Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
609 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
13.07.17, 13:36
Aktualisiert
13.07.17, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NÖRVENICH
Flächennutzungsplan – 16. Änderung
Sondergebiet Seniorenanlage (ehem. Hauptschule)
Begründung
gem. § 5 Abs. 5 BauGB
Stand: 14.11.2016
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FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG
SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE)
1.
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes / Rahmenbedingungen
1.1
Planungsanlass / Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanänderung
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird notwendig, da es beabsichtigt ist, den Bereich
der ehemaligen Hauptschule, der derzeit als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Schulzentrum ausgewiesen ist, teilweise als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage
neu darzustellen.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat aufgrund des Antrags eines Inverstors in seiner Sitzung
am 07.07.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes G 4 für
den Bereich ehemalige Hauptschule, Ortsteil Nörvenich gefasst.
Der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt die Absicht zugrunde, an diesem Standort
nach Aufgabe der ehemaligen Nutzung Hauptschule eine Seniorenwohnanlage zu platzieren.
Hierzu ist es erforderlich, den Bebauungsplan G 4 zu ändern. Da der Bebauungsplan Sondergebiet Seniorenwohnanlage im Verfahren nach § 8 BauGB aufgestellt wird, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.
1.2
Rahmenbedingungen
1.2.1 Räumlicher Geltungsbereich und Topographie
Das Plangebiet liegt zentral im Innenbereich von Nörvenich unweit des Marktplatzes und des
Rathauses. Das Grundstück der Turnhalle grenzt westlich an das Plangebiet. Die Grundschule
liegt im Süden und die Schlossparkanlagen grenzen im Südosten an das Gebiet. Nördlich des
Geltungsbereiches verläuft der Neffelbach. Da die bestehende Bebauung und die Nutzung der
ehemaligen Hauptschule nicht mehr den heutigen Planungszielen entsprechen, sollen Grundstücksnutzung und Bebauung geändert werden.
Der Geltungsbereich Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12 stellt das einzige größere
Grundstück in zentraler Ortslage Nörvenich dar, das sich für eine Einrichtung der Seniorenwohnanlage eignet.
Der Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der
Anlage beigefügt (Anlage 1).
Die natürliche Topographie ist geprägt von der Nähe zum Neffelbach. Sie neigt sich deshalb
leicht nach Norden hin. Das natürliche Gelände ist jedoch im Bestand durch die vorhandenen
baulichen Anlagen und den ehemaligen Schulhof überformt.
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Abb.: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes
1.2.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren
Die Änderung des Flächennutzungsplanes stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Des Weiteren wird die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan G 4, 2. Änderung „Sondergebiet Seniorenwohnanlage“ durchgeführt.
Der § 8 Abs. 3 BauGB liefert die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Änderung zeitgleich
mit dem Bebauungsplan aufgestellt wird.
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1.2.3 Landes-und Regionalplanung
Bei der Bauleitplanung sind die Ziele der übergeordneten Planung zu berücksichtigen, so dass
die Aussagen und Zielsetzungen der Landesentwicklungsplanung und des Regionalplanes in
die Bauleitplanung mit einfließen.
Der Landesentwicklungsplan NRW weist die Gemeinde Nörvenich als Grundzentrum im Kreis
Düren, Regierungsbezirk Köln aus. Im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung bedingt diese
Aufgabenstellung zentralörtliche Einrichtungen zu denen auch die sozialen Einrichtungen, hier
die Versorgung mit Senioreneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen zählen.
Die räumliche Entwicklung der Wohnsiedlungsbereiche, sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche werden auf Landesebene im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Aachen dargestellt.
Abb.: Auszug aus dem Regionalplan mit Kennzeichnung (gelber Pfeil) des Standortes
Die Ziele des Regionalplanes werden mit der geplanten Darstellung des Sondergebietes Seniorenwohnanlage eingehalten, da Sondergebiete im dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich zulässig sind.
Die unmittelbare Nähe zum Marktplatz- und Rathausbereich mit seinen Dienstleistungs-, Einkaufs- und Sozialeinrichtungen mit KiTA, Schule und Turnhalle sowie das Schloss mit dem
Schlosspark kennzeichnen den Standort. Darüber hinaus grenzt die Neffelbachaue mit ihren
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Grünbereichen unmittelbar an das Gebiet. All diese Standortqualitäten, die sich in den Darstellungen des Regionalplanes widerspiegeln, führen dazu, dass die neuen Nutzungen als Seniorenwohnen mit Pflegestation an diesem Standort als sehr geeignet erscheinen.
Abb.: Standort für die geplante Seniorenwohnanlage in Nörvenich
In einer Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde mitgeteilt, dass wegen der Änderung der Zweckbestimmung Schule in Seniorenwohnanlage eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird.
2.3
Flächennutzungsplan und planungsrechtliche Zusammenhänge
Der seit dem 07.07.2006 gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich stellt den Änderungsbereich als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Schule und Grünfläche mit Umgrenzung für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft dar. Diese Nutzungen und die Zweckbestimmungen werden für den Teilbereich der Änderung aufgegeben.
Für den Schulstandort bedeutet diese Änderung keine wesentliche Einschränkung, da mit der
vorhandenen Grundschule und der Turnhalle die schulische Zweckbestimmung erhalten
bleibt. Auf dem Bereich des Plangebietes der vorliegenden Änderung befand sich ursprünglich
die ehemalige Hauptschule mit Schulhof und dem in großen Teilen versiegelten Umfeld. Die
ehemals 10-klassige Hauptschule wurde im Jahr 1976 errichtet und 1985 saniert und instandgesetzt. Im Jahr 2013 wurde diese Nutzung aufgegeben. Sie kann unter den gegebenen Umständen in der Gemeinde nicht weiter verfolgt werden. So kann der Teilbereich für andere
Nutzungen vorgesehen werden, ohne dass der bestehende Schulstandort in Frage gestellt
wird oder sich Nutzungsstörungen ergeben.
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Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Seniorenwohnanlage ist aus den beschriebenen Gründen die Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes erforderlich.
2.4
Vorhandene Flächennutzung
Die vorhandene Flächennutzung basiert auf der historischen Nutzung als Hauptschule. Diese
Nutzung ist seit 2013 nicht mehr gegeben. Das Grundstück ist derzeit bebaut mit dem alten
Schulgebäude, das nicht mehr als solches genutzt wird.
Ein Teil der nördlichen Randflächen wird durch hohen Baumbestand entlang des Neffelbaches
bestimmt, die übrigen Flächen sind in großen Teilen durch Schulgebäude und Schulhof versiegelt.
Die vorhandenen Gebäude sind nicht denkmalgeschützt. Sie sollen im Rahmen der geplanten
Baumaßnahmen umgebaut und erweitert werden.
2.5
Städtebauliche Situation im Bestand
Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches Nörvenich in sehr zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Es ist über die vorhandenen Straßen In den
Benden und Burgstraße sowie Bahnhofstraße und Kastanienweg sehr gut an das innerörtliche
Straßensystem angeschlossen.
Die Burgstraße und die Bahnhofstraße führen als innerörtliche Hauptverkehrsstraßen direkt
an die Bundesstraße B 477 und damit an das überregionale Verkehrssystem.
In unmittelbarer Nähe zum Standort liegen weitere Senioreneinrichtungen, die Schule mit
Turnhalle, das Rathaus mit der Gemeindeverwaltung, das Schloss Nörvenich, das Altenheim
sowie die Wohngebiete des Hauptortes Nörvenich.
3.
Planungsinhalt und Standortwahl
Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes soll den geänderten städtebaulichen
Zielen für den Teilbereich der ehemaligen Hauptschule Rechnung tragen. Dazu gehört auch
die Suche nach weiteren Baumöglichkeiten für Seniorenwohnanlagen mit Seniorenwohnungen, Pflegeeinrichtungen und dazu gehörigen Nutzungen. Die anhaltende Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum und nach Pflegeplätzen macht es erforderlich, diesen Sektor in
der städtebaulichen Planung auch in Nörvenich besonders zu berücksichtigen. So gibt es neben dem Bedarf an hochwertigen Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser für Familien mit Kindern auch Bedarf an Seniorenwohnungen mit Wohngruppen und Pflegeplätzen. Die besondere Eignung des Standortes für eine Seniorenwohnanlage wurde bereits in vorangegangenen Ziffern (z. B. Ziff. 1.2.3) erläutert.
Bei der Standortwahl steht auch im Vordergrund nicht immer nur Flächen zu entwickeln, die
im bisher ungeplanten Außenbereich liegen und als bisherige landwirtschaftliche Nutzflächen
anders genutzt werden könnten. Bei der Standortwahl werden deshalb auch die landwirtschaftlichen Belange im Sinne des § 1 a Abs. 2 BauGB bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher
Flächen in die Abwägung einbezogen.
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Bei der Prüfung alternativer Standortmöglichkeiten ergibt sich folgendes Bild. Ziel muss es
dabei sein, zentrumsnah eine ca. 1 ha große Fläche für rund 80 Plätze sowie Service-Wohnungen und ca. 80 Stellplätze zu entwickeln. Bereits diese Flächengröße zeigt, dass sich kaum
Flächen dieser Dimension im inneren Ortsbereich von Nörvenich finden lassen, die für eine
derartige Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Trotzdem wurden folgende Alternativstandorte in die Betrachtung einbezogen:
Abb.: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich mit Darstellung
eines 1 km-Radius um das Plangebiet und Kennzeichnung von 3 Alternativstandorten.
Im Umkreis von 1 km Radius werden in der Ortslage Nörvenich 3 Alternativstandorte gesehen.
Die Einschätzung kommt zu folgenden Ergebnissen:
1. Bestehende Gebäude (ehem. Fa. Schlecker) und Flächen im Bereich Barrensteinstraße: Die zur Verfügung stehenden Flächen sind für das Vorhaben zu klein. Auch
die zum Umbau möglichen ehemaligen Verkaufsräume sind zu klein, um eine wirtschaftliche Größe für eine Seniorenwohnanlage mit Betreuungsplätzen zu errichten.
2. Die Fläche wird als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt und ist im Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Da sie im Regionalplan als ASB-Fläche ausgewiesen ist, könnte eine Umnutzung zu Baufläche für Seniorenwohnanlage durchgeführt
werden. Jedoch würde das bedeuten, dass weitere Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgenutzt wird.
3. Die Fläche liegt nördlich des Gartenweges und wird ebenfalls als landwirtschaftliche
Nutzfläche genutzt. Sie ist im Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Da sie im
Regionalplan als ASB-Fläche ausgewiesen ist, könnte eine Umnutzung zu Baufläche
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für Seniorenwohnanlage durchgeführt werden. Jedoch würde das wie bei Ziffer 2
bedeuten, dass weitere Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgenutzt wird.
Im Ergebnis zeigt es sich, dass keine der geprüften Alternativflächen besser geeignet ist oder
kurzfristig für die Entwicklung einer Seniorenwohnanlage zur Verfügung steht. Um das Ziel,
Planungsrecht für eine Seniorenwohnanlage zu erreichen, wird es erforderlich den Flächennutzungsplan in der vorliegenden 16. Änderung im Parallelverfahren aufzustellen, um auf dieser Grundlage den Bebauungsplan zu entwickeln.
4
Verkehrserschließung
4.1
Äußere Erschließung
Das Gebiet wird von der Stichstraße In den Benden und vom Kastanienweg erschlossen. Die
Straßen münden nach kurzer Strecke in die Burgstraße und in die Bahnhofstraße, die einerseits nach Südosten direkt zum Marktplatz führt und nach Westen zur Bundesstraße B 477.
Als Fuß- Radwegeverbindung dienen die vorhandenen fahrbahnbegleitenden Gehwege sowie
der an der Turnhalle vorbeiführende Geh- und Radweg. Die Kastanienstraße führt als FußRadwegeverbindung weiter über den Neffelbach nach Norden.
Das Gebiet ist also optimal in das bestehende Verkehrsnetz eingebunden.
4.2
Innere Erschließung
Innerhalb des Plangebietes liegen als vorhandene innere Erschließungen und als öffentliche
Erschließungsflächen im Westen ein Teil des Kastanienweges sowie im Osten die Straße mit
Wendekreis In den Benden.
Es werden private Parkmöglichkeiten für ca. 80 Stellplätzen vorgesehen. Über diese Parkplatzanlagen erfolgt auch die Anlieferung.
5.
Bebauung
5.1
Städtebauliche Idee
Der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der von
einem Umbau und einer Erweiterung des vorhandenen Hauptschulgebäudes ausgeht mit einem in Ost- West ausgerichteten Baukörper. Die Anlieferung erfolgt im Norden. Im Süden des
Gebäudes liegen der Eingangsbereich sowie ein angegliederter Bäcker mit Café. Vor dem
Baukörper und zum Kastanienweg orientieren sich die erforderlichen privaten Stellplätze.
Bis zu den neuen Einkaufseinrichtungen sind es nur wenige Meter, so dass eine sehr gute
Erreichbarkeit gegeben ist. Eine Fußwegeanbindung ist hier vorgesehen.
Es ist Ziel der Gemeinde, den Standort mit den geplanten Einrichtungen als Seniorenanlage
weiter auszubauen. Auf diese Weise wird die Versorgung mit Wohnraum und Pflegeplätzen
für ältere Menschen in fußläufiger Entfernung zu den weiteren sozialen Infrastruktureinrichtungen deutlich verbessert.
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Durch die Nähe zu den Denkmalschutzbereichen Schloss Nörvenich wird es erforderlich, die
Belange des Denkmalschutzes besonders zu berücksichtigen. Es wurden deshalb Abstimmungsgespräche mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt, um bei der planungsrechtlichen und baulichen Weiterentwicklung Konflikte auszuschließen.
5.2
Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung soll aus dem im Parallelverfahren entwickelten Bebauungsplan
als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO übernommen werden. Als Zweckbestimmung wird Seniorenwohnanlage dargestellt.
Durch die Festsetzung der genauen Zweckbestimmung sind nur seniorengerechte Nutzungen
als Wohnungen, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig.
6.
Sonstige Vorgaben / Nachgelagerte Verfahren
Als planungsrechtliche Voraussetzung für die bauliche Weiterentwicklung des Plangebietes
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wird auf der Grundlage des
§ 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Vorgesehen ist es, die Sonderbauflächen
mit Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage im Bebauungsplan weiter zu konkretisieren.
Darüber hinaus soll die Erschließung durch Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen
gesichert werden sowie öffentliche Grünflächen entlang des Neffelbaches fixiert werden. In
diesem nachgelagerten Verfahren werden weitere konkrete Festsetzungen zur Bebauung
und deren Gestaltung getroffen.
Der zum Bebauungsplan G 4, 2. Änderung erarbeitete Umweltbericht gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Am 30.07.2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. Hierdurch wird zur Unterstützung der Energiewende ein Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen, die neben dem Klimaschutz auch
auf eine Stärkung der Innenentwicklung und eine Änderung der Baunutzungsverordnung zielt.
Mit dem vorgezogenen Gesetz soll insbesondere die Windkraft ertüchtigt werden. Darüber
hinaus enthält das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen, die den Klimaschutz stärken und die
Energiewende voranbringen sollen. Bauleitpläne sollen danach künftig u.a. auch dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern. Klimaschutz und -anpassung erhalten dadurch eine selbstständige Bedeutung. Sie
stehen gleichberechtigt neben dem Umweltschutz und sind im Rahmen der Bauleitplanverfahren mit der gleichen Wertigkeit in Bezug auf die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und der Begründung zum jeweiligen Bauleitplanverfahren zu behandeln.
Im vorliegenden Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Regelungen dieses Gesetzes berücksichtigt.
7.
Kennzeichnungen gemäß § 5 BauGB
7.1
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
(Altlasten)
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Derzeit liegen keine Hinweise auf Altlasten für das Plangebiet vor.
7.2
Grundwasserschutz
Gemäß Standorteignungsbewertung befinden sich im Plangebiet keine Oberflächengewässer
und keine Wasserschutzgebiete.
7.3
Umgrenzung von Flächen gegen Naturgewalten
Gemäß Standortanalyse befindet sich das Plangebiet auf Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind.
Bei den Naturgewalten handelt es sich um die besonderen Baugrundverhältnisse: Der Baugrund ist wasserbeeinflusst, da sich die Planfläche im Einflussbereich des nördlich verlaufenden Neffelbaches befindet. Den Baugrund bilden Böden aus fluvialen Ablagerungen des Neffelbaches sowie lössbürtige Böden (Kolluvium, Parabraunerde).
7.4. Ver- und Entsorgung
Eine Entwässerungsanlage für Schmutz- und Regenwasser ist in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser, Strom und Gas ist durch Anschluss an die angrenzenden Netze möglich. Dazu erfolgen gesonderte Fachplanungen, deren Ergebnisse in
die Gesamtplanung einfließen.
7.5
Immissionen / Emissionen
Das Plangebiet liegt in der Lärmschutzzone C / 62 dB(A) des Flughafen Nörvenich. Mit Immissionen durch Fluglärm ist deshalb zu rechnen.
Zum Vorhaben gehört auch die Einrichtung von ca 80 privaten Stellplatzen, die sich allerdings
nach Norden zu den Grünflächen am Neffelbach und zur Turnhalle hin orientieren. Des Weiteren entstehen Emissionen durch Lieferverkehr und durch Krankentransporte. Diese Emissionen orientieren sich jedoch zur Straße In den Benden, so dass keine Wohngebiete direkt
gestört werden.
8.
Hinweise
8.1
Kampfmittelfreiheit
Die Frage von potenziellen Kampfmittelvorkommen ist im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens mit der zuständigen Fachbehörde, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, Außenstelle Kerpen, abzustimmen.
8.2
Geohydrologische Verhältnisse
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Die geohydrologischen Verhältnisse werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren bei
Bedarf geprüft.
8.3
Archäologische Ausgrabungen/Bodendenkmale
Im Plangebiet sind keine archäologischen Funde oder Bodendenkmale bekannt.
9.
Eingriffe in Natur und Landschaft / Umweltbericht
9.1
Umweltbelange
Im Bebauungsplanverfahren werden die Umweltbelange im erforderlichen Umfang geprüft und
im Rahmen des Umweltberichtes näher erläutert und in das Verfahren eingebunden. Es ist
dabei zu berücksichtigen, dass durch die historische Nutzung und die besehenden baulichen
Anlagen großflächige Versiegelungen vorhanden sind. Der Umweltbericht wird im Verfahren
des Bebauungsplanes erstellt und gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Artenschutzbelange werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft. Die Belange des Schallschutzes werden gutachterlich im Bebauungsplanverfahren geprüft, bearbeitet und in die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes integriert.
9.2
Umweltbericht
Da das Verfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB durchgeführt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
zum Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung, ein Umweltbericht erarbeitet, der auch für
das Verfahren des Flächennutzungsplanes Gültigkeit hat.
Zusammenfassend kommt die Umweltprüfung im Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass die
Auswirkungen auf die Schutzgüter als gering bis mittel zu bewerten sind.
10.
Bodenordnung
Bodenordnende Maßnahmen werden, soweit erforderlich, von dem Investor veranlasst und
finanziert.
11.
Quantitative Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes / Flächenbilanz
Fläche
Sonderbaugebiet
Gesamtfläche
qm
8.564
8.564
Ha (gerundet)
0,9
0,9
Anteil %
100
100
Vorgesehen ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtungen und ca. 80
Stellplätzen.
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Bonn, den 14.11.2016
Naumann/S583_Begründung
gez. Dr. D. Naumann
(Geschäftsführer)
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