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Antrag (Prüfaufträge des FA vom 29.5.2012 die VHS betreffend)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 265/2012 Az.: - 43 - Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 04.07.2012 gez. Dr. Mittelstedt 14.08.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent gez. Heil - 20 - Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 30.08.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 10.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: Prüfaufträge des FA vom 29.5.2012 die VHS betreffend Finanzielle Auswirkungen: Senkung des städtischen Eigenanteils an der Pflichtaufgabe Weiterbildung in 2013 - 2015 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Gebührenerhöhungen analog zur Tariferhöhung Im FA vom 29.5.2012 wurde die VHS aufgefordert, die Tariferhöhungen im Budget aufzufangen. Absolut werden die Tariferhöhungen in 2013 zu einer Mehrbelastung von 17.881 € führen. Die Tariferhöhungen von insgesamt 6,3 % sind in Anlehnung an A128/2011 aber nicht absolut auszugleichen, sondern nur um den Prozentsatz, der sich daraus ergibt, dass man die Tariferhöhung von 6,3 % mit dem Personalkostenanteil an den Gesamtaufwendungen multipliziert. Der Personalkostenanteil des fest beschäftigten Personals an den Gesamtaufwendungen beträgt in der VHS 51%, sodass die Gebühren also um 3,2 % zu erhöhen sind. Einnahmen aus Gebühren sind im VHS-Budget mit 245.000 € angesetzt. Eine Steigerung um 3,2 % macht Mehreinnahmen in Höhe von 7.840 € erforderlich. Um diese Mehreinnahmen zu realisieren, wird eine Anhebung der bei jeder Kursbuchung erhobenen Verwaltungspauschale vorgeschlagen. Dadurch werden bewusst länger laufende Kurse weniger belastet als Kurzkurse. Die Verwaltungspauschale, die zusätzlich zu der nach Unterrichtsstunden berechneten Kursgebühr erhoben wird, beträgt derzeit 3 €. Um die geforderten Mehreinnahmen zu erreichen, muss die Verwaltungspauschale auf 5 € erhöht werden (4000 Kursbuchungen mal 2 €). Ein 14-wöchiger Sprachkurs, der derzeit 56,20 € kostet, wird dann 58,20 € kosten. Weitere Einsparungen Vorgegeben wurde im FA, die Gebührenerhöhungen prozentual nicht stärker ansteigen zu lassen. Das ist auch ratsam, weil Kursgebühren ein soziales Selektionskriterium sind. Außerdem führen zu starke Erhöhungen erfahrungsgemäß zu einem Teilnehmerschwund und in der Folge nicht zu den erhofften Mehreinnahmen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass als Einsparpotential andere Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen. Die naheliegende Auffassung, die VHS müsse dann eben dadurch sparen, dass sie statt 10.000 Unterrichtsstunden beispielsweise nur noch 7500 Unterrichtsstunden durchführt, ist allerdings ein Trugschluss. Diese Auffassung ist nicht richtig, weil die Einnahmen aus Kursgebühren die Ausgaben für die Honorarkräfte mittlerweile zu 145 % decken. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das fest beschäftigte Personal fixe Kosten verursacht, ist es daher wirtschaftlicher, so viel Programm wie möglich zu machen. Die VHS hat diese Strategie in den letzten Jahren konsequent verfolgt, dadurch Mehreinnahmen realisiert und das Rechnungsergebnis kontinuierlich verbessert. Um Einsparvorschläge zu machen, bleibt der VHS daher keine andere Wahl als besondere Dienstleistungen, die die VHS über das Kursprogramm hinaus anbietet, einzuschränken. Bevor über diese Vorschläge einzeln beraten wird, ist eine Bemerkung dazu wichtig, was die Bezugsgröße der Einsparungen sein soll. Orientierung am Rechnungsergebnis 2010 oder am Ansatz 2012 Gefordert wird eine Orientierung am Rechnungsergebnis bzw. am städtischen Eigenanteil für 2010. Das Rechnungsergebnis 2010 (273.909 € städtischer Eigenanteil) weicht deutlich vom Ansatz für 2012 (309.867 €) ab. Das liegt nicht daran, dass die VHS innerhalb von zwei Jahren teurer geworden wäre, sondern daran, dass die Einnahmen stark variieren können und diese in 2010 außergewöhnlich hoch waren. In 2010 hat die VHS – außerhalb des normalen Kursprogramms – ein BAMF-ESF-Projekt „Deutsch im Beruf“ durchgeführt, für das die VHS Mittel in Höhe von 20.686 € bekommen hat. Ungewöhnlich gute Rechnungsergebnisse zum Maßstab für die Folgejahre festzuschreiben, motiviert nicht dazu, sich um Projekte und Drittmittel zu bemühen. Das Rechnungsergebnis in 2009, in dem keine Sondermaßnahmen stattgefunden haben, lag mit 296.522 € so auch deutlich über dem Rechnungsergebnis von 2010. Zur Zeit finden noch viele Integrationskurse statt, für die die VHS Bundesmittel in erheblichem Umfang bekommt. Ob diese Kurse auch perspektivisch so gut nachgefragt bleiben, muss von Jahr zu Jahr beobachtet werden. Da die Einnahmen stark variieren können, wurde bisher so verfahren, dass im Ansatz diejenigen Einnahmen benannt sind, die die VHS mindestens macht. Unredlich wäre es, stattdessen nun diejenigen Einnahmen anzusetzen, die die VHS bestenfalls erreichen kann. Vorgeschlagen wird, im Budget für 2013 die Einnahmen weniger vorsichtig zu kalkulieren, aber weiterhin so, dass die dort genannte Summe sicher erreicht wird. Einsparung von 5 % Eine 5 %ige Kürzung bedeutet Einsparungen in der Größenordnung von 15.000 €. Um dieses Einsparpotential zu realisieren sind drei Einschnitte erforderlich: 1. Einstellung des Kunstmarktes Der Kunstmarkt findet in 2012 zum 40. Mal statt und er war vor allem in den Jahren, in denen es noch kein Schaufenster, kein Stadthaus und keine Szene privater Ateliers gab, ein innovatives und wichtiges Forum. Mittlerweile hat sich aber eine Kunstszene etabliert, die vielen Künstler/innen anderweitige Ausstellungsmöglichkeiten bietet und Kunstinteressierten mehrfach im Jahr Gelegenheit bietet, Ausstellungen zu besuchen. Zudem sind die Bedingungen, unter denen der Kunstmarkt stattfindet (Standgebühren, Schultische im Foyer einer Grundschule, kein Etat für ein -2- Rahmenprogramm) für die Attraktivität der Ausstellung nicht förderlich. Mit einem eigenen Haus hat die VHS die Möglichkeit, kleinere Einzelausstellungen mit kostenpflichtigen WorkshopProgrammen zu kombinieren und damit etwas anzubieten, was besser zum Profil einer Bildungseinrichtung passt, Ausgaben für Sachkosten (Instandhaltung Stellwände, Druck- und Portokosten, Hilfskräfte für Auf- und Abbau etc.) reduziert und Mehreinnahmen (Kursgebühren) einbringt. Einsparvolumen: 5000 €. 2. Änderung der Ermäßigungsregelungen Bisher bekommen junge Menschen, unabhängig vom Einkommen der Eltern, eine Ermäßigung, ferner Arbeitslose und Schwerbehinderte, unabhängig von ihrem Einkommen. Das ist an sich sinnvoll, weil man damit ihre Teilhabe am öffentlichen Leben fördert, aber es handelt sich um freiwillige Leistungen, die man nicht aufrechterhalten muss und die es nicht in allen Städten gibt. Unter dem gegebenen Spardruck wird vorgeschlagen, die 50%-ige Ermäßigung der Kursgebühr nur noch einkommensabhängig zu gewähren. Einsparvolumen: 5000 €. 3. Schließung der Töpferwerkstatt Geplant ist, in 2013 die Räume in der alten Musikschule und damit auch die Töpferwerkstatt aufzugeben, obwohl dies ein deutlicher Einschnitt für den Kreativbereich bedeutet. In der alten Musikschule hatte die VHS eine Nutzfläche von 457 qm, als Ausgleich bekommt sie vier Unterrichtsräume in der Marienschule, die bisher vom Gymnasium genutzt wurden. Diese haben allerdings nur eine Nutzfläche von 223 qm, insofern müsste sich diese Maßnahme positiv auf die Mietkosten und Mietnebenkosten auswirken. Einsparvolumen: mindestens 5000 €. Einsparung von 10 % Eine 10 %ige Kürzung bedeutet Einsparungen in der Größenordnung von 30.000 €. Um ein Einsparpotential in dieser Größenordnung zu realisieren, müssten die oben genannten kulturellen und sozialen Einschnitten weiter vorangetrieben werden und die VHS müsste ihr Programm verstärkt danach ausrichten, welche Bereiche Einnahmen in welchem Umfang einbringen. Bisher werden die Kostendeckungsgrade der verschiedenen Kursbereiche zwar berechnet und im Auge behalten, aber entscheidend für die Gestaltung des Programms sind Bildungsansprüche, der Bedarf, den die Bürger/innen uns rückmelden, sowie die Vielfalt und Ausgewogenheit der Inhalte. Eine Programmgestaltung rein unter finanziellen Gesichtspunkten würde dazu führen, dass die politische und kulturelle Bildung zurückgefahren wird und Sprachkurse auf hohem Niveau eingestellt werden, weil sie weniger Teilnehmende haben als Anfängerkurse. Stattdessen müsste die VHS die einträgliche Gesundheitsbildung und Maßnahmen außerhalb des offenen Kursprogramms ausbauen und vielleicht sogar Angebote ins Programm aufnehmen, die eher vergnügungsorientiert als bildungsorientiert sind, nur um Einnahmen zu machen. Alle besonderen Veranstaltungen im Programm, die mehr Ausgaben verursachen als Einnahmen einbringen, müssten unter diesem Spardruck ohnehin gestrichen werden. Unmittelbar umgesetzt werden müssten folgende Maßnahmen: 1. Einstellung des einzigen öffentlichen Kinos (Kommunales Kino in Erftstadt-Köttingen) 2. Einstellung aller Vorträge und Kooperationsveranstaltungen 3. Streichung aller kostenlosen Zielgruppenangebote 4. Änderung der Hallenbenutzungsordnung und Ausbau der Gesundheitsbildung 5. Abbau des offenen Kursprogramms zugunsten geschlossener, geförderter Lehrgänge Landesweit gibt es Volkshochschulen, die diese Strategie verfolgen und in GPA-Berichten wegen ihres geringen Zuschussbedarfs gelobt werden. Theoretisch kann eine Stadt die Pflichtaufgabe „Weiterbildung“ auch so wahrnehmen, obwohl man langfristig damit den Sinn einer öffentlichen Förderung der Weiterbildung ad absurdum führt. Bevor man die VHS Erftstadt, die auf ihre soziale und kulturelle Ausrichtung immer großen Wert gelegt hat, gegen die Überzeugung der dort tätigen Mitarbeiterinnen in diese Richtung zwängt, sollte dringend die Neustrukturierung der Landes-3- förderung abgewartet werden, die für Erftstadt sehr wahrscheinlich eine Aufstockung der Landesförderung einbringen wird. In einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zur Wirksamkeit des Weiterbildungsgesetzes wird eine neue Fördersystematik vorgeschlagen, nach der in Erftstadt perspektivisch nicht nur 2 pädagogische Vollzeitstellen, sondern 2 ½ Vollzeitstellen refinanziert würden. Die neue Landesregierung hat angekündigt, in Anlehnung an dieses Gutachten die Weiterbildungsförderung zu reformieren, eine Arbeitsgruppe dazu ist bereits eingerichtet. (Dr. Rips) -4-