Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
171 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
28.02.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
zu V 366/2017
1. Satzung vom …………
zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Elternbeiträgen
für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
(OGS) vom 02.06.2016
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S.666/SGV NRW 2013),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW S. 878), der
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), § 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV.NRW S.
336) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarbereich
I“ (Abl. NRW 1/11 S.38), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde
Nörvenich in seiner Satzung am …………………. folgende 1. Satzung zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Nörvenich über die Erhebung von Elternbeiträgen für
außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) vom 02.06.2016
beschlossen:
Artikel I
§ 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Der monatliche Elternbeitrag beträgt:
Jahreseinkommen/
Kalenderjahr
bis 15.000,00 €
bis 30.000,00 €
bis 45.000,00 €
bis 60.000,00 €
über 60.000,00 €
mtl. Betrag
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
125,00 €
Artikel II
§ 12 erhält folgende Fassung:
Diese Satzung tritt zum 01.08.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen,
dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das
zu V 366/2017
Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines
Jahres seit der Veröffentlichung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung nicht ordnungsgemäß öffentlich
bekannt gemacht worden ist,
c) der Bürgermeister den Beschluss vorher beanstandet hat oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde Nörvenich vorher gerügt ist
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den
Mangel ergibt.
Nörvenich, den
Gemeinde Nörvenich
Der Bürgermeister
Dr. Timo Czech