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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
194 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 349/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60 Sachbearbeiter: Dirk Spätgens vom 13.01.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 26.01.2017 09.02.2017 Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich beinhaltet für den Bereich des Ortes Hochkirchen nach der Realisierung des Wohngebietes „Hochkirchen-Ost/Schubertweg“ derzeit keine unbebauten Wohnbauflächen mehr. Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat es zum Ziel erklärt, möglichst jedem der Orte der Gemeinde Nörvenich weitere Entwicklungsperspektiven zu geben. Aus diesem Grund wurde auf Beschluss des Rates der Gemeinde Nörvenich vom 08.09.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine Teilfläche von etwa 5,9 ha der im Regionalplan vorgesehenen ca. 20,7 ha Allgemeiner Siedlungsbereichsfläche, mittels Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung neuer Wohnbauflächen eingebracht. Der Beschluss wurde am 13.09.2016 bekannt gemacht. Als nächster Verfahrensschritt findet am 02.02.2017 eine Bürgerbeteiligung (Darlegung und Anhörung) gemäß § 3 BauGB statt. Im Zuge des Verfahrens wurde ferner eine Anfrage nach § 34 Landeplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Schreiben vom 07.12.2016 teilt die Bezirksregierung Köln hierzu mit, dass die Änderung des Flächenutzungsplan an die Ziele der Raumordnung angepasst ist und aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kohlstraße“ sollen nun vorbereitende Planungen zur abschnittsweisen Entwicklung dieser Baufläche geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans sollen nach Möglichkeit im Parallelverfahren durchgeführt werden. Aus dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan ist das Gebiet des Bebauungsplans „Kohlstraße“ ersichtlich. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Kohlstraße“ rührt aus einer Gewannenbezeichnung, d.h. dem Namen der Feldgemarkung. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nörvenich „Kohlstraße“ – Ortsteil Hochkirchen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.