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Beschlussvorlage (Anlage IV zur Beschlussvorlage 344/2017 - Schallgutachten)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
1,7 MB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
28.02.17, 19:07

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Rote Erde“ in Eschweiler über Feld, Nörvenich Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Kramer Schalltechnik GmbH Geschäftsführer: Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Otto-von-Guericke-Straße 8 Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Software-Entwicklung Telefon 02241 25773–0 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Fax Steuernummer 222/5710/0913 02241 25773–29 info@kramer-schalltechnik.de www.kramer-schalltechnik.de Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V) Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 2 von 25 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Rote Erde“ in Eschweiler über Feld, Nörvenich Auftraggeber Herrn Zeschke Dechant-Hochscheidt-Straße 52399 Merzenich-Golzheim Auftrag vom 02.08.2016 Bestell-Nr. - Projektleitung Dipl.-Ing. Silke Schmitz 02241 25773-18 s.schmitz@kramer-schalltechnik.de Anschrift Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Projekt-Nr. 16 02 041/01 Bericht vom 23.11.2016 Seitenzahl 25 2 davon Anhang Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 3 von 25 Inhalt 1 Aufgabenstellung .................................................................................................... 4 2 Vorgehensweise ..................................................................................................... 4 3 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung .................................. 5 4 Verkehrsgeräuschsituation ..................................................................................... 9 4.1 Berechnungsgrundlagen .................................................................................. 9 4.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte...................................................... 10 4.3 Berechnungsergebnisse ................................................................................ 11 5 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ............................... 14 6 Schallminderungsmaßnahmen ............................................................................. 15 6.1 Passive Schallschutzmaßnahmen ................................................................. 16 6.1.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 aufgrund der Straßenverkehrsgeräusche.................................................................................. 16 6.1.2 Hinweise zur Bauausführung ................................................................... 19 7 Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung ...................................................... 20 8 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ................................................................................. 20 9 8.1 Neubau der Erschließungsstraßen ................................................................ 21 8.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation ................. 21 Zusammenfassung ............................................................................................... 21 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 24 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 1 Seite 4 von 25 Aufgabenstellung Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplans „Rote Erde“ im Ortsteil Eschweiler über Feld, Gemeinde Nörvenich, soll die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung bezüglich der zu erwartenden Verkehrsgeräusche unter Berücksichtigung einer geplanten Ortsumgehungsstraße (Landesstraße (L) 263 n) schalltechnisch untersucht werden. Hierbei ist im vorliegenden Fall wunschgemäß ausschließlich eine entlang des Plangebiets verlaufende Straße – die oben erwähnte geplante Ortsumgehungsstraße – zu berücksichtigen, welche derzeit noch nicht realisiert wurde, sodass deren Plan-Zustand den Berechnungen zugrunde gelegt werden soll. Nachfolgend soll somit auf der Basis des Bebauungsplanentwurfs für die innerhalb des Plangebiets vorgesehene, schutzbedürftige Wohnnutzung die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation – ausschließlich ausgehend der vorgenannten „realisierten Plan-Straße“ – ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. In der vorliegenden Untersuchung soll dies unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets (ohne evtl. geplante Gebäude) erfolgen. Eine schalltechnische Untersuchung bzw. Berechnung für die „Plan-Straße“ als sogenannter „Neubau“ im Sinne der 16. BImSchV ist hier nicht Gegenstand der Untersuchung. 2 Vorgehensweise und Voraussetzungen Im Rahmen dieser Untersuchung sind schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich eventuell erforderlichen, aktiven Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Die aus akustischer Sicht optimierte und mit dem Architekten [11] abgestimmte mögliche aktive Schallschutzvariante wird in diesem Bericht bzw. den aufgeführten Ergebnissen als erforderliche Maßnahme generell zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Kapitel 4 und 6. Hierbei wurde in Abstimmung mit dem Architekten [11] im Rahmen der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung für die zu berücksichtigende Plan-Straße (Ortsumgehungsstraße) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angenommen. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 5 von 25 Grundsätzlich gilt für die oben genannten aktiven Schallminderungsmaßnahmen, dass diese erst bei Realisierung bzw. Inbetriebnahme der geplanten Ortsumgehungsstraße (L 263 n) umzusetzen bzw. zu errichten sind. Sollte im Falle einer entsprechenden Realisierung bzw. Inbetriebnahme dieser Ortsumgehungsstraße allerdings durch andere schalltechnisch ausreichende aktive Maßnahmen (hier: bspw. durch Errichtung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme durch den Straßenbaulastträger) ein erforderlicher Schallschutz für das Plangebiet erreicht werden, kann auf die Errichtung der hier zugrunde gelegten aktiven Lärmminderungsmaßnahmen verzichtet werden. Dies setzt allerdings eine konkrete schalltechnische Prüfung der „stattdessen“ vorgesehenen aktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erreichung des erforderlichen Schallschutzes innerhalb des Plangebiets voraus. 3 Beschreibung des Untersuchungsbereichs Das vorgesehene Plangebiet zur Errichtung der geplanten barrierefreien Wohnnutzung befindet sich im nordöstlichen Randbereich des Ortsteils Eschweiler über Feld, Gemeinde Nörvenich. An das Plangebiet grenzt südlich bestehende Wohnnutzung an, welche das Plangebiet von der Landstraße (L 263) „Rote Erde“ trennt. Die Realisierung der geplanten, im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung zu berücksichtigenden, einwirkenden Ortsumgehungsstraße (OU) (vgl. Aufgabenstellung, Kap. 1) ist nördlich entlang des Plangebiets vorgesehen. Dabei wird diese in westöstliche Richtung verlaufende, geplante Ortsumgehungsstraße L 263 n durch einen Grünstreifen von dem Plangebiet getrennt. Gemäß den Planungen [11] führt die geplante OU in Richtung Osten auf die oben bereits erwähnte Straße „Rote Erde“ (L 263) und in westlicher Richtung kreuzt sie die bestehende Golzheimer Straße. Nördlich der OU ist die Umgebung durch Grünflächen gekennzeichnet. Das Plangebiet soll von Süden über die bestehende Straße „Rote Erde“ durch das bestehende Wohngebiet im Bereich einer vorhandenen Baulücke erschlossen werden. Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Bildern entnommen werden. Auf dem Übersichtsplan, in Bild 3.1, wird neben dem orientierend markierten Plangebiet zudem die Umgebung des Untersuchungsbereichs veranschaulicht. Das Bild 3.2 zeigt einen Ausschnitt des Vorentwurfs zum Lageplan der geplanten „L 263 n OU Eschweiler über Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 6 von 25 Feld“ [11] inklusive der orientierenden Kennzeichnung des Plangebiets. Bild 3.1: Übersichtsplan [11] im Bereich des geplanten Vorhabens, mit zusätzlicher Kennzeichnung des Plangebiets, unmaßstäblich Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 7 von 25 Bild 3.2: Ausschnitt Lageplan „LP 3, Vorentwurf, L 263 n OU Eschweiler über Feld“ [11] im Bereich des geplanten Vorhabens, mit zusätzlicher Kennzeichnung (blau umrandet) des Plangebiets, unmaßstäblich Innerhalb des Plangebiets – auf einer derzeit unbebauten Fläche im rückwärtigen Grundstücksbereich vorhandener Bebauung – soll eine Wohnnutzung errichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine barrierefreie Einzelhausbebauung mit zwei Wohnungen, deren Bauweise lediglich ein Geschoss vorsieht. Aufgrund dieser Bauweise wird im Folgenden aus schalltechnischer Sicht ein zu berücksichtigendes Geschoss zugrunde gelegt, wobei gemäß den Angaben [11] die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) betrachtet wird. Das nachfolgende Bild 3.3 beschreibt den städtebaulichen Entwurf [11] des Bebauungsplans „Rote Erde“. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 8 von 25 Bild 3.3: Ausschnitt Städtebaulicher Entwurf „Rote Erde“ im Ortsteil Eschweiler über Feld, Gemeinde Nörvenich, [11], unmaßstäblich Im Rahmen der schalltechnischen Voruntersuchungen (vgl. Kap. 2) wurden aktive Schallschutzmaßnahmen ermittelt, welche dieser Untersuchung zugrunde gelegt wurden. Hierbei handelt es sich um aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. als Lärmschutzwall, als Lärmschutzwand oder als Kombination hieraus umsetzbar), welche entlang der nördlichen Plangebietsbereiche, mit einer Mindesthöhe von 2 m bzw. 3 m (detaillierte Angaben vgl. Kap. 4.3 sowie Kap. 6) über dem Straßenoberflächenniveau der geplanten Ortsumgehungsstraße zu errichten sind. Deren Lage/Anordnung wurde in Abstimmung mit dem Architekten angenommen und kann den Lärmkarten in Kapi- Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 9 von 25 tel 4.3 entnommen werden. Zudem wird dort detailliert beschrieben, welche Mindesthöhe bezogen auf die jeweiligen Maßnahmen-Abschnitte sicherzustellen ist. Weitere Informationen bspw. zu den einzuhaltenden, schalltechnischen Anforderungen bezüglich der baulichen Ausführung möglicher Lärmschutzwände finden sich in Kapitel 6.1. 4 Verkehrsgeräuschsituation 4.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem MAPANDGIS, Version 1.1.3.2. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ [5], DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ [6] und der RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ [9]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: − Divergenz des Schallfeldes − Bodenabsorption − Luftabsorption − Reflexion an Hindernissen − Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das RechnerProgramm dienen: − ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. − die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). − die Emissionspegel der Geräuschquellen. − die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 0,25 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 10 von 25 Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 [9] unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind u. a. die Baugrenzen und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [5] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert. 4.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [9]. Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen für die zu berücksichtigende, angrenzende „Ortsumgehungsstraße“ basieren auf Daten des Vorhabendossiers zur „L 263 OU Eschweiler über Feld“ [11]. Aus den zu erwartenden Verkehrsbelastungen gemäß dem dort beschriebenen Vorhabenfall wurden die erforderlichen schalltechnischen Kennwerte nach den RLS-90 [9] ermittelt. In der nachfolgenden Tabelle 4.1 sind die Ausgangsdaten sowie das angenommene Geschwindigkeitskonzept zugrunde gelegt (vgl. Kap. 2). Zudem wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Tabelle 4.1: Schallemissionswerte (Lm,E) - Straßenverkehr nach RLS-90 (Vorhabenfall OU Eschweiler über Feld [11]) Straße DTV L 263 n OU Eschweiler über Feld Kramer Schalltechnik GmbH | Lkw-Anteil in Kfz/ 24 h Mittlere stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz/h 9.500 570 / 76 Otto-von-Guericke-Straße 8 | Tag/Nacht in % Zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h Tag/Nacht in dB(A) 20 / 10 50 65,6 / 54,6 D-53757 Sankt Augustin | Lm,E www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 11 von 25 4.3 Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Geräuschsituation durch die Verkehrsgeräusche erfolgt für die charakteristische Berechnungshöhe 2,0 m was etwa dem EG sowie dem Außenwohnbereich der vorgesehenen Planung entspricht. In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Straßenverkehrsgeräusche dargestellt: − Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) − Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG Berücksichtigte aktive Lärmschutzmaßnahmen: Die zugrunde gelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen werden in den Lärmkarten als blaue Linie farblich gekennzeichnet hervorgehoben, wobei die erforderliche Lage bzw. Anordnung der „Oberkante“ der Lärmschutzmaßnahme (je nach Maßnahme z.B. Erdwallkrone) dargestellt wird. Dabei wird hinsichtlich der sicherzustellenden Mindesthöhen zwischen der östlich entlang des Plangebiets verlaufenden Maßnahme (vereinfachend „M-Ost“) sowie der im nördlichen Plangebietsbereich angeordneten Maßnahme (vereinfachend „M-Nord“) unterschieden (Lage und Anordnung der Maßnahmen: vgl. Lärmkarte 4.1.): − „M-Ost“: die mindestens ca. 10,5 m lange aktive Lärmschutzmaßnahme – ausgehend der nordöstlichsten Plangebietsecke in südliche Richtung – ist in einer Mindesthöhe von 2 m über angrenzendem Straßenoberflächenniveau der geplanten Ortsumgehungsstraße sicherzustellen. − „M-Nord“: die mindestens ca. 61,5 m lange aktive Lärmschutzmaßnahme – ausgehend der nordöstlichsten Plangebietsecke in westliche Richtung – ist in einer Mindesthöhe von 3 m über angrenzendem Straßenoberflächenniveau der geplanten Ortsumgehungsstraße sicherzustellen. Informationen bezüglich möglicher baulicher schalltechnischer Anforderungen der baulichen Ausführung möglicher Lärmschutzwände können dem Kap. 6 entnommen werden. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 12 von 25 „M-Nord“ „MOst“ Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 13 von 25 Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 5 Seite 14 von 25 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [5] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 5.1: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Auszug) Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in dB(A) Bezeichnung tags nachts 55 45 WA-Gebiete Hinweis: Im Folgenden werden Plangebietsbereiche, welche „Wohnbereiche“ innerhalb der Baugrenze und des vorgesehenen Grundstücks bzw. Außenwohnbereichs darstellen, mit der vereinfachten Bezeichnung „Grundstücksbereiche“ beschrieben. Bereiche ausschließlich innerhalb der Baugrenzen werden als „bebaubarer Bereich“ bezeichnet. Die anderen Plangebietsbereiche (bspw. Straßenkörper bzw. Zufahrtsbereich oder nördlich der aktiven Lärmschutzmaßnahme insbesondere im Nordwesten des Plangebiets) umfassen „nicht bewohnbare Flächen“ und werden daher im Rahmen des hier vorliegenden Falls nicht gesondert beschrieben. Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.1 nur 4.2) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit sowie innerhalb der Nachtzeit im überwiegenden Plangebietsbereich bzw. der „Grundstücksbereiche“ um bis zu 5 dB überschritten werden. Weitergehende Überschreitungen der Orientierungswerte sind ausschließlich in kleineren „Grundstücksbereichen“ im Nordwesten sowie Nordosten zu erwarten, dabei handelt es sich bspw. innerhalb der Tageszeit im östlichen „bebaubaren Bereich“ um eine Überschreitung der Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebiets um bis zu 6 dB. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 15 von 25 In den Außenwohnbereichen (siehe u. a. auch obige Erläuterung zur Tageszeit) sind zwar Überschreitungen der Orientierungswerte um bis zu 5 dB zu erwarten, allerdings sind die Außenwohnbereiche im Absolut-Wert vorwiegend unter 60 dB(A) belastet. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Berechnung kein Plan-Gebäude berücksichtigt, sodass bei entsprechender Errichtung des Gebäudes (durch die hier vorgesehene Anordnung im Nordosten des Plangebiets) eine Lärmminderung durch die hierdurch entstehende Abschirmung in Teilbereichen des Außenwohnbereichs erwarten lässt. Die Bereiche (im gesamten Plangebiet) mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben folgende Kennfarben: WA-Gebiete tags: orange, rot, dunkelrot nachts: 6 gelb, braun, orange Schallminderungsmaßnahmen Unter Berücksichtigung der in Kapitel 2 beschriebenen Voraussetzungen, werden die im Folgenden aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen zugrunde gelegt. 6.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Entsprechende Möglichkeiten sind im nördlichen Plangebietsbereich als aktive Minderungsmaßnahmen – hier in Form von mindestens 2 m bzw. 3 m hohen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen (über dem jeweiligem Straßenoberflächenniveau der nördlich angrenzenden geplanten Ortsumgehungstraße) – bereits zugrunde gelegt (vgl. hierzu Kapitel 2 und 4.3) und schalltechnisch eingerechnet worden. Da diese aktiven Maßnahmen als Lärmschutzwall, Lärmschutzwand bzw. aus der Kombination hieraus umgesetzt werden kann, ist bezüglich der Errichtung einer Lärmschutzwand sicherzustellen, dass diese gemäß ZTV-Lsw 06 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen“ [12] auszuführen ist. Hierbei wird im vorliegenden Fall eine Schalldämmung DLR von mindestens 25 dB (Gruppe B 3, gemäß ZTV-Lsw 06 [12]) für die Lärmschutzwand vorausgesetzt. Die akustische Auswirkung dieser aktiven Maßnahmen verbessert die Geräuschsituation deutlich, vermeidet weitere Überschreitungen der Orientierungswerte bzw. vermindert die Höhe der Überschreitung, verhindert die Überschreitungen aber nicht generell. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 16 von 25 Allerdings könnte durch Realisierung bspw. eines Lärmschutzwalls oder einer anderen aktiven Lärmminderungsmaßnahme nördlich angrenzend des Plangebiets direkt entlang der verlaufenden geplanten Ortsumgehungsstrasse (d. h. „mit geringem Abstand“ zur Lärmquelle) bei entsprechender Dimensionierung eine Reduzierung der zu erwartenden Beurteilungspegel auf dem Plangebiet und somit eine Minderung der zu erwartenden Überschreitungen erreicht werden. Die Berechnung bzw. Beurteilung dieser eventuell möglichen aktiven Maßnahme wird im Rahmen dieser Untersuchung nicht berücksichtigt. (vgl. Kap. 2) Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“ [7] betrachtet, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen. Diese Ergebnisse spiegeln die Situation bei freier Schallausbreitung und ohne Berücksichtigung weiterer Schallschutzmaßnahmen wieder. 6.2 Passive Schallschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen (z. B. nach VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" [8] oder DIN 4109 [7]) an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dach des ausgebauten Dachgeschosses) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden. 6.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 aufgrund der Straßenverkehrsgeräusche Es wird die Festsetzung so genannter „Lärmpegelbereiche“ (hier: ausgehend der Verkehrsgeräusche) im Bebauungsplan (z. B. nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 „Baugesetzbuch“ (BauGB) [2]) empfohlen. Gemäß DIN 4109 [7] sind zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Bezüglich der "maßgeblichen Außenlärmpegel" ist vorab der maßgebliche Zeitbereich (entweder Tages- oder Nachtzeitraum) nach der DIN 4109 zu ermitteln. Im vorliegenden Fall ist für die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN 4109 der hier zu berücksichtigenden Straßenverkehrsgeräusche der Tageszeitraum maßgeblich. Hierbei ist zu den errechneten Beurteilungspegeln zur Tageszeit gemäß DIN 4109 [7] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels"). Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 17 von 25 Die Tabelle 6.1 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [7]. Tabelle 6.1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden Raumarten Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien in dB Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und Ähnliches Büroräume und Ähnliches* erf. R´w, ges des Außenbauteils in dB I ≤ 55 35 30 - II 56 – 60 35 30 30 III 61 – 65 40 35 30 IV 66 – 70 45 40 35 V 71 – 75 50 45 40 VI 76 – 80 ** 50 45 VII > 80 ** ** 50 * An Außenbauteil von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z. B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [7], Tabelle 8 - 10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden. Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche auf Basis einer freien Schallausbreitung ohne jegliche Bebauung innerhalb des Plangebiets ermittelt und farbig für das gesamte Plangebiet grafisch dargestellt. Die Lärmkarten 6.1.LPB zeigen für den geplanten „bebaubaren Bereich“ des Plangebiets überwiegend den hier vorkommenden Lärmpegelbereich III und lediglich im nordwestlichsten Eckbereich des „bebaubaren Bereichs“ den Lärmpegelbereich II. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 18 von 25 Informativ sei erwähnt, dass der Lärmpegelbereich II bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung ist und selbst der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) bei Neubauten nur „leicht erhöhte“ Anforderungen bedingt. In den sonstigen Plangebietsbereichen, die nicht als bebaubare Bereiche vorgesehen sind, werden neben den Lärmpegelbereichen II und III die Lärmpegelbereiche IV bis V informativ farbig dargestellt. Eine zusätzliche Beschriftung ergänzend zur Legende außerhalb des bebaubaren Bereichs erfolgt hier in der Lärmkarte lediglich für den überwiegenden „Grundstücksbereich“ (vgl. Erläuterung Kap. 5), da in den übrigen Bereichen davon ausgegangen werden kann, dass hier keine Bebauung errichtet wird. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 19 von 25 II III II Lärmkarte 6.1.LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, EG 6.2.2 Hinweise zur Bauausführung Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung (u. a. Außenwand, Dach, Fenster, etc.) durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Die volle Wirksamkeit der Schalldämmung einer Außenfassade bzw. im Einzelnen von Fenstern ist nur dann gegeben, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 20 von 25 Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 dB(A) überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen (ab gelber Farbkennung, vgl. Lärmkarte 4.2, Kap. 4). Grundsätzlich kann empfohlen werden, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen, wodurch sich hier auf Basis der Lärmkarten (vgl. Kap. 4.3) bspw. ergibt, dass eine Anordnung der Schlafräume gen Osten nicht zu empfehlen ist. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 [8] und DIN 4109 [7] entnommen werden. 7 Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen können die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche (hier: aufgrund der berücksichtigten Verkehrsgeräuschsituation) (vgl. Kap. 6.2.1) nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2] flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile entsprechend Tabelle 6.1 in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Wegen der geringen Anforderungen sind die Lärmpegelbereiche II zumeist bereits Standard beim Neubau. 8 Verkehrsgeräuschsituation durch Zielverkehr des Plangebiets Verkehrswegen den auf Quell- und öffentlichen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation zum einen auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets und zum anderen durch den geplanten Straßenneubau im Plangebiet zu bewerten. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 8.1 Seite 21 von 25 Neubau der Erschließungsstraßen Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [3] stellt lediglich die geplante Erschließungsstraße innerhalb des Plangebiets bzw. der Zufahrtsbereich zum Plangebiet ausgehend der bestehenden Straße „Rote Erde“ dar. Diese können allerdings aufgrund des zu erwartenden Ziel- und Quellverkehrs der sich durch die Erschließung von zwei Wohnungen ergibt nach der 16. BImSchV als nicht relevant eingestuft werden, da die Immissionsgrenzwerte durch den Plangebietsverkehr innerhalb eines allgemeinen Wohngebiets tags von 59 dB(A) und nachts von 49 dB(A)) weder erreicht noch überschritten werden. 8.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets kann anhand des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrsaufkommens bzw. der Verkehrszunahme im Gegensatz zu dem „sonstigen“ Verkehrsaufkommen beurteilt werden. Angesichts der vergleichsweise sehr gering zu erwartenden Verkehrsaufkommen durch den Ziel- und Quellverkehr des gesamten Plangebiets (zur Erschließung von zwei Wohnungen), ist durch diesen Zusatzverkehr des Plangebietes auf der bestehenden Straße „Rote Erde“ mit keinen relevanten Veränderungen der Verkehrsgeräuschsituation zu rechnen. Somit ist festzustellen, dass der Zusatzverkehr aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant ist. 9 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Straßenverkehrsgeräuschsituation im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplans „Rote Erde“ im Ortsteil Eschweiler über Feld, Gemeinde Nörvenich, für die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung bezüglich der zu erwartenden Verkehrsgeräusche unter Berücksichtigung einer geplanten Ortsumgehungsstraße (Landesstraße (L) 263 n) schalltechnisch untersucht. Es wurden schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich aktiver Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Die aus akustischer Sicht optimierte und mit dem Architekten [11] abgestimmte mögliche aktive Schallschutzvariante wird in diesem Bericht bzw. den Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 22 von 25 aufgeführten Ergebnissen als erforderliche Maßnahme generell zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Kapitel 4 und 6. Des Weiteren gilt grundsätzlich für die oben genannten aktiven Schallminderungsmaßnahmen, dass diese erst bei Realisierung bzw. Inbetriebnahme der geplanten Ortsumgehungsstraße (L 263 n) umzusetzen bzw. zu errichten sind. Sollte im Falle einer entsprechenden Realisierung bzw. Inbetriebnahme dieser Ortsumgehungsstraße allerdings durch andere schalltechnisch ausreichende aktive Maßnahmen (hier: bspw. durch Errichtung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme durch den Straßenbaulastträger) ein erforderlicher Schallschutz für das Plangebiet erreicht werden, kann auf die Errichtung der hier zugrunde gelegten aktiven Lärmminderungsmaßnahmen verzichtet werden. Dies setzt allerdings eine konkrete schalltechnische Prüfung der „stattdessen“ vorgesehenen aktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erreichung des erforderlichen Schallschutzes innerhalb des Plangebiets voraus. Unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Voraussetzungen (vgl. Kap. 2), erfolgte die Darstellung der Verkehrsgeräuschsituation unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets (ohne evtl. geplante Gebäude). Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Straßenverkehr ist für das Plangebiet zur Errichtung des geplanten eingeschossigen barrierefreien Wohnhauses berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten für die Geschosshöhe EG (Außenwohnbereich) zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden. Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" werden die Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) innerhalb der Tageszeit sowie innerhalb der Nachtzeit im überwiegenden Plangebietsbereich bzw. der „Grundstücksbereiche“ um bis zu 5 dB überschritten werden. Weitergehende Überschreitungen der Orientierungswerte sind ausschließlich in kleineren „Grundstücksbereichen“ im Nordwesten sowie Nordosten zu erwarten, dabei handelt es sich bspw. innerhalb der Tageszeit im östlichen „bebaubaren Bereich“ um eine Überschreitung der Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebiets um bis zu 6 dB. In den Außenwohnbereichen (siehe u. a. auch obige Erläuterung zur Tageszeit) sind zwar Überschreitungen der Orientierungswerte um bis zu 5 dB zu erwarten, allerdings sind die Außenwohnbereiche im Absolut-Wert vorwiegend unter 60 dB(A) belastet. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Berechnung kein Plan-Gebäude berücksichtigt, sodass bei entsprechender Errichtung des Gebäudes (durch die hier Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 23 von 25 vorgesehene Anordnung im Nordosten des Plangebiets) eine Lärmminderung durch die hierdurch entstehende Abschirmung in Teilbereichen des Außenwohnbereichs erwarten lässt. Zur Realisierung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude wurden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [7] betrachtet. Die hierbei erfolgte Ermittlung der erforderlichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 wurde auf Basis einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets und ohne Berücksichtigung möglicher weiterer Schallminderungsmaßnahmen (vgl. hierzu Kap. 6.1) flächenmäßig graphisch dargelegt. Dort wurden für den geplanten „bebaubaren Bereich“ des Plangebiets überwiegend der hier vorkommende Lärmpegelbereich III und lediglich im nordwestlichsten Eckbereich des „bebaubaren Bereichs“ den Lärmpegelbereich II. Hinweis: In den sonstigen Plangebietsbereichen, die nicht als bebaubare Bereiche vorgesehen sind, werden neben den Lärmpegelbereichen II und III die Lärmpegelbereiche IV bis V informativ farbig dargestellt. Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Zudem wurden Hinweise zur Bauausführung (bspw. zur notwendigen Innenraumbelüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern oder bei Rollladenkästen) im Kapitel 6.2.2 erläutert. Grundsätzlich kann empfohlen werden, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Die Auswirkungen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ist aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant. Kramer Schalltechnik GmbH Dipl.-Ing. Silke Schmitz Dipl.-Ing. Jörn Latz (Projektleiter) (Messstellenleiter) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 24 von 25 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen [1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der derzeit gültigen Fassung [2] „Baugesetzbuch“ (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.11.2014 [3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, in der derzeit gültigen Fassung [4] „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke“ (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23.01.1990 [5] DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002 DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städte-bauliche Planung“, Mai 1987 DIN 18005-2 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991 [6] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: „Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999 [7] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Ausgabe Juli 2016 [8] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987 [9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau [10] Ortsbesichtigung am 23. Oktober 2016 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016 Seite 25 von 25 [11] Abstimmungen / Informationserhalt u.a. inkl. zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial von sgp architekten + stadtplaner BDA GbR, in Telefonaten am 18. u. 26. Juli 2016, am 2. August 2016, am 9. u. 16. November 2016, per E-Mail am 15. u. 26. Juli 2016, 6. Oktober 2016, per Post am 2. August 2016 (Ordner inklusive anzuwendender Informationen bezgl. der geplanten OU), am 26. September 2016 (Rücksendung vorgenannter Ordner). U. a. inklusive folgender Grundlagen: ‒ Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Rote Erde (Stand: 16.03.2016), sgp architekten + stadtplaner BDA GbR ‒ Lageplan LP 3 „L 263 n OU Eschweiler über Feld“ (Plan erstellt: 2.6.2010), Vorentwurf, Anlage 5, Projekt-Nr. 41 - 9706 - E - P - EE01 - 1020, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle Aachen ‒ „L 263 OU Eschweiler über Feld - Vorhabendossier“, Vorhaben: 24129, Stand: 8.12.2005, Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW - Bewertung Einzelvorhaben, Projektgruppe IGVP [12] ZTV-Lsw 06 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen“, Ausgabe 2006, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de