Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
194 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 349/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60
Sachbearbeiter: Dirk Spätgens
vom 13.01.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
26.01.2017
09.02.2017
Bebauungsplan Nörvenich "Kohlstraße“ - Ortsteil Hochkirchen
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich beinhaltet für den Bereich des Ortes
Hochkirchen nach der Realisierung des Wohngebietes „Hochkirchen-Ost/Schubertweg“
derzeit keine unbebauten Wohnbauflächen mehr. Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat
es zum Ziel erklärt, möglichst jedem der Orte der Gemeinde Nörvenich weitere
Entwicklungsperspektiven zu geben.
Aus diesem Grund wurde auf Beschluss des Rates der Gemeinde Nörvenich vom
08.09.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine Teilfläche von etwa 5,9 ha der im Regionalplan
vorgesehenen ca. 20,7 ha Allgemeiner Siedlungsbereichsfläche, mittels
Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in ein Bauleitplanverfahren zur Schaffung neuer Wohnbauflächen eingebracht.
Der Beschluss wurde am 13.09.2016 bekannt gemacht.
Als nächster Verfahrensschritt findet am 02.02.2017 eine Bürgerbeteiligung (Darlegung
und Anhörung) gemäß § 3 BauGB statt. Im Zuge des Verfahrens wurde ferner eine
Anfrage nach § 34 Landeplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit
Schreiben vom 07.12.2016 teilt die Bezirksregierung Köln hierzu mit, dass die Änderung
des Flächenutzungsplan an die Ziele der Raumordnung angepasst ist und aus
städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kohlstraße“ sollen nun vorbereitende
Planungen zur abschnittsweisen Entwicklung dieser Baufläche geschaffen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans sollen
nach Möglichkeit im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Aus dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan ist das Gebiet des Bebauungsplans
„Kohlstraße“ ersichtlich.
Die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Kohlstraße“ rührt aus einer
Gewannenbezeichnung, d.h. dem Namen der Feldgemarkung.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans
Nörvenich „Kohlstraße“ – Ortsteil Hochkirchen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen.