Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
77 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 359/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 04.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 17.01.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
26.01.2017
09.02.2017
Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte
hier: Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Als Reaktion auf eine Anfrage von Ratsmitglied Küpper zur Benutzung des Wappens der
Gemeinde Nörvenich durch Dritte hat die Verwaltung mit Vorlage V 322/2016 vom
28.11.2016 zu diesem Thema Bericht erstattet.
Offensichtlich ist vielen Nutzern des Wappens erst dadurch bewusst geworden, dass sie
das Gemeindewappen derzeit ohne Genehmigung verwenden. Die Bürgerunion
Nörvenich e.V. hat nun mit Schreiben vom 22.12.2016 die Genehmigung beantragt, bis
zum Ende dieser Legislaturperiode das Gemeindewappen im Briefbogen führen zu dürfen
(siehe Anlage 1). Aber auch Mitglieder von Vereinen haben in dieser Sache zunächst
mündlich bei der Verwaltung vorgesprochen.
Mit beigefügtem Schreiben vom 13.01.2017 (Anlage 2) hat nun Herr Arkadius Nelischer,
der gemeinsam mit 6 weiteren Bürgern aus der Gemeinde Nörvenich ein Mofarennen in
Zusammenarbeit mit dem MSC Nörvenich in Nörvenich veranstalten will, die Benutzung
des Gemeindewappens für ihr Logo beantragt.
Da das Gemeindewappen entsprechend § 12 BGB geschützt ist, ist eine Nutzung des
Gemeindewappens durch Dritte nur dann zu erlauben, wenn der Antragsteller und der
beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Gemeinde nicht gefährdet oder schädigt, jeder
Anschein eines amtlichen Charakters vermieden und das Wappen heraldisch richtig und
künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Bevor der Rat der Gemeinde Nörvenich über eine Flut von Einzelanträgen entscheiden
muss, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, eine Richtlinie zu erlassen, in der
die Verwendung des Wappens der Gemeinde Nörvenich durch Dritte geregelt ist. Ein
Entwurf dieser Richtlinie ist als Anlage 3 beigefügt.
In dieser Richtlinie ist festgesetzt, dass die Benutzung des Gemeindewappens
ausschließlich den im Rat der Gemeinde Nörvenich vertretenen Parteien ohne
Einzelfallgenehmigung gestattet wird. Die Gestattung erfolgt für diese unentgeltlich und
zum ausschließlichen Zweck des Herkunftnachweises/als Ortbezeichnung. Eine
Verwechslungsgefahr mit behördlichem Handeln bzw. behördlichen Meinungsäußerungen
ist in jedem Falle zu vermeiden.
Die Benutzung durch andere Dritte wird in das Ermessen der Verwaltung gestellt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Richtlinien über die Verwendung
des Wappens der Gemeinde Nörvenich.
Eine Ausfertigung der Richtlinie ist Bestandteil der Niederschrift.