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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
14.06.12, 15:34
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe
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Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 246/2012 Az.: -51- Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 08.06.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 26.06.2012 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 11.06.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die SATZUNG über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird zum 01.08.2012 in der Beitragstabelle in § 4 (1) wie folgt geändert: bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 23.000,00 € 26.500,00 € 30.000,00 € 33.500,00 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 47.500,00 € 51.000,00 € 54.500,00 € 58.000,00 € 61.500,00 € 65.000,00 € 10,32 € 19,34 € 28,37 € 37,39 € 46,42 € 55,44 € 64,47 € 73,49 € 82,52 € 91,55 € 100,57 € 109,60 € 118,62 € 127,65 € 136,67 € 145,70 € 65.000,00 € 150,00 € 2. Zum 01.08.2013 werden die Beiträge erneut wie folgt geändert: bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 23.000,00 € 26.500,00 € 30.000,00 € 33.500,00 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 47.500,00 € 51.000,00 € 54.500,00 € 58.000,00 € 61.500,00 € 65.000,00 € 10,58 € 19,83 € 29,08 € 38,33 € 47,59 € 56,84 € 66,09 € 75,34 € 84,60 € 93,86 € 103,10 € 112,36 € 121,61 € 130,87 € 140,11 € 149,37 € 65.000,00 € 150,00 € Begründung: Auf die Begründung zu 245/2012 wird verwiesen. Die alten, bis zum 31.07.2012 gültigen Beiträge betragen: bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über 12.500,00 € 16.000,00 € 19.500,00 € 23.000,00 € 26.500,00 € 30.000,00 € 33.500,00 € 37.000,00 € 40.500,00 € 44.000,00 € 47.500,00 € 51.000,00 € 54.500,00 € 58.000,00 € 61.500,00 € 65.000,00 € 10,00 € 26,08 € 31,79 € 37,49 € 38,96 € 44,10 € 49,25 € 63,64 € 69,66 € 75,68 € 81,70 € 107,10 € 114,45 € 121,80 € 136,53 € 144,30 € 65.000,00 € 150,00 € Die Änderung der Beiträge führt bei gleichbleibenden Nutzerzahlen zu folgenden Mehreinnahmen: 16.516,92 € ab 01.08.2012 und 20.936,40 € ab 01.08.2013. -2- (Erner) -3-