Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
183 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
08.03.17, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 366/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 04.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 08.02.2017
Mitteilungsvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Schulausschuss
09.03.2017
Zuordnung der Eingangsklassen im Grundschulbereich nach dem 8.
Schulrechtsänderungsgesetz
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 i.V.m. § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW hat
der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl zu ermitteln, die Anzahl der zu bildenden
Eingangsklassen festzulegen und die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen auf die
Grundschulen zu verteilen.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt.
Für das Schuljahr 2017/2018 wurde für die Gemeinde Nörvenich folgende kommunale
Klassenrichtzahl ermittelt:
- Anmeldungen GGS Eschweiler über Feld
30 Schüler/innen,
- Anmeldungen GGS Nörvenich
53 Schüler/innen
- Gesamtzahl
83 Schüler/innen
Kommunale Klassenrichtzahl:
(83 Schüler : 23 Schüler = 3,61 Klassen)
gerundet = 4 Klassen
Die Anzahl der tatsächlich zu bildenden Klassen darf nach unten abweichen, aber nicht
überschritten werden.
Die Vorgaben zur Klassenbildung an einer Grundschule sind
15 – 29 Schüler/innen
30 – 56 Schüler/innen
57 – 81 Schüler/innen
82 – 104 Schüler/innen
1 Klasse
2 Klassen
3 Klassen
4 Klassen
Es ist aber zu beachten, dass die Bandbreite 15 – 29 Schüler/innen gilt.
Der Schulträger kann die Aufnahmekapazität von Schulen begrenzen, wenn dies für eine
ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere
Lernbedingungen (Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion) oder bauliche
Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.
Nach der Vorgabe zur Klassenbildung wäre folgende Verteilung möglich:
1. Es werden nur 3 Eingangsklassen gebildet und zwar an der Grundschule Nörvenich 2
mit 26 bzw. 27 Schüler/innen und an der Grundschule Eschweiler über Feld 1
Eingangsklasse mit 29 bzw. 30 Schüler/innen.
Das 30. Kind an der Grundschule Eschweiler über Feld ist erst am 24.01.2017
angemeldet worden und ein Kann-Kind. Anmeldeschluss war lt. Gesetz jedoch der
15.11.2016. Dieses Kind könnte mit Hinweis auf die verspätete Anmeldung abgelehnt
werden.
Es sind aber an beiden Schulen noch Kinder nach dem Anmeldetermin angemeldet
worden, entweder weil Eltern eine pünktliche Anmeldung versäumt haben oder
aufgrund von Zuzügen. Diese Kinder sind jedoch schulpflichtig.
In diesem Fall ist zwar eine ausgewogene Klassenbildung gegeben, aber es ist
folgendes zu beachten:
Wiederholer des 1. Schuljahres sind bei der Klassenstärke nicht berücksichtigt.
Eventuelle Zuzüge führen zu einer Erhöhung der Klassenstärke bzw. können ggfs.
nicht in der wohnortnahen Schule beschult werden. Dies bedeutet, dass der
Schulträger die Beförderungskosten zu übernehmen hat.
Die Grundschule Nörvenich ist eine Schwerpunktschule, an der Gemeinsames
Lernen (GL) eingerichtet ist. Eine Klassenstärke von 27 Schülern/Schülerinnen und
mehr ist daher nicht zweckdienlich.
Einmal gebildete Eingangsklassen sind grundsätzlich unabhängig von später
eintretenden Schülerzahlveränderungen fortzuführen.
2. Es werden 4 Eingangsklassen gebildet. Dann ist folgende Verteilung möglich:
2.1
An der Grundschule Eschweiler über Feld könnten 2 Eingangsklassen mit jeweils
15 Schüler/innen und an der Grundschule Nörvenich 2 Eingangsklassen mit jeweils
27 Schüler/innen gebildet werden.
Diese Verteilung ist jedoch sehr ungünstig, da keine ausgewogene Klassenbildung
innerhalb der Gemeinde gegeben ist. Erschwerend ist die Klassenstärke für die
Grundschule Nörvenich als Schwerpunktschule.
2.2
An der Grundschule Eschweiler über Feld könnte 1 Eingangsklasse mit 29 bzw. 30
Schüler/innen und an der Grundschule Nörvenich 3 Eingangsklassen mit jeweils 18
Schüler/innen gebildet werden. Auch diese Verteilung führt zu keiner
ausgewogenen Klassenbildung innerhalb der Gemeinde.
3. Um eine ausgewogene Klassenbildung zu erreichen, müssten entweder 4
Eingangsklassen mit jeweils 21 Schülern/Schülerinnen oder 5 Eingangsklassen mit 15
bzw. 18 Schülern/Schülerinnen gebildet werden.
Im ersten Fall sind folgende Verteilungen denkbar:
Je 2 Eingangsklassen an jeder Grundschule. Dies hätte zur Folge, dass ca. 13
Schüler/innen aus dem Bereich der Grundschule Nörvenich zur Grundschule
Eschweiler über Feld befördert werden müssten.
1 Eingangsklasse an der Grundschule Eschweiler über Feld und 3
Eingangsklassen an der Grundschule Nörvenich: Dies hätte zur Folge, dass ca.
9 Schüler/innen aus dem Bereich der Grundschule Eschweiler über Feld zur
Grundschule Nörvenich befördert werden müssten.
Folgen:
In beiden Fällen fallen zusätzliche Beförderungskosten an.
Des Weiteren müssten die Eltern dem Besuch einer anderen Schule zustimmen. Nach
dem Gesetz haben sie einen Anspruch auf eine wohnortnahe Beschulung.
Im zweiten Fall wäre folgende Verteilung möglich:
Grundschule Eschweiler über Feld bildet 2 Eingangsklassen mit jeweils 15
Schülern/Schülerinnen und die Grundschule Nörvenich 3 Eingangsklassen mit 18
Schülern/innen. In diesem Fall würde man eine ausgewogene Klassenbildung
erreichen und man hätte auch noch freie Kapazitäten für die Wiederholer der 1. Klasse
oder für Zuzüge.
Da aber die kommunale Klassenrichtzahl überschritten wird, ist dieser Fall nicht
zulässig.
Aufgrund der dargelegten Probelmatik hat am 02.02.2017 unter Teilnahme von
Bürgermeister, Beigeordneten und Amtsleitung ein gemeinsames Gespräch mit den
Schulleiterinnen der beiden Grundschulen und der Schulrätin, Frau Lürken, stattgefunden.
Frau Lürken hat darauf hingewiesen, dass der Schulträger für die Bildung der
Eingangsklassen und sie nur für die personelle Ausstattung zuständig ist. Nach den
vorliegenden Anmeldungen geht sie von der Bildung von insgesamt 3 Eingangsklassen
aus, nämlich 1 Eingangsklasse an der Grundschule Eschweiler mit 30 Schülern und 2
Klassen an der Grundschule Nörvenich mit 26 bzw. 27 Schülern. Die
Lehrerstellenzuweisung erfolgt im Kreis Düren nach dem Schlüssel eine Lehrerstelle für
25 Schüler. Dies bedeutet, dass in einer Klasse mit 30 Schüler mehr Lehrerstunden
eingesetzt werden könnten. Dagegen stünden bei 2 Klassen mit nur 15 Schülern keine 2
Lehrerstellen zur Verfügung.
Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass bei den derzeitigen
Schülerzahlen eventuelle Zuweisungen von Flüchtlingskindern, Zuzüge, Wiederholer der
1. Klasse und die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischer Förderung nicht
berücksichtigt sind.
Nach eingehender Erörterung der Problematik wurde vereinbart, dass die Gemeinde dem
Schulamt zum jetzigen Zeitpunkt die Bildung von 4 bis 5 Eingangsklassen an den
gemeindlichen Grundschulen meldet, da der Schulträger verpflichtet ist, bis zum 15.01.
eines Jahres die festgelegte Zügigkeit der unteren Schulaufsicht zu melden und
begründet dies, mit der Zuweisung weiterer Flüchtlingskinder und der Anzahl der
Wiederholer. Die endgültige Entscheidung über die Anzahl der zu bildenden
Eingangsklassen wird jedoch erst Ende Mai 2017 getroffen, da die Aufnahmen der Kinder
in die Schulen erst Mitte Mai 2017 erfolgen und somit dann auch erst die endgültige
Schülerzahl feststeht. Des Weiteren liegt auch erst dann die genaue Übersicht über die
erforderlichen Lehrerzuweisungen vor.
Die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl und die Zuordnung der
Eingangsklassen ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung wird im Rahmen
des rechtlich Zulässigen die für das Wohl der Kinder und die Gleichbehandlung der
Schulen bestmögliche Lösung wählen.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den
Ausführungen der Verwaltung.