Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 93 /X.L.
Datum: 27.11.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
02.12.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Gebührenbedarfsberechnung 2015
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation nachstehende Gebührenfestsetzungen ab 01.01.2015:
a)
Die Schmutzwassergebühr wird von bisher 3,65 €/cbm Frischwasserbezug
um 6 Cent auf 3,71 €/cbm erhöht.
b)
Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert
und wird damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2015 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/m2
festzusetzen.
Begründung:
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2015 zeigt, dass auf der Basis des
vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs 2015 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 308.000 cbm die derzeitige Verbrauchsgebühr von 3,65
€/cbm nicht mehr auskömmlich und damit eine Gebührenerhöhung unumgänglich
ist. Die letzte Erhöhung der Schmutzwassergebühr wurde im Zuge des Erlasses
des Wirtschaftsplans 2012 vorgenommen.
Bereits mit Vorlage 24 wurde dargelegt, dass sich in Anbetracht der aktuellen
Wirtschaftsführung 2014 des Eigenbetriebes Abwasser ohne die einmalige Auflösung der Rückstellung für den Gebührenausgleich aus dem Jahresabschluss 2012
bereits eine Gebührenunterdeckung von 6 Cent pro cbm Frischwasserbezug ergeben hätte. Die Planwerte für 2015 bewahrheiten diese Aussage, wobei in Anbetracht des aktuellen Frischwasserbezugs und der Entwicklung der Wasserverlustmenge in 2014 von einer prognostizierten Verbrauchsmenge in 2015 von rd.
308.000 cbm ausgegangen worden ist.
Die Niederschlagswassergebühr zeigt sich in der bisherigen Höhe als weiterhin
auskömmlich.
Der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen
kann ebenfalls unverändert bleiben.
____gez. Pracht_________
Bürgermeister