Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 265/2012
Az.: - 43 -
Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 04.07.2012
gez. Dr. Mittelstedt
14.08.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
gez. Heil
- 20 -
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
30.08.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
10.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
Prüfaufträge des FA vom 29.5.2012 die VHS betreffend
Finanzielle Auswirkungen:
Senkung des städtischen Eigenanteils an der Pflichtaufgabe Weiterbildung in 2013 - 2015
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Gebührenerhöhungen analog zur Tariferhöhung
Im FA vom 29.5.2012 wurde die VHS aufgefordert, die Tariferhöhungen im Budget aufzufangen.
Absolut werden die Tariferhöhungen in 2013 zu einer Mehrbelastung von 17.881 € führen. Die
Tariferhöhungen von insgesamt 6,3 % sind in Anlehnung an A128/2011 aber nicht absolut
auszugleichen, sondern nur um den Prozentsatz, der sich daraus ergibt, dass man die
Tariferhöhung von 6,3 % mit dem Personalkostenanteil an den Gesamtaufwendungen multipliziert.
Der Personalkostenanteil des fest beschäftigten Personals an den Gesamtaufwendungen beträgt
in der VHS 51%, sodass die Gebühren also um 3,2 % zu erhöhen sind. Einnahmen aus Gebühren
sind im VHS-Budget mit 245.000 € angesetzt. Eine Steigerung um 3,2 % macht Mehreinnahmen
in Höhe von 7.840 € erforderlich.
Um diese Mehreinnahmen zu realisieren, wird eine Anhebung der bei jeder Kursbuchung
erhobenen Verwaltungspauschale vorgeschlagen. Dadurch werden bewusst länger laufende
Kurse weniger belastet als Kurzkurse. Die Verwaltungspauschale, die zusätzlich zu der nach
Unterrichtsstunden berechneten Kursgebühr erhoben wird, beträgt derzeit 3 €. Um die geforderten
Mehreinnahmen zu erreichen, muss die Verwaltungspauschale auf 5 € erhöht werden (4000
Kursbuchungen mal 2 €). Ein 14-wöchiger Sprachkurs, der derzeit 56,20 € kostet, wird dann 58,20
€ kosten.
Weitere Einsparungen
Vorgegeben wurde im FA, die Gebührenerhöhungen prozentual nicht stärker ansteigen zu lassen.
Das ist auch ratsam, weil Kursgebühren ein soziales Selektionskriterium sind. Außerdem führen
zu starke Erhöhungen erfahrungsgemäß zu einem Teilnehmerschwund und in der Folge nicht zu
den erhofften Mehreinnahmen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass als Einsparpotential
andere Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen.
Die naheliegende Auffassung, die VHS müsse dann eben dadurch sparen, dass sie statt 10.000
Unterrichtsstunden beispielsweise nur noch 7500 Unterrichtsstunden durchführt, ist allerdings ein
Trugschluss. Diese Auffassung ist nicht richtig, weil die Einnahmen aus Kursgebühren die
Ausgaben für die Honorarkräfte mittlerweile zu 145 % decken. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass das fest beschäftigte Personal fixe Kosten verursacht, ist es daher wirtschaftlicher, so viel
Programm wie möglich zu machen. Die VHS hat diese Strategie in den letzten Jahren konsequent
verfolgt, dadurch Mehreinnahmen realisiert und das Rechnungsergebnis kontinuierlich verbessert.
Um Einsparvorschläge zu machen, bleibt der VHS daher keine andere Wahl als besondere
Dienstleistungen, die die VHS über das Kursprogramm hinaus anbietet, einzuschränken. Bevor
über diese Vorschläge einzeln beraten wird, ist eine Bemerkung dazu wichtig, was die
Bezugsgröße der Einsparungen sein soll.
Orientierung am Rechnungsergebnis 2010 oder am Ansatz 2012
Gefordert wird eine Orientierung am Rechnungsergebnis bzw. am städtischen Eigenanteil für
2010. Das Rechnungsergebnis 2010 (273.909 € städtischer Eigenanteil) weicht deutlich vom
Ansatz für 2012 (309.867 €) ab. Das liegt nicht daran, dass die VHS innerhalb von zwei Jahren
teurer geworden wäre, sondern daran, dass die Einnahmen stark variieren können und diese in
2010 außergewöhnlich hoch waren.
In 2010 hat die VHS – außerhalb des normalen Kursprogramms – ein BAMF-ESF-Projekt
„Deutsch im Beruf“ durchgeführt, für das die VHS Mittel in Höhe von 20.686 € bekommen hat.
Ungewöhnlich gute Rechnungsergebnisse zum Maßstab für die Folgejahre festzuschreiben,
motiviert nicht dazu, sich um Projekte und Drittmittel zu bemühen. Das Rechnungsergebnis in
2009, in dem keine Sondermaßnahmen stattgefunden haben, lag mit 296.522 € so auch deutlich
über dem Rechnungsergebnis von 2010. Zur Zeit finden noch viele Integrationskurse statt, für die
die VHS Bundesmittel in erheblichem Umfang bekommt. Ob diese Kurse auch perspektivisch so
gut nachgefragt bleiben, muss von Jahr zu Jahr beobachtet werden.
Da die Einnahmen stark variieren können, wurde bisher so verfahren, dass im Ansatz diejenigen
Einnahmen benannt sind, die die VHS mindestens macht. Unredlich wäre es, stattdessen nun
diejenigen Einnahmen anzusetzen, die die VHS bestenfalls erreichen kann. Vorgeschlagen wird,
im Budget für 2013 die Einnahmen weniger vorsichtig zu kalkulieren, aber weiterhin so, dass die
dort genannte Summe sicher erreicht wird.
Einsparung von 5 %
Eine 5 %ige Kürzung bedeutet Einsparungen in der Größenordnung von 15.000 €. Um dieses
Einsparpotential zu realisieren sind drei Einschnitte erforderlich:
1. Einstellung des Kunstmarktes
Der Kunstmarkt findet in 2012 zum 40. Mal statt und er war vor allem in den Jahren, in denen es
noch kein Schaufenster, kein Stadthaus und keine Szene privater Ateliers gab, ein innovatives und
wichtiges Forum. Mittlerweile hat sich aber eine Kunstszene etabliert, die vielen Künstler/innen
anderweitige Ausstellungsmöglichkeiten bietet und Kunstinteressierten mehrfach im Jahr
Gelegenheit bietet, Ausstellungen zu besuchen. Zudem sind die Bedingungen, unter denen der
Kunstmarkt stattfindet (Standgebühren, Schultische im Foyer einer Grundschule, kein Etat für ein
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Rahmenprogramm) für die Attraktivität der Ausstellung nicht förderlich. Mit einem eigenen Haus
hat die VHS die Möglichkeit, kleinere Einzelausstellungen mit kostenpflichtigen WorkshopProgrammen zu kombinieren und damit etwas anzubieten, was besser zum Profil einer
Bildungseinrichtung passt, Ausgaben für Sachkosten (Instandhaltung Stellwände, Druck- und
Portokosten, Hilfskräfte für Auf- und Abbau etc.) reduziert und Mehreinnahmen (Kursgebühren)
einbringt. Einsparvolumen: 5000 €.
2. Änderung der Ermäßigungsregelungen
Bisher bekommen junge Menschen, unabhängig vom Einkommen der Eltern, eine Ermäßigung,
ferner Arbeitslose und Schwerbehinderte, unabhängig von ihrem Einkommen. Das ist an sich
sinnvoll, weil man damit ihre Teilhabe am öffentlichen Leben fördert, aber es handelt sich um
freiwillige Leistungen, die man nicht aufrechterhalten muss und die es nicht in allen Städten gibt.
Unter dem gegebenen Spardruck wird vorgeschlagen, die 50%-ige Ermäßigung der Kursgebühr
nur noch einkommensabhängig zu gewähren. Einsparvolumen: 5000 €.
3. Schließung der Töpferwerkstatt
Geplant ist, in 2013 die Räume in der alten Musikschule und damit auch die Töpferwerkstatt
aufzugeben, obwohl dies ein deutlicher Einschnitt für den Kreativbereich bedeutet. In der alten
Musikschule hatte die VHS eine Nutzfläche von 457 qm, als Ausgleich bekommt sie vier
Unterrichtsräume in der Marienschule, die bisher vom Gymnasium genutzt wurden. Diese haben
allerdings nur eine Nutzfläche von 223 qm, insofern müsste sich diese Maßnahme positiv auf die
Mietkosten und Mietnebenkosten auswirken. Einsparvolumen: mindestens 5000 €.
Einsparung von 10 %
Eine 10 %ige Kürzung bedeutet Einsparungen in der Größenordnung von 30.000 €.
Um ein Einsparpotential in dieser Größenordnung zu realisieren, müssten die oben genannten
kulturellen und sozialen Einschnitten weiter vorangetrieben werden und die VHS müsste ihr
Programm verstärkt danach ausrichten, welche Bereiche Einnahmen in welchem Umfang
einbringen. Bisher werden die Kostendeckungsgrade der verschiedenen Kursbereiche zwar
berechnet und im Auge behalten, aber entscheidend für die Gestaltung des Programms sind
Bildungsansprüche, der Bedarf, den die Bürger/innen uns rückmelden, sowie die Vielfalt und
Ausgewogenheit der Inhalte.
Eine Programmgestaltung rein unter finanziellen Gesichtspunkten würde dazu führen, dass die
politische und kulturelle Bildung zurückgefahren wird und Sprachkurse auf hohem Niveau
eingestellt werden, weil sie weniger Teilnehmende haben als Anfängerkurse. Stattdessen müsste
die VHS die einträgliche Gesundheitsbildung und Maßnahmen außerhalb des offenen
Kursprogramms ausbauen und vielleicht sogar Angebote ins Programm aufnehmen, die eher
vergnügungsorientiert als bildungsorientiert sind, nur um Einnahmen zu machen. Alle besonderen
Veranstaltungen im Programm, die mehr Ausgaben verursachen als Einnahmen einbringen,
müssten unter diesem Spardruck ohnehin gestrichen werden. Unmittelbar umgesetzt werden
müssten folgende Maßnahmen:
1. Einstellung des einzigen öffentlichen Kinos (Kommunales Kino in Erftstadt-Köttingen)
2. Einstellung aller Vorträge und Kooperationsveranstaltungen
3. Streichung aller kostenlosen Zielgruppenangebote
4. Änderung der Hallenbenutzungsordnung und Ausbau der Gesundheitsbildung
5. Abbau des offenen Kursprogramms zugunsten geschlossener, geförderter Lehrgänge
Landesweit gibt es Volkshochschulen, die diese Strategie verfolgen und in GPA-Berichten wegen
ihres geringen Zuschussbedarfs gelobt werden. Theoretisch kann eine Stadt die Pflichtaufgabe
„Weiterbildung“ auch so wahrnehmen, obwohl man langfristig damit den Sinn einer öffentlichen
Förderung der Weiterbildung ad absurdum führt. Bevor man die VHS Erftstadt, die auf ihre soziale
und kulturelle Ausrichtung immer großen Wert gelegt hat, gegen die Überzeugung der dort tätigen
Mitarbeiterinnen in diese Richtung zwängt, sollte dringend die Neustrukturierung der Landes-3-
förderung abgewartet werden, die für Erftstadt sehr wahrscheinlich eine Aufstockung der
Landesförderung einbringen wird. In einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen
Gutachten zur Wirksamkeit des Weiterbildungsgesetzes wird eine neue Fördersystematik
vorgeschlagen, nach der in Erftstadt perspektivisch nicht nur 2 pädagogische Vollzeitstellen,
sondern 2 ½ Vollzeitstellen refinanziert würden. Die neue Landesregierung hat angekündigt, in
Anlehnung an dieses Gutachten die Weiterbildungsförderung zu reformieren, eine Arbeitsgruppe
dazu ist bereits eingerichtet.
(Dr. Rips)
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