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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
26.05.2015
Erstellt
22.05.15, 11:00
Aktualisiert
22.05.15, 11:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 230 /X.L. Datum: 13.05.2015 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.05.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Eine Kastanie, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. Eine Weide, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. Vier Birken und zwei Pappeln, Antrag des Grundstückeigentümers „Auf dem Stucks 39“, 53947 Nettersheim-Pesch Begründung: Zu 1: Auf dem Spielplatz Laurentiusweg in Marmagen stockt eine Kastanie, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Die Kastanie weißt Krankheitssympthome auf, die darauf schließen lassen, dass der Baum an der Pseudomonas Rindenkranheit leidet. Die Blätter sind verkümmert. Darüber hinaus ist die Rinde breitflächig abgeplatzt. Ein Erhalt des Baumes ist insbesondere zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht nicht mehr möglich. Aus diesem Grund ist eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung wird im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahen des gemeindlichen Bauhofes erfolgen. Zu 2: Am Jugendhaus in Marmagen stockt auf der Vorplatzfläche im Bereich des Zugangs eine Weide, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt und bereits beachtliche Ausmaße erreicht hat. Weiden gehören zu den langfasrigen Gehölzen, die mit zunehmendem Alter erhöhte Bruchgefahren aufweisen. Zudem behindert die Weide den ortstypischen Baumbestand in seiner Entwicklung. Aus diesem Grund ist für die Weide eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung wird im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahen des gemeindlichen Bauhofes erfolgen. Zu 3: Auf dem Grundstück „Auf dem Stucks 39“ in Nettersheim-Pesch stocken in der unteren Ecke in Richtung Quartbach vier Birken und zwei Pappeln, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. 3 Die Abstände der Bäume zueinander sind relativ gering, so dass diese sich in ihrer Entwicklung gegenseitig behindern. Weiterhin ist die Kronenentwicklung der Birken sehr negativ. Die Pappeln haben bereits beachtliche Ausmaße erreicht. Diese gehören zu den langfasrigen Gehölzen, die mit zunehmendem Alter erhöhte Bruchgefahren aufweisen, wodurch Schäden auf dem genannten Grundstück und auf den Nachbargrundstücken entstehen könnten. Aufgrund des Vorgenannten ist für die vier Birken und die zwei Pappeln eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Als Ersatz ist die Pflanzung von drei Obstbäumen zu fordern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister