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Beschlussvorlage (Anlage IX zur Beschlussvorlage 351/2017 - ASP I)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
5,7 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) für den Abriss mehrerer Gebäude der unteren Mühle in Nörvenich Michael Straube Wegberg September 2015 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Auftraggeber: xxx xxx xxx Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Jutta Weber-Gray Landschaftsarchitektur Reepel Schweringstr. 1 52349 Düren Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Michael Straube Eichenstr. 32 41844 Wegberg Tel. 02434-9930275 Mobil 0177-8892450 straube@michael-straube.de Wegberg im September 2015 Verwendete Kartengrundlage: © Geodaten NRW 2015 2 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 3 Inhaltsverzeichnis ANLASS 4 UNTERSUCHUNGSGEBIET UND METHODEN 4 ERGEBNISSE 8 ARTENSCHUTZPRÜFUNG 11 POTENTIELL VORKOMMENDE PLANUNGSRELEVANTE ARTEN 13 POTENTIELLE WIRKFAKTOREN 14 ERGEBNIS DER ARTENSCHUTZPRÜFUNG 15 Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Arbeitsschritt I.1: Vorprüfung des Artenspektrums Arbeitsschritt I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren Stufe I: Ergebnis 15 15 15 15 Untersuchungsbedarf und notwendige Maßnahmen 16 QUELLEN 18 ANHANG 19 Anhang 1: Fledermausarten im Messtischblatt-Quadranten 5105-4 (Nörvenich-Südost) und in den umgebenden acht MTB-Quadranten für die Biotoptypen Säume und Hochstaudenfluren (Säu), Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärt) und Gebäude 19 Anhang 2: Fotodokumentation Komplex 1 - Genutztes Wohngebäude und Schuppen Komplex 2 - Ungenutzte Wohngebäude Komplex 3 - Gartenhäuser Komplex 4 - Ehemalige Mühlengebäude Gehölze 20 20 21 24 25 31 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 4 Anlass In Nörvenich müssen für den Neubau eines Einkaufsmarktes die Gebäude der historischen Unteren Mühle abgerissen werden. Gebäude wie diese können potentiell mehreren in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten im Sommer und Winter als Quartiere dienen. Fledermäuse gehören in Deutschland zu den gefährdeten Tierarten. Daher sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz alle heimischen Fledermausarten und wichtige Fledermausquartiere streng geschützt (BNATSCHG 2010). In Nordrhein-Westfalen stehen alle Fledermausarten auf der Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen. Lediglich die Zwerg- und die Fransenfledermaus gelten derzeit als ungefährdet (LANUV 2011). Es muss ausgeschlossen werden, dass bei den Abrissarbeiten Fledermäuse oder andere planungsrelevante oder auch "nur" national geschützte1 Tierarten getötet, geschädigt oder ihre Quartiere vernichtet werden. Aufgrund der Konstruktion der Gebäude können Vorkommen streng geschützter und planungsrelevanter Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht die Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung für Fledermäuse. Ziel dieser Untersuchung war es festzustellen, ob an den rückzubauenden Gebäuden potentielle Quartiere für Fledermäuse bestehen und ob dort aktuell Fledermäuse Lebensstätten nutzen. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse der Untersuchung wieder und stellt Maßnahmen und den Bedarf an weiteren Untersuchungen vor. Untersuchungsgebiet und Methoden Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst die zurückzubauenden Gebäude und die zu rodenden Bäume auf dem Gelände der Unteren Mühle in Nörvenich (Abb. 1-3). Es handelt sich um sieben, teilweise zusammen hängende Gebäude, die in drei Blöcken um den Innenhof der ehemaligen Mühle (Abb. 4-5) stehen sowie zwei Schuppen im Garten (Abb. 3 und Fotos im Anhang) mit einer Grundfläche von zusammen ca. 650 m². Das UG liegt im Norden des Zentrums von Nörvenich. Im Westen und Süden des Mühlengeländes schließen sich Wohngebiete an, im Osten liegt ein Schulgeländer, im Norden eine Turnhalle. Weiter schließen sich im Norden Grünflächen (Wiesen und Sportanlagen) an, die von Gehölzen begrenzt werden. 60 m nordöstlich des UG verläuft der Neffelbach, etwa 150 nördlich der Mühle beginnt der beiderseits der L 495 gelegene große und wertvolle Nörvenicher Wald, der auch den Fliegerhorst Nörvenich beherbergt, 1 Nach MKULNV (2010, S. 3, Satz 1) finden bei nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen und Tätigkeiten (Umbaumaßnahmen, Abrissarbeiten, Renovierungsarbeiten) die artenschutzrechtlichen Verbote uneingeschränkt Anwendung, so dass in diesen Fällen auch die "nur" national geschützten Arten zu beachten sind. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 5 und der als Lebensraum zahlreicher bedeutender Tierarten bekannt ist (siehe unten unter Artenschutzprüfung). Zur Erfassung potentieller und genutzter Lebensstätten wurden die Gebäude einmalig tagsüber vom Boden aus auf Hohlräume und potentielle und genutzte Hangplätze untersucht. Es wurden alle zugänglichen Räume, Keller und Dächer mit Ausnahme des bewohnten Gebäudes im Westen des UG begangen. Da aufgrund der Tageszeit keine Fledermausaktivität zu erwarten war, wurde neben sichtbaren Tieren v.a. auf Kot- und Urinspuren sowie Lautäußerungen (mit dem bloßen Ohr hörbare Sozialrufe) geachtet. Die Bäume wurden vom Boden aus auf potentielle Lebensstätten planungsrelevanter Arten untersucht, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases. Abb. 1: Grobe Lage des Untersuchungsgebietes (rot umrandet) im Norden von Nörvenich Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Abb. 2: Lage der Unteren Mühle in Nörvenich im Luftbild Abb. 3: Untersuchte Gebäude 6 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Abb. 4-5: Blick in den Innenhof des Mühlengeländes 7 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 8 Ergebnisse Die zurückzubauenden Gebäude werden seit mehreren Jahren (Wohnhäuser ca. drei Jahre), teilweise seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt. Nur ein Gebäude im Südwesten wird noch bewohnt. Kenntnisse über genutzte oder potentielle Fledermausquartiere liegen den Bewohnern dieses Hauses, dem Auftraggeber und dem Kreis Düren nicht vor. Es ist aber bekannt, dass abends regelmäßig kleine Fledermäuse, vermutlich Zwergfledermäuse im Garten im Westen des UG fliegen. Die Untersuchung der Gebäude und Bäume auf Lebensstätten von Fledermäusen und anwesende Tiere fand am 20.8.15 bei mildem, trockenem Sommerwetter statt. Wenige Tage zuvor hatte es länger geregnet, so dass Spuren von Fledermäusen wie Kot und Urinstreifen aus dem Sommer (Wochenstubenzeit) an Fassaden, Fenstern, Fensterbänken und am Boden eventuell vom Regen beseitigt worden sind. Die Gebäude wurden zum Großteil vollständig begangen (vgl. Fotos im Anhang). Das noch bewohnte Haus war nicht zugänglich, ebenfalls mehrere Zimmer des rechten unbewohnten Hauses. Alle Hausdächer sowie alle Räume in den ehemaligen Mühlengebäuden sind für Fledermäuse durch Spalten am Dachrand oder zerbrochene Fenster erreichbar. In den Fassaden nahezu aller Gebäude waren Spalten in Fugen, Rissen oder am Dachrand zu erkennen, die potentiell Fledermäusen als Einschlupf dienen können. Vom Boden waren die Spalten nicht tiefer einsehbar. Fledermäuse wurden nicht entdeckt. In den (Sattel-)Dächern konnten keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäusen und keine anwesenden Tiere entdeckt werden. Aufgrund der Innenansicht der Dachränder werden Fledermausquartiere in diesem Bereich ausgeschlossen. Allerdings wurden dort im linken ungenutzten Wohngebäude mehrere alte Singvogelnester entdeckt, am Ostgiebel zahlreiche Kotstreifen von Vögeln. Bruten von Mauerseglern werden nicht ausgeschlossen; zum Zeitpunkt der Begehung waren die Tiere bereits ins Winterquartier gezogen. Gewölle oder Schmelz wurden in den Dächern nicht nachgewiesen. Auf der Nordseite der Wohnhäuser hängen mehrere, aktuell ungenutzte Fensterläden. Hinter den Läden waren keine Fledermäuse zu sehen, neben den Läden war ebenfalls kein Kot zu entdecken, der von anfliegenden Tieren häufig abgesetzt wird. Die ungenutzten Wohnhäuser sind als einzige Gebäude teilweise unterkellert, die Kellerräume - wegen eines Wasserschadens - aktuell sehr feucht. Fledermäuse könnten theoretisch durch Spalten an der Eingangstür eindringen aber nicht frei einfliegen. Decken und Wände der Keller weisen kaum Spalten auf, in denen sich Fledermäuse verstecken könnten. Tiere wurden nicht entdeckt, waren aufgrund der Jahreszeit aber auch nicht zu erwarten. Auf einer Fensterbank im Inneren des alten Mühlengebäudes wurde zwei Bröckchen Fledermauskot entdeckt (siehe Abb. im Anh.), sonst fehlen jegliche Hinweise auf Fledermäuse im Inneren der Gebäude. Für die lange Zeit der Nichtnutzung ist dies Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 9 unerwartet wenig. An einem Fenster auf der Ostseite des ungenutzten Wohngebäudes wurde ein einzelner Kotkrümel entdeckt. An intensiv bejagten Fassaden finden sich oft zahlreiche Kotkrümel, ohne dass dort ein Quartier oder sogar eine Wochenstube bestände. Im angrenzenden Garten stehen zwei kleine Gartenhäuser. Obwohl die Fassaden teilweise lückig sind (vgl. Abb. im Anh), bieten die einreihigen Mauern kaum Spalten und sicherlich keine Hohlräume, die als Wochenstuben- oder Winterquartiere geeignet wären. Dächer und Wände sind nicht isoliert. Die Ziegel des hinteren Gebäudedachs liegen lose auf. Türen und/oder Fenster stehen teilweise offen oder sind zerbrochen. Entsprechend zugig ist dieses Gebäude. Das Dach des vorderen Gebäudes besteht aus Holzbrettern, die mit Teerpappe verkleidet sind. In beiden Gartenhäusern wurden keinerlei Spuren von planungsrelevanten Arten wie Fledermäusen gefunden wurden, ebenso wenig an Fassaden und Fenster der Gebäude. Fassaden und Giebel sind teilweise mit Efeu zugewachsen. Im Garten nördlich der Mühle stehen zahlreiche schwache bis mittelstarke Bäume, v.a. Obstbäume, sowie vier stärkere Bäume: eine zweistämmige Line mit Stämmen von ca. 40 und 50 cm BHD, eine stark mit Efeu bewachsene Kastanie von etwa 50 cm BHD und eine Walnuss mit ca. 60 cm BHD. In einem Kronenast der Walnuss befindet sich in etwa 6 m Höhe ein Spechtloch mit Flüssigkeitsaustritt. Es war vom Boden aus - auf mit einem Fernglas - nicht erkennbar, oft es sich nur um Saftfluss handelt, der bei dieser Art bei Verletzungen oft stark ist, oder ob es sich um Urin und Kot von Fledermäusen handelt. Weitere Arten Zu Vorkommen anderer planungsrelevanter Säugetierarten liegen nach den Angaben im FIS keine Hinweise vor. Von der Bewohnerin des noch genutzten Gebäudes kam der Hinweis auf einen aktuellen Fund einer Haselmaus am 20.8.15. Vorher wurde die Art von ihr nie im UG beobachtet. Zahlreiche darauf im UG und am benachbarten Weg untersuchte Haselnüsse wiesen keine Nagespuren von Haselmäusen auf (vgl. Abb. im Anhang). Von daher ist ein Vorkommen (Ruhe- und Fortpflanzungsstätten), auch aufgrund des Lebensraums, unwahrscheinlich. Für die nördlich angrenzenden MTBQuadranten, die auch Teile des Nörvenicher Waldes umfassen, wird die Art im FIS aufgeführt. Ein Vorkommen anderer nicht in NRW planungsrelevanter Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie besonderer lokaler Arten ist an den Gebäuden nicht zu erwarten. Zusammenfassung und Bewertung der Funde Trotz einzelner Kotfunde liegen keine Hinweise auf eine Nutzung der rückzubauenden Gebäude durch Fledermäuse vor. Das Bestehen von Winterquartieren und kopfstarken Wochenstubenquartieren ist unwahrscheinlich. Einzelquartiere von Fledermäusen, auch herbstliche Paarungsquartiere v.a. der Zwergfledermaus, können nicht ausgeschlossen Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 10 werden. Aufgrund der zahlreichen Spalten an mehreren Gebäuden ist eine vertiefende Untersuchung notwendig. Der Hinweis auf eine einmalige Beobachtung der Haselmaus sowie das Fehlen eindeutiger Spuren der Art (angenagte Nüsse, Nester) lassen ein regelmäßiges Vorkommen der Art mit Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten im UG unwahrscheinlich erscheinen. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 11 Artenschutzprüfung Die Notwendigkeit der Artenschutzprüfung ergibt sich aus europa- und bundesrechtlichen Regelungen (FFH-Richtlinie von 1992, BFN 1998, BNATSCHG 2010). Danach gelten für die europäisch geschützten Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten Zugriffsverbote, u.a. für das Fangen und Töten von Tieren, die Störung dieser Arten sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Quartieren, die im Zusammenhang mit Fortpflanzung, Wanderung und Überwinterung stehen (vgl. § 44 (1) BNatSchG). Die Umsetzung des Artenschutzes wird in Nordrhein-Westfalen in der Verwaltungsvorschrift zum Artenschutz (MUNLV 2010) geregelt. Eine Ergänzung für die baurechtliche Zulassung von Vorhaben stellt die Handlungsempfehlung von MWEBW und MKULNV (MKULNV 2010) dar. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten. In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten :  Verbot Nr. 1: wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzten oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 3),  Verbot Nr. 2: wild lebende Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (vgl. Anlage 1, Nr. 4),  Verbot Nr. 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 5),  Verbot Nr. 4: wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (vgl. Anlage 1, Nr. 6). Quelle: MUNLV (2010) Der Prüfumfang der Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Die „nur“ national besonders geschützten Arten sind nach BNatSchG von den artenschutzrechtlichen verboten freigestellt und werden wie alle übrigen Arten nur im Rahmen der Eingriffsregelung behandelt. Aus der Vielzahl der möglichen europäisch geschützten Arten hat das LANUV NRW für Nordrhein-Westfalen eine Auswahl der wichtigen Arten erstellt. Diese planungsrelevanten Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien (KIEL 2005). Eine aktuelle Liste der planungsrelevanten Arten wird vom LANUV im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht (LANUV 2014). Die Prüfung der Artenschutzbelange setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme voraus, wobei der Umfang von dem zu erwartenden Arteninventar und den Eingriffen abhängt. Der Antragsteller ist jedoch nicht verpflichtet, ein lückenloses Arteninventar zu erstellen. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 12 Die Daten können zum einen aus vorhandenen Erkenntnissen wie den LANUV-Datenbanken FIS und @LINFOS und der Fachliteratur stammen. Zum anderen können sie durch Bestandserhebungen vor Ort gesammelt werden. Es kann auch ausreichen, Experten zu befragen. Die Arbeit mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen ist ebenfalls zulässig. Bei Erkenntnislücken und Unsicherheiten können „worst-caseBetrachtungen“ angestellt werden. Gegebenenfalls lässt sich das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbote durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen abwenden. Neben den herkömmlichen Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen kommen dafür vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Frage, die die kontinuierliche Funktion eines Lebensraums oder Quartiers sicherstellen (europäisch: „CEF-Maßnahmen“, continuous ecological functionality-measures). Diese Maßnahmen werden im Vorhinein festgelegt. Sie müssen artspezifisch sein, auf geeigneten Standorten stattfinden und für den Zeitraum des Eingriffs die ununterbrochene Sicherung der ökologischen Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gewährleisten. Außerdem müssen sie im räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Die Artenschutzprüfung lässt sich in drei Stufen unterteilen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist ggf. ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Im vorliegenden Falle wurde die Prüfung der Stufe I durchgeführt. Da allein aus den Angaben der Datenbank des Landes NRW, des Auftraggebers und des Kreises Düren keine Rückschlüsse auf die (potentielle) Eignung der Gebäude als Lebensstätten von Fledermäusen möglich sind, fand am 20.8.15 eine Ortsbegehung zur Untersuchung der Gebäude und Bäume auf potentielle Fledermausquartiere und deren aktuelle Nutzung statt. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 13 Potentiell vorkommende planungsrelevante Arten Zur Einschätzung, ob und welche planungsrelevanten Fledermausarten potentiell im Untersuchungsgebiet vorkommen können, wurde folgende Quelle herangezogen: - Das Fachinformationssystem geschützte Arten in NRW (FIS) für das Messtischblatt 5105-4 (Nörvenich, südöstlicher Quadrant) und die acht umliegenden MTBQuadranten für den Biotoptyp Gebäude mit Stand vom 7.9.2015. - Kreis Düren (mündl. Mitteilung) - NABU Düren/AK Fledermausschutz Aachen/Düren/Euskirchen (mündl. Mitt.). Das LANUV führt im FIS für die o.g. MTB-Quadranten dreizehn Fledermausarten auf: Braunes und Graues Langohr, Bechstein-, Fransen-, Große und Kleine Bartfledermaus, Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Großer und Kleiner Abendsegler (Anh. 1). Das Vorkommen weiterer als der genannten Fledermausarten, v.a. als Durchzügler, ist nicht ausgeschlossen. Aufgrund der heimlichen Lebensweise und der schwierigen Bestimmung von Fledermäusen sind die Einträge im FIS und anderen Datenbanken sowie die Ergebnisse alter und methodisch unzureichender Kartierungen oft nicht vollständig. Daher wird im Folgenden auch die potentiell vorkommende und für Düren, Aachen und Eifel im FIS aufgeführte Breitflügelfledermaus in die Betrachtungen aufgenommen. Dem Auftraggeber und dem Kreis Düren sind keine Fledermausnachweise in der Nähe des Untersuchungsgebiets bekannt, ebenso dem AK Fledermausschutz. Von allen genannten Arten sind Sommer- oder Winterquartiere an Gebäuden in Nörvenich möglich, von der Rauhautfledermaus Zwischenquartiere im Frühjahr und Herbst sowie Winterquartiere. Der Große Abendsegler, die Bechstein- und die Wasserfledermaus nutzen im Rheinland vorwiegend Bäume als Sommerquartiere, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Bartfledermäuse und Kleinabendsegler Bäume und Gebäude. Typische Bewohner von Spalten an Gebäuden sind Breitflügel-, Kleine Bart- und Zwergfledermaus, die Langohren nutzt neben Spalten auch große Dachböden. Fransen-, Rauhaut- und Zwergfledermaus sind in NRW derzeit ungefährdet. Die anderen Fledermausarten besitzen in der Roten Liste NRW einen Gefährdungsstatus. Großes Mausohr, Bechstein-, Breitflügel- und Große Bartfledermaus gelten als stark gefährdet, die Kleine Bartfledermaus als gefährdet. Das Graue Langohr ist vom Aussterben bedroht. Bei Braunem Langohr und Wasserfledermaus ist das Gefährdungsausmaß in NRW derzeit unbekannt, die beiden Abendsegler-Arten stehen auf der Vorwarnliste und bei der Mückenfledermaus ist die Datenlage defizitär. Die meisten o.g. genannten Fledermausarten befinden sich in NRW in einem günstigen Erhaltungszustand, bei der Breitflügelfledermaus aber mit der Tendenz zur Verschlechterung. Großes Mausohr, Großes Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler und Mückenfledermaus besitzen einem Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 14 unzureichenden Erhaltungszustand, bei der Mückenfledermaus mit der Tendenz zur Verbesserung. Für Bechsteinfledermaus und Graues Langohr wird der Erhaltungszustand mit schlecht bewertet, bei der Bechsteinfledermaus aber mit der Tendenz zur Verbesserung. Alle Fledermausarten gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. Außerdem werden alle Fledermausarten im Anhang IV der FFHRichtlinie aufgeführt, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus auch im Anhang II. Alle Fledermausarten gehören in Nordrhein-Westfalen zu den planungsrelevanten Tierarten (LANUV 2012). Potentielle Wirkfaktoren Durch den Abriss der Gebäude und die Rodung der Bäume können v.a. folgende Wirkfaktoren eintreten, die u.a. Fledermäuse beeinflussen können:  potentielle Zerstörung von Fledermausquartieren, auch von Quartieren die zu anderen Jahreszeiten als im Sommer genutzt werden, sowie Tötung von Einzeltieren und Gruppen  Störung planungsrelevanter Tiere in der Nachbarschaft der abzubrechenden Gebäude Durch die Realisierung der Planung im UG kommt es weiter zur Entfernung von Gehölzen und anderer Vegetation sowie zu Flächenversiegelungen, die zur Verschlechterung des Jagdhabitats im Innenhof der Mühle und im Garten führen. Weiter kann die zu errichtende Beleuchtung anziehend und abschreckend auf verschiedene Tierarten wie Insekten, Fledermäuse und Eulen wirken. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 15 Ergebnis der Artenschutzprüfung Aufgrund der o.g. Ergebnisse und Bewertung wird im Folgenden für die Fledermäuse die Artenschutzprüfung der Stufe I durchgeführt, wie sie in MUNLV (2010) und MKULNV (2010) vorgegeben ist: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Arbeitsschritt I.1: Vorprüfung des Artenspektrums Bei welchen Arten sind Vorkommen europäisch geschützter Arten aktuell bekannt oder zu erwarten? Es ist das Vorkommen von mindestens vierzehn Fledermausarten in der Region bekannt oder zu erwarten: Braunes und Graues Langohr, Bechstein-, Breitflügel-, Fransen-, Große und Kleine Bartfledermaus, Mücken-, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Großer und Kleiner Abendsegler. Aufgrund der Konstruktion der Gebäude ist ein Vorkommen aller planungsrelevanter Fledermausarten an den Gebäuden möglich. Wochenstuben- und Winterquartiere sind unwahrscheinlich, Zwischen- und Paarungsquartiere sowie Quartiere von Einzeltieren aber möglich. Ein Baum könnte von mehreren Arten als Quartier genutzt werden. Arbeitsschritt I.2: Vorprüfung der Wirkfaktoren Bei welchen Arten sind aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften möglich? Alle o.g. Arten können Gebäude zeitweise nutzen und potentiell vom Abbruch betroffen sein (vgl. Anh. 1), mehrere Arten von der Rodung der Bäume. Dabei können Quartiere zerstört und Tiere getötet werden. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten sind daher möglich und absehbar. Stufe I: Ergebnis Soweit erkennbar, können in den Gebäuden und in einem Baum Lebensstätten von Fledermausmäusen (v.a. Einzel-, Zwischen- und Paarungsquartiere bestehen. Entsprechend sind Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu nicht ausgeschlossen. Das Vorhaben ist ohne die Ergreifung von Schutzmaßnahmen unzulässig. Es ist eine vertiefende Prüfung (ASP Stufe II) mit der Untersuchung der Nutzung der Gebäude und eines Baums als Quartiere notwendig. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 16 Untersuchungsbedarf und notwendige Maßnahmen Untersuchungsbedarf Da aufgrund der Erstbegehung Fledermausquartiere zu erwarten sind, müssen im Rahmen einer vertiefenden Prüfung (ASP II) folgende Fragen geklärt werden. Dazu sind die genannten Untersuchungen notwendig: 1. Erfassung des nächtlichen Artenspektrums im UG durch den Einsatz von mindestens zwei ganznächtig laufenden Daueraufzeichnungen in mindestens zwei Nächten (Mai bis September). 2. Einmalige abendliche Untersuchung im September 2015 3. Mindestens zweimalige morgendliche Untersuchung der Fassaden auf einfliegende Fledermäuse (September 2015, ggf. Ende Mai/Anfang Juni 2016) 4. Untersuchung der Spechthöhle in der WAlnuss auf die Nutzung durch Fledermäuse 5. Bei Verdacht auf Winterquartiere eine weitere abendliche und morgendliche Untersuchungen mit Einsatz mehrerer Daueraufzeichnungen im Spätherbst 2015 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Eine Betroffenheit europäisch geschützter Fledermausarten ist nie vollständig auszuschließen, da es sich um kleine, unauffällige Tiere handelt. Um eine Betroffenheit sicher zu vermeiden, müssen bei den Abrissarbeiten unabhängig vom Ergebnis der vertiefenden Untersuchung folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Aufgrund der meist geringen Kenntnisse über Fledermäuse ist die Information der Bauunternehmen, aller beteiligten Arbeiter und des Auftraggebers über Fledermäuse und die gesetzliche Notwendigkeit ihres Schutzes geboten. Es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass in Mauerspalten und hinter Verkleidungen nicht erkennbare Fledermausverstecke bestehen. Daher muss bei den Abbrucharbeiten auf versteckte Quartiere und Tiere geachtet werden. Im Falle des Fundes von Fledermäusen beim Abbruch oder im Vorfeld (etwa Auftreten von deutlichen Kotspuren an anderer Stelle als in diesem Bericht beschrieben) sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen. Ggf. müssen verletzte Tiere gepflegt und ausgewildert werden. Gesunde Tiere müssen am selben Abend wieder frei gelassen werden. Sollte zum Zeitpunkt des Abrisses strenger Frost herrschen, müssen Fledermäuse gepflegt werden, bis die Nachttemperaturen über 5°C liegen. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 17 Sollten beim Abbruch Vogelbruten oder nicht selbständige Jungvögel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz der Brut zu ergreifen. Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie Insekten anlocken und töten können und nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und Fledermäuse) abschrecken. Aufgrund der benachbarten Gehölze, Grünlandflächen und des nahen Nörvenicher Waldes muss eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung aus dem UG in Nördlicher Richtung dauerhaft vermieden werden. Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäusen bestehen bleiben oder angepflanzt werden. Ausgleichsmaßnahmen Aufgrund der Ergebnisse der ASP I ist davon auszugehen, dass Fledermausquartiere vorhanden sind. Entsprechend sind Ersatzquartiere zu schaffen. Art und Anzahl der Ersatzquartiere sind aufgrund der Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung (ASP II) und entsprechend dem CEF-Leitfaden des Landes NRW (MKULNV 2013) festzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass CEF-Maßnahmen für Fledermäuse bereits weit vor dem Eingriff realisiert werden müssen, damit sie von den Tieren gefunden werden können und ihre rechtliche Bedeutung entfalten. Ein Vorlauf von mehreren Jahren ist hier nicht mehr möglich. Umso wichtiger ist es, die vertiefende Untersuchung kurzfristig durchzuführen und Ersatzquartiere möglichst bald bereit zu stellen. Die notwendigen Ersatzquartiere müssen im räumlichen Zusammenhang hergestellt werden, maximal in 500-1.000 m Entfernung. Ideal wären dafür die Neubauten oder die benachbarten öffentlichen Gebäude. Freiwillige Maßnahmen Es wird angeregt, an den Neubauten oder an den verbleibenden Bestandsgebäuden auch Niststätten für an Gebäuden nistende, nicht planungsrelevante Vogelarten (Höhlenund Halbhöhlenbrüter) zu schaffen. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 18 Quellen  BFN (1998): Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53, Bonn.  BFN (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70/1, Bonn.  BNATSCHG (2010): Bundesnaturschutzgesetz: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung vom 29.7.2009. Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 51, 2542-2579.  LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, 2 Bände, LANUV-Fachbereich 36, Recklinghausen.  LANUV (2014): Planungsrelevante Arten in NRW: Liste mit Ampelbewertung des Erhaltungszustandes (23.12.14) – Online Version unter: http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf.  MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl.d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, -III 4 - 616.06.01.17 - in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010.  MKULNV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. - Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen vom 22.12.2010.  MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in NordrheinWestfalen. - Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 19 Anhang Anhang 1: Fledermausarten im Messtischblatt-Quadranten 5105-4 (Nörvenich-Südost) und in den umgebenden acht MTB-Quadranten für die Biotoptypen Säume und Hochstaudenfluren (Säu), Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärt) und Gebäude FIS NRW mit Stand vom 7.9.2015 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Braunes Langohr Plecotus auritus Fransenfledermaus Myotis nattereri Graues Langohr Plecotus austriacus Große Bartfledermaus Myotis brandtii Großer Abendsegler Nyctalus noctula Großes Mausohr Myotis myotis Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Wasserfledermaus Myotis daubentonii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säu Gärt Gebäude S+ (X) X (WQ) G X X WS/(WQ) G (X) (X) X/WS/WQ S X XX WS/WQ U X X WS/WQ G (X) X (WQ) (X) WS/WQ XX X/WS/WQ X (WS)/(WQ) Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden U G U (X) U+ G (WS)/(WQ) G X (WQ) G XX WS/WQ G- XX WS/WQ Potentiell vorkommend Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Erhaltungszustand in NRW: ATL atlantische Region von Nordrhein-Westfalen G Günstiger Erhaltungszustand S Schlechter Erhaltungszustand U unzureichender Erhaltungszustand - Tendenz zur Verschlechterung + Tendenz zur Verbesserung Vorkommen: WS Wochenstube WQ Winterquartier X Vorkommen XX Schwerpunktvorkommen (X) Nebenvorkommen Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Anhang 2: Fotodokumentation Komplex 1 - Genutztes Wohngebäude und Schuppen 20 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 2 - Ungenutzte Wohngebäude 21 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 22 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 23 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 3 - Gartenhäuser 24 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Komplex 4 - Ehemalige Mühlengebäude 25 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 26 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 27 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Fledermauskot innen auf einer Fensterbank 28 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich 29 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Mühlengebäude vom angrenzenden Weg aus 30 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Gehölze Walnuss mit Spechthöhle Gehölze im Garten nördlich der Mühle 31 Artenschutzprüfung Stufe I (Fledermäuse) - Abriss Untere Mühle in Nörvenich Gehölze auf der Nordseite des Grundstücks (vom angrenzenden Fußweg aus) Fotos: © Michael Straube, August 2015 32