Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
329 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
28.02.17, 19:07
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich)

öffnen download melden Dateigröße: 329 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 367/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 04.1 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 08.02.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 09.03.2017 23.03.2017 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan auf der Einzahlungsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hatte in seiner Sitzung vom 02.06.2016 die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ der Gemeinde Nörvenich beschlossen. Gemäß dieser Satzung setzt ab dem 01.08.2016 die Gemeinde Nörvenich die Elternbeiträge fest und erhebt sie auch. Die Erziehungsberechtigten haben danach für die Teilnahme ihrer Kinder an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule (kurz: OGS) entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit öffentlich-rechtliche Beiträge gemäß folgender sozialer Staffelung zu entrichten: Einkommensgruppe 1 2 3 4 Jahreseinkommen/ Kalenderjahr bis 12.000,00 € bis 30.000,00 € bis 48.000,00 € über 48.000,00 € mtl. Elternbeitrag 40,00 € 57,00 € 74,00 € 91,00 € Diese Staffelung hatte der Rat der Gemeinde Nörvenich bereits im Jahre 2006 beschlossen, als die gemeindlichen Grundschulen in Offenen Ganztagsschulen umgewandelt worden sind. Mithin besteht diese soziale Staffelung unverändert seit mehr als 10 Jahren. Bis zum Inkrafttreten der Beitragssatzung wurden die Elternbeiträge nach dieser sozialen Staffelung durch den jeweiligen Träger erhoben. Wie bereits in der Vorlage V 249/2016 vom 03.05.2016 dargelegt, war Grundlage für die Beitragserhebung der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MWS) vom 26.01.2006, zuletzt geändert durch den Runderlass vom MWS vom 25.01.2017 zur Offenen Ganztagsschule sowie den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primarbereich und der Sekundarstufe I. In dem Erlass ist u.a. geregelt, dass ein Schulträger für den Besuch der OGS Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 180,00 € pro Monat und Kind erheben kann. Soziale Belange sind bei der Festsetzung der sozialen Staffelung ausreichend zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Betreuungsangebote der OGS erfolgt durch Zuwendungen des Landes, dem Eigenanteil der Kommune sowie den Elternbeiträgen. Die vom Schulträger zu erbringenden Eigenanteile betragen derzeit 435,00 €, ab dem 01.08.2017 448,00 € pro Schuljahr und Kind. Auf diese Eigenanteile werden die Elternbeiträge angerechnet, da die Gemeinde als Stärkungspaktkommune diese Leistungen nicht übernehmen darf. Wie bereits oben erwähnt, sind die Elternbeiträge seit mehr 10 Jahren als nicht verändert worden, obwohl die Kosten zur Durchführung der OGS wie Personalkosten, Sachkosten etc. in dieser Zeit gestiegen sind. Im Schuljahr 2015/2016 reichten erstmals die Einnahmen nicht mehr aus, um alle Kosten der OGS zu finanzieren. Nach den Abrechnungen für das Schuljahr 2015/2016 ist bei der OGS Eschweiler über Feld eine Unterdeckung in Höhe von 2.633,40 € und bei der OGS Nörvenich von 4.423.32 € entstanden. Diese Fehlbeträge konnten noch aus dem Überhang der Vorjahre gedeckt werden. In Zukunft können Unterdeckungen bei der Finanzierung der OGS nur vermieden werden, wenn entweder der Standard der OGS heruntergefahren wird, z.B. durch Einsparungen bei den Personalkosten und damit weniger Personal, oder die Einnahmen durch höhere Elternbeiträge erhöht werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Ausstattungsgegenstände wie Spielmaterialien, Möbel etc. aus der Erstausstattung aufgrund von Abnutzungen, Verschleiß etc. erneuert werden müssten. Auch hierfür stehen keine Mittel zur Verfügung. Bei einer Veränderung der Elternbeiträge wäre gleichzeitig auch zu überlegen, ob nicht auch die Einkommensgruppen verändert werden müssten. Das Einkommen bzw. die Transferleistungen wurden in den letzten Jahren teilweise den Lebenshaltungskosten angepasst. Das hat dazu geführt, dass vor allem bei den Transferleistungen oft die Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe überschritten wird. Durch das Hineinrutschen in die 2. Einkommensgruppe sind höhere Beiträge zu zahlen, was gerade bei Alleinerziehenden mit Kindern zu sozialen Härten führen kann. Eine Anhebung der Einkommensgrenze der 1.Einkommensgruppe führt jedoch zu einer Verringerung der Elternbeiträge. Es befinden sich im derzeitigen Schuljahr 2016/2017 in der 1. Einkommensgruppe 11 Beitragszahler 2. Einkommensgruppe 32 Beitragszahler 3. Einkommensgruppe 4. Einkommensgruppe 18 Beitragszahler 60 Beitragszahler Bei einer Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe auf 15.000,00 € würden von den 32 Beitragszahlern der 2. Einkommensgruppe 11 Beitragszahler in die 1. Einkommensgruppe eingestuft. Dies ergäbe eine Minderung der Elternbeiträge von 11 x 17,00 € x 12 Monate = 2.244,00 € und würde das Defizit bei der Finanzierung der OGS weiter vergrößern. Sollte der Rat eine Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe befürworten, sind alle Einkommensgruppen entsprechend anzupassen, um eine Verringerung der Elternbeiträge zu vermeiden. Möglich wäre die z.B. durch Hinzufügen weiterer Einkommensstufen z.B. im oberen Einkommensbereich. Aus vorgenannten Gründen wird von Seiten der Verwaltung folgende Beitragsstaffelung mit einer Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.08.2017 vorgeschlagen: Einkommensgruppe 1 2 3 4 5 Jahreseinkommen/ Kalenderjahr bis 15.000,00 € bis 30.000,00 € bis 45.000,00 € bis 60.000,00 € über 60.000,00 € mtl. Elternbeitrag 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 € 125,00 € Damit könnte eine Annäherung an die Empfehlung der GPA NRW, die mögliche Höchstgrenze auszuschöpfen, erreicht werden. Der Vorlage V 249/2016 vom 03.05.2016 war eine Gebührenübersicht der kreisangehörigen Kommunen beigefügt. Diese könnte der Rat zur Beurteilung des Verwaltungsvorschlages und gegebenenfalls zu Erleichterung eigener Vorschläge hinzuziehen. Bei Anwendung der vorgeschlagenen Beitragsstaffel könnten - unter der Voraussetzung, dass sich die Anzahl der Kinder und die Finanzkraft der Beitragszahler im Schuljahr 2017/2018 nicht wesentlich zum Schuljahr 2016/2017 verändern - jährliche Mehreinnahmen von ca. 7.000,00 € für die OGS Eschweiler über Feld und ca. 6.300,00 € für die OGS Nörvenich erzielt werden. Eine Veringerung der Anmeldezahlen und/oder eine Zuordnung in geringere Einkommensgruppen führt zu geringeren Mehreinnahmen. Mit den Mehreinnahmen könnten zu einem das Defizit gedeckt und zum anderen die Sachausstattung verbessert werden. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Nörvenich vom 02.06.2016 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der Satzungsänderung ist Bestandteil der Niederschrift.