Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
5,7 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse)
für den Abriss mehrerer Gebäude
der unteren Mühle in Nörvenich
Michael Straube
Wegberg
September 2015
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Auftraggeber:
xxx
xxx
xxx
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Ing. Jutta Weber-Gray
Landschaftsarchitektur Reepel
Schweringstr. 1
52349 Düren
Auftragnehmer:
Dipl.-Biol. Michael Straube
Eichenstr. 32
41844 Wegberg
Tel. 02434-9930275
Mobil 0177-8892450
straube@michael-straube.de
Wegberg im September 2015
Verwendete Kartengrundlage: © Geodaten NRW 2015
2
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
3
Inhaltsverzeichnis
ANLASS
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UNTERSUCHUNGSGEBIET UND METHODEN
4
ERGEBNISSE
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ARTENSCHUTZPRÜFUNG
11
POTENTIELL VORKOMMENDE PLANUNGSRELEVANTE ARTEN
13
POTENTIELLE WIRKFAKTOREN
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ERGEBNIS DER ARTENSCHUTZPRÜFUNG
15
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Arbeitsschritt I.1: Vorprüfung des Artenspektrums
Arbeitsschritt I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren
Stufe I: Ergebnis
15
15
15
15
Untersuchungsbedarf und notwendige Maßnahmen
16
QUELLEN
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ANHANG
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Anhang 1: Fledermausarten im Messtischblatt-Quadranten 5105-4 (Nörvenich-Südost) und in den
umgebenden acht MTB-Quadranten für die Biotoptypen Säume und Hochstaudenfluren (Säu), Gärten,
Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärt) und Gebäude
19
Anhang 2: Fotodokumentation
Komplex 1 - Genutztes Wohngebäude und Schuppen
Komplex 2 - Ungenutzte Wohngebäude
Komplex 3 - Gartenhäuser
Komplex 4 - Ehemalige Mühlengebäude
Gehölze
20
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21
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25
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
4
Anlass
In Nörvenich müssen für den Neubau eines Einkaufsmarktes die Gebäude der
historischen Unteren Mühle abgerissen werden. Gebäude wie diese können potentiell
mehreren in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten im Sommer und
Winter als Quartiere dienen.
Fledermäuse gehören in Deutschland zu den gefährdeten Tierarten. Daher sind nach
dem Bundesnaturschutzgesetz alle heimischen Fledermausarten und wichtige Fledermausquartiere streng geschützt (BNATSCHG 2010). In Nordrhein-Westfalen stehen alle
Fledermausarten auf der Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen. Lediglich die
Zwerg- und die Fransenfledermaus gelten derzeit als ungefährdet (LANUV 2011).
Es muss ausgeschlossen werden, dass bei den Abrissarbeiten Fledermäuse oder
andere planungsrelevante oder auch "nur" national geschützte1 Tierarten getötet,
geschädigt oder ihre Quartiere vernichtet werden. Aufgrund der Konstruktion der
Gebäude können Vorkommen streng geschützter und planungsrelevanter
Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht die Notwendigkeit einer
Artenschutzprüfung für Fledermäuse.
Ziel dieser Untersuchung war es festzustellen, ob an den rückzubauenden Gebäuden
potentielle Quartiere für Fledermäuse bestehen und ob dort aktuell Fledermäuse
Lebensstätten nutzen. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse der Untersuchung
wieder und stellt Maßnahmen und den Bedarf an weiteren Untersuchungen vor.
Untersuchungsgebiet und Methoden
Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst die zurückzubauenden Gebäude und die zu
rodenden Bäume auf dem Gelände der Unteren Mühle in Nörvenich (Abb. 1-3). Es
handelt sich um sieben, teilweise zusammen hängende Gebäude, die in drei Blöcken um
den Innenhof der ehemaligen Mühle (Abb. 4-5) stehen sowie zwei Schuppen im Garten
(Abb. 3 und Fotos im Anhang) mit einer Grundfläche von zusammen ca. 650 m².
Das UG liegt im Norden des Zentrums von Nörvenich. Im Westen und Süden des
Mühlengeländes schließen sich Wohngebiete an, im Osten liegt ein Schulgeländer, im
Norden eine Turnhalle. Weiter schließen sich im Norden Grünflächen (Wiesen und
Sportanlagen) an, die von Gehölzen begrenzt werden. 60 m nordöstlich des UG verläuft
der Neffelbach, etwa 150 nördlich der Mühle beginnt der beiderseits der L 495 gelegene
große und wertvolle Nörvenicher Wald, der auch den Fliegerhorst Nörvenich beherbergt,
1
Nach MKULNV (2010, S. 3, Satz 1) finden bei nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen und
Tätigkeiten (Umbaumaßnahmen, Abrissarbeiten, Renovierungsarbeiten) die artenschutzrechtlichen
Verbote uneingeschränkt Anwendung, so dass in diesen Fällen auch die "nur" national geschützten
Arten zu beachten sind.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
5
und der als Lebensraum zahlreicher bedeutender Tierarten bekannt ist (siehe unten
unter Artenschutzprüfung).
Zur Erfassung potentieller und genutzter Lebensstätten wurden die Gebäude einmalig
tagsüber vom Boden aus auf Hohlräume und potentielle und genutzte Hangplätze
untersucht. Es wurden alle zugänglichen Räume, Keller und Dächer mit Ausnahme des
bewohnten Gebäudes im Westen des UG begangen. Da aufgrund der Tageszeit keine
Fledermausaktivität zu erwarten war, wurde neben sichtbaren Tieren v.a. auf Kot- und
Urinspuren sowie Lautäußerungen (mit dem bloßen Ohr hörbare Sozialrufe) geachtet.
Die Bäume wurden vom Boden aus auf potentielle Lebensstätten planungsrelevanter
Arten untersucht, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases.
Abb. 1: Grobe Lage des Untersuchungsgebietes (rot umrandet) im Norden von Nörvenich
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Abb. 2: Lage der Unteren Mühle in Nörvenich im Luftbild
Abb. 3: Untersuchte Gebäude
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Abb. 4-5: Blick in den Innenhof des Mühlengeländes
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
8
Ergebnisse
Die zurückzubauenden Gebäude werden seit mehreren Jahren (Wohnhäuser ca. drei
Jahre), teilweise seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt. Nur ein Gebäude im Südwesten
wird noch bewohnt. Kenntnisse über genutzte oder potentielle Fledermausquartiere
liegen den Bewohnern dieses Hauses, dem Auftraggeber und dem Kreis Düren nicht vor.
Es ist aber bekannt, dass abends regelmäßig kleine Fledermäuse, vermutlich
Zwergfledermäuse im Garten im Westen des UG fliegen.
Die Untersuchung der Gebäude und Bäume auf Lebensstätten von Fledermäusen und
anwesende Tiere fand am 20.8.15 bei mildem, trockenem Sommerwetter statt. Wenige
Tage zuvor hatte es länger geregnet, so dass Spuren von Fledermäusen wie Kot und
Urinstreifen aus dem Sommer (Wochenstubenzeit) an Fassaden, Fenstern,
Fensterbänken und am Boden eventuell vom Regen beseitigt worden sind.
Die Gebäude wurden zum Großteil vollständig begangen (vgl. Fotos im Anhang). Das
noch bewohnte Haus war nicht zugänglich, ebenfalls mehrere Zimmer des rechten
unbewohnten Hauses. Alle Hausdächer sowie alle Räume in den ehemaligen
Mühlengebäuden sind für Fledermäuse durch Spalten am Dachrand oder zerbrochene
Fenster erreichbar.
In den Fassaden nahezu aller Gebäude waren Spalten in Fugen, Rissen oder am
Dachrand zu erkennen, die potentiell Fledermäusen als Einschlupf dienen können. Vom
Boden waren die Spalten nicht tiefer einsehbar. Fledermäuse wurden nicht entdeckt. In
den (Sattel-)Dächern konnten keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäusen und
keine anwesenden Tiere entdeckt werden. Aufgrund der Innenansicht der Dachränder
werden Fledermausquartiere in diesem Bereich ausgeschlossen. Allerdings wurden dort
im linken ungenutzten Wohngebäude mehrere alte Singvogelnester entdeckt, am
Ostgiebel zahlreiche Kotstreifen von Vögeln. Bruten von Mauerseglern werden nicht
ausgeschlossen; zum Zeitpunkt der Begehung waren die Tiere bereits ins Winterquartier
gezogen. Gewölle oder Schmelz wurden in den Dächern nicht nachgewiesen.
Auf der Nordseite der Wohnhäuser hängen mehrere, aktuell ungenutzte Fensterläden.
Hinter den Läden waren keine Fledermäuse zu sehen, neben den Läden war ebenfalls
kein Kot zu entdecken, der von anfliegenden Tieren häufig abgesetzt wird.
Die ungenutzten Wohnhäuser sind als einzige Gebäude teilweise unterkellert, die
Kellerräume - wegen eines Wasserschadens - aktuell sehr feucht. Fledermäuse könnten
theoretisch durch Spalten an der Eingangstür eindringen aber nicht frei einfliegen.
Decken und Wände der Keller weisen kaum Spalten auf, in denen sich Fledermäuse
verstecken könnten. Tiere wurden nicht entdeckt, waren aufgrund der Jahreszeit aber
auch nicht zu erwarten.
Auf einer Fensterbank im Inneren des alten Mühlengebäudes wurde zwei Bröckchen
Fledermauskot entdeckt (siehe Abb. im Anh.), sonst fehlen jegliche Hinweise auf
Fledermäuse im Inneren der Gebäude. Für die lange Zeit der Nichtnutzung ist dies
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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unerwartet wenig. An einem Fenster auf der Ostseite des ungenutzten Wohngebäudes
wurde ein einzelner Kotkrümel entdeckt. An intensiv bejagten Fassaden finden sich oft
zahlreiche Kotkrümel, ohne dass dort ein Quartier oder sogar eine Wochenstube
bestände.
Im angrenzenden Garten stehen zwei kleine Gartenhäuser. Obwohl die Fassaden
teilweise lückig sind (vgl. Abb. im Anh), bieten die einreihigen Mauern kaum Spalten und
sicherlich keine Hohlräume, die als Wochenstuben- oder Winterquartiere geeignet
wären. Dächer und Wände sind nicht isoliert. Die Ziegel des hinteren Gebäudedachs
liegen lose auf. Türen und/oder Fenster stehen teilweise offen oder sind zerbrochen.
Entsprechend zugig ist dieses Gebäude. Das Dach des vorderen Gebäudes besteht aus
Holzbrettern, die mit Teerpappe verkleidet sind. In beiden Gartenhäusern wurden
keinerlei Spuren von planungsrelevanten Arten wie Fledermäusen gefunden wurden,
ebenso wenig an Fassaden und Fenster der Gebäude. Fassaden und Giebel sind
teilweise mit Efeu zugewachsen.
Im Garten nördlich der Mühle stehen zahlreiche schwache bis mittelstarke Bäume, v.a.
Obstbäume, sowie vier stärkere Bäume: eine zweistämmige Line mit Stämmen von ca.
40 und 50 cm BHD, eine stark mit Efeu bewachsene Kastanie von etwa 50 cm BHD und
eine Walnuss mit ca. 60 cm BHD. In einem Kronenast der Walnuss befindet sich in etwa
6 m Höhe ein Spechtloch mit Flüssigkeitsaustritt. Es war vom Boden aus - auf mit einem
Fernglas - nicht erkennbar, oft es sich nur um Saftfluss handelt, der bei dieser Art bei
Verletzungen oft stark ist, oder ob es sich um Urin und Kot von Fledermäusen handelt.
Weitere Arten
Zu Vorkommen anderer planungsrelevanter Säugetierarten liegen nach den Angaben im
FIS keine Hinweise vor. Von der Bewohnerin des noch genutzten Gebäudes kam der
Hinweis auf einen aktuellen Fund einer Haselmaus am 20.8.15. Vorher wurde die Art von
ihr nie im UG beobachtet. Zahlreiche darauf im UG und am benachbarten Weg
untersuchte Haselnüsse wiesen keine Nagespuren von Haselmäusen auf (vgl. Abb. im
Anhang). Von daher ist ein Vorkommen (Ruhe- und Fortpflanzungsstätten), auch
aufgrund des Lebensraums, unwahrscheinlich. Für die nördlich angrenzenden MTBQuadranten, die auch Teile des Nörvenicher Waldes umfassen, wird die Art im FIS
aufgeführt.
Ein Vorkommen anderer nicht in NRW planungsrelevanter Arten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie sowie besonderer lokaler Arten ist an den Gebäuden nicht zu erwarten.
Zusammenfassung und Bewertung der Funde
Trotz einzelner Kotfunde liegen keine Hinweise auf eine Nutzung der rückzubauenden
Gebäude durch Fledermäuse vor. Das Bestehen von Winterquartieren und kopfstarken
Wochenstubenquartieren ist unwahrscheinlich. Einzelquartiere von Fledermäusen, auch
herbstliche Paarungsquartiere v.a. der Zwergfledermaus, können nicht ausgeschlossen
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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werden. Aufgrund der zahlreichen Spalten an mehreren Gebäuden ist eine vertiefende
Untersuchung notwendig.
Der Hinweis auf eine einmalige Beobachtung der Haselmaus sowie das Fehlen
eindeutiger Spuren der Art (angenagte Nüsse, Nester) lassen ein regelmäßiges
Vorkommen der Art mit Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten im UG unwahrscheinlich
erscheinen.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Artenschutzprüfung
Die Notwendigkeit der Artenschutzprüfung ergibt sich aus europa- und bundesrechtlichen Regelungen (FFH-Richtlinie von 1992, BFN 1998, BNATSCHG 2010). Danach gelten für die europäisch geschützten Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten
Zugriffsverbote, u.a. für das Fangen und Töten von Tieren, die Störung dieser Arten
sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Quartieren, die im Zusammenhang mit
Fortpflanzung, Wanderung und Überwinterung stehen (vgl. § 44 (1) BNatSchG). Die
Umsetzung des Artenschutzes wird in Nordrhein-Westfalen in der Verwaltungsvorschrift
zum Artenschutz (MUNLV 2010) geregelt. Eine Ergänzung für die baurechtliche Zulassung von Vorhaben stellt die Handlungsempfehlung von MWEBW und MKULNV
(MKULNV 2010) dar.
Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG
formulierten Zugriffsverboten. In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die
europäischen Vogelarten ist es verboten :
Verbot Nr. 1: wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzten oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 3),
Verbot Nr. 2: wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (vgl. Anlage 1, Nr. 4),
Verbot Nr. 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 5),
Verbot Nr. 4: wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie
oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 6).
Quelle: MUNLV (2010)
Der Prüfumfang der Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten
FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die „nur“ national besonders
geschützten Arten sind nach BNatSchG von den artenschutzrechtlichen verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Aus der Vielzahl der möglichen europäisch geschützten Arten hat das LANUV NRW
für Nordrhein-Westfalen eine Auswahl der wichtigen Arten erstellt. Diese planungsrelevanten Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten, die
bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten
nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien (KIEL 2005). Eine aktuelle Liste der
planungsrelevanten Arten wird vom LANUV im Fachinformationssystem „Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht (LANUV 2014).
Die Prüfung der Artenschutzbelange setzt eine ausreichende Ermittlung und
Bestandsaufnahme voraus, wobei der Umfang von dem zu erwartenden Arteninventar
und den Eingriffen abhängt. Der Antragsteller ist jedoch nicht verpflichtet, ein lückenloses Arteninventar zu erstellen.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Die Daten können zum einen aus vorhandenen Erkenntnissen wie den LANUV-Datenbanken FIS und @LINFOS und der Fachliteratur stammen. Zum anderen können sie
durch Bestandserhebungen vor Ort gesammelt werden. Es kann auch ausreichen,
Experten zu befragen. Die Arbeit mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen ist
ebenfalls zulässig. Bei Erkenntnislücken und Unsicherheiten können „worst-caseBetrachtungen“ angestellt werden.
Gegebenenfalls lässt sich das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbote durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen abwenden. Neben den herkömmlichen Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen kommen dafür vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in
Frage, die die kontinuierliche Funktion eines Lebensraums oder Quartiers sicherstellen
(europäisch: „CEF-Maßnahmen“, continuous ecological functionality-measures). Diese
Maßnahmen werden im Vorhinein festgelegt. Sie müssen artspezifisch sein, auf geeigneten Standorten stattfinden und für den Zeitraum des Eingriffs die ununterbrochene
Sicherung der ökologischen Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gewährleisten. Außerdem müssen sie im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen.
Die Artenschutzprüfung lässt sich in drei Stufen unterteilen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen
Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können,
sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem
Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des
Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für
die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichmaßnahmen
und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten
trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
Hierzu ist ggf. ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe,
Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den
Verboten zugelassen werden kann.
Im vorliegenden Falle wurde die Prüfung der Stufe I durchgeführt. Da allein aus den
Angaben der Datenbank des Landes NRW, des Auftraggebers und des Kreises Düren
keine Rückschlüsse auf die (potentielle) Eignung der Gebäude als Lebensstätten von
Fledermäusen möglich sind, fand am 20.8.15 eine Ortsbegehung zur Untersuchung der
Gebäude und Bäume auf potentielle Fledermausquartiere und deren aktuelle Nutzung
statt.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Potentiell vorkommende planungsrelevante Arten
Zur Einschätzung, ob und welche planungsrelevanten Fledermausarten potentiell im
Untersuchungsgebiet vorkommen können, wurde folgende Quelle herangezogen:
- Das Fachinformationssystem geschützte Arten in NRW (FIS) für das Messtischblatt
5105-4 (Nörvenich, südöstlicher Quadrant) und die acht umliegenden MTBQuadranten für den Biotoptyp Gebäude mit Stand vom 7.9.2015.
- Kreis Düren (mündl. Mitteilung)
- NABU Düren/AK Fledermausschutz Aachen/Düren/Euskirchen (mündl. Mitt.).
Das LANUV führt im FIS für die o.g. MTB-Quadranten dreizehn Fledermausarten auf:
Braunes und Graues Langohr, Bechstein-, Fransen-, Große und Kleine Bartfledermaus,
Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Großer und
Kleiner Abendsegler (Anh. 1).
Das Vorkommen weiterer als der genannten Fledermausarten, v.a. als Durchzügler, ist
nicht ausgeschlossen. Aufgrund der heimlichen Lebensweise und der schwierigen
Bestimmung von Fledermäusen sind die Einträge im FIS und anderen Datenbanken
sowie die Ergebnisse alter und methodisch unzureichender Kartierungen oft nicht
vollständig. Daher wird im Folgenden auch die potentiell vorkommende und für Düren,
Aachen und Eifel im FIS aufgeführte Breitflügelfledermaus in die Betrachtungen
aufgenommen.
Dem Auftraggeber und dem Kreis Düren sind keine Fledermausnachweise in der Nähe
des Untersuchungsgebiets bekannt, ebenso dem AK Fledermausschutz.
Von allen genannten Arten sind Sommer- oder Winterquartiere an Gebäuden in
Nörvenich möglich, von der Rauhautfledermaus Zwischenquartiere im Frühjahr und
Herbst sowie Winterquartiere. Der Große Abendsegler, die Bechstein- und die
Wasserfledermaus nutzen im Rheinland vorwiegend Bäume als Sommerquartiere,
Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Bartfledermäuse und Kleinabendsegler Bäume
und Gebäude. Typische Bewohner von Spalten an Gebäuden sind Breitflügel-, Kleine
Bart- und Zwergfledermaus, die Langohren nutzt neben Spalten auch große Dachböden.
Fransen-, Rauhaut- und Zwergfledermaus sind in NRW derzeit ungefährdet. Die anderen
Fledermausarten besitzen in der Roten Liste NRW einen Gefährdungsstatus. Großes
Mausohr, Bechstein-, Breitflügel- und Große Bartfledermaus gelten als stark gefährdet,
die Kleine Bartfledermaus als gefährdet. Das Graue Langohr ist vom Aussterben
bedroht. Bei Braunem Langohr und Wasserfledermaus ist das Gefährdungsausmaß in
NRW derzeit unbekannt, die beiden Abendsegler-Arten stehen auf der Vorwarnliste und
bei der Mückenfledermaus ist die Datenlage defizitär. Die meisten o.g. genannten
Fledermausarten befinden sich in NRW in einem günstigen Erhaltungszustand, bei der
Breitflügelfledermaus aber mit der Tendenz zur Verschlechterung. Großes Mausohr,
Großes Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler und Mückenfledermaus besitzen einem
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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unzureichenden Erhaltungszustand, bei der Mückenfledermaus mit der Tendenz zur
Verbesserung. Für Bechsteinfledermaus und Graues Langohr wird der
Erhaltungszustand mit schlecht bewertet, bei der Bechsteinfledermaus aber mit der
Tendenz zur Verbesserung.
Alle Fledermausarten gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng
geschützten Arten. Außerdem werden alle Fledermausarten im Anhang IV der FFHRichtlinie aufgeführt, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus auch im Anhang II. Alle
Fledermausarten gehören in Nordrhein-Westfalen zu den planungsrelevanten Tierarten
(LANUV 2012).
Potentielle Wirkfaktoren
Durch den Abriss der Gebäude und die Rodung der Bäume können v.a. folgende
Wirkfaktoren eintreten, die u.a. Fledermäuse beeinflussen können:
potentielle Zerstörung von Fledermausquartieren, auch von Quartieren die zu anderen
Jahreszeiten als im Sommer genutzt werden, sowie Tötung von Einzeltieren und
Gruppen
Störung planungsrelevanter Tiere in der Nachbarschaft der abzubrechenden Gebäude
Durch die Realisierung der Planung im UG kommt es weiter zur Entfernung von
Gehölzen und anderer Vegetation sowie zu Flächenversiegelungen, die zur
Verschlechterung des Jagdhabitats im Innenhof der Mühle und im Garten führen. Weiter
kann die zu errichtende Beleuchtung anziehend und abschreckend auf verschiedene
Tierarten wie Insekten, Fledermäuse und Eulen wirken.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Ergebnis der Artenschutzprüfung
Aufgrund der o.g. Ergebnisse und Bewertung wird im Folgenden für die Fledermäuse die
Artenschutzprüfung der Stufe I durchgeführt, wie sie in MUNLV (2010) und MKULNV
(2010) vorgegeben ist:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Arbeitsschritt I.1: Vorprüfung des Artenspektrums
Bei welchen Arten sind Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder
zu erwarten?
Es ist das Vorkommen von mindestens vierzehn Fledermausarten in der Region bekannt
oder zu erwarten: Braunes und Graues Langohr, Bechstein-, Breitflügel-, Fransen-,
Große und Kleine Bartfledermaus, Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus,
Großes Mausohr, Großer und Kleiner Abendsegler.
Aufgrund der Konstruktion der Gebäude ist ein Vorkommen aller planungsrelevanter
Fledermausarten an den Gebäuden möglich. Wochenstuben- und Winterquartiere sind
unwahrscheinlich, Zwischen- und Paarungsquartiere sowie Quartiere von Einzeltieren
aber möglich. Ein Baum könnte von mehreren Arten als Quartier genutzt werden.
Arbeitsschritt I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren
Bei welchen Arten sind aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich?
Alle o.g. Arten können Gebäude zeitweise nutzen und potentiell vom Abbruch betroffen
sein (vgl. Anh. 1), mehrere Arten von der Rodung der Bäume. Dabei können Quartiere
zerstört und Tiere getötet werden. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten sind
daher möglich und absehbar.
Stufe I: Ergebnis
Soweit erkennbar, können in den Gebäuden und in einem Baum Lebensstätten von
Fledermausmäusen (v.a. Einzel-, Zwischen- und Paarungsquartiere bestehen.
Entsprechend sind Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu nicht
ausgeschlossen.
Das Vorhaben ist ohne die Ergreifung von Schutzmaßnahmen unzulässig. Es ist eine
vertiefende Prüfung (ASP Stufe II) mit der Untersuchung der Nutzung der Gebäude und
eines Baums als Quartiere notwendig.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Untersuchungsbedarf und notwendige Maßnahmen
Untersuchungsbedarf
Da aufgrund der Erstbegehung Fledermausquartiere zu erwarten sind, müssen im
Rahmen einer vertiefenden Prüfung (ASP II) folgende Fragen geklärt werden. Dazu sind
die genannten Untersuchungen notwendig:
1. Erfassung des nächtlichen Artenspektrums im UG durch den Einsatz von mindestens
zwei ganznächtig laufenden Daueraufzeichnungen in mindestens zwei Nächten (Mai
bis September).
2. Einmalige abendliche Untersuchung im September 2015
3. Mindestens zweimalige morgendliche Untersuchung der Fassaden auf einfliegende
Fledermäuse (September 2015, ggf. Ende Mai/Anfang Juni 2016)
4. Untersuchung der Spechthöhle in der WAlnuss auf die Nutzung durch Fledermäuse
5. Bei Verdacht auf Winterquartiere eine weitere abendliche und morgendliche
Untersuchungen mit Einsatz mehrerer Daueraufzeichnungen im Spätherbst 2015
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Eine Betroffenheit europäisch geschützter Fledermausarten ist nie vollständig auszuschließen, da es sich um kleine, unauffällige Tiere handelt. Um eine Betroffenheit sicher
zu vermeiden, müssen bei den Abrissarbeiten unabhängig vom Ergebnis der
vertiefenden Untersuchung folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
Aufgrund der meist geringen Kenntnisse über Fledermäuse ist die Information der Bauunternehmen, aller beteiligten Arbeiter und des Auftraggebers über Fledermäuse und die
gesetzliche Notwendigkeit ihres Schutzes geboten.
Es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass in Mauerspalten und hinter
Verkleidungen nicht erkennbare Fledermausverstecke bestehen. Daher muss bei den
Abbrucharbeiten auf versteckte Quartiere und Tiere geachtet werden.
Im Falle des Fundes von Fledermäusen beim Abbruch oder im Vorfeld (etwa Auftreten
von deutlichen Kotspuren an anderer Stelle als in diesem Bericht beschrieben) sind die
Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen. Ggf. müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert
werden. Gesunde Tiere müssen am selben Abend wieder frei gelassen werden. Sollte
zum Zeitpunkt des Abrisses strenger Frost herrschen, müssen Fledermäuse gepflegt
werden, bis die Nachttemperaturen über 5°C liegen.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Sollten beim Abbruch Vogelbruten oder nicht selbständige Jungvögel gefunden werden,
sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz der Brut zu
ergreifen.
Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße)
Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie Insekten anlocken und töten
können und nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und Fledermäuse) abschrecken.
Aufgrund der benachbarten Gehölze, Grünlandflächen und des nahen Nörvenicher
Waldes muss eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung aus dem UG in
Nördlicher Richtung dauerhaft vermieden werden.
Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als
Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäusen bestehen bleiben oder angepflanzt
werden.
Ausgleichsmaßnahmen
Aufgrund der Ergebnisse der ASP I ist davon auszugehen, dass Fledermausquartiere
vorhanden sind. Entsprechend sind Ersatzquartiere zu schaffen. Art und Anzahl der
Ersatzquartiere sind aufgrund der Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung (ASP II)
und entsprechend dem CEF-Leitfaden des Landes NRW (MKULNV 2013) festzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass CEF-Maßnahmen für Fledermäuse bereits weit vor
dem Eingriff realisiert werden müssen, damit sie von den Tieren gefunden werden
können und ihre rechtliche Bedeutung entfalten. Ein Vorlauf von mehreren Jahren ist hier
nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist es, die vertiefende Untersuchung kurzfristig
durchzuführen und Ersatzquartiere möglichst bald bereit zu stellen.
Die notwendigen Ersatzquartiere müssen im räumlichen Zusammenhang hergestellt
werden, maximal in 500-1.000 m Entfernung. Ideal wären dafür die Neubauten oder die
benachbarten öffentlichen Gebäude.
Freiwillige Maßnahmen
Es wird angeregt, an den Neubauten oder an den verbleibenden Bestandsgebäuden
auch Niststätten für an Gebäuden nistende, nicht planungsrelevante Vogelarten (Höhlenund Halbhöhlenbrüter) zu schaffen.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Quellen
BFN (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. - Schriftenreihe
für Landschaftspflege und Naturschutz 53, Bonn.
BFN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70/1, Bonn.
BNATSCHG (2010): Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung vom 29.7.2009. Bundesgesetzblatt 2009,
Teil I, Nr. 51, 2542-2579.
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Rote Liste der
gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, 2 Bände,
LANUV-Fachbereich 36, Recklinghausen.
LANUV (2014): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des
Erhaltungszustandes (23.12.14) – Online Version unter:
http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf.
MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum
Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl.d.
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v.
13.04.2010, -III 4 - 616.06.01.17 - in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010.
MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen vom 22.12.2010.
MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die
Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in NordrheinWestfalen. - Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Anhang
Anhang 1: Fledermausarten im Messtischblatt-Quadranten 5105-4
(Nörvenich-Südost) und in den umgebenden acht MTB-Quadranten für
die Biotoptypen Säume und Hochstaudenfluren (Säu), Gärten,
Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärt) und Gebäude
FIS NRW mit Stand vom 7.9.2015
Deutscher Name
Wissenschaftlicher
Name
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii
Braunes Langohr
Plecotus auritus
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
Graues Langohr
Plecotus austriacus
Große
Bartfledermaus
Myotis brandtii
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
Großes Mausohr
Myotis myotis
Kleine
Bartfledermaus
Myotis mystacinus
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
Mückenfledermaus
Pipistrellus
pygmaeus
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
Zwergfledermaus
Pipistrellus
pipistrellus
Status
Erhaltungszustand
in NRW (ATL)
Säu
Gärt
Gebäude
S+
(X)
X
(WQ)
G
X
X
WS/(WQ)
G
(X)
(X)
X/WS/WQ
S
X
XX
WS/WQ
U
X
X
WS/WQ
G
(X)
X
(WQ)
(X)
WS/WQ
XX
X/WS/WQ
X
(WS)/(WQ)
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
Art
vorhanden
U
G
U
(X)
U+
G
(WS)/(WQ)
G
X
(WQ)
G
XX
WS/WQ
G-
XX
WS/WQ
Potentiell vorkommend
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
Erhaltungszustand in NRW:
ATL atlantische Region von Nordrhein-Westfalen
G Günstiger Erhaltungszustand S Schlechter Erhaltungszustand U unzureichender Erhaltungszustand
- Tendenz zur Verschlechterung
+ Tendenz zur Verbesserung
Vorkommen:
WS Wochenstube
WQ Winterquartier
X Vorkommen
XX Schwerpunktvorkommen
(X) Nebenvorkommen
Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Anhang 2: Fotodokumentation
Komplex 1 - Genutztes Wohngebäude und Schuppen
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Komplex 2 - Ungenutzte Wohngebäude
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Komplex 3 - Gartenhäuser
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Komplex 4 - Ehemalige Mühlengebäude
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Fledermauskot innen auf einer Fensterbank
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Mühlengebäude vom angrenzenden Weg aus
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Gehölze
Walnuss mit Spechthöhle
Gehölze im Garten nördlich der Mühle
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Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich
Gehölze auf der Nordseite des Grundstücks (vom angrenzenden Fußweg aus)
Fotos: © Michael Straube, August 2015
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