Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
100 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
28.11.14, 11:01
Aktualisiert
28.11.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 97 /X.L.
Datum: 26.11.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
02.12.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
09.12.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
16.12.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2015
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Gebührenbedarfsberechnung 2015
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 EUR pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 EUR zu belassen.
Die Grundgebühr wird ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe
von 3.105,50 kW ab 01.01.2015 um 2,00 EUR pro kW erhöht und damit wie folgt
festgesetzt:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Alt
Neu
45,00
35,00
25,00
21,00
47,00
37,00
27,00
23,00
Begründung:
Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.
Hiernach ist festzustellen, dass die Verbrauchsgebühr in Höhe von 65,00 EUR
auskömmlich ist und sich bei der Grundgebühr/Bereitstellungsgebühr eine Unterdeckung in Höhe von rd. 6.000 EUR ergibt.
Auf diese Entwicklung wurde bereits im Rahmen der letzten Sitzungsphase zum
Zwischenbericht zur Wirtschaftsführung 2014 hingewiesen.
Daher wird eine Anpassung der Grundgebühr vorgeschlagen. Ausgehend von einer Gesamtanschlussleistung in Höhe von 3.105,50 kW ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von gerundet 2,00 EUR pro kW. Im Einzelnen stellt sich dies wie
folgt dar:
Erhöhung Grundgebühren zum 01.01.2015
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Alt
Neu
45,00
35,00
25,00
21,00
47,00
37,00
27,00
23,00
Die tatsächliche Betriebs- und Verbrauchsentwicklung und die Entwicklung der
Preise für den Bezug der Holzhackschnitzel wird zeigen, wie sich die
Auskömmlichkeit der Gebühren in kommenden Jahren zeigen wird.
Es ist trotz aktuell gesunkener Heizöl- und Gaspreise eine nach wie vor hohe
Nachfrage nach Energieholz zu verzeichnen.
Preiskonstanz und breite Verfügbarkeit des heimischen, nachwachsenden Energieträgers Holz sind neben der Öko- und CO2-Blanz, des Primärenergieverbrauchs
und des hervorragenden Emissionsverhaltens deutliche Vorteile, die für einen
3
Wechsel der Verbraucher von fossilen Energieträgern zu regenerativen Energieträgern sprechen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister