Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
171 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
28.02.17, 19:07
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 171 kB

Inhalt der Datei

zu V 366/2017 1. Satzung vom ………… zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 02.06.2016 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S.666/SGV NRW 2013), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), § 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW S. 336) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarbereich I“ (Abl. NRW 1/11 S.38), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner Satzung am …………………. folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 02.06.2016 beschlossen: Artikel I § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Der monatliche Elternbeitrag beträgt: Jahreseinkommen/ Kalenderjahr bis 15.000,00 € bis 30.000,00 € bis 45.000,00 € bis 60.000,00 € über 60.000,00 € mtl. Betrag 40,00 € 60,00 € 80,00 € 100,00 € 125,00 € Artikel II § 12 erhält folgende Fassung: Diese Satzung tritt zum 01.08.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das zu V 366/2017 Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Veröffentlichung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, c) der Bürgermeister den Beschluss vorher beanstandet hat oder d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde Nörvenich vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Nörvenich, den Gemeinde Nörvenich Der Bürgermeister Dr. Timo Czech