Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
1,7 MB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.02.17, 19:07
Aktualisiert
28.02.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan
„Rote Erde“ in Eschweiler über Feld,
Nörvenich
Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016
Kramer Schalltechnik GmbH
Geschäftsführer:
Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG
Otto-von-Guericke-Straße 8
Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
D-53757 Sankt Augustin
Amtsgericht Siegburg HRB 3289
Software-Entwicklung
Telefon 02241 25773–0
Ust.Id. Nr. DE 123374665
Fax
Steuernummer 222/5710/0913
02241 25773–29
info@kramer-schalltechnik.de
www.kramer-schalltechnik.de
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V)
Projekt-Nr.: 16 02 041/01 vom 23.11.2016
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Schalltechnische Untersuchung
zum Bebauungsplan „Rote Erde“ in Eschweiler über Feld,
Nörvenich
Auftraggeber
Herrn Zeschke
Dechant-Hochscheidt-Straße
52399 Merzenich-Golzheim
Auftrag vom
02.08.2016
Bestell-Nr.
-
Projektleitung
Dipl.-Ing. Silke Schmitz
02241 25773-18
s.schmitz@kramer-schalltechnik.de
Anschrift
Kramer Schalltechnik GmbH
Otto-von-Guericke-Straße 8
D-53757 Sankt Augustin
Projekt-Nr.
16 02 041/01
Bericht vom
23.11.2016
Seitenzahl
25
2 davon Anhang
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Inhalt
1
Aufgabenstellung .................................................................................................... 4
2
Vorgehensweise ..................................................................................................... 4
3
Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung .................................. 5
4
Verkehrsgeräuschsituation ..................................................................................... 9
4.1
Berechnungsgrundlagen .................................................................................. 9
4.2
Verkehrsdaten und Schallemissionswerte...................................................... 10
4.3
Berechnungsergebnisse ................................................................................ 11
5
Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ............................... 14
6
Schallminderungsmaßnahmen ............................................................................. 15
6.1
Passive Schallschutzmaßnahmen ................................................................. 16
6.1.1
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 aufgrund der
Straßenverkehrsgeräusche.................................................................................. 16
6.1.2
Hinweise zur Bauausführung ................................................................... 19
7
Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung ...................................................... 20
8
Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf
öffentlichen Verkehrswegen ................................................................................. 20
9
8.1
Neubau der Erschließungsstraßen ................................................................ 21
8.2
Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation ................. 21
Zusammenfassung ............................................................................................... 21
Anhang A:
Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 24
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1
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Aufgabenstellung
Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplans „Rote Erde“ im Ortsteil Eschweiler
über Feld, Gemeinde Nörvenich, soll die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung
bezüglich der zu erwartenden Verkehrsgeräusche unter Berücksichtigung einer geplanten Ortsumgehungsstraße (Landesstraße (L) 263 n) schalltechnisch untersucht werden.
Hierbei ist im vorliegenden Fall wunschgemäß ausschließlich eine entlang des Plangebiets verlaufende Straße – die oben erwähnte geplante Ortsumgehungsstraße – zu
berücksichtigen, welche derzeit noch nicht realisiert wurde, sodass deren Plan-Zustand
den Berechnungen zugrunde gelegt werden soll.
Nachfolgend soll somit auf der Basis des Bebauungsplanentwurfs für die innerhalb des
Plangebiets vorgesehene, schutzbedürftige Wohnnutzung die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation – ausschließlich ausgehend der vorgenannten „realisierten
Plan-Straße“ – ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. In
der vorliegenden Untersuchung soll dies unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets (ohne evtl. geplante Gebäude) erfolgen.
Eine schalltechnische Untersuchung bzw. Berechnung für die „Plan-Straße“ als sogenannter „Neubau“ im Sinne der 16. BImSchV ist hier nicht Gegenstand der Untersuchung.
2
Vorgehensweise und Voraussetzungen
Im Rahmen dieser Untersuchung sind schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich
eventuell erforderlichen, aktiven Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Die
aus akustischer Sicht optimierte und mit dem Architekten [11] abgestimmte mögliche
aktive Schallschutzvariante wird in diesem Bericht bzw. den aufgeführten Ergebnissen
als erforderliche Maßnahme generell zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Kapitel 4 und 6.
Hierbei wurde in Abstimmung mit dem Architekten [11] im Rahmen der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung für die zu berücksichtigende Plan-Straße (Ortsumgehungsstraße) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angenommen.
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Grundsätzlich gilt für die oben genannten aktiven Schallminderungsmaßnahmen, dass
diese erst bei Realisierung bzw. Inbetriebnahme der geplanten Ortsumgehungsstraße
(L 263 n) umzusetzen bzw. zu errichten sind. Sollte im Falle einer entsprechenden Realisierung bzw. Inbetriebnahme dieser Ortsumgehungsstraße allerdings durch andere
schalltechnisch ausreichende aktive Maßnahmen (hier: bspw. durch Errichtung einer
aktiven Lärmschutzmaßnahme durch den Straßenbaulastträger) ein erforderlicher
Schallschutz für das Plangebiet erreicht werden, kann auf die Errichtung der hier zugrunde gelegten aktiven Lärmminderungsmaßnahmen verzichtet werden. Dies setzt
allerdings eine konkrete schalltechnische Prüfung der „stattdessen“ vorgesehenen aktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erreichung des erforderlichen Schallschutzes innerhalb des Plangebiets voraus.
3
Beschreibung des Untersuchungsbereichs
Das vorgesehene Plangebiet zur Errichtung der geplanten barrierefreien Wohnnutzung
befindet sich im nordöstlichen Randbereich des Ortsteils Eschweiler über Feld, Gemeinde Nörvenich.
An das Plangebiet grenzt südlich bestehende Wohnnutzung an, welche das Plangebiet
von der Landstraße (L 263) „Rote Erde“ trennt. Die Realisierung der geplanten, im
Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung zu berücksichtigenden, einwirkenden
Ortsumgehungsstraße (OU) (vgl. Aufgabenstellung, Kap. 1) ist nördlich entlang des
Plangebiets vorgesehen. Dabei wird diese in westöstliche Richtung verlaufende, geplante Ortsumgehungsstraße L 263 n durch einen Grünstreifen von dem Plangebiet
getrennt.
Gemäß den Planungen [11] führt die geplante OU in Richtung Osten auf die oben bereits erwähnte Straße „Rote Erde“ (L 263) und in westlicher Richtung kreuzt sie die
bestehende Golzheimer Straße. Nördlich der OU ist die Umgebung durch Grünflächen
gekennzeichnet.
Das Plangebiet soll von Süden über die bestehende Straße „Rote Erde“ durch das bestehende Wohngebiet im Bereich einer vorhandenen Baulücke erschlossen werden.
Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Bildern entnommen werden. Auf dem
Übersichtsplan, in Bild 3.1, wird neben dem orientierend markierten Plangebiet zudem
die Umgebung des Untersuchungsbereichs veranschaulicht. Das Bild 3.2 zeigt einen
Ausschnitt des Vorentwurfs zum Lageplan der geplanten „L 263 n OU Eschweiler über
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Feld“ [11] inklusive der orientierenden Kennzeichnung des Plangebiets.
Bild 3.1: Übersichtsplan [11] im Bereich des geplanten Vorhabens, mit
zusätzlicher Kennzeichnung des Plangebiets, unmaßstäblich
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Bild 3.2: Ausschnitt Lageplan „LP 3, Vorentwurf, L 263 n OU Eschweiler über
Feld“ [11] im Bereich des geplanten Vorhabens, mit zusätzlicher Kennzeichnung (blau umrandet) des Plangebiets, unmaßstäblich
Innerhalb des Plangebiets – auf einer derzeit unbebauten Fläche im rückwärtigen
Grundstücksbereich vorhandener Bebauung – soll eine Wohnnutzung errichtet werden.
Hierbei handelt es sich um eine barrierefreie Einzelhausbebauung mit zwei Wohnungen, deren Bauweise lediglich ein Geschoss vorsieht. Aufgrund dieser Bauweise wird
im Folgenden aus schalltechnischer Sicht ein zu berücksichtigendes Geschoss zugrunde gelegt, wobei gemäß den Angaben [11] die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) betrachtet wird.
Das nachfolgende Bild 3.3 beschreibt den städtebaulichen Entwurf [11] des Bebauungsplans „Rote Erde“.
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Bild 3.3: Ausschnitt Städtebaulicher Entwurf „Rote Erde“ im Ortsteil Eschweiler
über Feld, Gemeinde Nörvenich, [11], unmaßstäblich
Im Rahmen der schalltechnischen Voruntersuchungen (vgl. Kap. 2) wurden aktive
Schallschutzmaßnahmen ermittelt, welche dieser Untersuchung zugrunde gelegt wurden. Hierbei handelt es sich um aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. als Lärmschutzwall, als Lärmschutzwand oder als Kombination hieraus umsetzbar), welche entlang
der nördlichen Plangebietsbereiche, mit einer Mindesthöhe von 2 m bzw. 3 m (detaillierte Angaben vgl. Kap. 4.3 sowie Kap. 6) über dem Straßenoberflächenniveau der
geplanten Ortsumgehungsstraße zu errichten sind. Deren Lage/Anordnung wurde in
Abstimmung mit dem Architekten angenommen und kann den Lärmkarten in Kapi-
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tel 4.3 entnommen werden. Zudem wird dort detailliert beschrieben, welche Mindesthöhe bezogen auf die jeweiligen Maßnahmen-Abschnitte sicherzustellen ist. Weitere
Informationen bspw. zu den einzuhaltenden, schalltechnischen Anforderungen bezüglich der baulichen Ausführung möglicher Lärmschutzwände finden sich in Kapitel 6.1.
4
Verkehrsgeräuschsituation
4.1 Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem
MAPANDGIS, Version 1.1.3.2. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im
Städtebau“ [5], DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“
[6] und der RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ [9]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der
Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung
folgende Effekte:
−
Divergenz des Schallfeldes
−
Bodenabsorption
−
Luftabsorption
−
Reflexion an Hindernissen
−
Beugung über Hindernisse
Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische
Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das RechnerProgramm dienen:
−
ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen.
−
die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN).
−
die Emissionspegel der Geräuschquellen.
−
die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.
Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen.
Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes
Aufpunktraster mit 0,25 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt.
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Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 [9] unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt.
Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind u. a. die
Baugrenzen und sonstige für die Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines
unterlegten Planes markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend
DIN 18005, Teil 2 [5] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert.
4.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte
Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten
Schallemissionspegel, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [9].
Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen für die zu berücksichtigende, angrenzende „Ortsumgehungsstraße“ basieren auf Daten des Vorhabendossiers zur „L 263 OU Eschweiler über Feld“ [11]. Aus den zu erwartenden Verkehrsbelastungen gemäß
dem dort beschriebenen Vorhabenfall wurden die erforderlichen schalltechnischen
Kennwerte nach den RLS-90 [9] ermittelt.
In der nachfolgenden Tabelle 4.1 sind die Ausgangsdaten sowie das angenommene
Geschwindigkeitskonzept zugrunde gelegt (vgl. Kap. 2). Zudem wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder
Splittmastixasphalt ausgegangen.
Tabelle 4.1: Schallemissionswerte
(Lm,E)
-
Straßenverkehr
nach
RLS-90
(Vorhabenfall OU Eschweiler über Feld [11])
Straße
DTV
L 263 n
OU Eschweiler über Feld
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|
Lkw-Anteil
in
Kfz/
24 h
Mittlere
stündliche
Verkehrsstärke
Tag / Nacht
in Kfz/h
9.500
570 / 76
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Tag/Nacht
in %
Zul.
Höchstgeschwindigkeit
in km/h
Tag/Nacht
in dB(A)
20 / 10
50
65,6 / 54,6
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Lm,E
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4.3 Berechnungsergebnisse
Die Berechnung der Geräuschsituation durch die Verkehrsgeräusche erfolgt für die
charakteristische Berechnungshöhe 2,0 m was etwa dem EG sowie dem Außenwohnbereich der vorgesehenen Planung entspricht.
In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Straßenverkehrsgeräusche dargestellt:
−
Lärmkarte 4.1:
Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit
im EG (Außenwohnbereich)
−
Lärmkarte 4.2:
Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit
im EG
Berücksichtigte aktive Lärmschutzmaßnahmen:
Die zugrunde gelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen werden in den Lärmkarten als
blaue Linie farblich gekennzeichnet hervorgehoben, wobei die erforderliche Lage bzw.
Anordnung der „Oberkante“ der Lärmschutzmaßnahme (je nach Maßnahme z.B. Erdwallkrone) dargestellt wird. Dabei wird hinsichtlich der sicherzustellenden Mindesthöhen zwischen der östlich entlang des Plangebiets verlaufenden Maßnahme (vereinfachend „M-Ost“) sowie der im nördlichen Plangebietsbereich angeordneten Maßnahme
(vereinfachend „M-Nord“) unterschieden (Lage und Anordnung der Maßnahmen: vgl.
Lärmkarte 4.1.):
−
„M-Ost“: die mindestens ca. 10,5 m lange aktive Lärmschutzmaßnahme – ausgehend der nordöstlichsten Plangebietsecke in südliche Richtung – ist in einer Mindesthöhe von 2 m über angrenzendem Straßenoberflächenniveau der geplanten
Ortsumgehungsstraße sicherzustellen.
−
„M-Nord“: die mindestens ca. 61,5 m lange aktive Lärmschutzmaßnahme – ausgehend der nordöstlichsten Plangebietsecke in westliche Richtung – ist in einer
Mindesthöhe von 3 m über angrenzendem Straßenoberflächenniveau der geplanten Ortsumgehungsstraße sicherzustellen.
Informationen bezüglich möglicher baulicher schalltechnischer Anforderungen der baulichen Ausführung möglicher Lärmschutzwände können dem Kap. 6 entnommen werden.
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„M-Nord“
„MOst“
Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur
Tageszeit im EG (Außenwohnbereich)
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Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur
Nachtzeit im EG
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Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation
nach DIN 18005
Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [5] sind Orientierungswerte
für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von
Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen
lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen
(auszugsweise) für Verkehrsgeräusche:
Tabelle 5.1: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu
DIN 18005, Teil 1 (Auszug)
Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche
in dB(A)
Bezeichnung
tags
nachts
55
45
WA-Gebiete
Hinweis: Im Folgenden werden Plangebietsbereiche, welche „Wohnbereiche“ innerhalb
der Baugrenze und des vorgesehenen Grundstücks bzw. Außenwohnbereichs darstellen, mit der vereinfachten Bezeichnung „Grundstücksbereiche“ beschrieben. Bereiche
ausschließlich innerhalb der Baugrenzen werden als „bebaubarer Bereich“ bezeichnet.
Die anderen Plangebietsbereiche (bspw. Straßenkörper bzw. Zufahrtsbereich oder
nördlich der aktiven Lärmschutzmaßnahme insbesondere im Nordwesten des Plangebiets) umfassen „nicht bewohnbare Flächen“ und werden daher im Rahmen des hier
vorliegenden Falls nicht gesondert beschrieben.
Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) mit den
Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.1 nur 4.2) wird ersichtlich, dass die
Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit sowie innerhalb der Nachtzeit im überwiegenden Plangebietsbereich bzw. der „Grundstücksbereiche“ um bis zu 5 dB überschritten werden.
Weitergehende Überschreitungen der Orientierungswerte sind ausschließlich in kleineren „Grundstücksbereichen“ im Nordwesten sowie Nordosten zu erwarten, dabei handelt es sich bspw. innerhalb der Tageszeit im östlichen „bebaubaren Bereich“ um eine
Überschreitung der Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebiets um bis zu
6 dB.
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In den Außenwohnbereichen (siehe u. a. auch obige Erläuterung zur Tageszeit) sind
zwar Überschreitungen der Orientierungswerte um bis zu 5 dB zu erwarten, allerdings
sind die Außenwohnbereiche im Absolut-Wert vorwiegend unter 60 dB(A) belastet. Es
ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Berechnung kein Plan-Gebäude
berücksichtigt, sodass bei entsprechender Errichtung des Gebäudes (durch die hier
vorgesehene Anordnung im Nordosten des Plangebiets) eine Lärmminderung durch
die hierdurch entstehende Abschirmung in Teilbereichen des Außenwohnbereichs erwarten lässt.
Die Bereiche (im gesamten Plangebiet) mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben folgende Kennfarben:
WA-Gebiete tags:
orange, rot, dunkelrot
nachts:
6
gelb, braun, orange
Schallminderungsmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der in Kapitel 2 beschriebenen Voraussetzungen, werden die
im Folgenden aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen zugrunde gelegt.
6.1
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Entsprechende Möglichkeiten sind im nördlichen Plangebietsbereich als aktive Minderungsmaßnahmen – hier in Form von mindestens 2 m bzw. 3 m hohen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen (über dem jeweiligem Straßenoberflächenniveau der nördlich
angrenzenden geplanten Ortsumgehungstraße) – bereits zugrunde gelegt (vgl. hierzu
Kapitel 2 und 4.3) und schalltechnisch eingerechnet worden. Da diese aktiven Maßnahmen als Lärmschutzwall, Lärmschutzwand bzw. aus der Kombination hieraus umgesetzt werden kann, ist bezüglich der Errichtung einer Lärmschutzwand sicherzustellen, dass diese gemäß ZTV-Lsw 06 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen“ [12] auszuführen
ist. Hierbei wird im vorliegenden Fall eine Schalldämmung DLR von mindestens 25 dB
(Gruppe B 3, gemäß ZTV-Lsw 06 [12]) für die Lärmschutzwand vorausgesetzt.
Die akustische Auswirkung dieser aktiven Maßnahmen verbessert die Geräuschsituation deutlich, vermeidet weitere Überschreitungen der Orientierungswerte bzw. vermindert die Höhe der Überschreitung, verhindert die Überschreitungen aber nicht generell.
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Allerdings könnte durch Realisierung bspw. eines Lärmschutzwalls oder einer anderen
aktiven Lärmminderungsmaßnahme nördlich angrenzend des Plangebiets direkt entlang der verlaufenden geplanten Ortsumgehungsstrasse (d. h. „mit geringem Abstand“
zur Lärmquelle) bei entsprechender Dimensionierung eine Reduzierung der zu erwartenden Beurteilungspegel auf dem Plangebiet und somit eine Minderung der zu erwartenden Überschreitungen erreicht werden. Die Berechnung bzw. Beurteilung dieser
eventuell möglichen aktiven Maßnahme wird im Rahmen dieser Untersuchung nicht
berücksichtigt. (vgl. Kap. 2)
Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen
nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“ [7] betrachtet, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen. Diese Ergebnisse spiegeln die Situation bei freier Schallausbreitung und ohne Berücksichtigung
weiterer Schallschutzmaßnahmen wieder.
6.2
Passive Schallschutzmaßnahmen
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude können passive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen (z. B. nach VDI 2719
"Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" [8] oder DIN 4109 [7])
an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dach des ausgebauten Dachgeschosses) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden.
6.2.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 aufgrund der Straßenverkehrsgeräusche
Es wird die Festsetzung so genannter „Lärmpegelbereiche“ (hier: ausgehend der Verkehrsgeräusche) im Bebauungsplan (z. B. nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 „Baugesetzbuch“
(BauGB) [2]) empfohlen.
Gemäß DIN 4109 [7] sind zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von
Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die
einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Bezüglich der "maßgeblichen Außenlärmpegel" ist vorab der maßgebliche Zeitbereich (entweder Tages- oder
Nachtzeitraum) nach der DIN 4109 zu ermitteln.
Im vorliegenden Fall ist für die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN 4109 der hier zu berücksichtigenden Straßenverkehrsgeräusche der Tageszeitraum maßgeblich. Hierbei ist zu den errechneten Beurteilungspegeln zur Tageszeit
gemäß DIN 4109 [7] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels").
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Die Tabelle 6.1 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [7].
Tabelle 6.1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die
Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden
Raumarten
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“
Bettenräume
in Krankenanstalten
und
Sanatorien
in dB
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume
und Ähnliches
Büroräume
und
Ähnliches*
erf. R´w, ges des Außenbauteils in dB
I
≤ 55
35
30
-
II
56 – 60
35
30
30
III
61 – 65
40
35
30
IV
66 – 70
45
40
35
V
71 – 75
50
45
40
VI
76 – 80
**
50
45
VII
> 80
**
**
50
* An Außenbauteil von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten
Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
** Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z. B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [7], Tabelle 8 - 10, relativ einfach die Anforderungen an
die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden.
Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche auf Basis einer freien Schallausbreitung
ohne jegliche Bebauung innerhalb des Plangebiets ermittelt und farbig für das gesamte
Plangebiet grafisch dargestellt.
Die Lärmkarten 6.1.LPB zeigen für den geplanten „bebaubaren Bereich“ des Plangebiets überwiegend den hier vorkommenden Lärmpegelbereich III und lediglich im
nordwestlichsten Eckbereich des „bebaubaren Bereichs“ den Lärmpegelbereich II.
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Informativ sei erwähnt, dass der Lärmpegelbereich II bei Neubauten allgemein nur von
untergeordneter Bedeutung ist und selbst der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung)
bei Neubauten nur „leicht erhöhte“ Anforderungen bedingt.
In den sonstigen Plangebietsbereichen, die nicht als bebaubare Bereiche vorgesehen
sind, werden neben den Lärmpegelbereichen II und III die Lärmpegelbereiche IV bis V
informativ farbig dargestellt.
Eine zusätzliche Beschriftung ergänzend zur Legende außerhalb des bebaubaren Bereichs erfolgt hier in der Lärmkarte lediglich für den überwiegenden „Grundstücksbereich“ (vgl. Erläuterung Kap. 5), da in den übrigen Bereichen davon ausgegangen werden kann, dass hier keine Bebauung errichtet wird.
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II
III
II
Lärmkarte 6.1.LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, EG
6.2.2 Hinweise zur Bauausführung
Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung (u. a. Außenwand, Dach, Fenster, etc.) durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen.
Die volle Wirksamkeit der Schalldämmung einer Außenfassade bzw. im Einzelnen von
Fenstern ist nur dann gegeben, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können
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Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird
deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel
von 45 dB(A) überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen (ab gelber Farbkennung, vgl. Lärmkarte 4.2,
Kap. 4).
Grundsätzlich kann empfohlen werden, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume
die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen, wodurch sich hier auf Basis der
Lärmkarten (vgl. Kap. 4.3) bspw. ergibt, dass eine Anordnung der Schlafräume gen
Osten nicht zu empfehlen ist.
Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des
Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können
VDI 2719 [8] und DIN 4109 [7] entnommen werden.
7
Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung
Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen können die hier vorkommenden
Lärmpegelbereiche (hier: aufgrund der berücksichtigten Verkehrsgeräuschsituation)
(vgl. Kap. 6.2.1) nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2] flächenmäßig festgesetzt werden.
Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile entsprechend Tabelle 6.1 in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Wegen der geringen Anforderungen sind die Lärmpegelbereiche II
zumeist bereits Standard beim Neubau.
8
Verkehrsgeräuschsituation durch
Zielverkehr
des
Plangebiets
Verkehrswegen
den
auf
Quell- und
öffentlichen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation zum einen auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr
des Plangebiets und zum anderen durch den geplanten Straßenneubau im Plangebiet
zu bewerten.
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8.1
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Neubau der Erschließungsstraßen
Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [3] stellt lediglich die geplante Erschließungsstraße innerhalb des Plangebiets bzw. der Zufahrtsbereich zum Plangebiet ausgehend
der bestehenden Straße „Rote Erde“ dar. Diese können allerdings aufgrund des zu
erwartenden Ziel- und Quellverkehrs der sich durch die Erschließung von zwei Wohnungen ergibt nach der 16. BImSchV als nicht relevant eingestuft werden, da die Immissionsgrenzwerte durch den Plangebietsverkehr innerhalb eines allgemeinen Wohngebiets tags von 59 dB(A) und nachts von 49 dB(A)) weder erreicht noch überschritten
werden.
8.2
Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation
Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden
öffentlichen Straßen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets kann anhand
des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrsaufkommens bzw. der Verkehrszunahme
im Gegensatz zu dem „sonstigen“ Verkehrsaufkommen beurteilt werden.
Angesichts der vergleichsweise sehr gering zu erwartenden Verkehrsaufkommen
durch den Ziel- und Quellverkehr des gesamten Plangebiets (zur Erschließung von
zwei Wohnungen), ist durch diesen Zusatzverkehr des Plangebietes auf der bestehenden Straße „Rote Erde“ mit keinen relevanten Veränderungen der Verkehrsgeräuschsituation zu rechnen.
Somit ist festzustellen, dass der Zusatzverkehr aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant ist.
9
Zusammenfassung
Im vorliegenden Gutachten wurde die Straßenverkehrsgeräuschsituation im Rahmen
des aufzustellenden Bebauungsplans „Rote Erde“ im Ortsteil Eschweiler über Feld,
Gemeinde Nörvenich, für die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung bezüglich
der zu erwartenden Verkehrsgeräusche unter Berücksichtigung einer geplanten Ortsumgehungsstraße (Landesstraße (L) 263 n) schalltechnisch untersucht.
Es wurden schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich aktiver Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Die aus akustischer Sicht optimierte und mit dem Architekten
[11] abgestimmte mögliche aktive Schallschutzvariante wird in diesem Bericht bzw. den
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aufgeführten Ergebnissen als erforderliche Maßnahme generell zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Kapitel 4 und 6.
Des Weiteren gilt grundsätzlich für die oben genannten aktiven Schallminderungsmaßnahmen, dass diese erst bei Realisierung bzw. Inbetriebnahme der geplanten Ortsumgehungsstraße (L 263 n) umzusetzen bzw. zu errichten sind. Sollte im Falle einer entsprechenden Realisierung bzw. Inbetriebnahme dieser Ortsumgehungsstraße allerdings durch andere schalltechnisch ausreichende aktive Maßnahmen (hier: bspw.
durch Errichtung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme durch den Straßenbaulastträger)
ein erforderlicher Schallschutz für das Plangebiet erreicht werden, kann auf die Errichtung der hier zugrunde gelegten aktiven Lärmminderungsmaßnahmen verzichtet werden. Dies setzt allerdings eine konkrete schalltechnische Prüfung der „stattdessen“
vorgesehenen aktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erreichung des erforderlichen
Schallschutzes innerhalb des Plangebiets voraus.
Unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Voraussetzungen (vgl. Kap. 2), erfolgte
die Darstellung der Verkehrsgeräuschsituation unter Berücksichtigung einer freien
Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets (ohne evtl. geplante Gebäude).
Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Straßenverkehr ist für das Plangebiet zur
Errichtung des geplanten eingeschossigen barrierefreien Wohnhauses berechnet und
in Form von farbigen Lärmkarten für die Geschosshöhe EG (Außenwohnbereich) zur
Tages- und Nachtzeit dargestellt worden.
Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" werden die
Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) innerhalb der Tageszeit sowie innerhalb der Nachtzeit im überwiegenden Plangebietsbereich bzw. der „Grundstücksbereiche“ um bis zu 5 dB überschritten werden.
Weitergehende Überschreitungen der Orientierungswerte sind ausschließlich in kleineren „Grundstücksbereichen“ im Nordwesten sowie Nordosten zu erwarten, dabei handelt es sich bspw. innerhalb der Tageszeit im östlichen „bebaubaren Bereich“ um eine
Überschreitung der Orientierungswerte eines allgemeinen Wohngebiets um bis zu
6 dB.
In den Außenwohnbereichen (siehe u. a. auch obige Erläuterung zur Tageszeit) sind
zwar Überschreitungen der Orientierungswerte um bis zu 5 dB zu erwarten, allerdings
sind die Außenwohnbereiche im Absolut-Wert vorwiegend unter 60 dB(A) belastet. Es
ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Berechnung kein Plan-Gebäude
berücksichtigt, sodass bei entsprechender Errichtung des Gebäudes (durch die hier
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vorgesehene Anordnung im Nordosten des Plangebiets) eine Lärmminderung durch
die hierdurch entstehende Abschirmung in Teilbereichen des Außenwohnbereichs erwarten lässt.
Zur Realisierung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude wurden für das
Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [7] betrachtet. Die hierbei
erfolgte Ermittlung der erforderlichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 wurde auf
Basis einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets und ohne Berücksichtigung möglicher weiterer Schallminderungsmaßnahmen (vgl. hierzu Kap. 6.1) flächenmäßig graphisch dargelegt.
Dort wurden für den geplanten „bebaubaren Bereich“ des Plangebiets überwiegend der
hier vorkommende Lärmpegelbereich III und lediglich im nordwestlichsten Eckbereich
des „bebaubaren Bereichs“ den Lärmpegelbereich II. Hinweis: In den sonstigen Plangebietsbereichen, die nicht als bebaubare Bereiche vorgesehen sind, werden neben
den Lärmpegelbereichen II und III die Lärmpegelbereiche IV bis V informativ farbig
dargestellt.
Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Zudem
wurden Hinweise zur Bauausführung (bspw. zur notwendigen Innenraumbelüftung bei
schalltechnisch wirksamen Fenstern oder bei Rollladenkästen) im Kapitel 6.2.2 erläutert. Grundsätzlich kann empfohlen werden, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.
Die Auswirkungen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets auf öffentlichen
Verkehrswegen ist aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant.
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Dipl.-Ing. Silke Schmitz
Dipl.-Ing. Jörn Latz
(Projektleiter)
(Messstellenleiter)
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Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und
Unterlagen
[1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche,
Erschütterungen
und
ähnliche
Vorgänge“
(Bundes-
Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der
derzeit gültigen Fassung
[2] „Baugesetzbuch“ (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 G v.
20.11.2014
[3] Sechzehnte
Verordnung
zur
Durchführung
des
Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, in
der derzeit gültigen Fassung
[4] „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke“ (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23.01.1990
[5] DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für
die Planung“, Juli 2002
DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städte-bauliche Planung“, Mai
1987
DIN 18005-2 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige
Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991
[6] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2:
„Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999
[7] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“, Ausgabe Juli 2016
[8] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987
[9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau
[10] Ortsbesichtigung am 23. Oktober 2016
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[11] Abstimmungen / Informationserhalt u.a. inkl. zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial von sgp architekten + stadtplaner BDA GbR, in Telefonaten am 18. u. 26. Juli 2016, am 2. August 2016, am 9. u. 16. November 2016, per E-Mail am 15. u. 26.
Juli 2016, 6. Oktober 2016, per Post am 2. August 2016 (Ordner inklusive anzuwendender Informationen bezgl. der geplanten OU), am 26. September 2016
(Rücksendung vorgenannter Ordner). U. a. inklusive folgender Grundlagen:
‒ Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Rote Erde (Stand: 16.03.2016),
sgp architekten + stadtplaner BDA GbR
‒ Lageplan LP 3 „L 263 n OU Eschweiler über Feld“ (Plan erstellt: 2.6.2010), Vorentwurf, Anlage 5, Projekt-Nr. 41 - 9706 - E - P - EE01 - 1020, Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Außenstelle Aachen
‒ „L 263 OU Eschweiler über Feld - Vorhabendossier“, Vorhaben: 24129, Stand:
8.12.2005, Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW - Bewertung Einzelvorhaben, Projektgruppe IGVP
[12] ZTV-Lsw 06 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die
Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen“, Ausgabe 2006, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
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