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Beschlussvorlage (Anlage X zur Beschlussvorlage 351/2017 - ASP II)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
6,5 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung (Fledermäuse) für den Abriss mehrerer Gebäude der unteren Mühle in Nörvenich Michael Straube Wegberg Oktober 2015 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Auftraggeber: Landschaftsarchitektur Reepel Schweringstr. 1 52349 Düren Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Jutta Weber-Gray Landschaftsarchitektur Reepel Schweringstr. 1 52349 Düren Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Michael Straube Eichenstr. 32 41844 Wegberg Tel. 02434-9930275 Mobil 0177-8892450 straube@michael-straube.de Wegberg im Oktober 2015 Verwendete Kartengrundlage: © Geodaten NRW 2015 2 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 3 Inhaltsverzeichnis ANLASS 5 UNTERSUCHUNGSGEBIET UND METHODEN 5 Nächtliche Daueraufzeichnungen 9 ERGEBNISSE 11 Potentielle Lebensstätten 11 Fledermauskartierung 12 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 18 POTENTIELL VORKOMMENDE PLANUNGSRELEVANTE ARTEN 20 POTENTIELLE WIRKFAKTOREN 21 ERGEBNIS DER ARTENSCHUTZPRÜFUNG 22 Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) I.1: Vorprüfung des Artenspektrums I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren Ergebnis der Vorprüfung 22 22 22 22 Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände 23 II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Arten und Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen 23 II.2 Risikomanagement 24 II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 24 Ergebnis der vertiefenden Prüfung 24 Notwendige Maßnahmen 25 QUELLEN 27 ANHANG 28 Anhang 1: Fledermausarten im Messtischblatt-Quadranten 5105-4 (Nörvenich-Südost) und in den umgebenden acht MTB-Quadranten für die Biotoptypen Säume und Hochstaudenfluren (Säu), Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärt) und Gebäude 28 Anhang 2: Fotodokumentation Komplex 1 - Genutztes Wohngebäude und Schuppen 29 29 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 2 - Ungenutzte Wohngebäude Komplex 3 - Gartenhäuser Komplex 4 - Ehemalige Mühlengebäude Gehölze Haselnüsse aus dem UG und vom angrenzenden Fußweg 4 32 35 36 42 44 Anhang 3: Einstellungen von Daueraufzeichnungen und Monitoring und zur Auswertung verwendete Software 45 Anh. 4: Auswertung der Daueraufzeichnungen 46 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 5 Anlass In Nörvenich müssen für den Neubau eines Einkaufsmarktes die Gebäude der historischen Unteren Mühle abgerissen werden. Gebäude wie diese können potentiell mehreren in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten im Sommer und Winter als Quartiere dienen. Fledermäuse gehören in Deutschland zu den gefährdeten Tierarten. Daher sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz alle heimischen Fledermausarten und wichtige Fledermausquartiere streng geschützt (BNATSCHG 2010). In Nordrhein-Westfalen stehen alle Fledermausarten auf der Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen. Lediglich die Zwerg- und die Fransenfledermaus gelten derzeit als ungefährdet (LANUV 2011). Es muss ausgeschlossen werden, dass bei den Abrissarbeiten Fledermäuse oder andere planungsrelevante oder auch "nur" national geschützte1 Tierarten getötet, geschädigt oder ihre Quartiere vernichtet werden. Aufgrund der Konstruktion der Gebäude können Vorkommen streng geschützter und planungsrelevanter Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung für Fledermäuse. Ziel dieser Untersuchung war es festzustellen, ob an den rückzubauenden Gebäuden potentielle Quartiere für Fledermäuse bestehen und ob dort aktuell Fledermäuse Lebensstätten nutzen. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse der Untersuchung wieder und stellt Maßnahmen und den Bedarf an weiteren Untersuchungen vor. Untersuchungsgebiet und Methoden Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst die zurückzubauenden Gebäude und die zu rodenden Bäume auf dem Gelände der Unteren Mühle in Nörvenich (Abb. 1-3). Es handelt sich um sieben, teilweise zusammen hängende Gebäude, die in drei Blöcken um den Innenhof der ehemaligen Mühle (Abb. 4-5) stehen sowie zwei Schuppen im Garten (Abb. 3 und Fotos im Anhang) mit einer Grundfläche von zusammen ca. 650 m². Das UG liegt im Norden des Zentrums von Nörvenich. Im Westen und Süden des Mühlengeländes schließen sich Wohngebiete an, im Osten liegt ein Schulgeländer, im Norden eine Turnhalle. Weiter schließen sich im Norden Grünflächen (Wiesen und Sportanlagen) an, die von Gehölzen begrenzt werden. 60 m nordöstlich des UG verläuft der Neffelbach, etwa 150 nördlich der Mühle beginnt der beiderseits der L 495 gelegene große und wertvolle Nörvenicher Wald, der auch den Fliegerhorst Nörvenich beherbergt, 1 Nach MKULNV (2010, S. 3, Satz 1) finden bei nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen und Tätigkeiten (Umbaumaßnahmen, Abrissarbeiten, Renovierungsarbeiten) die artenschutzrechtlichen Verbote uneingeschränkt Anwendung, so dass in diesen Fällen auch die "nur" national geschützten Arten zu beachten sind. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 6 und der als Lebensraum zahlreicher bedeutender Tierarten bekannt ist (siehe unten unter Artenschutzprüfung). Erfassung potentieller Lebensstätten Zur Erfassung potentieller und genutzter Lebensstätten wurden die Gebäude einmalig tagsüber vom Boden aus auf Hohlräume und potentielle und genutzte Hangplätze untersucht. Es wurden alle zugänglichen Räume, Keller und Dächer mit Ausnahme des bewohnten Gebäudes im Westen des UG begangen. Da aufgrund der Tageszeit keine Fledermausaktivität zu erwarten war, wurde neben sichtbaren Tieren v.a. auf Kot- und Urinspuren sowie Lautäußerungen (mit dem bloßen Ohr hörbare Sozialrufe) geachtet. Die Bäume wurden vom Boden aus auf potentielle Lebensstätten planungsrelevanter Arten untersucht, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases. Eine Baumhöhle wurde von einer Leiter aus untersucht. Abb. 1: Grobe Lage des Untersuchungsgebietes (rot umrandet) im Norden von Nörvenich Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Abb. 2: Lage der Unteren Mühle in Nörvenich im Luftbild Abb. 3: Untersuchte Gebäude (zur Nummerierung siehe Text Ergebnisse) 7 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 8 Abb. 4-5: Blick in den Innenhof des Mühlengeländes Fledermauskartierung Zur Erfassung des Fledermaus-Artenspektrums im UG und zur Erfassung möglicher Quartiere in der herbstlichen Paarungszeit fand eine einmalige Untersuchung des Gebietes mit einer abendlichen und einer morgendlichen Begehung statt2. Da Fledermäuse in der Regel nicht direkt beobachtet werden können, wurde zur Erfassung und Bestimmung bei den Begehungen ein Fledermausdetektor verwendet (Pettersson D 240x). Dieses Gerät erlaubt die Bestimmung mehrerer Fledermausarten bzw. -gattungen mit dem Gehör. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, Fledermausrufe aufzunehmen, wiederholt abzuspielen und auf einem externen Medium zu speichern. Gleichzeitig lief während der Begehungen ein Daueraufzeichnungsgerät (Elekon Batlogger M mit Ultraschallmikrofon FG Black) im Rucksack, das automatisch Rufsequenzen von Fledermäusen aufnimmt und mittels eingebautem GPS auch verortet. Zur Bestimmung der Rufsequenzen wurde das Programm BatSound 4.03 (Fa. Pettersson) genutzt, daneben zur Grobbestimmung der Aufnahmen des Batloggers und der Daueraufzeichnungen (s.u.) das Programm Sonochiro (Fa. Biotope). Als Referenzdaten wurden u.a. SKIBA (2010), AVISOFT (2010), HAMMER & ZAHN (2009) und BARATAUD (2012) sowie die gesammelten Rufsequenzen der Fa. Ecoobs (www.batcorder.de) genutzt, zur Bestimmung von Soziallauten PFALZER (2002). Die Aufnahmen des Batloggers während der Begehungen wurden komplett durchgesehen. Von den Aufnahmen an festen Standorten (s.u.) wurden - soweit vorhanden mindestens 150 Aufnahmen von Hand analysiert, darunter alle nicht als Zwergfledermaus vorbestimmten Rufsequenzen. Die Bestimmung der Zwergfledermaus mit der eingesetzten Software ist sehr zuverlässig, so dass - an festen Standorten - der hohe Aufwand der Handanalyse Hunderter weiterer Rufsequenzen keinen weiteren Erkenntnisgewinn bringt. 2 Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit waren keine weiteren Begehungen möglich und sinnvoll. Eine Untersuchung zur Wochenstubenzeit aufgrund des Zeitplans nicht möglich. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 9 Methodisch zu berücksichtigen ist, dass ein quantitativer Nachweis leise rufender Arten wie Langohren, Großem Mausohr, Fransen-, Bechstein- und Wimperfledermaus mit akustischer Aufnahmetechnik in der Regel nicht möglich ist. Mehrere Arten aus der Gattung Myotis, aber auch manche Sequenzen tief rufender Fledermausarten lassen sich selbst mit Computeranalyse nicht sicher bestimmen bzw. trennen. Auch bei Zwergund Rauhautfledermaus gibt es Überschneidungen im Rufbereich. In vergleichbaren Flugsituationen rufen Tiere unterschiedlicher Arten oder sogar Gattungen oft sehr ähnlich, in unterschiedlichen Flugsituationen kann ein Tier vollkommen verschiedene Ruftypen nutzen. Deshalb werden Rufsequenzen aus der Gattung Myotis oft als Myotis spec. klassifiziert, tiefe Rufe, die nicht näher bestimmt werden konnten, als nyctaloid (Großer und Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, potentiell Zweifarbfledermaus). Die Zahl gleichzeitig jagender Fledermäuse lässt sich mit Detektoren und Daueraufzeichnungen (s.u.) meist nicht bestimmen. Deswegen fehlen im Folgenden Zahlenangaben weitgehend. In der Regel wurden Einzeltiere beobachtet oder aufgenommen. Nächtliche Daueraufzeichnungen Zur längeren, Beobachter-unabhängigen und parallelen Untersuchung ausgewählter Standorte wurden in der Untersuchungsnacht zusätzlich vier Geräte zur Daueraufzeichnung von Fledermäusen aufgestellt, die abends vor der Begehung ausgebracht und erst am nächsten Morgen abgebaut wurden. Es wurden nur hochwertige Daueraufzeichnungsgeräte an wechselnden Standorten eingesetzt. Die genutzten Geräte und Mikrofone (WildlifeAcoustics SM2BAT+ mit Mikrophon SMX-UT, Einstellungen siehe Anh. 2) sind sehr empfindlich nehmen über viele Stunden (oder sogar Tage) Fledermausrufe in hoher Qualität auf. Zur Auswertung wurden die o.g. Methoden und Quellen verwendet. Als Standorte der Daueraufzeichnungen wurden drei Gebäudefassaden und ein potentieller Quartierbaum als Standorte gewählt (Abb. 6), um die Bedeutung der Gebäude und die potentielle Nutzung dieses Baums als Quartiere zu erfassen. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Abb. 6: Standorte der Daueraufzeichnungen (mit Gerätenummern, 6 auch Standort des Walnussbaums) 10 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 11 Ergebnisse Die zurückzubauenden Gebäude werden seit mehreren Jahren (Wohnhäuser ca. drei Jahre), teilweise seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt. Nur ein Gebäude im Südwesten wird noch bewohnt. Kenntnisse über genutzte oder potentielle Fledermausquartiere liegen den Bewohnern dieses Hauses, dem Auftraggeber und dem Kreis Düren nicht vor. Es ist aber bekannt, dass abends regelmäßig kleine Fledermäuse, vermutlich Zwergfledermäuse im Garten im Westen des UG fliegen. Die Untersuchung der Gebäude und Bäume auf Lebensstätten von Fledermäusen und anwesende Tiere fand am 20.8.15 bei mildem, trockenem Sommerwetter statt. Wenige Tage zuvor hatte es länger geregnet, so dass Spuren von Fledermäusen wie Kot und Urinstreifen aus dem Sommer (Wochenstubenzeit) an Fassaden, Fenstern, Fensterbänken und am Boden eventuell vom Regen beseitigt worden sind. Die vertiefende Untersuchung mit Detektorbegehung und Daueraufzeichnungen fand am Abend des 24.9.15 und am Morgen des 25.9.15 statt. Dabei wurden nochmals alle Fassaden, Fenster und die Fensterläden auf Spuren von Fledermäusen und anwesende Tiere untersucht. Weiter wurde die Höhle in der Walnuss von einer Leiter aus inspiziert. Potentielle Lebensstätten Die Gebäude wurden zum Großteil vollständig begangen (vgl. Fotos im Anhang). Das noch bewohnte Haus war nicht zugänglich, ebenfalls mehrere Zimmer des rechten unbewohnten Hauses. Alle Hausdächer sowie alle Räume in den ehemaligen Mühlengebäuden sind für Fledermäuse durch Spalten am Dachrand oder zerbrochene Fenster erreichbar. In den Fassaden nahezu aller Gebäude waren Spalten in Fugen, Rissen oder am Dachrand zu erkennen, die potentiell Fledermäusen als Einschlupf dienen können. Vom Boden waren die Spalten nicht tiefer einsehbar. Fledermäuse wurden nicht entdeckt. In den (Sattel-)Dächern konnten keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäusen und keine anwesenden Tiere entdeckt werden. Aufgrund der Innenansicht der Dachränder werden Fledermausquartiere in diesem Bereich ausgeschlossen. Allerdings wurden dort im linken ungenutzten Wohngebäude mehrere alte Singvogelnester entdeckt, am Ostgiebel zahlreiche Kotstreifen von Vögeln. Bruten von Mauerseglern werden nicht ausgeschlossen; zum Zeitpunkt der Begehung waren die Tiere bereits ins Winterquartier gezogen. Gewölle oder Schmelz wurden in den Dächern nicht nachgewiesen. Auf der Nordseite der Wohnhäuser hängen mehrere, aktuell ungenutzte Fensterläden. Hinter den Läden waren keine Fledermäuse zu sehen, neben den Läden war ebenfalls kein Kot zu entdecken, der von anfliegenden Tieren häufig abgesetzt wird. Die ungenutzten Wohnhäuser sind als einzige Gebäude teilweise unterkellert, die Kellerräume - wegen eines Wasserschadens - aktuell sehr feucht. Fledermäuse könnten Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 12 theoretisch durch Spalten an der Eingangstür eindringen aber nicht frei einfliegen. Decken und Wände der Keller weisen kaum Spalten auf, in denen sich Fledermäuse verstecken könnten. Tiere wurden nicht entdeckt, waren aufgrund der Jahreszeit aber auch nicht zu erwarten. Auf einer Fensterbank im Inneren des alten Mühlengebäudes wurde zwei Bröckchen Fledermauskot entdeckt (siehe Abb. im Anh.), sonst fehlen jegliche Hinweise auf Fledermäuse im Inneren der Gebäude. Für die lange Zeit der Nichtnutzung ist dies unerwartet wenig. An einem Fenster auf der Ostseite des ungenutzten Wohngebäudes wurde ein einzelner Kotkrümel entdeckt (bei der zweiten Begehung am 24.9. unverändert). An intensiv bejagten Fassaden finden sich oft zahlreiche Kotkrümel, ohne dass dort ein Quartier oder sogar eine Wochenstube bestände. Im angrenzenden Garten stehen zwei kleine Gartenhäuser. Obwohl die Fassaden teilweise lückig sind (vgl. Abb. im Anh), bieten die einreihigen Mauern kaum Spalten und sicherlich keine Hohlräume, die als Wochenstuben- oder Winterquartiere geeignet wären. Dächer und Wände sind nicht isoliert. Die Ziegel des hinteren Gebäudedachs liegen lose auf. Türen und/oder Fenster stehen teilweise offen oder sind zerbrochen. Entsprechend zugig ist dieses Gebäude. Das Dach des vorderen Gebäudes besteht aus Holzbrettern, die mit Teerpappe verkleidet sind. In beiden Gartenhäusern wurden keinerlei Spuren von planungsrelevanten Arten wie Fledermäusen gefunden wurden, ebenso wenig an Fassaden und Fenster der Gebäude. Fassaden und Giebel sind teilweise mit Efeu zugewachsen. Im Garten nördlich der Mühle stehen zahlreiche schwache bis mittelstarke Bäume, v.a. Obstbäume, sowie vier stärkere Bäume: eine zweistämmige Line mit Stämmen von ca. 40 und 50 cm BHD, eine stark mit Efeu bewachsene Kastanie von etwa 50 cm BHD und eine Walnuss mit ca. 60 cm BHD. In einem Kronenast der Walnuss befindet sich in etwa 6 m Höhe ein Spechtloch mit Flüssigkeitsaustritt. Von der Leiter aus war zu erkennen, dass diese Höhlen nur wenige Zentimeter nach oben erweitert war und im unteren Bereich Flüssigkeit steht, die auch austritt. Als Fledermausquartier ist sie nicht geeignet. Fledermauskartierung Im Rahmen der Begehungen wurden drei Fledermausarten und drei Artengruppen nachgewiesen (vgl. Tab. 1 und Anh. 4): Breitflügel-, Rauhaut und Zwergfledermaus, die Artengruppe Braunes/Graues Langohr, eine tief rufende Art (Breitflügelfledermaus, Großer/Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus) sowie eine Myotis-Art (potentiell Bechsteinfledermaus). Mehrere erfasste Arten nutzen Höhlen oder Spalten in Gebäuden und/oder an Bäumen als Quartiere von Wochenstuben, Einzel-, Zwischen-, Paarungsoder Winterquartiere (siehe und Artbeschreibungen unten). Alle Fledermausarten sind in NRW planungsrelevant. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 13 Tab. 3: Liste der nachgewiesenen (fett) und der potentiell nachgewiesenen Fledermausarten Rote Liste NRW Plan. rel. Erh. atl. Reg. Myotis bechsteini 2 x S↑ Braunes Langohr Plecotus auritus G x G Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 x G↓ Graues Langohr Plecotus austriacus 1 x S Großer Abendsegler Nyctalus noctula R** x G Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri V x U Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii R** x G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * x G Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bechsteinfledermaus ** Wochenstuben der Rauhautfledermaus kommen im Kreis Düren nicht vor, Wochenstuben des Großen Abendseglers sind möglich, der wandernde Teil der Populationen wird in der RL NRW als ungefährdet (*) eingestuft Einstufung für die Rote Liste NRW nach LANUV (2011) 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet *: ungefährdet V: Vorwarnliste; Art ist merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet S: dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet R: durch extreme Seltenheit gefährdet Plan.rel. planungsrelevante Art in Nordrhein-Westfalen Erh. Atl. Reg. Erhaltungszustand in der atlantischen Region von Nordrhein-Westfalen G: günstig S: schlecht U: unzureichend ↓: mit Tendenz zur Verschlechterung ↑: mit Tendenz zur Verbesserung Sicher nachgewiesene Arten Die Breitflügelfledermaus ist wie die Zwergfledermaus ein Spaltenbewohner, der häufig an Gebäuden nachgewiesen wird. V.a. Einzeltiere nutzen vermutlich auch Baumhöhlen und andere Spaltenquartiere abseits von Gebäuden, werden dort aber nur selten entdeckt. Winterquartiere sind meist weniger als 50 km, selten mehr als 300 km von den Sommerlebensräumen entfernt. Breitflügelfledermäuse jagen in der offenen und halboffenen Kulturlandschaft, gerne über Grünland mit Gehölzen, an Waldrändern und über Gewässern, aber auch in Parks, Streuobstwiesen und an Laternen. Die Jagdgebiete sind meist nur 1-8 km, maximal 12 km von den Quartieren entfernt. Nach dem FIS Geschützte Arten in NRW ist die Breitflügelfledermaus im Flachland fast in ganz NRW verbreitet. In den Mittelgebirgen bestehen Verbreitungslücken, die wie im Flachland zumindest teilweise auf Erfassungslücken zurückzuführen sein dürften. Für den Kreis Düren wird die Art in zahlreichen MTB-Quadranten im FIS angegeben. Es sind auch mehrere Wochenstuben der Art bekannt (NABU Düren). Quartiere der Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 14 Breitflügelfledermaus sind in Nörvenich und Umgebung möglich. Im vorliegenden MTBQuadranten wird die Art nicht genannt, in mehreren Quadranten der benachbarten MTB Düren und Kreuzau dagegen schon. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde die Breitflügelfledermaus nur einmal an einer Daueraufzeichnung erfasst. Es ist möglich, dass unter den nicht bestimmten tiefen Rufsequenzen (nyctaloide Rufe) weitere Breitflügelfledermäuse waren. Sie überflogen das Gebiet aber nur kurz. Die Breitflügelfledermaus ist vom Abriss der Gebäude vermutlich nicht betroffen. Hinweise auf Quartiere der Art oder eine Nutzung der Gebäude oder Bäume durch die Art liegen nicht vor. Rauhautfledermäuse werden in Nordrhein-Westfalen vorwiegend auf dem Durchzug im Frühjahr und Herbst nachgewiesen und manchmal auch im Winter gefunden, etwa in Holzstapeln. Wochenstuben der Art bestehen v.a. in Nordostdeutschland und -europa. In Recklinghausen wurde die einzige Wochenstube der Art in Nordrhein-Westfalen bekannt. Rauhautfledermäuse leben im Sommer vorwiegend in Baumhöhlen und Rindenspalten, im Winter werden Spalten in Bäumen und Gebäuden aufgesucht. Als Paarungsquartiere nutzen die Männchen neben Bäumen auch exponierte Objekte wie Türme, Dalben u.ä. Zwischen Sommer- und Winterlebensräumen wandern die Tiere oft mehrere 100 km, maximal bis zu 1.900 km weit. Als Jagdgebiete nutzt die Rauhautfledermaus insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern in einem Umkreis von 6 bis 7, maximal 10 km um die Quartiere. Laut FIS ist die Art in NRW großflächig verbreitet. Sie tritt v.a. während der Zugzeiten im Frühjahr und im Herbst auf, wobei sie im Herbst deutlich häufiger erfasst wird (eig. Beob.). In Teilen des Flachlandes und der Mittelgebirge fehlen Nachweise, was auf Erfassungslücken zurückgeführt werden kann. Für den Kreis Düren wird die Art großflächig im FIS aufgeführt. Vermutlich kommt sie zur Zugzeit und im Winter flächendeckend im Kreis vor. Winterfunde liegen dem NABU Düren vor. Rauhautfledermäuse wurden an drei Daueraufzeichnungen mehrfach aufgenommen. Die Art nutzt das UG zur Zugzeit sicherlich zur Jagd. Potentiell bezieht sie im UG Zwischenund Paarungsquartiere, potentiell nutzt sie dort auch Winterquartiere. Hinweise darauf liegen aber nicht vor; Holzstapel als typische Überwinterungsorte bestehen dort nicht. Es wurden auch keine der typischen Balzrufe der Art aufgezeichnet. Die Rauhautfledermaus vom Abriss der Gebäude und von der Rodung der Bäume potentiell betroffen, da sie als kleine Art auch winzige Hohlräume und Spalten nutzen kann. Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude oder Bäume liegen aber nicht vor. Wochenstuben sind aufgrund der Region unbekannt und nicht zu erwarten. Die Zwergfledermaus ist im Rheinland als typische Dorf- und Stadtfledermaus bekannt, weil sie sich dort überall gut beobachten lässt. Kartierungen in Wäldern zeigen auch hier Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 15 in der Regel eine Dominanz der Art. An Gehölzen, Waldrändern und anderen Leitlinien fliegt und jagt sie ebenfalls sehr häufig, ist hier aber nicht unbedingt immer die dominant Art. Die Jagdgebiete liegen meist in der direkten Umgebung der Quartiere, maximal ca. 2,5 bis 4 km entfernt. Spalten und enge Hohlräume an Gebäuden sind die bevorzugten Sommer- und Wochenstubenquartiere der Art. V.a. Männchen- und Paarungsquartiere befinden sich aber auch in Baumhöhlen sowie in Vogel- und Fledermauskästen. Als Winterquartiere werden - wo vorhanden - neben Häusern auch Stollen, Brücken (auch Autobahnbrücken), Höhlen und Felsen angenommen. Oft verbringen Zwergfledermäuse den Winter in individuenreichen Massenwinterquartieren, die aber selten bekannt sind. Sommer- und Winterquartiere liegen oft nur wenige 10 km auseinander. Laut FIS ist die Zwergfledermaus in Nordrhein-Westfalen flächendeckend verbreitet. Die Art ist im Kreis Düren vermutlich die mit Abstand häufigste Art. Sie jagt im gesamten Kreisgebiet in Siedlungen, Wäldern, strukturreichem Offenland und an Gewässern, wenn auch mit sehr unterschiedlicher Dichte (eig. Beob.). Im Kreis Düren sind zahlreiche Wochenstubenquartiere der Art bekannt, in Nörvenich sind ebenfalls mehrere Wochenstubenquartiere der Art zu erwarten. Die Zwergfledermaus ist war die mit Abstand am häufigsten nachgewiesene Art. Sie wurde an allen Daueraufzeichnungen häufig aufgenommen. Um die Gebäude und Bäume sowie über der Rasenfläche jagten die Tiere v.a. am frühen Abend, unmittelbar nach Sonnenuntergang und auch am Morgen kurz vor Sonnenaufgang, so dass vermutlich in der Nähe Quartiere bestehen. Ein Tier verließ das UG um 7.00 morgens in Richtung Süden. Besonders stark war die Jagdaktivität am frühen Abend zwischen den Wohngebäuden und dem Mühlengebäude. Von den Gebäuden abfliegende oder morgens gezielt anfliegende Tiere wurden aber nicht erfasst. Neben Ortungsrufen wurden mehrfach Sozialrufe aufgenommen, die von den Männchen als Balzrufe eingesetzt werden. Balzende Männchen, v.a. über der Kastanienstraße zwischen dem UG und dem Schulgebäude sowie über dem Schulhof weisen auf Quartiere von Einzeltieren und Paarungsquartiere in der Umgebung des UG, potentiell auch in Spalten in UG hin. Die Kotfunde im Mühlengebäude deuten auf Tiere hin, die dort eingeflogen sind, die geringe Menge (zwei Kotbrocken) im Vergleich zu Jahrzehnten der Nichtnutzung zeigen, dass im Inneren der Mühlengebäude kein Quartier der Art besteht. Quartiere der Zwergfledermaus sind potentiell von den Abbrüchen betroffen, da die Art auch sehr kleine Spalten und Höhlungen an Gebäuden, aber auch an Bäumen nutzt. Konkrete Hinweise darauf liegen nicht vor. Wochenstuben und Massenwinterquartiere der Art mit Dutzenden oder Hunderten Tieren werden ausgeschlossen. Nachgewiesene Artengruppen Von den Langohrfledermäusen kommen im Rheinland mit dem Braunen und dem Grauen Langohr zwei Arten vor, die sowohl äußerlich als auch anhand ihrer Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 16 Lautäußerungen nur schwer zu unterscheiden sind. Daher werden sie bei der Lautanalyse derzeit nicht unterschieden. Das Braune Langohr nutzt sowohl Spalten und Höhlen in Bäumen wie an Gebäuden als Sommer- und Wochenstubenquartiere. Baumquartiere werden alle 1-4 Tage gewechselt. Braune Langohren jagen meist in 1,5 bis 3 km um die Quartiere in Wäldern, an Waldrändern und Gewässern, entlang von Hecken und in strukturreichen Parks und Gärten nach Wirbellosen, die sie häufig vom Substrat ablesen. Den Winter verbringen sie in der Regel in unterirdischen Gebäuden. Als kälteresistente Art können sie aber vermutlich auch einen großen Teil der kalten Jahreszeit in Baumhöhlen überwintern. Zwischen Sommer- und Winterlebensräumen legt die Art selten mehr als 20 km zurück. Braune Langohren sind landesweit verbreitet und kommen in den meisten Wäldern und Siedlungen vor. Lücken sind vielfach Erfassungslücken dieser leise rufenden und heimlich dicht an Gehölzen jagenden Art. Im Kreis Düren sind zahlreiche Wochenstuben und Winterquartiere der Art bekannt (NABU Düren). Die Art ist kreisweit verbreitet. Das Graue Langohr ist seiner Geschwisterart in Aussehen und Ansprüchen ähnlich, nutzt aber vorwiegend Gebäude als Sommer- und Wochenstubenquartiere. Bei der Jagd soll es größere Waldbestände meiden (FIS). Als Abstand von Sommer- und Winterquartieren sind 18 km belegt. Graue Langohren wurden bislang v.a. in der Eifel und Voreifel sowie am Niederrhein nachgewiesen. Aus Sauer-, Siegerland und Westfalen liegen wenige Nachweise vor. Vermutlich handelt es sich um Erfassungslücken, da Graue Langohrfledermäuse in der Vergangenheit vielfach als Braune Langohren angesprochen wurden. Im Kreis Düren kommt die Art mit mehreren Wochenstuben und Winterquartieren vor (NABU Düren). Trotz leiser Rufe gelangen mehrere Aufnahmen von Langohren vor den Gebäuden. Sicherlich nutzen Langohren das Gebiet das ganze Jahr über als Jagdgebiet. Hinweise auf Quartiere liegen aber nicht vor (siehe auch oben zur Untersuchung der Gebäude). Braune Langohren besitzen sicher Quartiere in Gebäuden und Bäumen in Nörvenich und in den benachbarten Wäldern und Dörfern. Aufgrund der fehlenden Hinweise in den Gebäuden und der wenigen Aufnahmen sowohl an den Gebäuden als auch im Bereich der Gehölze, ist sind Quartiere von LangohrFledermäusen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von den Abrissen und Rodungen betroffen. Als auch passiv ortende Arten, die Beuteinsekten auch aufgrund deren eigener Geräusche finden, sind Langohren lärmempfindlich. Außerdem meiden sie erleuchtete Bereiche. Es wurden einzelne Sequenzen tief (nyctaloid) rufender Arten aufgezeichnet. Dazu gehören neben der oben behandelten Breitflügelfledermaus der Große und der Kleine Abendsegler sowie die Zweifarbfledermaus. Große und Kleine Abendsegler nutzen Quartiere an Bäumen, Kleine Abendsegler und Zweifarbfledermäuse Quartiere an Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 17 Gebäuden. Für alle drei Arten wird die Betroffenheit von Quartieren im UG ausgeschlossen und daher auf eine nähere Behandlung der Arten verzichtet. Drei aufgenommene Sequenzen stammen von einer Art der Gattung Myotis. Aufgrund der hohen Rufe kann es sich dabei um eine Bechsteinfledermaus gehandelt haben, die im benachbarten Nörvenicher Wald verbreitet ist und Wochenstuben besitzt. Andere Myotis-Arten können aber nicht ausgeschlossen werden. Da nur am Gerät auf der Gebäuderückseite diese wenigen Aufzeichnungen gelangen und unterwegs bei den Begehungen entlang und unter den Bäumen keine Tiere der Gattung aufgezeichnet wurden, handelt es sich beim UG mit Sicherheit nicht um ein bedeutendes Jagdhabitat. Quartiere der Bechsteinfledermaus und anderer Arten der Gattung Myotis, die sich oft in Bäumen, manchmal auch in Gebäuden befinden, werden ausgeschlossen. Weitere Arten Zu Vorkommen anderer planungsrelevanter Säugetierarten liegen nach den Angaben im FIS keine Hinweise vor. Von der Bewohnerin des noch genutzten Gebäudes kam der Hinweis auf einen aktuellen Fund einer Haselmaus am 20.8.15. Vorher wurde die Art von ihr nie im UG beobachtet. Zahlreiche darauf im UG und am benachbarten Weg untersuchte Haselnüsse wiesen keine Nagespuren von Haselmäusen auf (vgl. Abb. im Anhang). Von daher ist ein Vorkommen (Ruhe- und Fortpflanzungsstätten), auch aufgrund des Lebensraums, unwahrscheinlich. Für die nördlich angrenzenden MTBQuadranten, die auch Teile des Nörvenicher Waldes umfassen, wird die Art im FIS aufgeführt. Ein Vorkommen anderer nicht in NRW planungsrelevanter Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie besonderer lokaler Arten ist an den Gebäuden und in den Bäumen nicht zu erwarten. Zusammenfassung und Bewertung der Funde Trotz einzelner Kotfunde liegen keine Hinweise auf eine Nutzung der rückzubauenden Gebäude durch Fledermäuse vor. Das Bestehen von Winterquartieren und kopfstarken Wochenstubenquartieren ist unwahrscheinlich. Einzelquartiere von Fledermäusen, auch herbstliche Paarungsquartiere v.a. der Zwergfledermaus, ggf. auch von Rauhaut- oder Langohrfledermäusen, können nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Hinweis auf eine einmalige Beobachtung der Haselmaus sowie das Fehlen eindeutiger Spuren der Art (angenagte Nüsse, Nester) lassen ein regelmäßiges Vorkommen der Art mit Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten im UG unwahrscheinlich erscheinen. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 18 Artenschutzprüfung Die Notwendigkeit der Artenschutzprüfung ergibt sich aus europa- und bundesrechtlichen Regelungen (FFH-Richtlinie von 1992, BFN 1998, BNATSCHG 2010). Danach gelten für die europäisch geschützten Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten Zugriffsverbote, u.a. für das Fangen und Töten von Tieren, die Störung dieser Arten sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Quartieren, die im Zusammenhang mit Fortpflanzung, Wanderung und Überwinterung stehen (vgl. § 44 (1) BNatSchG). Die Umsetzung des Artenschutzes wird in Nordrhein-Westfalen in der Verwaltungsvorschrift zum Artenschutz (MUNLV 2010) geregelt. Eine Ergänzung für die baurechtliche Zulassung von Vorhaben stellt die Handlungsempfehlung von MWEBW und MKULNV (MKULNV 2010) dar. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten. In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten :  Verbot Nr. 1: wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzten oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 3),  Verbot Nr. 2: wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (vgl. Anlage 1, Nr. 4),  Verbot Nr. 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 5),  Verbot Nr. 4: wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 6). Quelle: MUNLV (2010) Der Prüfumfang der Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die „nur“ national besonders geschützten Arten sind nach BNatSchG von den artenschutzrechtlichen verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Aus der Vielzahl der möglichen europäisch geschützten Arten hat das LANUV NRW für Nordrhein-Westfalen eine Auswahl der wichtigen Arten erstellt. Diese planungsrelevanten Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien (KIEL 2005). Eine aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten wird vom LANUV im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht (LANUV 2014). Die Prüfung der Artenschutzbelange setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme voraus, wobei der Umfang von dem zu erwartenden Arteninventar und den Eingriffen abhängt. Der Antragsteller ist jedoch nicht verpflichtet, ein lückenloses Arteninventar zu erstellen. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 19 Die Daten können zum einen aus vorhandenen Erkenntnissen wie den LANUV-Datenbanken FIS und @LINFOS und der Fachliteratur stammen. Zum anderen können sie durch Bestandserhebungen vor Ort gesammelt werden. Es kann auch ausreichen, Experten zu befragen. Die Arbeit mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen ist ebenfalls zulässig. Bei Erkenntnislücken und Unsicherheiten können „worst-caseBetrachtungen“ angestellt werden. Gegebenenfalls lässt sich das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbote durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen abwenden. Neben den herkömmlichen Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen kommen dafür vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Frage, die die kontinuierliche Funktion eines Lebensraums oder Quartiers sicherstellen (europäisch: „CEF-Maßnahmen“, continuous ecological functionality-measures). Diese Maßnahmen werden im Vorhinein festgelegt. Sie müssen artspezifisch sein, auf geeigneten Standorten stattfinden und für den Zeitraum des Eingriffs die ununterbrochene Sicherung der ökologischen Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gewährleisten. Außerdem müssen sie im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Die Artenschutzprüfung lässt sich in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist ggf. ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Im vorliegenden Falle wurde die Prüfung der Stufe I durchgeführt und durch zwei nächtliche Begehungen sowie die Untersuchung einer Baumhöhle ergänzt (s.o.). Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 20 Potentiell vorkommende planungsrelevante Arten Zur Einschätzung, ob und welche planungsrelevanten Fledermausarten potentiell im Untersuchungsgebiet vorkommen können, wurde folgende Quelle herangezogen: - Das Fachinformationssystem geschützte Arten in NRW (FIS) für das Messtischblatt 5105-4 (Nörvenich, südöstlicher Quadrant) und die acht umliegenden MTBQuadranten für den Biotoptyp Gebäude mit Stand vom 7.9.2015. - Kreis Düren (mündl. Mitteilung) - NABU Düren/AK Fledermausschutz Aachen/Düren/Euskirchen (mündl. Mitt.). Das LANUV führt im FIS für die o.g. MTB-Quadranten dreizehn Fledermausarten auf: Braunes und Graues Langohr, Bechstein-, Fransen-, Große und Kleine Bartfledermaus, Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Großer und Kleiner Abendsegler (Anh. 1). Das Vorkommen weiterer als der genannten Fledermausarten, v.a. als Durchzügler, ist nicht ausgeschlossen. Aufgrund der heimlichen Lebensweise und der schwierigen Bestimmung von Fledermäusen sind die Einträge im FIS und anderen Datenbanken sowie die Ergebnisse alter und methodisch unzureichender Kartierungen oft nicht vollständig. Daher wird im Folgenden auch die potentiell vorkommende und für Düren, Aachen und Eifel im FIS aufgeführte Breitflügelfledermaus in die Betrachtungen aufgenommen. Dem Auftraggeber und dem Kreis Düren sind keine Fledermausnachweise in der Nähe des Untersuchungsgebiets bekannt, ebenso dem AK Fledermausschutz. Von allen genannten Arten sind Sommer- oder Winterquartiere an Gebäuden in Nörvenich möglich, von der Rauhautfledermaus Zwischenquartiere im Frühjahr und Herbst sowie Winterquartiere. Der Große Abendsegler, die Bechstein- und die Wasserfledermaus nutzen im Rheinland vorwiegend Bäume als Sommerquartiere, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Bartfledermäuse und Kleinabendsegler Bäume und Gebäude. Typische Bewohner von Spalten an Gebäuden sind Breitflügel-, Kleine Bart- und Zwergfledermaus, die Langohren nutzt neben Spalten auch große Dachböden. Fransen-, Rauhaut- und Zwergfledermaus sind in NRW derzeit ungefährdet. Die anderen Fledermausarten besitzen in der Roten Liste NRW einen Gefährdungsstatus. Großes Mausohr, Bechstein-, Breitflügel- und Große Bartfledermaus gelten als stark gefährdet, die Kleine Bartfledermaus als gefährdet. Das Graue Langohr ist vom Aussterben bedroht. Bei Braunem Langohr und Wasserfledermaus ist das Gefährdungsausmaß in NRW derzeit unbekannt, die beiden Abendsegler-Arten stehen auf der Vorwarnliste und bei der Mückenfledermaus ist die Datenlage defizitär. Die meisten o.g. genannten Fledermausarten befinden sich in NRW in einem günstigen Erhaltungszustand, bei der Breitflügelfledermaus aber mit der Tendenz zur Verschlechterung. Großes Mausohr, Großes Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler und Mückenfledermaus besitzen einem Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 21 unzureichenden Erhaltungszustand, bei der Mückenfledermaus mit der Tendenz zur Verbesserung. Für Bechsteinfledermaus und Graues Langohr wird der Erhaltungszustand mit schlecht bewertet, bei der Bechsteinfledermaus aber mit der Tendenz zur Verbesserung. Alle Fledermausarten gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. Außerdem werden alle Fledermausarten im Anhang IV der FFHRichtlinie aufgeführt, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus auch im Anhang II. Alle Fledermausarten gehören in Nordrhein-Westfalen zu den planungsrelevanten Tierarten (LANUV 2012). Potentielle Wirkfaktoren Durch den Abriss der Gebäude und die Rodung der Bäume können v.a. folgende Wirkfaktoren eintreten, die u.a. Fledermäuse beeinflussen können:  potentielle Zerstörung von Fledermausquartieren, auch von Quartieren die zu anderen Jahreszeiten als im Sommer genutzt werden, sowie Tötung von Einzeltieren und Gruppen  Störung planungsrelevanter Tiere in der Nachbarschaft der abzubrechenden Gebäude Durch die Realisierung der Planung im UG kommt es weiter zur Entfernung von Sträuchern und anderer Vegetation sowie zu Flächenversiegelungen, die zur Verschlechterung des Jagdhabitats im Innenhof der Mühle und im Garten führen. Weiter kann die zu errichtende Beleuchtung anziehend und abschreckend auf verschiedene Tierarten wie Insekten, Fledermäuse und Eulen wirken. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 22 Ergebnis der Artenschutzprüfung Aufgrund der o.g. Ergebnisse und Bewertung wird im Folgenden für die Fledermäuse die Artenschutzprüfung der Stufe I durchgeführt, wie sie in MUNLV (2010) und MKULNV (2010) vorgegeben ist: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) I.1: Vorprüfung des Artenspektrums Bei welchen Arten sind Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten? Es ist das Vorkommen von mindestens vierzehn Fledermausarten in der Region bekannt oder zu erwarten: Braunes und Graues Langohr, Bechstein-, Breitflügel-, Fransen-, Große und Kleine Bartfledermaus, Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Großer und Kleiner Abendsegler. Aufgrund der Konstruktion der Gebäude ist ein Vorkommen aller planungsrelevanter Fledermausarten an den Gebäuden möglich. Wochenstuben- und Winterquartiere sind unwahrscheinlich, Zwischen- und Paarungsquartiere sowie Quartiere von Einzeltieren aber möglich. Ein Baum könnte von mehreren Arten als Quartier genutzt werden. I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren Bei welchen Arten sind aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich? Alle o.g. Arten können Gebäude zeitweise nutzen und potentiell vom Abbruch betroffen sein (vgl. Anh. 1), mehrere Arten von der Rodung der Bäume. Dabei können Quartiere zerstört und Tiere getötet werden. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten sind daher möglich und absehbar. Ergebnis der Vorprüfung Soweit erkennbar, können in den Gebäuden und in einem Baum Lebensstätten von Fledermausmäusen (v.a. Einzel-, Zwischen- und Paarungsquartiere) bestehen. Entsprechend sind Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu nicht ausgeschlossen. Das Vorhaben ist ohne die Ergreifung von Schutzmaßnahmen unzulässig. Es ist eine vertiefende Prüfung (ASP Stufe II) mit der Untersuchung der Nutzung der Gebäude und eines Baums als Quartiere notwendig. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 23 Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände II.1 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Arten und Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen Eine grundsätzliche Betroffenheit von Fledermäusen ist nach den Ergebnissen der Kartierung nicht ausgeschlossen. Vorkommen von Einzelquartieren in kleinen Spalten und Hohlräumen an den Gebäuden sind für Breitflügelfledermaus, Braunes/Graues Langohr, Rauhaut- und Zwergfledermaus nicht ausgeschlossen. Eine Betroffenheit andere nyctaloid rufender Arten (Großer und Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus) und von Arten der Gattung Myotis wird ausgeschlossen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der potentiell an den Gebäuden vorkommenden Arten wird ausgeschlossen. Tötungen von Einzeltieren in kleinen Spalten und Hohlräumen sind nie ganz auszuschließen, da diese Quartiere vor dem Abbruch meist zum Großteil nicht einsehbar sind. Jagdgebiete und Flugrouten von Fledermäusen werden durch Bebauung, Versiegelung, Licht und Lärm verschlechtert, bleiben aber im Umfeld im vorhandenen Umfang erhalten, insbesondere das angrenzende Grünland und der nahe Nörvenicher Wald. Die Zeit der Beeinträchtigungen beschränkt sich bei Fledermäusen i.W. auf die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und auf die Aktivitätszeit, die etwa von März bis November reicht. Die Zeit von Dezember bis Februar, ggf. auch schon früher und später, verbringen Fledermäuse im Winterschlaf. Es wird davon ausgegangen, dass – auch aufgrund der Nähe zu Wohngebieten – keine extremen Lärmemissionen auftreten, die Tiere in benachbarten Quartieren beeinträchtigen. Zum Schutz von Fledermäusen sind die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen: - Beschränkung der Beleuchtung auf unbedingt notwendige Zeiten - Beschränkung der Beleuchtung auf die notwendigen (Boden)Flächen - Beschränkung der Lichtintensität auf das notwendige Maß, evtl. in Anpassung an die Umgebungshelligkeit - Verwendung von Leuchtmitteln mit Lichtfarben, die Insekten möglichst nicht anlocken und Wirbeltiere nicht abschrecken (z.B. amberfarben) - Keine horizontale – weit reichende - Lichtabstrahlung in die offene Landschaft (Richtung Nörvenicher Wald) und keine vertikale Lichtabstrahlung, keine dauerhafte, ganznächtige Beleuchtung des ganzen Neubaus - Kein Einsatz von Geräten, die außerhalb der zu errichtenden Gebäude zu Ultraschallemissionen führen Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 24 II.2 Risikomanagement Unter Beachtung der oben und weiter unten vorgestellten Maßnahmen ist kein weiteres Risikomanagement erforderlich. II.3 Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Unter Beachtung der oben und weiter unten vorgestellten Maßnahmen werden keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt. Ergebnis der vertiefenden Prüfung Unter Einbeziehung von den genannten Maßnahmen werden - für die Fledermäuse voraussichtlich keine Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG ausgelöst. Damit ist die Umsetzung der Planung möglich, sofern die Maßnahmen wirksam sind. Ein Ausnahmeverfahren ist nicht erforderlich. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 25 Notwendige Maßnahmen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen beim Abbruch Eine Betroffenheit europäisch geschützter Fledermausarten ist nie vollständig auszuschließen, da es sich um kleine, unauffällige Tiere handelt. Um eine Betroffenheit sicher zu vermeiden, müssen bei den Abrissarbeiten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Aufgrund der meist geringen Kenntnisse über Fledermäuse ist die Information der Bauunternehmen, aller beteiligten Arbeiter und des Auftraggebers über Fledermäuse und die gesetzliche Notwendigkeit ihres Schutzes geboten. Es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass in Mauerspalten und hinter Verkleidungen nicht erkennbare Fledermausverstecke bestehen. Daher muss bei den Abbrucharbeiten auf versteckte Quartiere und Tiere geachtet werden. Im Falle des Fundes von Fledermäusen beim Abbruch oder im Vorfeld (etwa Auftreten von deutlichen Kotspuren an nicht einsehbaren Stellen) sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen. Ggf. müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert werden. Gesunde Tiere müssen am selben Abend wieder frei gelassen werden. Sollte zum Zeitpunkt des Abrisses strenger Frost herrschen, müssen Fledermäuse gepflegt werden, bis die Nachttemperaturen über 5°C liegen. Sollten beim Abbruch Vogelbruten oder nicht selbständige Jungvögel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz der Brut zu ergreifen. Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie Insekten anlocken und töten können und nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und Fledermäuse) abschrecken. Aufgrund der benachbarten Gehölze, Grünlandflächen und des nahen Nörvenicher Waldes muss v.a. eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung aus dem UG in nördlicher Richtung dauerhaft vermieden werden. Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäusen bestehen bleiben oder angepflanzt werden. Am Gebäude dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die zu Ultraschallimmissionen außerhalb des UG führen. Ausgleichsmaßnahmen Aufgrund der Ergebnisse der ASP I ist davon auszugehen, dass keine existentiellen Fledermausquartiere (Wochenstuben- oder Winterquartiere) vorhanden sind. Quartiere von Einzeltieren können nie ausgeschlossen werden. Daher sollten an Neubauten oder Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 26 Nachbargebäuden (wie den Schulen oder der Turnhalle) Ersatzquartiere geschaffen werden. Aufgrund der großen rückzubauenden Wandflächen wird die Installation von 10 Spaltenquartieren (Spaltenkästen oder Fassadensteine) angeregt. Die Kunstquartiere sollten in verschiedene Himmelrichtungen exponiert, mindestens 3 m hoch aufgehängt werden, aber nicht in der prallen Sonne hängen. Freiwillige Maßnahmen Es wird angeregt, an den Neubauten oder Nachbargebäuden auch Niststätten für an Gebäuden nistende, nicht planungsrelevante Vogelarten (Höhlen- und Halbhöhlenbrüter) zu schaffen. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 27 Quellen  BFN (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53, Bonn.  BFN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70/1, Bonn.  BNATSCHG (2010): Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung vom 29.7.2009. Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 51, 2542-2579.  LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, 2 Bände, LANUV-Fachbereich 36, Recklinghausen.  LANUV (2014): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des Erhaltungszustandes (23.12.14) – Online Version unter: http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf.  MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, -III 4 - 616.06.01.17 - in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010.  MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen vom 22.12.2010.  MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in NordrheinWestfalen. - Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 28 Anhang Anhang 1: Fledermausarten im Messtischblatt-Quadranten 5105-4 (Nörvenich-Südost) und in den umgebenden acht MTB-Quadranten für die Biotoptypen Säume und Hochstaudenfluren (Säu), Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärt) und Gebäude FIS NRW mit Stand vom 7.9.2015 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Braunes Langohr Plecotus auritus Fransenfledermaus Myotis nattereri Graues Langohr Plecotus austriacus Große Bartfledermaus Myotis brandtii Großer Abendsegler Nyctalus noctula Großes Mausohr Myotis myotis Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Wasserfledermaus Myotis daubentonii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säu Gärt Gebäude S+ (X) X (WQ) G X X WS/(WQ) G (X) (X) X/WS/WQ S X XX WS/WQ U X X WS/WQ G (X) X (WQ) (X) WS/WQ XX X/WS/WQ X (WS)/(WQ) Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden U G U (X) U+ G (WS)/(WQ) G X (WQ) G XX WS/WQ G- XX WS/WQ Potentiell vorkommend Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Erhaltungszustand in NRW: ATL atlantische Region von Nordrhein-Westfalen G Günstiger Erhaltungszustand S Schlechter Erhaltungszustand U unzureichender Erhaltungszustand - Tendenz zur Verschlechterung + Tendenz zur Verbesserung Vorkommen: WS Wochenstube WQ Winterquartier X Vorkommen XX Schwerpunktvorkommen (X) Nebenvorkommen Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Anhang 2: Fotodokumentation Komplex 1 - Genutztes Wohngebäude und Schuppen 29 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Mittlerer Schuppen 30 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Rechter Schuppen Linker Schuppen 31 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 2 - Ungenutzte Wohngebäude 32 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 33 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 34 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 3 - Gartenhäuser 35 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 4 - Ehemalige Mühlengebäude 36 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 37 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 38 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Fledermauskot innen auf einer Fensterbank 39 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 40 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Mühlengebäude vom angrenzenden Weg aus 41 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Gehölze Walnuss mit Spechthöhle 42 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Gehölze im Garten nördlich der Mühle Gehölze auf der Nordseite des Grundstücks (vom angrenzenden Fußweg aus) 43 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Haselnüsse aus dem UG und vom angrenzenden Fußweg Fotos: © Michael Straube, August/September 2015 44 Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 45 Anhang 3: Einstellungen von Daueraufzeichnungen und Monitoring und zur Auswertung verwendete Software Daueraufzeichnungen WildlifeAcoustics SM2BAT+ mit Mikrophon SMX-UT Gain 48 dB, Sample rate 384 kHz, Aufnahme als wav-Datei, Trigger +6 dB SNR, trigger window 400 ms (left/right), max. trigger time 5 s, HPF (Mindestfrequenz) 12 kHz Daueraufzeichnung auf Transekten Batlogger M mit Mikrophon FG black Trigger Mode Crest Adv., Rec=Auto, min.Crest=6, min.F=16 kHz, max.F=155 kHz GPS=on, C.Fmt=WGS84, Int.=5 s, Pretrigger=500 ms , Posttrigger=1000 ms Verwendete Software  Auswertung und Vorsortierung der Daten von SM2BAT+ und Batlogger: Biotope Sonochiro V. 3.3.2  Handauswertungen mit Pettersson BatSound pro V. 4.1.4  Auswertung der Lage der Aufzeichnungen des Batloggers mit Elekon BatExplorer V. 1.13.3.1, Übertragung und Lagekorrektur ins GIS von Hand Artenschutzprüfung (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 46 Anh. 4: Auswertung der Daueraufzeichnungen Untersuchungstermine Datum 24.9.15 25.9.15 19.00-20.30 6.00-7.20 19.32 7.21 Wetter (Beginn) 16°C, Bewölkung 0/8, 0-1Bft 9°C, Bewölkung 0/8, 0-1 Bft Wetter (Ende) 15°C, Bewölkung 8/8, 0-1Bft 9°C, Bewölkung 0/8, 0-1 Bft Zeit Sonnenuntergang/-aufgang (lokal, MESZ) Rucksack 213 1 1 24./25.9. Nacht SM3 Linkes Wohnhaus 409 1 1 24./25.9. Nacht SM4 Mühlengebäude 440 2 3 24./25.9. Nacht SM5 Rückseite linkes Wohnhaus 314 1 2 24./25.9. Nacht SM6 Unter Walnuss 0 1 3 cf. Zwergfledermaus BL Sozialrufe Zwergf. Langohr 24./25.9. Nacht Zwergf. Bestimmungen Zeit 81 22 108 8 101 48 250 10 86 70 268 12 86 2 208 Rauhautf. Standort Datum Myotis spec. Gerät nyctaloid Breitflügelfledermaus Aufzeichnungen Erläuterungen Nacht ganznächtig Geräte BL Batlogger (im Rucksack mitgeführt) SM WildlifeAcoustics SM2BAT+ (mit Gerätenummer) Arten   Sozialrufe (bei Zwergfledermaus): Aufnahmen mit Sozialrufen cf. Zwergfledermaus: von der Software mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als Zwergfledermaus bestimmte Sequenzen, die keiner Nachuntersuchung von Hand unterzogen wurden.