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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
100 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 97 /X.L. Datum: 26.11.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Gebührenbedarfsberechnung 2015 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 EUR pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 EUR zu belassen. Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und damit wie folgt festgesetzt: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015 Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Über 300 kW Alt Neu 45,00 35,00 25,00 21,00 47,00 37,00 27,00 23,00 Begründung: Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Hiernach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von 65,00 EUR auskömmlich ist und sich bei der Grundgebühr/Bereitstellungsgebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 6.000 EUR ergibt. Auf diese Entwicklung wurde bereits im Rahmen der letzten Sitzungsphase zum Zwischenbericht zur Wirtschaftsführung 2014 hingewiesen. Daher wird eine Anpassung der Grundgebühr vorgeschlagen. Ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von gerundet 2,00 EUR pro kW. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015 Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Über 300 kW Alt Neu 45,00 35,00 25,00 21,00 47,00 37,00 27,00 23,00 Die tatsächliche Betriebs- und Verbrauchsentwicklung und die Entwicklung der Preise für den Bezug der Holzhackschnitzel wird zeigen, wie sich die Auskömmlichkeit der Gebühren in kommenden Jahren zeigen wird. Es ist trotz aktuell gesunkener Heizöl- und Gaspreise eine nach wie vor hohe Nachfrage nach Energieholz zu verzeichnen. Preiskonstanz und breite Verfügbarkeit des heimischen, nachwachsenden Energieträgers Holz sind neben der Öko- und CO2-Blanz, des Primärenergieverbrauchs und des hervorragenden Emissionsverhaltens deutliche Vorteile, die für einen 3 Wechsel der Verbraucher von fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern sprechen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister