässig. Insofern ist festzustellen, dass die Planung den durch die Regionalplanung vorgegebenen Entwicklungszielen entspricht. 2.3 Flächennutzungsplan und planungsrechtliche Zusammenhänge Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich stellt den Bereich des Bebauungsplanes als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Schulzentrum dar. Dieses entsprach auch der vorherigen Nutzung des Gebäudes als Hauptschule. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet mit Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan Nörvenich G 4 setzt das Plangebiet als Sonderbaugebiet mit Zweckbestimmung Schule fest. Die Festsetzungen machen es erforderlich, ebenfalls den Bebauungsplan zu ändern. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes G 4 überlappt in einem Teilbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes G 4. Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes G 4 verliert die 1. Änderung in dem Überlappungsbereich ihre Gültigkeit. Dieser Teilbereich betrifft eine kleine Fläche im Osten des Plangebietes, der als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Parkplätze ausgewiesen ist. 2.4 Vorhandene Flächennutzung Die vorhandene Nutzung basiert auf der ehemaligen Nutzung als Hauptschule. Das ehemalige Hauptschulgebäude ist noch vollständig erhalten. Auch der versiegelte Schulhof und dazugehörige Nebenanlagen sind noch vorhanden. Die Schulanlagen wurden über die Straße In den Benden erschlossen. Diese Straße endet in einer Wendeschleife vor dem bestehenden Gebäude. Auch der Schulbus nutzt diese Anfahrmöglichkeit und hat deshalb hier eine Haltestelle. Zusätzliche öffentliche Parkplätze sind an der Straße angeordnet. Nach Norden hin geht das Plangebiet in die Grünbereiche der Neffelbachaue über. großkronige Bäume kennzeichnen hier den Übergang in die geschützten Naturbereiche der Neffelbachaue. Während die vorhandenen baulichen Anlagen nicht denkmalgeschützt sind, stehen die nördlich angrenzenden Flächen unter Landschaftsschutz. 2.5 Städtebauliche Situation Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches Nörvenich in sehr zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Es ist über die vorhandenen Straßen Bahnhofstraße, Kastanienweg und In den Benden sehr gut an das innerörtliche Straßensystem angeschlossen. 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Die Bahnhofstraße führt als innerörtliche Hauptverkehrsstraße direkt an die Bundesstraße B 477 und damit an das überregionale Verkehrssystem. In unmittelbarer Nähe zum Standort liegen die Grundschule mit Turnhalle, das Rathaus mit der Gemeindeverwaltung, das Schloss Nörvenich, die geplante Nahversorgung sowie die Wohngebiete des Hauptortes Nörvenich. Von besonderer Bedeutung für den Standort als Seniorenwohnanlage ist auch die Nähe zu den Grünbereichen der Neffelbachaue sowie zum Schlosspark. Abb.: Standort (siehe Pfeil) für die Seniorenwohnanlage in der ehemaligen Hauptschule in Nörvenich 3. Städtebauliches Konzept 3.1 Verkehrserschließung 3.1.1 Äußere Erschließung Das Plangebiet wird von zwei Gemeindestraßen aus erschlossen: Im Südosten liegt die Burgstraße, in welche die Straße In den Benden einmündet und so die Haupterschließung darstellt. Im Südwesten verläuft die Bahnhofstraße, in welche der Kastanienweg einmündet. 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Beide Hauptverkehrsstraßen binden das Plangebiet sehr günstig an das Straßensystem der Gemeinde an und führen mit kurzen Wegen auch auf die überregionalen Straßen. Straßenbegleitende Fußwege ermöglichen die Erreichbarkeit des Plangebietes für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Um die zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf den Erschließungsstraßen zu ermitteln, wurde eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt (Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Hannover, Januar 2017). Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Straßennetz und die Knotenpunkte das prognostizierte Verkehrsaufkommen des geplanten Netto-Marktes und des Seniorenwohnheims im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit ohne weiteres aufnehmen können. Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen sind daher keine Maßnahmen erforderlich. 3.1.2 Innere Erschließung Die Straße In den Benden liegt innerhalb des Plangebietes und stellt den Hauptzugang zum Plangebiet und zur Grundschule dar. Auch der Schulbus bedient die Grundschule über die Zufahrt In den Benden. Diese Erschließung endet vor dem Gebäude in einer Wendeanlage, kurz dahinter ist die Haltestelle des Schulbusses angeordnet. Für den ruhenden Verkehr gibt es an dieser Straße ebenfalls Stellplätz, die in Schrägaufstellung angeordnet sind. An der Wendeanlage werden 2 besonders für Wohnmobile geeignete Stellplätze vorgesehen, um auch diesem Bedarf gerecht zu werden. Der Kastanienweg führt von Südwesten an das Plangebiet. Da diese Straße durch den Schülerverkehr und den Kundenverkehr des geplanten Nahversorgers belastet ist, werden von hier aus nur die Gebäudeteile des Plangebietes bedient, die hier unmittelbar angrenzen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine zu starken zusätzlichen Verkehre diesen Bereich belasten. Eine Fußwegeverbindung vom Plangebiet zum Nahversorger stellt eine direkte Anbindung dieser wichtigen Nutzung dar. Bei der Gestaltung der Gesamtanlage soll auch ein Fuß-/Radweg parallel zum Neffelbach errichtet werden, so dass der Weg entlang des Bachtales hier eine neue Qualität erhält. 3.2 Bebauung und Nutzung Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau der ehemaligen Hauptschule in eine Seniorenwohnanlage zu schaffen. Wesentlich ist es dabei, die Nähe zu der denkmalgeschützten Anlage des Nörvenicher Schlosses zu berücksichtigen. Das am 22.03.1985 in die Nörvenicher Denkmalliste eingetragene Schloss Nörvenich liegt mit seinen Parkanlagen unmittelbar südlich an das Plangebiet angrenzend. Frühzeitig wurden deshalb mit der Denkmalbehörde Gespräche geführt, um eine Störung der Belange des Denkmalschutzes auszuschließen. Hinsichtlich der Nutzungen ist es geplant, in dem bestehenden und weiterentwickelten Gebäude ein Seniorenquartier als Pflegeheim für 76 Bewohner mit Restaurant und Pflegeeinrichtungen zu errichten. Westlich zur Straße Kastanienweg hin wird ein zusätzliches 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Gebäude errichtet mit insgesamt 36 Seniorenwohnungen. Dieses neue Gebäude liegt eingefügt zwischen dem bestehenden ehemaligen Hauptschulgebäude und der Turnhalle, so dass keine Sichtachse zum Schloss zugebaut wird. 3.2.1 Art der baulichen Nutzung Die bauliche Nutzung beschränkt sich auf eine Seniorenwohnanlage. Um diese besondere Nutzung auch planungsrechtlich zu fixieren, wird die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet beibehalten. Die Zweckbestimmung wird als Seniorenanlage neu festgesetzt. Die Nutzungen Pflegeheim, Seniorenwohnungen sowie die hierfür erforderlichen Nebennutzungen und das Restaurant fügen sich in diesen Nutzungskontext ein. Die im Bestand bisher vorliegende Nutzung als Hauptschule wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert in Sondergebiet mit Zweckbestimmung Seniorenanlage. Vorgesehen wird hier eine Seniorenwohnanlage, Pflegeheim mit zusätzlichen Nebennutzungen, die der Seniorenanlage dienen. Damit hier an der wichtigen Stelle am Neffelbachufer keine normale Wohnanlage entsteht, sondern die angestebte Seniorenwohnanlage, wird das Gebiet nicht als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, sondern die vorgesehene Nutzung wird über die Sondergebietsnutzung exakt festgeschrieben. Die Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet für eine Seniorenanlage ermöglicht es, die dem Gebiet dienenden Einrichtungen wie Seniorenwohnungen, Pflegestation, ärztliche Versorgungseinrichtungen und Café vorzusehen. Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes werden Seniorenwohnungen sowie gemeinschaftliches Wohnen in Wohnungen und Wohngemeinschaften ermöglicht. Ziel des Bebauungsplanes ist es auch, für pflegeintensive Personen auch Pflegeheimplätze anzubieten. Das umfassende Wohnangebot kann durch verschiedene Betreuungsmöglichkeiten und ärztliche Versorgungsangebote ergänzt werden. Des Weiteren kann für die häusliche und persönliche Pflege gesorgt werden, indem eine Küche und ein Café zulässig sind, die Grundlage für die Versorgung mit Essen und Trinken bieten. Für Aufenthaltsund Freizeitangebote können ebenfalls Räume bereitgestellt und ausgerüstet werden. Insgesamt können so Nutzungsangebote geschaffen werden, die auch Besuchern des Ortsteils zur Verfügung stehen. Um Besuchern auch einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, sind einzelne Beherbergungszimmer zulässig, so dass auch Freunde und Verwandte die Möglichkeit finden könnten, z. B. die Bewohner der Pflegeheimplätze während ein paar Tagen zu besuchen. Insofern werden die Nutzungen wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für Verwaltungen im Plangebiet als zulässig festgesetzt. Die Nutzungen Tankstellen werden nur zulässig, wenn es sich um Elektrotankstellen handelt, die der Versorgung des Gebietes dienen. 3.2.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die in der Planzeichnung festgesetzten Geschosse sowie die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG (GFZ) bestimmt. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt mit einer Grundflächenzahl GRZ = 0,6 und einer Geschossflächenzahl GFZ = 1,2. Damit liegt die bauliche Ausnutzung deutlich unterhalb der gemäß § 17 BauNVO festgesetzten Höchstmaße und orientiert sich eher an den Maßen für Wohnbauflächen, was auch der städtebaulichen Zielsetzung entspricht. Während das Pflegeheim in dem Altbaubereich über einem Keller bis zu 3 Geschosse ermöglicht, wird das Haus mit den Seniorenwohnungen bis zu dreigeschossig mit Dachgeschoss festgesetzt. 3.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Diese dürfen durch Gebäude oder Gebäudeteile nicht überschritten werden. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringem Ausmaß kann gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO zugelassen werden, demzufolge wird textlich festgesetzt, dass Überschreitungen der Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile um bis zu 1,5 m zulässig sind, um eine zusätzliche Gliederung und Gestaltung der Fassaden zu ermöglichen. Die festgesetzten Baugrenzen ermöglichen die im städtebaulichen Entwurf dargestellte Bebauung und lassen noch einen geringen Spielraum für kleinere mögliche Änderungen. Wesentlich ist dabei, dass die mögliche Bebauung nicht zu dicht an das Ufer des Neffelbaches heranreicht. Die Baugrenze liegt deshalb etwa auf der Linie des bestehenden Gebäudes. Die davor liegenden Flächen werden als nicht überbaubar festgesetzt. Diese Vorbereiche eignen sich als Bewegungs- und Aufenthaltsraum und dienen in Teilbereichen auch dem ruhenden Verkehr. 3.2.4 Nebenanlagen und Stellplätze Zusätzlich zu den Baugrenzen werden die Stellplatzflächen durch die nach Planzeichenverordnung vorgesehene Signatur festgesetzt. Stellplätze werden so am Kastanienweg sowie am geplanten Pflegeheim vorgesehen und hier exakt definiert. Auf diese Weise werden die verschiedenen Verkehrsabläufe entzerrt und gefahrenfreier konzipiert. Das Verkehrsaufkommen wird in der verkehrstechnischen Untersuchung wie folgt eingeschätzt. Der überwiegende Teil der Stellplätze wird über die Straße In den Benden erschlossen. Hier werden 52 private und 13 öffentliche Stellplätze entstehen. Bei Ansatz einer mittleren Fahrtenhäufigkeit von 6 Pkw/ Tag je Stellplatz ist ein Verkehrsaufkommen von 390 PkwFahrten zu erwarten. Unter Berücksichtigung von Ver- und Entsorgungsverkehren wird mit rund 4000 Kfz-Fahrten pro Tag gerechnet. Am Kastanienweg sind die 13 geplanten Stellplätze der Seniorenwohnanlage und die 11 öffentlichen Stellplätze an der Turnhalle zu berücksichtigen. Bei Ansatz einer mittleren Fahrtenhäufigkeit von 6 Pkw/Tag je Stellplatz werden durch die Stellplätze rund 150 PkwFahrten im Kastanienweg entstehen. Insgesamt wird gutachterlich festgestellt, dass der 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Straßenraum und die Knotenpunkte das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufnehmen können. Verkehrliche Probleme werden hier also nicht erwartet. 3.3 Ver- und Entsorgung Bei den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes handelt es sich durch die Bebauung der ehemaligen Hauptschule um ein seit langem baulich genutztes Grundstück, das in die Ver- und Entsorgungssysteme der Gemeinde eingebunden ist. Die Versorgung mit Löschwasser erfolgt teilweise aus dem öffentlichen Netz und teilweise aus dem Neffelbach. Hierfür ist eine Löschwasserentnahmestelle unmittelbar am Plangebiet vorhanden. Hinsichtlich der Entwässerung verlaufen zwei Entwässerungstrassen im Trennsystem an den Grundstücksgrenzen. Da an das Kanalsystem im Kastanienweg nicht angeschlossen werden kann, wird die Entwässerung an die im Trennsystem verlaufenden Kanäle in der Trasse Sportplatz / Turnhalle oder In den Benden angeschlossen. Auf diese Weise kann das Niederschlagswasser problemlos abgeleitet werden. Allerdings wird der Einleitung eine Regenwasserbehandlungsanlage vorgeschaltet, die in das Kanalsystem eingebaut wird. Das Plangebiet ist direkt über In den Benden erreichbar, so dass die Müllentsorgung problemlos erfolgen kann. 3.4 Grünordnerische Festsetzungen Entlang des Neffelbaches wird eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Innerhalb dieser öffentlichen Fläche befinden sich die großen Bäume entlang des Bachlaufes, die erhalten werden. Im Bereich des Hauptbaukörpers ist diese Grünflächeca. 19 m breit, weiter nördlich ist sie ca. 14 m breit. Direkt am Kastanienweg reicht zwar die Baugebietsfläche sehr dicht an die Böschungsoberkante. Die überbaubare Fläche ist hier durch eine Baugrenze festgesetzt, die ca. 8,7 m hinter der Böschungsoberkante liegt. Auch im Bereich der zwei Wohnmobilstellplätze reicht die Verkehrsfläche nur bis auf ca. 8 m an die Böschungsoberkante heran. Es wird deutlich, dass ein mindestens 5 m breiter Uferrandstreifen von baulichen Anlagen frei gehalten wird, um so das Gewässer naturnah einzubinden. Die Bestimmungen des § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz (LWG NRW), wonach die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind, innerhalb eines fünf Meter breiten Gewässerstreifens verboten sind, werden damit eingehalten. Nur die Verkehrsflächen der Straße In den Benden reichen dichter an die Böschungsoberkante des Neffelbaches heran. Hierbei handelt es sich jedoch um eine bestehende Verkehrsanlage, die als Gemeindestraße hier vorhanden ist und weiterhin in dieser Form benötigt wird. Zur Ermittlung der Eingriffe in den Naturhaushalt und der notwendigen Kompensation des Eingriffs wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet, der in das Bebauungsplanverfahren integriert wird. 3.5 Denkmalpflege 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Die Planung berührt folgende eingetragene Denkmäler (Quelle: Denkmalliste der Gemeinde Nörvenich): - Nr. 52 der Denkmalliste der Gemeinde Nörvenich „Schloss Nörvenich“ - Nr. 79 der Denkmalliste der Gemeinde Nörvenich „westlicher Burggraben und ehemalige Parkanlage von Schloss Nörvenich“ Da diese Denkmale in der engeren Umgebung des Plangebietes liegen, wurden im Rahmen der Planungen und Abstimmungen die substanziellen, sensoriellen und funktionalen Auswirkungen der Planung auf die genannten Denkmäler geprüft und abgestimmt. Mögliche sensorielle Beeinträchtigungen des Schlosses durch die neuen Baukörper waren Gegenstand von Beratungsgesprächen zwischen der Gemeinde Nörvenich und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Lage und Höhe der Neubauten wurden entsprechend dem Abstimmungsstand angepasst und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Da die Parkanlagen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen, und auch die Wegebeziehungen im Schlosspark nicht gestört werden, sind keine negativen Auswirkungen auf das Denkmal Nr. 79 zu erkennen. Anhand historischer Pläne und Luftbilder des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist erkennbar, dass die Schlossanlage immer den nach Nordosten freien Landschaftsblick auf die Neffelbachaue hatte. Diese wichtige historische Blickbeziehung bleibt ungestört erhalten, es werden hier die Flächen frei gehalten von Baugebieten und überbaubaren Flächen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die Belange des Denkmalschutzes in der Planung berücksichtigt werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar südlich des Plangebietes Reste der Stadtbefestigung in Form eines Walles erhalten haben. Bei dieser Wallanlage handelt es sich um Reste der mittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Stadtbefestigung mit Graben und Wall von Nörvenich, welche um 1300 vom Grafen von Jülich errichtet wurde. Da es sich bei der Wallanlage um die letzten sichtbaren Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung von Nörvenich handelt, sind die Voraussetzungen zur Eintragung in die Bodendenkmalliste erfüllt, Die Wallanlage sollte daher bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Es wird gebeten, das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland bei den weiteren Ausführungsplanungen zu beteiligen. 3.6 Immissionsschutz Da es sich bei den Planungen um eine Seniorenanlage handelt, die insbesondere dem Wohnen älterer Menschen dient, muss davon ausgegangen werden, dass keine nachhaltigen Emissionen von den neuen Nutzungen – insbesondere während der Ruhezeiten – ausgehen. Hinsichtlich der Immissionen sind eine Sportanlage nördlich des Plangebietes und die Sporthalle westlich des Plangebietes zu berücksichtigen. Die Sportanlage liegt ca. 60 m entfernt von den neuen Wohneinrichtungen und damit in angemessener Entfernung. Bei der Sporthalle handelt es sich ausschließlich um Veranstaltungen innerhalb des Gebäudes, die unzulässige Immissionen nicht wirksam werden lassen. Des Weiteren liegt eine Grillhütte nördlich des Plangebietes, durch die Störungen der Nachtruhe denkbar sind. Hierbei handelt 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG es sich jedoch um eine komplett verschließbare Hütte, so dass diese nur dann genutzt werden kann, wenn sie offiziell von der Gemeinde angemietet wird und die Gemeinde den Schlüssel übergibt. Die Gemeinde stellt auch bisher schon sicher, dass die Anzahl der Vermietungen pro Jahr die maximale Anzahl der in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Anwohnern vor Freizeitlärm festgelegten Werte nicht unzulässig übersteigt. Die Gemeinde Nörvenich wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der von der Nutzung der Grillhütte ausgehenden Lärmemissionen auch in Zukunft sicherstellen. Um hier Planungssicherheit zu erhalten, wurde eine Stellungnahme Schallschutz / Schallimmissionsschutz erarbeitet (Kempen/Krause Ingenieure GmbH, 20170375, 29. 05. 17). Im Ergebnis wird hierin festgestellt, dass unter den erläuterten Ansätzen die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. 3.7 Hinweise Folgende Hinweise sind im Bebauungsplan aufgenommen: 3.7.1 Bodendenkmale Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen-Wollersheim, Tel.: 02425-9039-0, Fax: 02425 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten (§§ 15 und 16 DSchG). 3.7.2 Einsatz erneuerbarer Energien Im Rahmen der Baugenehmigung ist der Einsatz erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom zu prüfen. 3.7.3 Freianlagen Bei der Pflege der Grünflächen dürfen Pestizide nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet werden. 3.7.4 Vegetationsschutz Bei der Abwicklung der Bauarbeiten sind bestehende und zu erhaltende Gehölzbestände gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu schützen. 3.7.5 Artenschutz - Das Baufeld ist außerhalb der Brutzeit von Gehölzen und Gebäuden freizumachen. - Beim Auffinden von Vogelbruten oder nicht selbstständiger Jungvögel, sind die Arbeiten zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz selbiger zu ergreifen. - Auf der Baustelle ist auf helle (weiße) Beleuchtung mit hohem UV-Anteil zu verzichten. 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG - Auf weit reichende horizontale Lichtabstrahlung an der Seniorenanlage ist ebenfalls zu verzichten. - Beschränkung der Beleuchtung auf unbedingt notwendige Zeiten. - Beschränkung der Beleuchtung auf die notwendigen (Boden)Flächen. - Beschränkung der Lichtintensität auf das notwendige Maß, evtl. in Anpassung an die Umgebungshelligkeit. - Verwendung von Leuchtmitteln mit Lichtfarben, die Insekten möglichst nicht anlocken und Wirbeltiere nicht abschrecken (z.B. amberfarben) - Keine horizontale – weit reichende – Lichtabstrahlung in die offene Landschaft (Richtung Nörvenicher Wald) und keine vertikale Lichtabstrahlung, Keine dauerhafte ganznächtige Beleuchtung des ganzen Neubaus. - Kein Einsatz von Geräten, die außerhalb der zu errichtenden Gebäude zu Ultraschallemissionen führen. 3.7.6 Grundwasserverhältnisse Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche (weniger als ca. 3 m) an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. 3.7.7 Baugrundverhältnisse Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 "Geotechnik" DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau Ergänzende Regelungen", der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmung der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. 3.7.8 Fluglärm Bedingt durch die Nähe zum Flughafen Nörvenich sind Belästigungen und Immissionen durch Fluglärm möglich, deren negative Auswirkungen mittels baulicher Maßnahmen begrenzt werden können (hier: Schallschutzfenster und / oder passive Schallschutzmaßnahmen). 3.7.9 Kampfmittel Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann nicht gewährt werden. Bei Kampfmittelfunden während der Erd- / Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. 3.7.10 Erdbebengefährdung 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG Nach der DIN 4149 (Ausgabe 4/2005) liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 3 der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149-2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" sind zu beachten. 3.7.11 Schutz des Oberbodens Vor Baubeginn muss der Oberboden fachgerecht abgeschoben, auf Mieten gelagert und später Vorort wieder eingebaut oder abtransportiert und anderweitig eingesetzt werden. Eine Verdichtung der angrenzenden Flächen ist zu vermeiden. Es gilt die DIN-Norm 19731 und für Bodenarbeiten die DIN 18915. 3.7.12 Bergbau Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet über einem mit Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld im Eigentum der RWE Power AG befindet und von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenken betroffen ist. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderung der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 3.7.13 Bodendenkmalpflege Es wird darauf hingewiesen, dass sich unmittelbar südlich des Plangebietes Reste der Stadtbefestigung in Form eines Walles erhalten haben. Bei dieser Wallanlage handelt es sich um Reste der mittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Stadtbefestigung mit Graben und Wall von Nörvenich, welche um 1300 vom Grafen von Jülich errichtet wurde. Da es sich bei der Wallanlage um die letzten sichtbaren Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung von Nörvenich handelt, sind die Voraussetzungen zur Eintragung in die Bodendenkmalliste erfüllt, Die Wallanlage sollte daher bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Es wird gebeten, das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland bei den weiteren Ausführungsplanungen zu beteiligen. 3.7.14 Überdeckung der 1. Änderung des Bebauungsplanes G 4 in einem Teilbereich Die 2. Änderung des Bebauungsplanes G 4 überlappt in einem Teilbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes G 4. Mit Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes G 4 verliert die 1. Änderung in dem Überlappungsbereich ihre Gültigkeit. 4. Natur und Umwelt 4.1 Umweltbelange Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz (EAG Bau) werden die Vorgaben durch die europäische Plan-UP-Richtlinie für den Bereich des Städtebaurechts in das Baugesetzbuch (BauGB) umgesetzt. Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB i. d. F. der Bek. v. 27.08.1997, zuletzt 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBI I. S. 1748) werden die Kommunen verpflichtet, bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, planfeststellungsersetzender Bebauungsplan) für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet die, mit der Realisierung zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter. Um negative Umweltauswirkungen auszuschließen wurde ein Verkehrsgutachten sowie eine Artenschutzprüfung (Fledermäuse) erstellt. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens sowie der Artenschutzgutachten sind in den Bebauungsplan eingearbeitet. 4.2 Umweltbericht Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß § 8 BauGB aufgestellt. Das bedeutet, dass der Bebauungsplan im Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt wird. Gemäß § 2a BauGB wird der Begründung ein Umweltbericht als gesonderter Teil beigefügt, der die Ergebnisse der Umweltprüfung beschreibt. 4.3 Artenschutz Um die Belange des Artenschutzes im Verfahren zu berücksichtigen, werden folgende Untersuchungen durchgeführt: - Artenschutzvorprüfung zum Umbau Bebauungsplan Nr. G4, 2. Änderung. 4.4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag der ehemaligen Hauptschule und zum Es wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. G4, 2. Änderung). In diesem wird in einer Bilanzierung die ökologische Wertigkeit nach derzeitigem Planrecht der Wertigkeit nach der Neuplanung gegenübergestellt und notwendige Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Eingriffs ausgeglichen. Die Maßnahmen und die Pflege werden über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geregelt. 5. Bodenordnung Die erforderlichen Maßnahmen zur Bodenordnung werden im Zuge des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens vorgenommen und durch die Gemeinde und die Eigentümer veranlasst. 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG 6. Flächenbilanz Nach digitaler Auswertung ergeben sich folgende Flächenwerte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes: Gesamtfläche Bruttobauland Nettobauland (SO gesamt) Öff. Verkehrsfläche Grünfläche m² 13.279 7.486 3.495 2.298 % 100 56,4 26,3 17,3 7. Auswirkungen der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G4, 2. Änderung wird ein bisher leergefallenes Gebäude durch die Bebauungsplanänderung einer neuen Nutzungsmöglichkeit zugeführt. Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, eine planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Seniorenanlage zu schaffen. Eine bauliche Anlage der Größenordnung der ehemaligen Hauptschule zu vernichten, um die Fläche als Grünfläche der Neffelbachaue zu entwickeln, ist aus Sicht der Gemeinde nicht vertretbar. Bauliche Anlagen und die Belange des Biotop- und Artenschutzes können hier durchaus in Einklang gebracht werden. Der Uferrandstreifen des Neffelbaches wird erhalten und als unbebaute Grünfläche weiter entwickelt. Dadurch wird aus einer Infrastrukturfläche für Schule eine private Infrastrukturfläche für eine Seniorenanlage. Insofern stellt die geplante Nutzung des Plangebietes keine grundlegende Veränderung des Uferbereiches dar. Auch die vorhandene Gebäudestruktur stellt in ihrer baulichen Körnung und in ihrem baulichen Erscheinungsbild eine Situation dar, die durch mögliche Bauvorhaben verträglich weiter entwickelt wird, wobei auch Denkmalschutzaspekte berücksichtigt werden müssen. Die verschiedenen Umweltbelange wurden im Verfahren des Bebauungsplanes geprüft. Es zeigte sich dabei, dass keine nachhaltigen Verschlechterungen für die Umwelt zu befürchten ist. Artenschutzrechtliche Belange wurden geprüft und zu erwartende Probleme nicht ermittelt. Die neue Verkehrssituation wurde durch ein Gutachten geprüft, Probleme sind nicht zu erwarten. Die städtebauliche Zielsetzung erscheint auch aufgrund der demographischen Entwicklung eine aus städtebaulicher Sicht wünschenswerte Maßnahme zu sein und wird deshalb auch die Nachfragesituation für seniorengerechte Wohnungen in Nörvenich verbessern. Es wird die Aufgabe der weiterführenden Genehmigungsplanung und der ausführenden Firmen sein, die weiteren Baumaßnahmen so zu steuern, dass die Auswirkungen auf die Nahumgebung während der Bauphase so gering wie möglich bleiben. Bonn, den 10.07.2017 Naumann/S-583_Begründung_ 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE GEMEINDE NÖRVENICH 2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN G 4 EHEMALIGE HAUPTSCHULE - BEGRÜNDUNG gez. Dr. D. Naumann 53125 BONN RIEMANNSTRAßE. 45 TEL 0228 / 2599661 MOBIL: 0172 762 1886 EMAIL: INFO@NAUMANN-BONN.DE