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Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 13:01
Aktualisiert
15.05.15, 13:01
Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 226 /X.L. Datum: 11.05.2015 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 19.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 16.06.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 23.06.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zuweisung und Unterbringung von asylbegehrenden Ausländern in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die aktuellen Entwicklungen zur Zuweisung und Unterbringung Asyl begehrender Flüchtlinge zur Kenntnis. Er unterstützt weiterhin das aktuelle Unterbringungs- und Betreuungskonzept der Gemeinde und begrüßt ausdrücklich das vielfältige haupt- und ehrenamtliche Engagement im Sinne der hilfebedürftigen Menschen. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, in der nächsten Sitzungsphase u.a. einen umfassenden Detailbericht zu den voraussichtlichen finanzwirtschaftlichen Auswirkungen des Flüchtlingszustroms im gemeindlichen Rechnungsergebnis 2015 und einen Ausblick für das Jahr 2016 vorzulegen. Begründung: Zur derzeitigen Situation und Entwicklung wird wie folgt berichtet: Aktuelle Zuweisungs- und Unterbringungszahlen Der Gemeinde sind derzeit folgende Menschen zugewiesen und wie folgt untergebracht: Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim Stand 11. Mai 015 Tabelle 1 Erwachsene Männer Kinder Summe Frauen Holzmülheim 3 2 5 Marmagen Kölner Str. 51 Buschgasse 15 (neu) 4 1 5 1 2 3 5 8 Nettersheim Blankenheimer Str. Rosenthalstr. 7 4 2 1 9 5 3 12 5 Zingsheim Auf der Heide Weidenstr. 7 7 1 1 8 8 3 8 11 33 10 43 14 57 Zwischensummen: Summe: 3 8 5 57 Mitte Februar 2015 waren insgesamt 52 Menschen beherbergt worden, davon 3 35 Männer, 9 Frauen und 8 Kinder. In knapp 3 Monaten hat sich ein Anstieg von rund 9,6 Prozent vollzogen. Unter den „Neuzugängen“ bei den Kindern ist auch ein, am 20. April 2015 hier geborenes ägyptisches Mädchen. Die aufgenommenen und beherbergten Menschen erhalten folgende soziale Leistungen (AsylBLG = Asylbewerberleistungsgesetz in Kostenträgerschaft Gemeinde; SGB II = Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kostenträgerschaft des Jobcenters; SGB XII = Sozialhilfe in Kostenträgerschaft des Kreises Euskirchen): Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim Tabelle 2 AsylBLG Personen 48 SGB II SGB XII 8 1 57 Zuweisungszahlen erfordern zusätzlichen Wohnraum Zur Sicherung der Unterbringung der Flüchtlinge musste zusätzlicher Wohnraum in Marmagen akquiriert werden (Mietobjekt Buschgasse 15, siehe hierzu Vorlage 227 im nichtöffentlichen Teil derselben Sitzung). Da angesichts der dramatischen Flüchtlingsbewegungen aus Vorderasien und Afrika aber schon in Kürze mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist, muss bereits jetzt nach zusätzlichen Lösungen gesucht werden. Ziel bleibt, die Menschen möglichst dezentral in kleinen bis mittleren Wohngruppen unterzubringen, um Konflikte untereinander zu vermeiden und eine aktive Integration in unseren Dörfern zu begünstigen. Eine besondere Herausforderung besteht weiterhin darin, die unterschiedlichen Nationalitäten und Religionen so zusammenzuführen, dass keine ethnischen oder glaubensspezifischen Ressentiments entstehen. Zusätzlich ist die Unterbringung weniger Familien und vor allem Frauen (zum Teil mit Kindern) mit einer Vielzahl männlicher Asylbewerber ein Problem, das (bislang) fast ausnahmslos erfolgreich gelöst werden konnte. Prognose Angesichts der katastrophalen Flüchtlingsströme ist eine gesicherte Prognose über die Entwicklung im laufenden Jahr schier unmöglich. Würde sich die Tendenz der ersten vier Monate annähernd gleich fortsetzen, so könnte sich die Zahl der zu beherbergenden Menschen bis zum Jahresende realistisch um weitere 18 auf dann 75 erhöhen. 4 Gesundheitsfürsorge und Hygiene Die Gemeinde steht, auch im Sinne einer effektiven Eigenkontrolle, hinsichtlich der Unterkünfte in stetigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen. Am 02. Juni 2015 ab 9.00 Uhr ist eine weitere, routinemäßige Begehung der Wohneinrichtungen mit der Gesundheitsaufsicht vorgesehen. Förderung der Integration - Herausforderung für Gemeinde und Bürgerschaft Die Gemeinde selbst hat weitere Maßnahmen zur Bewältigung des Flüchtlingszustromes eingeleitet bzw. umgesetzt: Das Team des Sozialamts soll im Bereich der Aufnahme, Betreuung und leistungsrechtlichen Versorgung der Asylflüchtlinge unter Leitung des bisherigen Fachdienstleiters kurzfristig verstärkt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KobiZ) beim Kreis Euskirchen, der kollegiale Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen sowie die Führung und Begleitung einer breiten ehrenamtlichen Bürgerbewegung soll intensiviert und ausgebaut werden. Die verstärkte Einbeziehung des gemeindlichen Gebäudemanagements und des Bauhofs bei der Überwachung, Unterhaltung und Organisation der Flüchtlingsunterkünfte bewährt sich. Die Flüchtlinge selbst spielen im Rahmen gemeinnütziger Arbeit nach der Devise „Hilfe zur Selbsthilfe“ dabei eine tragende Rolle. Viele Flüchtlinge sind darüber hinaus an der Leistung weiterer gemeinnütziger Tätigkeiten nach § 5 AsylBLG interessiert und werden durch Sozialamt, Gebäudemanagement und Bauhof regelmäßig und erfolgreich eingesetzt. Allgemein ist auch das bürgerschaftliche Engagement weiterhin ungebrochen: Ohne dieses wären Angebote wie Sprachkurse, Einrichtung und Unterhaltung einer Kleiderkammer in den Räumen der ehemaligen gemeindlichen Spielgruppe in Zingsheim (Untergeschoss Forstbüro) und viele kleine, wertvolle Alltagshilfen kaum denkbar. Allen Mitarbeitern/innen in der Verwaltung und allen Ehrenamtlichen muss ein großes Lob und große Anerkennung ausgesprochen werden, denn ohne deren unermüdliches Engagement wäre nicht nur die Situation der Flüchtlinge in unserer Gemeinde ein großes Stück ärmer. Auch die Kosten der Gemeinde für die Betreuung und Unterbringung der hilfebedürftigen Menschen wären sicherlich deutlich höher. Dankbare Flüchtlinge Die Flüchtlinge begegnen den haupt- und ehrenamtlichen Kräften aufgeschlossen und dankbar. Dennoch dürfen die ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen nicht außer acht gelassen werden. Vor allem die Leitung des Sozialamts ist deshalb jenseits aller praktischen humanitären Hilfen stets bemüht, die Betroffenen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden auch stets offen und ehrlich über derartige Sachverhalte zu informieren und den Dialog mit diesen Stellen aktiv zu unterstützen. 5 Konzeptionelle Überlegungen für die zukünftige Wohnunterbringung Das bisherige Konzept dezentraler Unterbringung in den Dörfern der Gemeinde hat sich in zweifacher Hinsicht bewährt: Kleine Wohngruppen bis maximal zwölf Personen fördern die persönliche Identifikation mit der Wohngemeinschaft und damit den sozialen Frieden unter den Flüchtlingen. Außerdem besteht eine höhere Akzeptanz bis hin zur individuellen Hilfsbereitschaft bei der jeweiligen Ortsbevölkerung. Das fördert die rasche Integration der Asylbewerber/innen in unseren Dörfern nachhaltig. In die weiteren Überlegungen muss auch einfließen, die hilfebedürftigen Menschen, vor allem Familien und traumatisierte Personen, so nah wie möglich an den täglichen Grundbedarf heranzubringen (Lebensmittelgeschäft, Arzt, Apotheke, Bank usw.). Diesem Gedanken folgte beispielweise die jüngste Akquisition des Gebäudes Buschgasse 15 in Marmagen. Wenn sich vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen entsprechende Optionen schaffen ließen, wäre die Unterkunft Auf der Heide 10 in Zingsheim derzeit zunächst als Übergangslösung einzustufen. In dieser Hinsicht hat sich die Gemeinde aktuell auch positioniert. Verbesserung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen weiterhin erforderlich Zwar haben Bundes- und Landesregierung die Zuweisungsmittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bereits aufgestockt und damit eine erste Entlastung der Kommunen eingeleitet. Jedoch läuft diese aktuell und ganz sicher angesichts der aktuellen Prognosen dem tatsächlichen Bedarf noch weit hinterher. Die berechtigte Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes und der Länder ist daher weiterhin nachdrücklich zu unterstützen. Daraufhin wurde am Rande politischer Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen seitens des Bürgermeisters auch bereits deutlich hingewiesen. Speziell zur Thematik der Finanzierung, die sehr tiefgehend und vielschichtig ist, wird in der nächsten Sitzungsphase im Zusammenwirken zwischen Kämmerei und Sozialamt ein umfassender Bericht erarbeitet, der auch die Belastungen 2015 für den Haushalt der Gemeinde Nettersheim in Form einer detaillierten Prognose abbilden und bereits einen Blick nach 2016 werfen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister