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Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte hier: Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
77 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte
hier: Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich) Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte
hier: Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 359/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 04.1 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 17.01.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 26.01.2017 09.02.2017 Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte hier: Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Als Reaktion auf eine Anfrage von Ratsmitglied Küpper zur Benutzung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte hat die Verwaltung mit Vorlage V 322/2016 vom 28.11.2016 zu diesem Thema Bericht erstattet. Offensichtlich ist vielen Nutzern des Wappens erst dadurch bewusst geworden, dass sie das Gemeindewappen derzeit ohne Genehmigung verwenden. Die Bürgerunion Nörvenich e.V. hat nun mit Schreiben vom 22.12.2016 die Genehmigung beantragt, bis zum Ende dieser Legislaturperiode das Gemeindewappen im Briefbogen führen zu dürfen (siehe Anlage 1). Aber auch Mitglieder von Vereinen haben in dieser Sache zunächst mündlich bei der Verwaltung vorgesprochen. Mit beigefügtem Schreiben vom 13.01.2017 (Anlage 2) hat nun Herr Arkadius Nelischer, der gemeinsam mit 6 weiteren Bürgern aus der Gemeinde Nörvenich ein Mofarennen in Zusammenarbeit mit dem MSC Nörvenich in Nörvenich veranstalten will, die Benutzung des Gemeindewappens für ihr Logo beantragt. Da das Gemeindewappen entsprechend § 12 BGB geschützt ist, ist eine Nutzung des Gemeindewappens durch Dritte nur dann zu erlauben, wenn der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Gemeinde nicht gefährdet oder schädigt, jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden und das Wappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird. Bevor der Rat der Gemeinde Nörvenich über eine Flut von Einzelanträgen entscheiden muss, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, eine Richtlinie zu erlassen, in der die Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte geregelt ist. Ein Entwurf dieser Richtlinie ist als Anlage 3 beigefügt. In dieser Richtlinie ist festgesetzt, dass die Benutzung des Gemeindewappens ausschließlich den im Rat der Gemeinde Nörvenich vertretenen Parteien ohne Einzelfallgenehmigung gestattet wird. Die Gestattung erfolgt für diese unentgeltlich und zum ausschließlichen Zweck des Herkunftnachweises/als Ortbezeichnung. Eine Verwechslungsgefahr mit behördlichem Handeln bzw. behördlichen Meinungsäußerungen ist in jedem Falle zu vermeiden. Die Benutzung durch andere Dritte wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Richtlinien über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich. Eine Ausfertigung der Richtlinie ist Bestandteil der Niederschrift.