Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
329 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
28.02.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 367/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 04.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 08.02.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
09.03.2017
23.03.2017
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan auf der Einzahlungsseite
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hatte in seiner Sitzung vom 02.06.2016 die Satzung zur
Erhebung der Elternbeiträge der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ der
Gemeinde Nörvenich beschlossen. Gemäß dieser Satzung setzt ab dem 01.08.2016 die
Gemeinde Nörvenich die Elternbeiträge fest und erhebt sie auch. Die
Erziehungsberechtigten haben danach für die Teilnahme ihrer Kinder an den
außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule (kurz: OGS) entsprechend
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit öffentlich-rechtliche Beiträge gemäß folgender
sozialer Staffelung zu entrichten:
Einkommensgruppe
1
2
3
4
Jahreseinkommen/
Kalenderjahr
bis 12.000,00 €
bis 30.000,00 €
bis 48.000,00 €
über 48.000,00 €
mtl. Elternbeitrag
40,00 €
57,00 €
74,00 €
91,00 €
Diese Staffelung hatte der Rat der Gemeinde Nörvenich bereits im Jahre 2006
beschlossen, als die gemeindlichen Grundschulen in Offenen Ganztagsschulen
umgewandelt worden sind. Mithin besteht diese soziale Staffelung unverändert seit mehr
als 10 Jahren.
Bis zum Inkrafttreten der Beitragssatzung wurden die Elternbeiträge nach dieser sozialen
Staffelung durch den jeweiligen Träger erhoben.
Wie bereits in der Vorlage V 249/2016 vom 03.05.2016 dargelegt, war Grundlage für die
Beitragserhebung der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des
Landes Nordrhein-Westfalen (MWS) vom 26.01.2006, zuletzt geändert durch den
Runderlass vom MWS vom 25.01.2017 zur Offenen Ganztagsschule sowie den
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primarbereich und der
Sekundarstufe I. In dem Erlass ist u.a. geregelt, dass ein Schulträger für den Besuch der
OGS Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 180,00 € pro Monat und Kind erheben kann.
Soziale Belange sind bei der Festsetzung der sozialen Staffelung ausreichend zu
berücksichtigen.
Die Finanzierung der Betreuungsangebote der OGS erfolgt durch Zuwendungen des
Landes, dem Eigenanteil der Kommune sowie den Elternbeiträgen. Die vom Schulträger
zu erbringenden Eigenanteile betragen derzeit 435,00 €, ab dem 01.08.2017 448,00 €
pro Schuljahr und Kind. Auf diese Eigenanteile werden die Elternbeiträge angerechnet,
da die Gemeinde als Stärkungspaktkommune diese Leistungen nicht übernehmen darf.
Wie bereits oben erwähnt, sind die Elternbeiträge seit mehr 10 Jahren als nicht verändert
worden, obwohl die Kosten zur Durchführung der OGS wie Personalkosten, Sachkosten
etc. in dieser Zeit gestiegen sind.
Im Schuljahr 2015/2016 reichten erstmals die Einnahmen nicht mehr aus, um alle Kosten
der OGS zu finanzieren. Nach den Abrechnungen für das Schuljahr 2015/2016 ist bei
der OGS Eschweiler über Feld eine Unterdeckung in Höhe von 2.633,40 € und bei der
OGS Nörvenich von 4.423.32 € entstanden. Diese Fehlbeträge konnten noch aus dem
Überhang der Vorjahre gedeckt werden.
In Zukunft können Unterdeckungen bei der Finanzierung der OGS nur vermieden werden,
wenn entweder der Standard der OGS heruntergefahren wird, z.B. durch Einsparungen
bei den Personalkosten und damit weniger Personal, oder die Einnahmen durch höhere
Elternbeiträge erhöht werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass
Ausstattungsgegenstände wie Spielmaterialien, Möbel etc. aus der Erstausstattung
aufgrund von Abnutzungen, Verschleiß etc. erneuert werden müssten. Auch hierfür
stehen keine Mittel zur Verfügung.
Bei einer Veränderung der Elternbeiträge wäre gleichzeitig auch zu überlegen, ob nicht
auch die Einkommensgruppen verändert werden müssten. Das Einkommen bzw. die
Transferleistungen wurden in den letzten Jahren teilweise den Lebenshaltungskosten
angepasst. Das hat dazu geführt, dass vor allem bei den Transferleistungen oft die
Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe überschritten wird. Durch das
Hineinrutschen in die 2. Einkommensgruppe sind höhere Beiträge zu zahlen, was gerade
bei Alleinerziehenden mit Kindern zu sozialen Härten führen kann.
Eine Anhebung der Einkommensgrenze der 1.Einkommensgruppe führt jedoch zu einer
Verringerung der Elternbeiträge.
Es befinden sich im derzeitigen Schuljahr 2016/2017 in der
1. Einkommensgruppe
11 Beitragszahler
2. Einkommensgruppe
32 Beitragszahler
3. Einkommensgruppe
4. Einkommensgruppe
18 Beitragszahler
60 Beitragszahler
Bei einer Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe auf 15.000,00 €
würden von den 32 Beitragszahlern der 2. Einkommensgruppe 11 Beitragszahler in die 1.
Einkommensgruppe eingestuft. Dies ergäbe eine Minderung der Elternbeiträge von 11 x
17,00 € x 12 Monate = 2.244,00 € und würde das Defizit bei der Finanzierung der OGS
weiter vergrößern.
Sollte der Rat eine Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe
befürworten, sind alle Einkommensgruppen entsprechend anzupassen, um eine
Verringerung der Elternbeiträge zu vermeiden. Möglich wäre die z.B. durch Hinzufügen
weiterer Einkommensstufen z.B. im oberen Einkommensbereich.
Aus vorgenannten Gründen wird von Seiten der Verwaltung folgende Beitragsstaffelung
mit einer Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2017 vorgeschlagen:
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
Jahreseinkommen/
Kalenderjahr
bis 15.000,00 €
bis 30.000,00 €
bis 45.000,00 €
bis 60.000,00 €
über 60.000,00 €
mtl. Elternbeitrag
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
125,00 €
Damit könnte eine Annäherung an die Empfehlung der GPA NRW, die mögliche
Höchstgrenze auszuschöpfen, erreicht werden. Der Vorlage V 249/2016 vom 03.05.2016
war eine Gebührenübersicht der kreisangehörigen Kommunen beigefügt. Diese könnte
der Rat zur Beurteilung des Verwaltungsvorschlages und gegebenenfalls zu Erleichterung
eigener Vorschläge hinzuziehen.
Bei Anwendung der vorgeschlagenen Beitragsstaffel könnten - unter der Voraussetzung,
dass sich die Anzahl der Kinder und die Finanzkraft der Beitragszahler im Schuljahr
2017/2018 nicht wesentlich zum Schuljahr 2016/2017 verändern - jährliche
Mehreinnahmen von ca. 7.000,00 € für die OGS Eschweiler über Feld und ca. 6.300,00 €
für die OGS Nörvenich erzielt werden. Eine Veringerung der Anmeldezahlen und/oder
eine Zuordnung in geringere Einkommensgruppen führt zu geringeren Mehreinnahmen.
Mit den Mehreinnahmen könnten zu einem das Defizit gedeckt und zum anderen die
Sachausstattung verbessert werden.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich der Gemeinde Nörvenich vom 02.06.2016 in der von der Verwaltung
vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung der Satzungsänderung ist Bestandteil der Niederschrift.