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Beschlussvorlage (Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in Nörvenich; hier: Festsetzung der Straßenart)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
76 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
29.03.17, 19:06
Aktualisiert
29.03.17, 19:06
Beschlussvorlage (Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in Nörvenich;
hier: Festsetzung der Straßenart) Beschlussvorlage (Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in Nörvenich;
hier: Festsetzung der Straßenart)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 377/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 13.03.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 06.04.2017 06.04.2017 Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in Nörvenich; hier: Festsetzung der Straßenart I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan auf der Ertragsseite / Einzahlungsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Gemeinde Nörvenich beabsichtigt im Bereich der Schillerstraße, Goethestraße, Birkenweg und Gartenweg Kanal- und Straßenbauarbeiten durchzuführen. Abrechnungsgrundlage für die durchzuführenden Straßenbauarbeiten einschließlich Nebenanlagen ist die Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Zum Zwecke der Abrechnung setzt die Gemeinde gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung vor Inangriffnahme der straßenbaulichen Maßnahmen mittels Gremienbeschluss die Art der Straße fest. Da die Schillerstraße, die Goethestraße, der Birkenweg und der Gartenweg überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch eine Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen, werden sie als Anliegerstraßen beurteilt. Demzufolge tragen hier die Beitragspflichtigen einen Anteil von 60 v.H. sowohl für die Fahrbahn als auch für den Gehweg. Für evtl. Maßnahmen an Beleuchtung und Oberflächenentwässerung und unselbstständigen Grünanlagen tragen die Beitragspflichtigen einen Anteil von 50 v.H. Die restlichen 40 bzw. 50 % werden von der Gemeinde Nörvenich getragen. III: Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Schillerstraße, Goethestraße, den Birkenweg und den Gartenweg als Anliegerstraßen festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung der Maßnahme die Abrechnung als Anliegerstraßen durchzuführen.