Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage IV Begründung FNP)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
609 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
13.07.17, 13:36
Aktualisiert
13.07.17, 13:36

Inhalt der Datei

GEMEINDE NÖRVENICH Flächennutzungsplan – 16. Änderung Sondergebiet Seniorenanlage (ehem. Hauptschule) Begründung gem. § 5 Abs. 5 BauGB Stand: 14.11.2016 sgparchitekten + stadtplaner BDA HACHTEL / BAUER Justus-von-Liebig-Straße 22 53121 Bonn info@sgp-architekten.de Tel.: 0228 – 925987 0 Fax 0228 – 925987 029 www.sgp-architekten.de SEITE- 2 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) 1. Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes / Rahmenbedingungen 1.1 Planungsanlass / Erforderlichkeit der Flächennutzungsplanänderung Die Änderung des Flächennutzungsplans wird notwendig, da es beabsichtigt ist, den Bereich der ehemaligen Hauptschule, der derzeit als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Schulzentrum ausgewiesen ist, teilweise als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage neu darzustellen. Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat aufgrund des Antrags eines Inverstors in seiner Sitzung am 07.07.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes G 4 für den Bereich ehemalige Hauptschule, Ortsteil Nörvenich gefasst. Der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt die Absicht zugrunde, an diesem Standort nach Aufgabe der ehemaligen Nutzung Hauptschule eine Seniorenwohnanlage zu platzieren. Hierzu ist es erforderlich, den Bebauungsplan G 4 zu ändern. Da der Bebauungsplan Sondergebiet Seniorenwohnanlage im Verfahren nach § 8 BauGB aufgestellt wird, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden. 1.2 Rahmenbedingungen 1.2.1 Räumlicher Geltungsbereich und Topographie Das Plangebiet liegt zentral im Innenbereich von Nörvenich unweit des Marktplatzes und des Rathauses. Das Grundstück der Turnhalle grenzt westlich an das Plangebiet. Die Grundschule liegt im Süden und die Schlossparkanlagen grenzen im Südosten an das Gebiet. Nördlich des Geltungsbereiches verläuft der Neffelbach. Da die bestehende Bebauung und die Nutzung der ehemaligen Hauptschule nicht mehr den heutigen Planungszielen entsprechen, sollen Grundstücksnutzung und Bebauung geändert werden. Der Geltungsbereich Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 12 stellt das einzige größere Grundstück in zentraler Ortslage Nörvenich dar, das sich für eine Einrichtung der Seniorenwohnanlage eignet. Der Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1). Die natürliche Topographie ist geprägt von der Nähe zum Neffelbach. Sie neigt sich deshalb leicht nach Norden hin. Das natürliche Gelände ist jedoch im Bestand durch die vorhandenen baulichen Anlagen und den ehemaligen Schulhof überformt. Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 SEITE- 3 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) Abb.: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1.2.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren Die Änderung des Flächennutzungsplanes stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zu entnehmen. Des Weiteren wird die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan G 4, 2. Änderung „Sondergebiet Seniorenwohnanlage“ durchgeführt. Der § 8 Abs. 3 BauGB liefert die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Änderung zeitgleich mit dem Bebauungsplan aufgestellt wird. Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 4 1.2.3 Landes-und Regionalplanung Bei der Bauleitplanung sind die Ziele der übergeordneten Planung zu berücksichtigen, so dass die Aussagen und Zielsetzungen der Landesentwicklungsplanung und des Regionalplanes in die Bauleitplanung mit einfließen. Der Landesentwicklungsplan NRW weist die Gemeinde Nörvenich als Grundzentrum im Kreis Düren, Regierungsbezirk Köln aus. Im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung bedingt diese Aufgabenstellung zentralörtliche Einrichtungen zu denen auch die sozialen Einrichtungen, hier die Versorgung mit Senioreneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen zählen. Die räumliche Entwicklung der Wohnsiedlungsbereiche, sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche werden auf Landesebene im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen dargestellt. Abb.: Auszug aus dem Regionalplan mit Kennzeichnung (gelber Pfeil) des Standortes Die Ziele des Regionalplanes werden mit der geplanten Darstellung des Sondergebietes Seniorenwohnanlage eingehalten, da Sondergebiete im dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich zulässig sind. Die unmittelbare Nähe zum Marktplatz- und Rathausbereich mit seinen Dienstleistungs-, Einkaufs- und Sozialeinrichtungen mit KiTA, Schule und Turnhalle sowie das Schloss mit dem Schlosspark kennzeichnen den Standort. Darüber hinaus grenzt die Neffelbachaue mit ihren Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 5 Grünbereichen unmittelbar an das Gebiet. All diese Standortqualitäten, die sich in den Darstellungen des Regionalplanes widerspiegeln, führen dazu, dass die neuen Nutzungen als Seniorenwohnen mit Pflegestation an diesem Standort als sehr geeignet erscheinen. Abb.: Standort für die geplante Seniorenwohnanlage in Nörvenich In einer Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde mitgeteilt, dass wegen der Änderung der Zweckbestimmung Schule in Seniorenwohnanlage eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. 2.3 Flächennutzungsplan und planungsrechtliche Zusammenhänge Der seit dem 07.07.2006 gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich stellt den Änderungsbereich als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Schule und Grünfläche mit Umgrenzung für Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar. Diese Nutzungen und die Zweckbestimmungen werden für den Teilbereich der Änderung aufgegeben. Für den Schulstandort bedeutet diese Änderung keine wesentliche Einschränkung, da mit der vorhandenen Grundschule und der Turnhalle die schulische Zweckbestimmung erhalten bleibt. Auf dem Bereich des Plangebietes der vorliegenden Änderung befand sich ursprünglich die ehemalige Hauptschule mit Schulhof und dem in großen Teilen versiegelten Umfeld. Die ehemals 10-klassige Hauptschule wurde im Jahr 1976 errichtet und 1985 saniert und instandgesetzt. Im Jahr 2013 wurde diese Nutzung aufgegeben. Sie kann unter den gegebenen Umständen in der Gemeinde nicht weiter verfolgt werden. So kann der Teilbereich für andere Nutzungen vorgesehen werden, ohne dass der bestehende Schulstandort in Frage gestellt wird oder sich Nutzungsstörungen ergeben. Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 6 Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Seniorenwohnanlage ist aus den beschriebenen Gründen die Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Zweckbestimmung des Sondergebietes erforderlich. 2.4 Vorhandene Flächennutzung Die vorhandene Flächennutzung basiert auf der historischen Nutzung als Hauptschule. Diese Nutzung ist seit 2013 nicht mehr gegeben. Das Grundstück ist derzeit bebaut mit dem alten Schulgebäude, das nicht mehr als solches genutzt wird. Ein Teil der nördlichen Randflächen wird durch hohen Baumbestand entlang des Neffelbaches bestimmt, die übrigen Flächen sind in großen Teilen durch Schulgebäude und Schulhof versiegelt. Die vorhandenen Gebäude sind nicht denkmalgeschützt. Sie sollen im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen umgebaut und erweitert werden. 2.5 Städtebauliche Situation im Bestand Das Plangebiet liegt innerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches Nörvenich in sehr zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Es ist über die vorhandenen Straßen In den Benden und Burgstraße sowie Bahnhofstraße und Kastanienweg sehr gut an das innerörtliche Straßensystem angeschlossen. Die Burgstraße und die Bahnhofstraße führen als innerörtliche Hauptverkehrsstraßen direkt an die Bundesstraße B 477 und damit an das überregionale Verkehrssystem. In unmittelbarer Nähe zum Standort liegen weitere Senioreneinrichtungen, die Schule mit Turnhalle, das Rathaus mit der Gemeindeverwaltung, das Schloss Nörvenich, das Altenheim sowie die Wohngebiete des Hauptortes Nörvenich. 3. Planungsinhalt und Standortwahl Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes soll den geänderten städtebaulichen Zielen für den Teilbereich der ehemaligen Hauptschule Rechnung tragen. Dazu gehört auch die Suche nach weiteren Baumöglichkeiten für Seniorenwohnanlagen mit Seniorenwohnungen, Pflegeeinrichtungen und dazu gehörigen Nutzungen. Die anhaltende Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum und nach Pflegeplätzen macht es erforderlich, diesen Sektor in der städtebaulichen Planung auch in Nörvenich besonders zu berücksichtigen. So gibt es neben dem Bedarf an hochwertigen Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser für Familien mit Kindern auch Bedarf an Seniorenwohnungen mit Wohngruppen und Pflegeplätzen. Die besondere Eignung des Standortes für eine Seniorenwohnanlage wurde bereits in vorangegangenen Ziffern (z. B. Ziff. 1.2.3) erläutert. Bei der Standortwahl steht auch im Vordergrund nicht immer nur Flächen zu entwickeln, die im bisher ungeplanten Außenbereich liegen und als bisherige landwirtschaftliche Nutzflächen anders genutzt werden könnten. Bei der Standortwahl werden deshalb auch die landwirtschaftlichen Belange im Sinne des § 1 a Abs. 2 BauGB bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in die Abwägung einbezogen. Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 7 Bei der Prüfung alternativer Standortmöglichkeiten ergibt sich folgendes Bild. Ziel muss es dabei sein, zentrumsnah eine ca. 1 ha große Fläche für rund 80 Plätze sowie Service-Wohnungen und ca. 80 Stellplätze zu entwickeln. Bereits diese Flächengröße zeigt, dass sich kaum Flächen dieser Dimension im inneren Ortsbereich von Nörvenich finden lassen, die für eine derartige Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Trotzdem wurden folgende Alternativstandorte in die Betrachtung einbezogen: Abb.: Planauszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich mit Darstellung eines 1 km-Radius um das Plangebiet und Kennzeichnung von 3 Alternativstandorten. Im Umkreis von 1 km Radius werden in der Ortslage Nörvenich 3 Alternativstandorte gesehen. Die Einschätzung kommt zu folgenden Ergebnissen: 1. Bestehende Gebäude (ehem. Fa. Schlecker) und Flächen im Bereich Barrensteinstraße: Die zur Verfügung stehenden Flächen sind für das Vorhaben zu klein. Auch die zum Umbau möglichen ehemaligen Verkaufsräume sind zu klein, um eine wirtschaftliche Größe für eine Seniorenwohnanlage mit Betreuungsplätzen zu errichten. 2. Die Fläche wird als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt und ist im Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Da sie im Regionalplan als ASB-Fläche ausgewiesen ist, könnte eine Umnutzung zu Baufläche für Seniorenwohnanlage durchgeführt werden. Jedoch würde das bedeuten, dass weitere Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgenutzt wird. 3. Die Fläche liegt nördlich des Gartenweges und wird ebenfalls als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt. Sie ist im Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Da sie im Regionalplan als ASB-Fläche ausgewiesen ist, könnte eine Umnutzung zu Baufläche Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 8 für Seniorenwohnanlage durchgeführt werden. Jedoch würde das wie bei Ziffer 2 bedeuten, dass weitere Landwirtschaftsfläche zu Bauland umgenutzt wird. Im Ergebnis zeigt es sich, dass keine der geprüften Alternativflächen besser geeignet ist oder kurzfristig für die Entwicklung einer Seniorenwohnanlage zur Verfügung steht. Um das Ziel, Planungsrecht für eine Seniorenwohnanlage zu erreichen, wird es erforderlich den Flächennutzungsplan in der vorliegenden 16. Änderung im Parallelverfahren aufzustellen, um auf dieser Grundlage den Bebauungsplan zu entwickeln. 4 Verkehrserschließung 4.1 Äußere Erschließung Das Gebiet wird von der Stichstraße In den Benden und vom Kastanienweg erschlossen. Die Straßen münden nach kurzer Strecke in die Burgstraße und in die Bahnhofstraße, die einerseits nach Südosten direkt zum Marktplatz führt und nach Westen zur Bundesstraße B 477. Als Fuß- Radwegeverbindung dienen die vorhandenen fahrbahnbegleitenden Gehwege sowie der an der Turnhalle vorbeiführende Geh- und Radweg. Die Kastanienstraße führt als FußRadwegeverbindung weiter über den Neffelbach nach Norden. Das Gebiet ist also optimal in das bestehende Verkehrsnetz eingebunden. 4.2 Innere Erschließung Innerhalb des Plangebietes liegen als vorhandene innere Erschließungen und als öffentliche Erschließungsflächen im Westen ein Teil des Kastanienweges sowie im Osten die Straße mit Wendekreis In den Benden. Es werden private Parkmöglichkeiten für ca. 80 Stellplätzen vorgesehen. Über diese Parkplatzanlagen erfolgt auch die Anlieferung. 5. Bebauung 5.1 Städtebauliche Idee Der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der von einem Umbau und einer Erweiterung des vorhandenen Hauptschulgebäudes ausgeht mit einem in Ost- West ausgerichteten Baukörper. Die Anlieferung erfolgt im Norden. Im Süden des Gebäudes liegen der Eingangsbereich sowie ein angegliederter Bäcker mit Café. Vor dem Baukörper und zum Kastanienweg orientieren sich die erforderlichen privaten Stellplätze. Bis zu den neuen Einkaufseinrichtungen sind es nur wenige Meter, so dass eine sehr gute Erreichbarkeit gegeben ist. Eine Fußwegeanbindung ist hier vorgesehen. Es ist Ziel der Gemeinde, den Standort mit den geplanten Einrichtungen als Seniorenanlage weiter auszubauen. Auf diese Weise wird die Versorgung mit Wohnraum und Pflegeplätzen für ältere Menschen in fußläufiger Entfernung zu den weiteren sozialen Infrastruktureinrichtungen deutlich verbessert. Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 9 Durch die Nähe zu den Denkmalschutzbereichen Schloss Nörvenich wird es erforderlich, die Belange des Denkmalschutzes besonders zu berücksichtigen. Es wurden deshalb Abstimmungsgespräche mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt, um bei der planungsrechtlichen und baulichen Weiterentwicklung Konflikte auszuschließen. 5.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung soll aus dem im Parallelverfahren entwickelten Bebauungsplan als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO übernommen werden. Als Zweckbestimmung wird Seniorenwohnanlage dargestellt. Durch die Festsetzung der genauen Zweckbestimmung sind nur seniorengerechte Nutzungen als Wohnungen, Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. 6. Sonstige Vorgaben / Nachgelagerte Verfahren Als planungsrechtliche Voraussetzung für die bauliche Weiterentwicklung des Plangebietes wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wird auf der Grundlage des § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Vorgesehen ist es, die Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung Seniorenwohnanlage im Bebauungsplan weiter zu konkretisieren. Darüber hinaus soll die Erschließung durch Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen gesichert werden sowie öffentliche Grünflächen entlang des Neffelbaches fixiert werden. In diesem nachgelagerten Verfahren werden weitere konkrete Festsetzungen zur Bebauung und deren Gestaltung getroffen. Der zum Bebauungsplan G 4, 2. Änderung erarbeitete Umweltbericht gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zu entnehmen. Am 30.07.2011 ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. Hierdurch wird zur Unterstützung der Energiewende ein Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen, die neben dem Klimaschutz auch auf eine Stärkung der Innenentwicklung und eine Änderung der Baunutzungsverordnung zielt. Mit dem vorgezogenen Gesetz soll insbesondere die Windkraft ertüchtigt werden. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen, die den Klimaschutz stärken und die Energiewende voranbringen sollen. Bauleitpläne sollen danach künftig u.a. auch dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Klimaschutz und -anpassung erhalten dadurch eine selbstständige Bedeutung. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Umweltschutz und sind im Rahmen der Bauleitplanverfahren mit der gleichen Wertigkeit in Bezug auf die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und der Begründung zum jeweiligen Bauleitplanverfahren zu behandeln. Im vorliegenden Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Regelungen dieses Gesetzes berücksichtigt. 7. Kennzeichnungen gemäß § 5 BauGB 7.1 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 10 Derzeit liegen keine Hinweise auf Altlasten für das Plangebiet vor. 7.2 Grundwasserschutz Gemäß Standorteignungsbewertung befinden sich im Plangebiet keine Oberflächengewässer und keine Wasserschutzgebiete. 7.3 Umgrenzung von Flächen gegen Naturgewalten Gemäß Standortanalyse befindet sich das Plangebiet auf Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind. Bei den Naturgewalten handelt es sich um die besonderen Baugrundverhältnisse: Der Baugrund ist wasserbeeinflusst, da sich die Planfläche im Einflussbereich des nördlich verlaufenden Neffelbaches befindet. Den Baugrund bilden Böden aus fluvialen Ablagerungen des Neffelbaches sowie lössbürtige Böden (Kolluvium, Parabraunerde). 7.4. Ver- und Entsorgung Eine Entwässerungsanlage für Schmutz- und Regenwasser ist in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser, Strom und Gas ist durch Anschluss an die angrenzenden Netze möglich. Dazu erfolgen gesonderte Fachplanungen, deren Ergebnisse in die Gesamtplanung einfließen. 7.5 Immissionen / Emissionen Das Plangebiet liegt in der Lärmschutzzone C / 62 dB(A) des Flughafen Nörvenich. Mit Immissionen durch Fluglärm ist deshalb zu rechnen. Zum Vorhaben gehört auch die Einrichtung von ca 80 privaten Stellplatzen, die sich allerdings nach Norden zu den Grünflächen am Neffelbach und zur Turnhalle hin orientieren. Des Weiteren entstehen Emissionen durch Lieferverkehr und durch Krankentransporte. Diese Emissionen orientieren sich jedoch zur Straße In den Benden, so dass keine Wohngebiete direkt gestört werden. 8. Hinweise 8.1 Kampfmittelfreiheit Die Frage von potenziellen Kampfmittelvorkommen ist im Rahmen des nachgelagerten Bebauungsplanverfahrens mit der zuständigen Fachbehörde, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland, Außenstelle Kerpen, abzustimmen. 8.2 Geohydrologische Verhältnisse Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 SEITE- 11 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) Die geohydrologischen Verhältnisse werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren bei Bedarf geprüft. 8.3 Archäologische Ausgrabungen/Bodendenkmale Im Plangebiet sind keine archäologischen Funde oder Bodendenkmale bekannt. 9. Eingriffe in Natur und Landschaft / Umweltbericht 9.1 Umweltbelange Im Bebauungsplanverfahren werden die Umweltbelange im erforderlichen Umfang geprüft und im Rahmen des Umweltberichtes näher erläutert und in das Verfahren eingebunden. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass durch die historische Nutzung und die besehenden baulichen Anlagen großflächige Versiegelungen vorhanden sind. Der Umweltbericht wird im Verfahren des Bebauungsplanes erstellt und gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Artenschutzbelange werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft. Die Belange des Schallschutzes werden gutachterlich im Bebauungsplanverfahren geprüft, bearbeitet und in die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes integriert. 9.2 Umweltbericht Da das Verfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB durchgeführt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nörvenich G 4, 2. Änderung, ein Umweltbericht erarbeitet, der auch für das Verfahren des Flächennutzungsplanes Gültigkeit hat. Zusammenfassend kommt die Umweltprüfung im Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen auf die Schutzgüter als gering bis mittel zu bewerten sind. 10. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen werden, soweit erforderlich, von dem Investor veranlasst und finanziert. 11. Quantitative Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes / Flächenbilanz Fläche Sonderbaugebiet Gesamtfläche qm 8.564 8.564 Ha (gerundet) 0,9 0,9 Anteil % 100 100 Vorgesehen ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtungen und ca. 80 Stellplätzen. Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016 GEMEINDE NÖRVENICH FLÄCHENUTZUNGSPLAN – 16. ÄNDERUNG SONDERGEBIET SENIORENWOHNANLAGE (EHEM. HAUPTSCHULE) SEITE- 12 Bonn, den 14.11.2016 Naumann/S583_Begründung gez. Dr. D. Naumann (Geschäftsführer) Sgp architekten + stadtplaner BDA – Bonn Novemberi 2016