Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
247 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
14.06.17, 15:19
Aktualisiert
14.06.17, 15:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 396/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 08.06.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
22.06.2017
13.07.2017
Bebauungsplan Nörvenich C 15 - Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während
der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss wurde durch
Bekanntmachung vom 09.06.2016 ortsüblich bekannt gemacht.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den Grundstücken in der Gemarkung
Eschweiler über Feld, Flur 10, Flurstücke 155 und 156 die Möglichkeit zur Errichtung eines
eingeschossigen Wohnhauses mit zwei Wohnungen, die auch als Seniorenwohnungen
behindertengerecht genutzt werden können, einschließlich Garagen und Stellplätzen geschaffen
werden.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 die Planunterlagen gebilligt
und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.04.2017 bis einschließlich 15.05.2017
beschlossen. Auf die Offenlage wurde durch Bekanntmachung vom 24.03.2017 im offiziellen
Bekanntmachungskasten der Gemeine Nörvenich Bahnhofstraße / gegenüber dem Kastanienweg
hingewiesen. Darüber hinaus wurde durch Hinweisbekanntmachung in allen Ortsteilen auf den
Aushang hingewiesen. Weiter wurde die Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde
Nörvenich veröffentlicht sowie im Amtsblatt der Gemeinde Nörvenich vom 08.04.2017, Nr.7 über
die Offenlage informiert.
Im Rahmen der Offenlage sind nachfolgende Anregungen und Bedenken von Bürgerinnen und
Bürgern eingegangen:
A. B., 28.06.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass der an der Nordseite des Flurstückes 156 errichtete Lärmschutz in
den Unterlagen keine Erwähnung findet.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Genehmigung der Häuer Rote Erde 33 bis 37 ein
Lärmschutz für die geplante Umgehungsstraße L 263 vorgeschrieben war.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Bauamt der Gemeinde geklärt werden sollte ob der
vorhandene Erdwall in den jetzigen Abmessungen ausreichend Lärmschutz gewährleistet oder er
erhöht werden muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Genehmigung des vorhandenen Erdwalls ein Mindestabstand
des Gebäudes zur Grundstücksgrenze im Norden des Plangebietes von min. 6m notwendig ist. Aktuell
wird ein Abstand von 3m angenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das gesteigerte Verkehrsaufkommen der L 263 ein
Lärmschutz vorhanden sein muss.
Es wird darum gebeten die o.g. Feststellungen bei der Planung zu berücksichtigen.
Mit Schreiben vom 10.04.2017 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
BauGB über die öffentliche Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum
20.05.2017 gebeten.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange teilten mit, dass keine Stellungnahme
abgegeben wird bzw. keine Anregungen und Hinweise vorgetragen werden:
T1
T3
T16
T22
T25
T31
T33
T50
T58
T61
T63
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-, 02.05.2017
Landschaftsverband Rheinland, 24.04.2017
Industrie- und Handelskammer, 17.05.2017
Erftverband, 02.05.2017
Gemeinde Merzenich, 19.04.2017
Deutsche Bahn AG, 24.04.2017
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 28.04.2017
Wasserverband Eifel-Rur, 18.04.2017
PLEdoc GmbH, 21.04.2017 und 24.04.2017
NABU – Kreisverband Düren, 22.05.2017
Westnetz GmbH, 19.04.2017
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben, die wie
folgt lauten:
Kreisverwaltung Düren, 18.05.2017
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Zufahrt für die geplante Garage der Ruhebereich der
angrenzenden Grundstücke beeinträchtigt wird und somit §15(1) Satz 2 BauNVO dem Vorhaben
entgegensteht.
Wasserwirtschaft:
Keine Bedenken.
Immissionsschutz:
Keine Bedenken.
Bodenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Planungsgebietes die Altablagerung Nö 3490
befindet. Zusammensetzung und ggf. Toxizität sind nicht bekennt. Es wird gebeten dies bei der
Gewährleistung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu beachten.
Abgrabungen:
Keine Bedenken.
Natur und Landschaft:
Unter Bezug auf die Begründung Pkt. 8 „Artenschutzfachliche Beurteilung“ bestehen keine Bedenken.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 28.04.2017
Es wird auf die Bestimmung der §§ 15, 16 DSchG NRW verwiesen und darum gebeten folgenden
Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen:
„Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 5, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich
zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.“
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 16.05.2017
Es wird darauf hingewiesen, dass zwei Richtfunkverbindungen der Telefónica GmbH & Co. OHG durch
das Plangebiet führen.
Es wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass geplante Gebäude / Baukonstruktionen entlang der
Richtfunktrassen folgende Höhen nicht überschreiten sollten:
Link 306530000-01:
max. Bauhöhe 34 m. Schutzstreifen um die Mittellinie des Links +/- 18m (Trassenbreite)
Es wird darauf hingewiesen, dass keine geplanten Konstruktionen und notwendigen Baukräne in die
Richtfunktrasse ragen dürfen.
Es wird um Berücksichtigung und Übernahme der Richtfunktrassen in die Vorplanung und die
zukünftige Bauleitplanung bzw. den zukünftigen FNP gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Schutzbereiche (horizontal und vertikal)
entsprechende Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen sind, damit die raumbedeutsamen
Richtfunkstrecken nicht beeinträchtigt werden.
Bezirksregierung Arnsberg, 03.05.2017
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Horrem 33“ im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft Köln liegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planungsbereich nach vorliegenden Unterlagen von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohleabbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Außerdem ist nach
Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Grundwasserabsenkungen und einem späteren
Grundwasserwiederanstieg bedingte Bodenbewegungen möglich sind. Diese können bei bestimmten
geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
Es wird angeregt, dass die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Es wird daher empfohlen diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, sowie für konkrete
Grundwasserdaten an den Erftverband zu stellen.
T15 Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 05.05.2017
Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung
üblicher Hochbauten gem. den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:200504 „Bauten in Deutschen Erbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemarkung Eschweiler über Feld der Gemeinde Nörvenich der
Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen ist.
Es wird ausdrücklich auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorie für Bauwerke gem. DIN
4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutz des Mutterbodens zu beachten ist. Baubedingte
Mechanische Beeinträchtigungen des Oberbodens sind grundsätzlich durch fachgerechten Umgang
gem. DIN 18915 zu minimieren.
Gemeinde Nörvenich – Ordnungsamt – Kampfmittel, 28.04.2017
Es wird darauf hingewiesen, dass Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und
Bombenabwürfe bestehen. Es wird daher eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Aufschüttungen nach 1945 auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben sind. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten.
Bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
T 45 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – StraßenNRW, 25.04.2017
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Anbindung der Zufahrt an die L263 sicherzustellen
ist, dass die Sichtdreiecke gem. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt – dauerhaft von
Hindernissen freigehalten werden. Insbesondere an Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und
Überquerungsstellen müssen Mindestsichtfelder zwischen 0,80m und 2,50m Höhe von ständigen
Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden.
Folgende Sichtfelder sind nachzuweisen:
- Für die Haltesicht
- Für die Anfahrsicht
- Für Überquerungsstellen
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Sichtfelder werde die Sicht auf Kinder noch die Sicht
von Kindern auf Fahrzeuge beeinträchtigt werden darf.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Bedenken bestehen sofern Behinderungen oder Mehrkosten
in Bezug auf den Bau der Ortsumgehung Eschweiler über Feld durch die Realisierung der
Bauleitplanung nicht zu erwarten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus dem Bebauungsplan heraus gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen
durch Verkehr der L 263 / L 327 bestehen, auch künftig nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan zeichnerisch und/oder textlich auf die
Verkehrsimmissionen der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen.
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht
zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
III:
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und beschließt folgendes:
A. B., 28.06.2016
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Zur Ermittlung des notwendigen Lärmschutzes wurde ein Schallgutachten erarbeitet, das den
Verfahrensunterlagen beigefügt ist. Es wird davon ausgegangen, dass dabei alle relevanten
Bestandssituationen in der weiteren Planung berücksichtigt wurden. Der Landesbetrieb
Straßen NRW wurde im Verfahren beteiligt. Die dort gemachten Auflagen wurden erfüllt. Die
weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von den nachfolgenden Trägern
öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen eingegangen sind:
T1
T3
T16
T22
T25
T31
T33
T50
T58
T61
T63
Bezirksregierung Köln
Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung-, 02.05.2017
Landschaftsverband Rheinland, 24.04.2017
Industrie- und Handelskammer, 17.05.2017
Erftverband, 02.05.2017
Gemeinde Merzenich, 19.04.2017
Deutsche Bahn AG, 24.04.2017
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, 28.04.2017
Wasserverband Eifel-Rur, 18.04.2017
PLEdoc GmbH, 21.04.2017 und 24.04.2017
NABU – Kreisverband Düren, 22.05.2017
Westnetz GmbH, 19.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgten Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:
Kreisverwaltung Düren, 18.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis zum Bodenschutz wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der
Anregung wird gefolgt.
Zu Rechtl. Bauordnung und Wohnungswesen:
Bereits im Bestand wird der heute als Gartenbereich genutzte rückwärtige Grundstücksbereich
als Zufahrt und Zugang genutzt. Nach der vorliegenden Planung werden hier maximal 2
Wohneinheiten entstehen. Es ist also nicht der neue Zugang in ein Wohnquartier, von dem
nennenswerte Störungen ausgehen können, sondern nur die Erschließung von zwei
Wohnungen mit entsprechend sehr geringem Autoverkehr. Nachhaltige Störungen der
Ruhebereiche werden hier nicht gesehen.
Zu Bodenschutz:
Die Informationen zum Boden werden als Hinweis, dass sich innerhalb des Planungsgebietes
die Altablagerung Nö 3490 befindet, in den Bebauungsplan aufgenommen und damit
berücksichtigt.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 28.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung zu folgen.
Es wird ein entsprechender Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 16.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, der Anregung insofern zu folgen, dass ein
Hinweis zum Schutz der Richtfunktrasse in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
Da es sich bei der Richtfunktrasse um eine raumbedeutsame Richtfunkstrecke handelt, wird
ein Hinweis zur Beachtung in den Bebauungsplan aufgenommen, da dieses vorrangig nur
die Bauphase und nicht die im Plan festgesetzten Höhen betrifft.
Bezirksregierung Arnsberg, 03.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen. Es werden folgende
Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet über den auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeldern „Horrem 33“befindet, welches Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft
ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Planungsbereich nach vorliegenden Unterlagen von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohleabbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Außerdem ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Grundwasserabsenkungen und einem späteren
Grundwasserwiederanstieg bedingte Bodenbewegungen möglich sind. Diese können bei
bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen.
Mit diesen Hinweisen im Bebauungsplan wird den Anregungen gefolgt.
Die Hinweise werden in die textlichen Festsetzungen als Hinweise aufgenommen. Der
Erftverband wurde in der Trägerbeteiligung berücksichtigt.
T15 Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 05.05.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu entsprechen. Hinweise zum
Schutz des Mutterbodens und zur Erdbebengefährdung sind bereits in den textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten
Gemeinde Nörvenich – Ordnungsamt – Kampfmittel, 28.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu entsprechen.
Da von den Kampfmitteln immer wieder Gefahren ausgehen, wurde bereits ein Hinweis in
den Bebauungsplan zum Vorgehen bei Kampfmittelfunden aufgenommen. Den Anregungen
wurde damit bereits entsprochen.
T 45 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – StraßenNRW, 25.04.2017
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Anregungen zu folgen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie wurden bereits insofern befolgt, als das
ein Schallgutachten mögliche Verkehrsimmissionen durch die geplante Ortsumgehung
ermittelt hat und hierzu entsprechende Planungsanforderungen definiert hat. Diese sind im
Bebauungsplan enthalten.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zurzeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld – Rote Erde –
bestehend aus Planzeichnung und Text sowie Begründung hierzu als Satzung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich C 15 – Ortsteil Eschweiler über Feld –
Rote Erde – ergibt sich aus dem Kartenausschnitt der Gegenstand des Beschlusses ist.