Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
76 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
29.03.17, 19:06
Aktualisiert
29.03.17, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 377/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 13.03.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
06.04.2017
06.04.2017
Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in Nörvenich;
hier: Festsetzung der Straßenart
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan
auf der Ertragsseite / Einzahlungsseite
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Gemeinde Nörvenich beabsichtigt im Bereich der Schillerstraße, Goethestraße, Birkenweg
und Gartenweg Kanal- und Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Abrechnungsgrundlage für die durchzuführenden Straßenbauarbeiten einschließlich
Nebenanlagen ist die Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach §
8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen.
Zum Zwecke der Abrechnung setzt die Gemeinde gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung vor
Inangriffnahme der straßenbaulichen Maßnahmen mittels Gremienbeschluss die Art der Straße
fest.
Da die Schillerstraße, die Goethestraße, der Birkenweg und der Gartenweg überwiegend der
Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihnen verbundenen
Grundstücke dienen, werden sie als Anliegerstraßen beurteilt.
Demzufolge tragen hier die Beitragspflichtigen einen Anteil von 60 v.H. sowohl für die Fahrbahn
als auch für den Gehweg. Für evtl. Maßnahmen an Beleuchtung und Oberflächenentwässerung
und unselbstständigen Grünanlagen tragen die Beitragspflichtigen einen Anteil von 50 v.H.
Die restlichen 40 bzw. 50 % werden von der Gemeinde Nörvenich getragen.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt,
die Schillerstraße, Goethestraße, den Birkenweg und den Gartenweg als Anliegerstraßen
festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung der Maßnahme die Abrechnung als
Anliegerstraßen durchzuführen.