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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 93 /X.L. Datum: 27.11.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung 2015 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation nachstehende Gebührenfestsetzungen ab 01.01.2015: a) Die Schmutzwassergebühr wird von bisher 3,65 €/cbm Frischwasserbezug um 6 Cent auf 3,71 €/cbm erhöht. b) Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert und wird damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/m2 festzusetzen. Begründung: Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2015 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 308.000 cbm die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm nicht mehr auskömmlich und damit eine Gebührenerhöhung unumgänglich ist. Die letzte Erhöhung der Schmutzwassergebühr wurde im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplans 2012 vorgenommen. Bereits mit Vorlage 24 wurde dargelegt, dass sich in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftsführung 2014 des Eigenbetriebes Abwasser ohne die einmalige Auflösung der Rückstellung für den Gebührenausgleich aus dem Jahresabschluss 2012 bereits eine Gebührenunterdeckung von 6 Cent pro cbm Frischwasserbezug ergeben hätte. Die Planwerte für 2015 bewahrheiten diese Aussage, wobei in Anbetracht des aktuellen Frischwasserbezugs und der Entwicklung der Wasserverlustmenge in 2014 von einer prognostizierten Verbrauchsmenge in 2015 von rd. 308.000 cbm ausgegangen worden ist. Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin auskömmlich. Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann ebenfalls unverändert bleiben. ____gez. Pracht_________ Bürgermeister