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Beschlussvorlage (AnlageVIII zur Beschlussvorlage 351/2017 - Umweltbericht)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
748 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

GEMEINDE NÖRVENICH Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Teil II UMWELTBERICHT ALS ERGEBNIS DER UMWELTPRÜFUNG Aufgestellt: 29. April 2016, geändert Januar 2017 Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Reepel Schweringstraße 1 52349 Düren Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Inhalt der Umweltprüfung Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Übergeordnete Pläne 3 4 4 5 7 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 10 2.1. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.1.4. 2.1.5. 2.1.6. 2.1.7. 2.1.8. 2.1.9. 2.1.10. 2.2. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung SCHUTZGUT MENSCH SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT SCHUTZGUT BODEN SCHUTZGUT WASSER SCHUTZGUT KLIMA/ LUFT SCHUTZGUT LANDSCHAFT NATURA 2000-GEBIETE SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER WECHSELWIRKUNGEN WEITERE BELANGE DES UMWELTSCHUTZES Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 10 10 13 17 18 18 19 20 22 22 22 23 3. VERMEIDUNG UND AUSGLEICH 23 3.1. 3.2. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 23 23 4. ZUSÄTZLICHE ANGABEN 24 4.1. 4.2. 4.3. Technische Verfahren Hinweise auf Schwierigkeiten Monitoring 24 24 24 5. ZUSAMMENFASSUNG 25 6. ANHÄNGE 26 6.1. 6.2. Quellen Gesetzliche Grundlagen 26 27 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 1. EINLEITUNG Nörvenich verfügt, nach Schließung des Supermarktes an der Barrensteinstraße, nicht mehr über einen Nahversorgungsmarkt an zentraler Stelle. Alle derzeit vorhandenen Supermärkte wurden mit der Einrichtung des Gewerbegebietes außerhalb, auf dem Kreuzberg untergebracht. Um künftig einen, auch fußläufig oder per Fahrrad zu erreichenden zentralen Markt anbieten zu können soll im Plangebiet nahe dem Rathaus ein Discounter mit Bäckerei und Café errichtet werden. Für das Plangebiet existiert der rechtskräftiger Bebauungsplan Nörvenich Nr. G4, der ein Sondergebiet Zweckbestimmung Schule und eine Parkplatzfläche vorsieht. Zur Umsetzung der Planung ist daher eine Änderung des Bebauungsplanes und parallel dazu des Flächennutzungsplanes notwendig. Die Änderung sollte zunächst, im Hinblick auf seine „Innenbereichslage“ nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Da jedoch mögliche Konflikte mit Schutzgütern bestehen, wird das normale Planverfahren durchgeführt. Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. 1.1. Inhalt der Umweltprüfung - Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes einschließlich der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens - Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden - Darstellung grundlegender und übergeordneter Planwerke - Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung - Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. - In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind. - Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse - Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) - Zusammenfassung der gemachten Angaben Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung der Bebauung sowie der GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Außerdem wird die FFH-Verträglichkeit der Planänderung geprüft. Weitere bedeutende Aspekte sind ggf. Maßnahmen  zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte,  zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie  zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen. 1.2. Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes Ziel und Inhalt des Bebauungsplanes sind: o Errichtung eines Nahversorger-Lebensmittelmarktes in einem faktisch zentralen Versorgungsbereich von Nörvenich; o Herstellung einer entsprechenden Erschließung 1.3. Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Das insgesamt ca. 6.370 m² große Plangebiet umfasst die Flurstücke 33 und 11 (tw), Flur 34 in der Gemarkung Nörvenich. Ca. 5.600 m² fallen auf die Baufläche (Flurst. 33), etwa 775 m² auf den Kastanienweg, der das Eckgrundstück von der Bahnhofstraße aus erschließt. Dieser führt nicht nur zum Plangebiet, (Gelände der Unteren Mühle) sondern dient auch als Nebenerschließung für das östlich davon liegenden Schulzentrums und die Sporthalle im Norden. Die Fläche befindet sich in einem Standortbereich mit höchster Funktionsdichte. Hinter dem genannten Schulzentrum liegt z.B. östlich das Schloss Nörvenich, im Norden hinter der Turnhalle folgt die Neffelbachaue mit diversen Sportanlagen und dann der Nörvenicher Wald, im Westen liegen weitere, stark durchgrünte Grundstücke und südlich verläuft die Bahnhofststraße mit dem dahinter liegenden Rathaus, der Neffeltal-Halle, einem Seniorenheim und weiterer Wohnbebauung Nörvenichs. Festgesetzt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel zur Errichtung eines zentralen Nahversorgermarktes mit Getränkemarkt, Bäckerei und Café sowie entsprechendem Parkplatzangebot (ca. 60 Stellplätze). Die Grundflächenzahl ist mit 0,8 angegeben, diese darf für Nebenanlagen bis auf 0,85 überschritten werden. Die dargestellten Bau- und Parkplatzflächen liegen mit einer Gesamtfläche von ca. 4.736 m² innerhalb dieser GRZ. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Auch die erforderlichen Werbeanlagen dürfen nur innerhalb der mit W gekennzeichneten Baugrenzen errichtet werden. Auf öffentlicher Fläche, im hinteren Bereich des Kastanienweges werden zusätzlich 9 Stellplätze hergestellt. Innerhalb der verbleibenden Grünflächen ist eine Regenrückhaltung vorgesehen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Im Bebauungsplan sind außerdem aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand zum Wohnhaus Nr. 24 festgesetzt. Auch die Erschließung des Discounters erfolgt über den ca. 4 m breiten Kastanienweg. Dieser mündet nach kurzer Strecke auf die Bahnhofsstraße, welche zum Marktplatz und westlich auf die B 477 führt. Die Einmündung auf die Bahnhofsstraße wird dabei trichterförmig ausgebaut und zusätzliche Querungshilfen eingerichtet. Entlang der Bahnhofstraße und im Einmündungsbereich des Kastanienweges sind keine Ein- und Ausfahrten zulässig. Für die Baumaßnahme werden ca. 3.350 m² parkartiger Garten, ein 960 m² großer Ziergarten, eine teilweise unbefestigte Hoffläche sowie diverse Einzelbäume in Anspruch genommen. Die alten Backsteingebäude der alten Mühle, inklusive eines noch bewohnten Hauses werden abgerissen. Relevant für die Eingriffsregelung sind jedoch die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nörvenich G 4 1.4. Berücksichtigung des Umweltschutzes in Fachgesetzen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bebauungsplanung relevant: Schutzgut Gesetz Mensch Baugesetzbuch Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen inkl. der Verordnungen und Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“ Erlasse Tiere Pflanzen TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und – minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ und Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NRW) „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.(§ 15) Es ist verboten, 1. Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; …, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. Wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 (1)) Boden Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Baugesetzbuch Wasserhaushaltsgesetz Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden…können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen….Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population einer Art nicht verschlechtert…. (§ 45 (7) BauGB) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG) Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Luft Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s. o.). Klima Baugesetzbuch Landschaft und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) 1.5. „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Übergeordnete Pläne Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, TA Aachen, 2003, stellt auf der Grundlage der landesplanerischen Ziele Nörvenich als Grundzentrum dar. Ziel ist die Versorgung sowie die Entwicklung und Stärkung des Ortes planungsrechtlich zu fördern. Das Plangebiet liegt dabei im „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB). Dies ist Voraussetzung für die beabsichtigte kommunale Bauleitplanung. Im sachlichen Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zum LEP NRW werden die im Raumordnungsgesetz festgelegten Grundsätze der Raumordnung im Hinblick auf den großflächigen Einzelhandel wie folgt konkretisiert: Ziel 1: Ziel 2: Ziel 3: Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen Keine wesentlichen Beeinträchtigungen zentraler Versorgungsbereiche GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Die Planung steht diesen Zielen des ROG nicht entgegen. Die Zustimmung der Bezirksregierung Köln gemäß § 34 LPlG wurde in Aussicht gestellt. Abb. 1 Regionalplan Köln, TA Aachen Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich ist das nördliche Plangebiet als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Schulzentrum, das südliche Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Vorgesehen ist es, dies im Parallelverfahren durchzuführen. Abb. 2 Flächennutzungsplan Gemeinde Nörvenich, Teilausschnitt Nörvenich GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Die Fläche liegt innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nörvenich Nr. G 4. Für die Plangebietsfläche ist das Sondergebiet lll Zweckbestimmung „Schule“ mit GRZ 0,4 und GFZ 1,0 sowie ein Parkplatz festgesetzt. Abb. 3: Bebauungsplan G 4, Teilausschnitt Die Fläche befindet sich im Innenbereich von Nörvenich und wird von keinem Landschaftsplan erfasst, das Plangebiet unterliegt auch keiner Schutzkategorie. Allerdings liegt im Quartier, in dem sich die Eingriffsfläche befindet, in etwa 30 m Entfernung ein 3.957 m² großer Geschützter Landschaftsbestandteil „Verwilderter Obstgarten im NW von Nörvenich“. Dieser ist im Biotopkataster als BK-5105-047 registriert. Jenseits der Landesstraße beginnt das Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“, ein zusammenhängendes, strukturreiches Waldgebiet (teilweise naturnah) im Umfeld des Militärflugplatzes Nörvenich. Abb.4: Eingriffsfläche, GLB und FFH-Gebiet Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie sind der Stileichen-Hainbuchenwald (9160), Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFHRichtlinie ist die Bechsteinfledermaus. Das Gebiet zeichnet sich durch ein Wochenstubenvorkommen der Bechsteinfledermaus aus. Sonstige Schutzgebiete oder Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) sind innerhalb des Geltungsbereiches und seines näheren Umfeldes nicht vorhanden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Die Abfrage zur Zuordnung zu Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) ergab für Nörvenich, bezogen auf die Koordinaten der Ortsmitte, die Erdbebenzone 3 sowie die Untergrundklasse S (=Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird geprägt durch das Backsteingebäude-Ensemble, das die „Untere Mühle“ darstellt und einer üppigen grünen Umgebung in Form von parkartigen Gärten und einer Hoffläche mit z.T. altem Baumbestand. Im Südosten führt der Kastanienweg, im Nordosten ein Fuß- und Radweg entlang. Von diesen Seiten aus, ist das idyllische Grundstück auch für die Allgemeinheit erlebbar. An den verbleibenden Seiten grenzt das Plangebiet an private Grundstücke, die davon ebenfalls profitieren. Das Grundstück liegt sowohl zentral als auch am Rande von Nörvenich, direkt an der Neffelbachaue. Über den Kastanienweg kann diese direkt, entlang des Plangebietes erschlossen werden. Neben einer „grünen Umgebung“ weist die Fläche auch viel örtliche Infrastruktur in ihrer unmittelbaren Umgebung auf. Dies sind das Schulzentrum im Südosten, sowie diverse Sportstätten in der Neffelbachaue, das Rathaus und die Neffeltalhalle jenseits der Bahnhofstraße, sowie in nur 250 m und somit fußläufiger Entfernung, das Seniorenwohnheim „Maria Hilf“. In diesem Bereich und auch weiter südöstlich am Marktplatz findet sich kein Nahversorger für die ca. 3500 Bewohner des Kerngebietes von Nörvenich. Zur Einschätzung des künftigen Verkehrsaufkommens (Nettomarkt und künftiges Seniorenwohnheim) sowie dessen Integration in die bestehenden Verkehrsströme, hier vor allem der Bahnhofstraße, wurde durch die Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert eine Verkehrstechnische Untersuchung vorgenommen. Darüber hinaus liegt östlich des Kastanienweges und an der Bahnhofstraße die Grundschule Nörvenich, so dass die Bahnhofsstraße auf gesamter Länge als wichtiger Schulweg zu werten ist, der Kastanienweg ist dabei zu queren. Eine Bedarfs-Lichtsignalanlage befindet sich westlich der Einmündung des Kastanienweges. Die Analyse basiert auf einer aktuellen Verkehrsstromzählung (07. Juli 2016) der Gemeinde Nörvenich am Knotenpunkt Bahnhof-/Zülpicher-/Hirt-/Bergstraße und ergänzenden Erhebungen (Verkehrszählung u. Geschwindigkeitsmessung) vom September u. Oktober 2016 an der Bahnhofstraße, Höhe Grundschule. Auswirkungen Mit der Realisierung des Einkaufsmarktes gehen ein unbebautes und in den letzten Jahren ungestörtes Grundstück mit mittlerem bis alten Baumbestand verloren und somit auch die positiven Auswirkungen, die grüne Gehölzstrukturen auf den menschlichen Organismus haben. Über das Plangebiet hinaus gibt es jedoch weitere strukturreiche Gärten, Baumreihen, Einzelbäume, sowie den Zugang direkt zur Neffelbachaue und von hier aus zum Nörvenicher Wald, die beide intensiv zur Naherholung genutzt werden. Die negativen Auswirkungen auf das kleinräumige Landschaftsbild sind groß, die begleitenden Wege sind an dieser Stelle nicht länger „Grüne Achsen“ in die offene Landschaft. Das erhöhte GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Verkehrsaufkommen auf dem Kastanienweg dürfte dies, zumindest bis zur Zufahrt des Marktes verstärken. Die Fernwirkung in Bezug auf das Landschaftsbild dürfte jedoch klein sein. In der Aue soll deshalb auch der Ausgleich des, durch den Eingriff entstehenden ökologischen Defizits kompensiert werden, was die negativen Auswirkungen mindert, auch im Sinne des Artenschutzes (Fledermäuse, Vögel). Durch den Betrieb des Marktes (Anlieferung und Kunden) entstehen zusätzlich Emissionen, deren Relevanz für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in einer schalltechnischen Untersuchung der Fa. Goritzka, Leipzig ermittelt wurden. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die, dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den relevanten Immissionsorten, der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung rechnerisch ermittelt. Für das Berechnungsmodell sind die Emittenten des Discounters mit angeschlossener Bäckerei/Cafe sowie für das Ausbreitungmodell umgebendes Gelände und die Bebauung von Belang. Es wurde eine Betriebszeit von 6.00 bis 22.00 Uhr angenommen, außerdem eine Öffnungszeit des Cafes, auch am Sonntag von 7.00 bis 18.00 Uhr. Letzteres wurde aufgrund geringer Relevanz jedoch letztlich nicht berücksichtigt. Emittenten sind:     Warenanlieferung, Kundenstellplätze, Einkaufswagen-Sammelbox Kühl- und Lufttechnik. Berücksichtigte, kurzzeitig auftretende Emissionen sind:   das Nutzen der LKW-Druckluftbremse (E1) das Zuschlagen der Kofferraumtür (E2) Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen (Kastanienweg) wurden entsprechend der TA Lärm in die Beurteilung der Geräuschsituation einbezogen. Die umgebende Bebauung (Wohnbebauung und Schulzentrum) werden vom Gutachter anhand der vorliegenden Aussagen einem Allgemeinen Wohngebiet zugeordnet. Die Begutachtung erfolgte nach TA Lärm, die als Berurteilungswerte „Außen“ für die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ folgende Immissionsrichtwerte angibt:   55 dB(A) tags 40 dB(A) nachts Nach TA Lärm ist außerdem abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags nicht um mehr als 30 dB(A) und nachts nicht um mehr als 20 dB(A) betragen. Mit diesen Vorgaben ermittelten Vorabberechnungen Konflikte für die Nachbarschaft, deshalb wurde a priori eine Lärmschutzwand entlang des Parkplatzes angenommen. Das Ergebnis ist, dass auf Grundlage der o.g. Ansätze, die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, an den Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts unterschritten werden. Folgende Hinweise bzw. Anforderung sind dabei zu beachten:  Öffnungszeiten von 7.00 bis 21.00 Uhr GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung      Fahrbereiche des Parkplatzes mit Asphaltoberfläche oder schalltechnisch gleichwertigem Belag Die Warenanlieferung (Verladezone) ist dreiseitig mit Dach einzuhauen und mit einem Rolltor vorzusehen. Errichtung einer Lärmschutzwand gem. Abb. 5 (Ausführung gem. ZTV-Lsw 88) Abgestrahltes Schallspektrum der lufttechnischen Aggregate entspr. Stand der Technik einzeltonfrei. Die formulierten Schalleistungspegel der Lüftungsanlagen sind einzuhalten. LKW-Motoren während der Verladearbeiten abstellen. Abb.5: Schallgutachten: Ausschnitt „Emittenten und Immissionsorte“ Neben diesen Auswirkungen erhält der Ortsteil Nörvenich an zentraler Stelle mit ca. 3.500 Anwohnern sowie umfangreicher Infrastruktur im fußläufigen Nahbereich einen Nahversorgungsmarkt. Positive Effekte sind weniger Autofahrten, Selbstversorgungsmöglichkeit auch für nicht mobile Anwohner (Seniorenheim), ortsinterne Treffmöglichkeiten. Der heute einspurige Kastanienweg wird künftig 2-spurig, inkl. Gehweg ausgebaut. Neben der Stellplatzanlage des Marktes sind zur Erschließung der Turnhalle künftig 11 und für die geplanten Seniorenwohnungen weitere 13 private Stellplätze geplant. Insgesamt wird dadurch mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 1.250 PKW-Fahrten pro Tag für Markt und Seniorenheim auf dem Kastanienweg gerechnet. Dieser verteilt sich voraussichtlich zu gleichen Teilen in östliche und westliche Richtung auf die Bahnhofstraße. In der Spitzenstunde am Nachmittag sind rd. 120 Pkw-Fahrten für den Markt und rd 30 PkwFahrten für die geplanten Stellplätze zu berücksichtigen. Die Verkehrsbelastung auf der Bahnhofstraße steigt um rd. 85 Kfz/Std auf rd 450 Kfz/Std an. Auf Grundlage dieser Zahlen wurden Leistungsfähigkeitsberechnungen der Knotenpunkte Bahnhof-/Zülpicher-/Hirt-/Bergstraße und Kastanienweg/Bahnhofstraße durchgeführt. Die Qualität des Verkehrsablaufs, dargestellt in 6 Qualitätsstufen (A bis F) ergibt sich aus den mittleren Wartezeiten. Als Zielvorgabe ist die Qualitätsstufe D angestrebt mit mittleren Wartezeiten von max. 45 Sek. Erreicht wird für beide Knotenpunkte laut Gutachten die Qualitätstufe A mit Wartezeiten in den Zufahrten unterhalb von 10 Sekunden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Aus der prognostizierten Verkehrsstärke folgt, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, hier vor allem für Linksabbieger. Für den, den Kastanienweg querenden Fußverkehr ist in der Knotenzufahrt eine Mittelinsel zur gefahrloseren Querung geplant. Ein verträgliches Geschwindigkeitsniveau wird im Bereich der Querungsstelle durch Anhebung der Einmündung auf Gehweghöhe gewährleistet. Der Gutachter empfiehlt weiterhin den Standort der Bedarfs-Lichtsignalanlage zu überprüfen, eine Verlegung östlich des Kastanienweges, in Höhe der Grundschule könnte die notwendigen Fußgängerquerungen im Bereich des Kastanienweges deutlich reduzieren. Die im Bebauungsplan dargestellten Festsetzungen erfüllen unter Einhaltung der o.g. Maßnahmen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. 2.1.2. Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt PFLANZEN Das Grundstück beherbergt eine ehemalige Getreidemahlmühle und Wohngebäude, die sich U-förmig um einen gepflasterten Hof zum Kastanienweg hin öffnen. Mehr als die Hälfte des Plangrundstückes wird von einem parkartigen Garten (ca. 3.350 m²) eingenommen. Der südliche Teil des Gebäudes ist auch heute noch bewohnt. Hieran schließt sich ein knapp 1.000 m² großer Ziergarten an. Auf dem gesamten Gelände, vor allem aber im parkartigen Garten sind lebensraumtypische und untypische Bäume unterschiedlicher Größe zu finden. Nennenswert sind 3 Walnussbäume, eine Marone und eine mehrstämmige Linde. Dazwischen finden sich mehrere Koniferen und viele niederstämmige Obstbäume. Auch außen, entlang der Grenze des Plangebietes stehen mehrere Einzelbäume, die jedoch erhalten bleiben. Der floristische Wert des Plangebietes ist mittel- bis hochwertig. Als mittelwertig müssen der Hof und der noch intensiv genutzte, jedoch baumreiche Gartenteil (Ziergarten) bezeichnet werden. Der restliche Garten ist mit teilweise altem Baumbestand (2 Walnüsse, 1 Linde, 1 Marone) und einer wildkrautreichen, gemähten Wiesenfläche als hochwertig einzustufen. Eine Einschränkung seiner Wertigkeit erfährt der Garten durch einen hohen Anteil an Nadelund Ziergehölzen sowie kurzstämmigen Obstbäumen. TIERE Das faunistische Artenpotential wird vor allem von Arten des Siedlungsraumes im Übergang zum Offenland gebildet. Auf der Fläche befinden sich fugenreiche leerstehende Backsteingebäude, ein nur extensiv gepflegter, parkartiger Garten mit zahlreichen Gehölzen, sowie ein bewohntes Gebäude mit einem gepflegten Ziergarten. Die Umgebung ist von Wohnbebauung, einem Schulzentrum aber auch von weiteren gehölzbestandenen Brachflächen, einem Park und großzügigen Gärten geprägt. Im Norden verläuft der gehölzbestandene Neffelbach, der in diesem Bereich in eine teils intensiv genutzte Wiesen/Rasenlandschaft eingebettet ist aber in seinem Verlauf auch relativ naturnahe Abschnitte aufweist. Daran anschließend folgt der Nörvenicher Wald, welcher nahe Nörvenich durch die Landesstraße 495 durchschnitten wird. Im Bereich zwischen Burgstraße und Medardusstraße existieren noch viele naturnahe Strukturen, die voraussichtlich über die Neffelbachaue mit dem Nörvenicher Wald in Biotopverbindung stehen. Eine Störung dieser Lebensräume erfolgt durch das nahe gelegene Schulzentrum, die in der Neffelbachaue gelegenen Sportanlagen (Sporthalle, Tennisplätze) sowie die Naherholungsnutzung. Das Gebiet hat das Potential sowohl Nahrungs- als auch Reproduktionshabitat zu sein. Unter Angabe der Lebensraumtypen Kleingehölze/Bäume/Gebüsch/Hecken, Gärten/Parkanlagen/Siedlungsbrachen, Gebäude und Fettwiese werden hierzu im LandschaftsGARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung informationssystem für das Messtischblatt 51054 (Nörvenich) 11 Fledermaus-, 26 Vogel- und 2 Amphibienarten als planungsrelevant genannt. Weiterhin wurde von einer Anwohnerin noch die Haselmaus als planungsrelevantes Säugetierart genannt. Im Sept/Okt. 2015 wurde auf Grundlage dieser Daten eine Artenschutzvorprüfung (ASP 1) mit Unterstützung eines Biologen durchgeführt. Dieser war vor allem für die Begutachtung der großzügig vorhandenen Gebäude und der älteren Bäume im Hinblick auf Fledermäuse zuständig. In einer gesonderten ASP I wurden von ihm insgesamt 14 Fledermausarten für den eigentlichen Messtischblatt-Quadranten und die 8 umgebenden berücksichtigt und untersucht. Für die sonstigen Arten wurde zunächst keine faunistische Kartierung sondern eine Prüfung nach dem „worst-case-Prinzip“ durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde in 2016 durch den Biologen Michael Straube eine ASP 2 erstellt. Laut Gutachten können 14 Fledermausarten aufgrund des zutreffenden Lebensraumes auf dem Gelände vorkommen. Vereinzelt wurden Kotkrümel entdeckt. Laut Gutachter könnten alle Arten die Gebäude zeitweise nutzen und potentiell vom Abbruch betroffen sein, mehrere Arten von der Rodung der Bäume. Dabei können Quartiere zerstört und Tiere getötet werden. Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Verboten waren daher nicht auszuschließen. Aus diesem Grunde empfahl der Gutachter eine vertiefende ASP II mit Daueraufzeichnungen durchzuführen. Zum Abriss der Gebäude im Winter wurde zur Erfassung möglicher Quartiere in der herbstlichen Paarungszeit eine einmalige Untersuchung des Gebietes mit einer abendlichen und einer morgendlichen Begehung durchgeführt. Zuvor waren die Gebäude einmalig tagsüber vom Boden aus auf Hohlräume und potentielle und genutzte Hangplätze untersucht worden, alle zugänglichen Räume, Keller und Dächer mit Ausnahme des bewohnten Gebäudes begangen. Außer auf sichtbare Tiere wurde auf Kotund Urinspuren sowie Lautäußerungen (mit dem bloßen Ohr hörbare Sozialrufe) geachtet. Die Bäume wurden vom Boden aus auf potentielle Lebensstätten planungsrelevanter Arten untersucht, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fernglases. Eine Baumhöhle wurde von einer Leiter aus untersucht. Fledermäuse können i. d. R. nicht direkt beobachtet werden, deshalb wurde zur Erfassung und Bestimmung bei den Begehungen ein Fledermausdetektor verwendet. Mittels des Gerätes können Fledermausrufe gehört und bestimmt bzw. aufgenommen werden. Gleichzeitig lief während der Begehungen ein Daueraufzeichnungsgerät, das automatisch Rufsequenzen aufnimmt und mittels GPS verortet. Für die Vögel und Amphibien wurde zunächst eine worst-case Betrachtung durchgeführt. Dabei können einige Arten bereits aufgrund nicht übereinstimmender Habitatvoraussetzungen ausgeschlossen werden. Dies sind vor allem Arten des Offenlandes. Alle Baum- und Gebäudebrüter sind grundsätzlich möglich. Deshalb wurden der Baumbestand und die Gebäude von innen und außen auf Spuren (Vogelindividuen, Nester, Kot, Gewölle) hin untersucht. Es sind keine erkennbaren Nester von Krähen oder Greifvögeln in den größeren Bäumen entdeckt worden, in den kleineren Bäumen sind diese nicht zu erwarten. Die Baumhöhle wurde als ungeeignet für die Brut eingestuft. Innerhalb des linken unbewohnten Wohnhauses waren unter dem Dach Vogelkotspuren und Reste alter Nester erkennbar. Schwalbennester konnten nicht festgestellt werden, genauso wie Gewölle von Eulen- oder Greifvögeln. Eine aktuelle Besiedelung wurde nicht festgestellt. Durch die Untersuchung konnte ausgeschlossen werden, dass das Gebiet von bestimmten Arten (Eulen, große Greifvögel, Schwalben) zur Brut genutzt wird. Von den verbleibenden planungsrelevanten Arten konnten weitere Arten ausgeschlossen werden da sie bei GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung tatsächlichem Vorkommen wahrnehmbar gewesen wären (Kuckuck, Pirol) oder das Habitat aufgrund von Störungen suboptimal ist (Nachtigall. Ringeltaube). Ein Vorkommen von Amphibien wurde aufgrund der Lage als unwahrscheinlich angesehen. BIOLOGISCHE VIELFALT Die anstehenden Braunerde- und Parabraunerdeböden innerhalb der Zülpicher Börde bieten einen mittleren bis hohen Nährstoffgehalt und gute Voraussetzungen für den Weizen-, Gerste- und Zuckerrübenanbau. Deshalb ist die umgebende Landschaft von gering strukturierten, intensiv bewirtschafteten Ackerflächen geprägt. Aus diesen heben sich, neben einigen Gehölzinseln wie dem Nörvenicher Wald, nur die Bachniederungen des Neffel- und Rotbaches mit ihrem größeren Holz- und Grünlandanteil heraus. Die Ränder dieser Niederungsbereiche fungieren dabei als besondere Siedlungsleitlinien aber auch als Biotopverbundflächen. Der Ortsteil Nörvenich liegt direkt am Neffelbach sowie südlich des Nörvenicher Waldes, die Eingriffsfläche befindet sich in nur 60 m Entfernung zum Bach und weniger als 200 m Entfernung zum Waldgebiet. Die Umgebung des Plangebietes ist durch lockere Wohnbebauung mit großzügigem Baumbestand im Westen und Süden, das Schulzentrum, dem Schloss Nörvenich mit Park im Osten sowie der, an dieser Stelle durch Sportanlagen und Grünlandnutzung geprägten Neffelbachaue charakterisiert. Insgesamt ist dieser, zum ursprünglichen Nörvenich zählende Bereich zwischen Bahnhofstraße und Neffelbach stark durchgrünt. Auch die Eingriffsfläche selbst besitzt wertvolle Grünstrukturen, vor allem ein 3.350 m² großes Baumwiesenbiotop, sowie ein 1.000 m² großer Ziergarten, erwähnenswert sind 3 mittelalte Walnussbäume, eine Marone (Castanea) und eine mehrstämmige Linde. Das Plangebiet dient außerdem als grüne Kulisse des Zugangs in die offene Landschaft bzw. an die Neffelbachaue. Auswirkungen PFLANZEN Die extensiv gepflegte Baumwiese, sowie der Ziergarten, sowie der teilweise alte Baumbestand stellen wertvolle Biotoptypen für Nörvenich für die direkte grüne Umgebung sowie auch für die ausgeräumte Agrarlandschaft dar. Der Eingriff der durch den Wegfall dieser Flächen entsteht ist erheblich und nachhaltig. Die Kompensation des Eingriffs sollte deshalb einen hohen Funktionalitätsausgleich besitzen und in der Neffelbachaue durchgeführt werden. Diese Maßnahme hat auch eine wichtige Funktion für den Artenschutzaspekt. TIERE Die Kartierung ergab, dass Einzelquartiere in kleinen Spalten und Hohlräumen an den Gebäuden für Breitflügelfledermaus, Braunes/Graues Langohr, Rauhaut- und Zwergfledermaus nicht auszuschließen sind. Eine Betroffenheit andere nyctaloid rufender Arten (Großer und Kleiner Abendsegler, Zweifarbfledermaus) und von Arten der Gattung Myotis bei Abbruch der Gebäude wird ausgeschlossen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der potentiell an den Gebäuden vorkommenden Arten bei Abriss der Gebäude wird ausgeschlossen. Tötungen von Einzeltieren in kleinen Spalten und Hohlräumen sind nie ganz auszuschließen, da diese Quartiere vor dem Abbruch meist zum Großteil nicht einsehbar sind. Jagdgebiete und Flugrouten von Fledermäusen werden durch Bebauung, Versiegelung, Licht und Lärm verschlechtert, bleiben aber im Umfeld im vorhandenen Umfang erhalten, hier spielen insbesondere das angrenzende Grünland und der nahe Nörvenicher Wald eine Rolle. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Zum Schutz von Fledermäusen sind die nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:  Information der Bauunternehmer, der beteiligten Arbeiter und des Auftraggebers über Fledermäuse und die gesetzliche Notwendigkeit ihres Schutzes  Im Falle des Fundes von Fledermäusen beim Abbruch oder im Vorfeld (etwa Auftreten weiterer deutlicher Kotspuren an anderer Stelle) sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Verletzte Tiere sind zu bergen und ein Sachverständiger ist hinzuzuziehen.  Bei der Beleuchtung der Baustelle muss - v.a. im Sommerhalbjahr- auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da sie nachtaktive Wirbeltiere (v.a. Eulen und einige Fledermausarten) abschrecken können.  Aufgrund der benachbarten Gehölze, Grünlandflächen und des nahen Nörvenicher Waldes muss eine weit reichende, horizontale Lichtabstrahlung von der neuen Bebauung in nördliche (Weg, Wiese) und westliche Richtung (Garten) dauerhaft vermieden werden.  Am Gebäude dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die zu Ultraschallimmissionen außerhalb des UG führen.  Entlang des benachbarten Weges sollte zumindest einseitig eine Baumreihe als Leitstruktur und Jagdgebiet für Fledermäuse bestehen bleiben oder angepflanzt werden.  Die ASP I (Fledermäuse) vermutet Schlafquartiere im Plangebiet, hier ist Ersatz zu schaffen. Art und Umfang ergeben sich im Zuge der ASP II. Unter Beachtung der oben vorgestellten Maßnahmen ist laut Gutachter bei einem Abbruch kein weiteres Risikomanagement erforderlich und werden keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt. Damit ist die Umsetzung der Planung möglich, sofern die Maßnahmen wirksam sind. Ein Ausnahmeverfahren ist nicht erforderlich. Die Fläche wird überwiegend von Nahrungsgästen der Vogelarten aufgesucht. Hierbei wurde nicht davon ausgegangen, dass eine Störung so wesentlich wirkt, dass sie zu einer Erfüllung des Verbotstatbestandes gem. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG führt. Für 2 planungsrelevante (Sperber, Feldsperling) und allgemein europäische Vogelarten konnte zunächst jedoch eine potentielle Brut nicht ausgeschlossen werden. Die vertiefende Regelkartierung der Avifauna durch den Biologen Michael Straube konnte das Vorkommen planungsrelevanter Arten jedoch nicht bestätigen. Eine mögliche Beeinträchtigung sonstiger europäischer Vogelarten kann durch eine Bauzeitenregelung in Bezug auf die Baufeldräumung vermieden werden. Die im Zuge der Eingriffsregelung notwendig werdende Ausgleichsmaßnahme sollte möglichst eine funktionale Ausgleichsfunktion für die wegfallende Baumwiese besitzen. Für diese sind folgende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen angegeben:  Das Baufeld ist außerhalb der Brutzeit, also von Anfang September bis Ende Februar von den zu rodenden Gehölzen freizumachen. (Dies gilt auch für den überhängenden Ast einer Esche vom westlich angrenzenden Grundstück)  Ansonsten sind die Gehölze der angrenzenden Grundstücke vor den Beeinträchtigungen der Baumaßnahme gem. DIN 18 920 zu schützen.  Werden beim Abbruch des Gebäudes Vogelbruten oder nicht selbständige Jungvögel gefunden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und Maßnahmen zum Schutz der Brut zu ergreifen. Werden die Gebäude in der brutfreien Zeit von Anfang September bis Ende Februar abgerissen, so entfällt dies.  Bei der Beleuchtung der Baustelle, sollte auf helle (weiße) Lampen mit hohem UV-Anteil verzichtet werden, da diese nachtaktive Vögel abschrecken. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung  Bei der Beleuchtung des künftigen Discounters sollte im Hinblick auf die angrenzenden westlich und nördlich liegenden naturnahen Strukturen eine weit reichende horizontale Lichtabstrahlung verhindert werden.  Die vorhandenen Bäume auf der „Turnhallenseite“ des nördlichen Weges sollten durch weitere Baumpflanzungen lebensraumtypischer Art zu einer linienhaften Struktur ergänzt werden  Bepflanzbare Bereiche des künftigen Discounter-Geländes sollten mit bodenständigen Gehölzen (Bäume, Sträucher) bepflanzt werden.  Die, im Zuge der Eingriffsregelung bereitzustellende Ausgleichsfläche sollte möglichst die Funktionen der wegfallenden Baumwiese aufgreifen. Im Zuge der ASP II wurde eine avifaunistische Regelkartierung vorgenommen, die keine planungsrelevante Art bestätigen konnte, somit werden auch keine Verbotstatbestände des §44 BNatSchG erfüllt und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. BIOLOGISCHE VIELFALT Durch den Wegfall der wertvollen Fläche wird die biologische Vielfalt zugunsten eines urbanen Charakters der Fläche reduziert. Die Ausgleichsfläche möglichst direkt in der Neffelbachaue in Form einer Grünstrukturverbesserung schafft einen Ersatz im Nahbereich. Dies gilt auch für die Baumreihen, die auf der anderen Seite des Fußweges zu ergänzen sind. Die Gehölze auf den Grünflächen des Nahversorgungsmarktes sind lebensraumtypisch und helfen den Eingriff zu mindern. 2.1.3. Schutzgut Boden Im grundwasserbeeinflussten Nahbereich des Neffelbachs, dem die Eingriffsfläche zuzuordnen ist, liegt als Bodentyp ein Typischer Gley bzw. stellenweise ein Typischer Auengley vor. Durch das oberflächennahe Grundwasser kommt es zur Ausprägung Grundwasser-beeinflusster Bodenhorizonte. Der Boden unterliegt laut Karte der Schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes keiner Schutzkategorie. Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen liegen nicht vor. Die Abfrage zur Zuordnung zu Erdbebenzonen der DIN 4149 (Fassung 2005) ergab für Nörvenich, bezogen auf die Koordinaten der Ortsmitte, die Erdbebenzone 3 sowie die Untergrundklasse S (=Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung. Auswirkungen Die betroffenen Böden werden großflächig überbaut und versiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen unterbunden werden. Die GRZ beträgt 0,8 und kann für Nebenanlagen bis auf 0,85 erhöht werden. Diese Zahl wird faktisch für das Marktgebäude, Erschließungsflächen und ca. 60 Stellplätze erreicht. Im Bebauungsplan wird mittels Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung auf das zwar hohe aber erforderliche Maß beschränkt (Begrenzung der GRZ, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). Die Bebauung, inklusive Werbeanlagen ist durch Baugrenzen definiert. Die Beanspruchung des Bodens allgemeiner Wertigkeit wird im Zuge der Eingriffsregelung kompensiert. Evtl. bauliche Anforderungen in Bezug auf die Erdbebenzone 3 werden als Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 2.1.4. Schutzgut Wasser Grundwasser Der Grundwasserflurabstand liegt knapp unterhalb der Flur (siehe auch Bodentyp), ist jedoch seit Jahren durch die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus abgesenkt. Nach Beendigung der Sümpfung ist mit einem Wiederanstieg zu rechnen. Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein Oberflächengewässer, der frühere Mühlengraben, ein Abzweig des Neffelbachs wurde verfüllt. Das nächstliegende Gewässer ist der, in 60 m nördlicher Richtung entfernte Neffelbach. Die strukturreiche Talniederung des Neffelbaches ist ein bedeutendes Vernetzungselement im Naturraum der intensiv genutzten Bördelandschaft und deshalb im Landschaftsinformationssystem des Landes NRW als Verbundfläche dargestellt. Der abschnittweise naturnahe, z.T. von Ufergehölzen begleitete Neffelbach durchfließt während seines Verlaufs eine vorwiegend als Grünland genutzte Talniederung. Die von Baumreihen, Feldgehölzen und Gräben strukturierten, stellenweise feuchten Fettweiden werden von Traubenkirschen-Erlen-Eschen-Auwaldrelikten, Erlen-, Eschen- und Pappelwäldern unterbrochen. Für diesen Neffelbachabschnitt sind laut Karte der Bezirksregierung Köln (Kartenblatt 8/17) keine Überschwemmungsgebiete vermerkt. Auswirkungen Mit der Bebauung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist der Boden nicht für die zentrale Versickerung geeignet. Innerhalb des angrenzenden Weges zu den Tennisplätzen verläuft ein Entwässerungskanal im Trennsystem. Sowohl die Abwässer als auch die Oberflächenwässer werden an die entsprechende Ableitung angeschlossen. Das Niederschlagswasser wird zuvor in einem Regenrückhaltebecken aufgefangen und dann gedrosselt an den Kanal abgegeben. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Im Zuge der Absenkung, aber auch beim Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies kann bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberflächen (Setzungen) führen. Die Ausprägung des Gewässers Neffelbach ist in diesem Bereich stark anthropogen, in Form von Sportanlagen überformt. Im Zuge des artenschutz- bzw. eingriffsregelungsbedingten Ausgleichs sind Maßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen oder Extensivierung vorgesehen. 2.1.5. Schutzgut Klima/ Luft Das Klima in Nörvenich ist warm und gemäßigt. Es gibt das ganze Jahr über deutliche Niederschläge. Selbst der trockenste Monat weist noch hohe Niederschlagsmengen auf. Die effektive Klimaklassifikation nach Köppen und Geiger ist deshalb Cfb (Warmgemäßigtes Regenklima, vollfeucht, alle Monate liegen unter 22 °C, es gibt aber noch mindestens 4 Monate, die wärmer als 10 °C sind). Die Jahresdurchschnittstemperatur in Nörvenich liegt bei 9.8 °C. Die jährliche Niederschlagsmenge beträgt im Durchschnitt 798 mm. Die Wiesenfläche stellt zeitweise, im Falle einer niedrigen Krautschicht eine nächtliche Kaltluftentstehungsfläche ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Der Baumgarten hat außerdem eine Funktion als Sauerstoffproduktionsfläche und für die Klimaregulation. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung Auswirkungen Mit der Realisierung der Bebauung kommt es zu einem Verlust einer relativ kleinen Kaltluftentstehungsfläche und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung zu relativ hoher Bebauung/Versiegelung führt wird es zu einer relativen Erhöhung der Lufttemperatur durch Aufwärmung bebauter Flächen mit nur geringer Kompensation durch Verdunstungskälte begrünter Flächen kommen. In Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Bauleitplanung die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. Im Rahmen der Baugenehmigung ist deshalb der Einsatz erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom zu prüfen. 2.1.6. Schutzgut Landschaft Die Nörvenich umgebende Landschaft ist nur gering strukturiert und von intensiv bewirtschafteten Ackerflächen geprägt. Aus diesen heben sich die Gehölzinsel Nörvenicher Wald und die Bachniederung des Neffelbaches mit ihrem Holz- und Grünlandanteil heraus. Die Ränder der Niederungsbereiche fungieren als Siedlungsleitlinien aber auch als Biotopverbundflächen. Die Eingriffsfläche am Rande des Ortsteils Nörvenich liegt in nur 60 m Entfernung zum Bach und weniger als 200 m Entfernung zum Waldgebiet. Die Umgebung ist durch lockere Wohnbebauung mit großzügigem Baumbestand im Westen und Süden, das Schulzentrum, dem Schloss Nörvenich mit Park im Osten sowie der, an dieser Stelle durch Sportanlagen und Grünlandnutzung geprägten Neffelbachaue charakterisiert. Insgesamt ist der Bereich also stark durchgrünt. Auch die Eingriffsfläche selbst besitzt wertvolle Grünstrukturen, vor allem ein 3.350 m² großes Baumwiesenbiotop, sowie ein 1.000 m² großer Ziergarten mit zum Teil altem Baumbestand. Das Plangebiet dient als grüne Kulisse für den Zugang zur Neffelbachaue und in die offene Landschaft. Der Fußweg zwischen Mühlengelände und Sporthalle, weiter zu den Tennisplätzen ist vom grünen Charakter der Umgebung geprägt. Die Erholungseignung der eingezäunten Fläche ist groß aber privater Natur. Ihre Funktion in dieser Hinsicht wirkt jedoch, aus oben genannten Gründen über ihre Grenze hinaus. Auswirkungen Durch die geplante Nutzung mit weitgehend bebauten und versiegelten Flächen wird sich dieser Charakter vollständig verändern. Die begrünten Flächen des Plangebietes können den Eindruck nur mindern helfen. Insgesamt wird sich in diesem, bisher mit einem eher ländlich dörflichen Charakter ausgestatteten Bereich der urbane Charakter durchsetzen. Die Wahl der innerhalb der Grünflächen zu pflanzenden Gehölze hat hierbei eine wichtige Funktion bei der Minderung des Eingriffs. Ebenfalls sollte und wird durch die Aufwertung/Stärkung angrenzender Wiesenbiotope ein funktionaler Ausgleich geschaffen werden. Es geht eine Ortsrandfläche mit Erholungsfunktion und hoher Landschaftsbildqualität verloren. Vergleichbare Flächen sind im selben Quartier vorhanden. Die Ausgleichsmaßnahmen sind auch im Hinblick auf das beeinträchtigte Landschaftsbild durchzuführen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 19 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 2.1.7. Natura 2000-Gebiete Das Plangebiet liegt in weniger als 200 m Entfernung zum Natura 2000- Gebiet DE 5105-302 „Nörvenicher Wald“, ein ca. 224 ha großes, zusammenhängendes, strukturreiches Waldgebiet (teilweise naturnah) im Umfeld des Militärflugplatzes Nörvenich, überwiegend auf feuchten bis staunassen Böden. Der maiglöckchenreiche Stieleichen-Hainbuchenwald dominiert, dazwischen gibt es Buchen- u EichenBuchenwald sowie kleinere Fichten- bzw. Kiefernbestände. Lebensraum gemeinschaftlicher Bedeutung für das FFH-Gebiet ist der StieleichenHainbuchenwald, Art gemeinschaftlicher Bedeutung ist die Bechsteinfledermaus. Von dieser Art ist eine Wochenstube innerhalb des Waldgebietes bekannt. Vordringliches Entwicklungsziel in diesem Gebiet ist der Schutz der Wochenstube durch Erhalt und weitere Entwicklung der lebensraumtypischen Laubwälder zu naturnahen, strukturreichen Beständen. Erhalt und Förderung des Nachwachsens von Quartierbäumen sowie Alt- und Totholz, keine Entwässerung. Auswirkungen Der Lebensraum Stieleichen-Hainbuchenwald ist von dem Bauvorhaben nicht betroffen, zwischen Wald und Plangebiet liegen die Landesstraße 494 und die Neffelbachaue sowie Bebauung. Die Habitatvoraussetzungen des Plangebietes (parkartiger Garten) sind jedoch grundsätzlich als Nahrungsfläche für die Bechsteinfledermaus geeignet. Erreichbar wäre die Fläche über die Linienstruktur des Neffelbachs und seiner Aue. Nachteilig wirkt sich hier wiederum die Landesstraße 495 aus, die auf einem Wall geführt, Waldgebiet und Aue voneinander trennt. Hier besteht für die niedrig fliegenden Bechsteinfledermäuse ein hohes Kollisionsrisiko. Im Zuge der Artenschutzprüfung wurde bereits eine ASP ll für einen Abriss der Gebäude in den Wintermonaten durchgeführt. In diesem Zusammenhang durchgeführte Untersuchungen mit dem Detektor erbrachten nur vereinzelte Rufe der Gattung Myotis, ob es sich dabei um die Bechsteinfledermaus handelt oder eine andere Art, wurde aufgrund der geringen Relevanz nicht ermittelt. Zur langfristigen Sicherung der Lebensräume nach Anhang l FFH-RL und der Arten nach Anhang ll FFH-RL sowie nach Anhang l u. Art. 4 Abs. 2 VRL und deren Habitate wurden für die Natura 2000-Gebiete Erhaltungsziele definiert. Diese dienen dazu eine Verschlechterung eines günstigen Erhaltungszustandes zu vermeiden („Verschlecherungsverbot“). Demnach sind alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen verboten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes oder der Arten, in den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, wenn also bezogen auf die Arten, aufgrund der planbedingten Wirkungen, die Lebensraumfläche oder Bestandgröße dieser Art abnimmt oder in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird. Das Ungünstigerwerden des Erhaltungszustandes reicht bereits aus. Nach § 48d Abs. 1 LG NW ist vor der Zulassung bzw. Durchführung von Projekten/Plänen deren Verträglichkeit mit den für das NATURA 2000-Gebiet festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen. An erster Stelle findet allerdings die Vorprüfung statt. Hierbei ist festzustellen, ob ein NATURA 2000-Gebiet von einem Vorhaben, einer Maßnahme oder einem Eingriff betroffen sein kann und hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten sind. Kann dies GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung verneint werden so muss nach diesem Prüfschritt keine FFH-Verträglichkeitsprüfung eingeleitet werden. Bewertungsrahmen zur Feststellung erheblicher Beeinträchtigungen bzw. der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen: 1. 2. 3. 4. 5. Qualitativ funktionale Besonderheiten Orientierungswert „quantitativ-absoluter Flächenverlust“ (= Überschreitung eines arttypisch abgeleiteten Schwellenwertes) Ergänzender quantitativ-relativer Schwellenwert (1 %-Kriterium) zum besonderen Schutz kleinflächig ausgebildeter Vorkommen Kumulative Wirkungen mit anderen Projekten oder Plänen Kumulative Wirkung mit weiteren Wirkfaktoren zu 1. Die außerhalb des eigentlichen FFH-Gebietes liegende Plangebietsfläche hat keine besondere Lebensraumfunktion für die Bechsteinfledermaus. Sie könnte höchstens als untergeordnete Nahrungsfläche dienen, sie hat keine Funktion des Habitatverbundes. Dies bestätigen auch die nur geringen Myotis-Aufnahmen im Zuge der Fledermausuntersuchung. zu 2. u. 3. Die Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps mit möglicher Funktion für die Bechsteinfledermaus beträgt ca. 3.350 m². Diese Fläche ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes „Nörvenicher Wald“ und würde, bezogen auf die 224,33 ha des Gebietes auch nur einen relativen Anteil von 0,15 % ausmachen. Zu 4. Das FFH-Gebiet „Nörvenicher Wald“ wurde, genauso wie der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald, die Steinheide, der Dickbusch, der Lörsfelder Busch, der Königsdorfer Forst, Parrig, Kerpener Bruch, Lindenberger Wald, Stetternicher-, Pierer- und Kellenberger Wald im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach auf Fledermäuse, aber vor allem auf die Bechsteinfledermaus hin untersucht. Für den Wegfall des Hambacher Forstes mit zwei Bechsteinfledermaus-Wochenstuben werden Ausweichquartiere gesucht, z. B. im Falle des Nörvenicher Waldes vorhandene Strukturen gestärkt und entlang möglicher Transferrouten neu angepflanzt. Das Natura 2000-Gebiet „Nörvenicher Wald“ wurde außerdem im Zusammenhang mit einer FFHVerträglichkeitsuntersuchung bezgl. der Sümpfung der Tagebaue Hambach und Inden berücksichtigt. Weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung beziehen sich vor allem auf die Bereiche zwischen den Waldstücken. Es sind keine kumulativ wirkenden Projekte bekannt. Die Orientierungswerte werden nicht überschritten. Zu 5. Auch durch andere Wirkfaktoren des Projektes wie klimatische Veränderung (lokal wirkend), Schallimmissionen (lokal wirkend), Licht (lokal wirkend) werden einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen kein erheblichen Beeinträchtigungen verursacht. Dabei sind die Vermeidungsmaßnahmen, die im Zuge der Artenschutzprüfung genannt sind, berücksichtigt worden. Unter diesen Voraussetzungen und der zusätzlichen Bestätigung durch die fledermauskundliche Untersuchung kann eine erhebliche Beeinträchtigung des FFHGebietes DE-5105-302 „Nörvenicher Wald“ ausgeschlossen werden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 2.1.8. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie im Normalfall eine bedeutende Rolle. Derzeit gibt es jedoch keine Hinweise auf relevante Bodendenkmale. Das Mühlengebäude stammt aus den 20er und 30er Jahren des 19. Jhdts und steht nicht unter Denkmalschutz. Auswirkungen Das Vorkommen von Bodendenkmalen kann Grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Außerdem gilt, dass gem. § 11 DSchG NW die Sicherung von Bodendenkmalen im Rahmen der Bauleitplanung zu gewährleisten ist. Sicherung heißt dabei primär Erhalt, denkmalwürdiger Teilflächen, alternativ kann aber auch eine Ausgrabung vorgenommen und die Funde gesichert und dokumentiert werden. Da mit einer Bebauung archäologisch relevanter Bereiche das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden ist. Für das Verhalten bei Entdeckung von Bodendenkmäler gelten die §§ 15 und 16 des DSchG NW. 2.1.9. Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, Gewerbe- und Wohnnutzung.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt 2.1.10. Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  wird im Bebauungsplan konkretisiert f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  Im Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen geregelt, welchen den Anpassungen an den Klimawandel dienen g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  berücksichtigt soweit relevant; h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die, durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  Berücksichtigung soweit relevant; GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 2.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Fortführung der derzeitigen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustandes zu rechnen. Zu bedenken ist, dass das Gebiet Teil des Bebauungsplan G 4 ist. Dieser sieht für den nördlichen Grundstücksteil ein Sondergebiet Zweckbestimmung Schule (GRZ 0,4) und für den südlichen Teil eine Parkplatzfläche vor. Diese Festsetzungen könnten auch heute jederzeit umgesetzt werden. Außerdem haben die Eigentümer derzeit kaum finanzielle Nutznießung von ihrem Grundstück, so dass der derzeitige unberührte Zustand nur vorübergehend sein kann. 3. Vermeidung und Ausgleich 3.1. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die innerörtliche Lage ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. Umsetzung von passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Einhausungen und Lärmschutzwand, Lichtmanagement, Anpflanzung lebensraumtypischer Gehölze auf innerhalb und außerhalb des Geländes). Eine landschaftsbildschonende Einbindung der Bebauung ist nur begrenzt möglich. Im Bebauungsplan werden Schallschutzmaßnahmen aktiver und passiver Natur zum Schutz vor Schallemissionen im Hinblick auf die umgebende Wohnbebauung getroffen. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bezgl. des Artenschutz beinhalten eine Bauzeitenregelung bzgl. der Baufeldräumung, ein Lichtmanagement, Schaffung von zusätzlichen Quartieren für Fledermäuse sowie Gehölzpflanzungen entlang des nördlichen Weges . Da die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen nicht erfüllt werden sind keine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Artenschutzes notwendig. Die Lage der Ausgleichsflächen im Sinne der Eingriffsregelung werden vor Satzungsbeschluss bekannt gegeben. 3.2. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Für die Nahversorgung von Nörvenich fehlt schon seit Jahren ein Discounter an zentralerer Stelle als die Märkte im Gewerbegebiet. Der ehemals genutzte Standort an der Barrensteinstraße steht ebenfalls nicht mehr zur Verfügung. Andere Standortflächen sind nicht vorhanden oder zu klein. So ist das hier beplante Grundstück die einzige Möglichkeit, zentrumsnah den Bau eines Nahversorgungsmarktes zu verwirklichen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 4. Zusätzliche Angaben 4.1. Technische Verfahren Der Umweltbericht berücksichtigt die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden endgültig im Zuge der Trägerbeteiligung festgelegt und orientieren sich an der vorliegenden Planung und dem derzeitigen Wissensstand. 4.2. Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten und zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen keine Wissenslücken mehr. 4.3. Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung, der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. Überprüfung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz Kontrolle der sachgerechten Bergung und Dokumentation möglicher archäologischer Fundstücke Zeitnahe Umsetzung der internen landschaftspflegerischen Maßnahmen Zeitnahe Umsetzung der externen landschaftspflegerischen Maßnahmen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Gemeinde Nörvenich Hinweis im Bebauungsplan Gemeinde Nörvenich Gemeinde Nörvenich 24 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 5. Zusammenfassung Auf einem ca. 5.600 m² großen Gelände plus Erschließungsweg (775 m²) Fläche am nordöstlichen Rand von Nörvenich westlich des Schulzentrums und des Kastanienweges soll ein Sondergebiet Zweckbestimmung „Einzelhandel“ entwickelt werden. Es soll ein ca. 2.300 m² großes Gebäude + Werbeanlagen, ein ca. 2.400 m² großer Parkplatz inkl. innere Erschließung und ca. 860 m² Grünflächen angelegt werden. Der Kastanienweg wird entsprechend ausgebaut. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Diese ermittelt, beschreibt und bewertet die, mit der Realisierung zu erwartenden bau-, anlage-, und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter. Der vorliegende Umweltbericht beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. Das Ergebnis dieser Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. G 4, 1. Änderung fasst nachfolgend in Tabellenform die zu erwartenden Umweltauswirkungen und evtl. verbleibende Untersuchungserfordernisse zusammen. Schutzgut Bedeutung/ Empfindlichkeit/Vorbelastung Auswirkungen Bewertung der Auswirkungen Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung Altes Mühlengebäude, Wohnhäuser, nur tw. bewohnt, extensive Gartenflächen, Erholungseignung mittel. Vorbelastung durch Schul- u. Freizeitlärm mittel Tiere und Pflanzen Insgesamt mittlere Bedeutung aufgrund der vorhandenen Biotope Hauptsächlich Lebensraumfunktion als Nahrungshabitat für planungsrelevante bzw. europäische Vogelarten und Fledermausarten Böden ohne Schutzkategorie gem. GD NRW; Verlust einer innerörtlichen grünen Fläche; Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse in Form von aktivem und passivem Schallschutz; Anstieg der Verkehrsbelastung um 15 % auf der Bahnhofstraße Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen; Vermeidungsmaßnahmen während der Bauphase und für den Baukörper, Vor allem externe Ausgleichsmaßnahmen Artenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen nicht notwendig ; Bodenversiegelung nicht vermeidbar; im Zuge der Eingriffsregelung durch ökologische Maßnahmen kompensierbar; Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal; Relativ hoher Versiegelungsgrad mit kleinklimatische Aufheizung des Gebietes, nur lokal wirksam, keine Entwicklung einer klimatischen Belastung zu erwarten; gering Wegfall der grünen und ländlichen Strukturen, Übergang zu urbanem Charakter; Keine erheblichen Auswirkungen auf Lebensräume und Arten gemeinschaftlicher Bedeutung zu erwarten Hinweis im Bebauungsplan beim Auffinden von Bodendenkmalen mittel Boden Wasser Geringe Empfindlichkeit des Grundwassers; kein Oberflächengewässer auf der Plangebietsfläche. Klima/Luft Siedlungsklima am Übergang zum Freilandklima ohne besondere Ausgleichsfunktion; keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen Teil einer grünen Zuwegung zum Neffelbach und zur offenen Landschaft, erholungswirksam; Plangebiet näher als 200 m am FFH-Gebiet DE-5105-302 „Nörvenicher Wald“ Landschaft Natura 2000 Kultur- und Sachgüter Derzeit gibt es keine Hinweise auf Bodendenkmale, alte Mühle nicht denkmalgeschützt GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL mittel gering gering gering gering 25 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 6. Anhänge 6.1. Quellen Bebauungsplan Nr. G , 1. Änderung, Nörvenich, SGP Stadtplaner und Architekten, Bonn im April 2016 Regionalplan Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Bezirksregierung Aachen Flächennutzungsplan Teilausschnitt Nörvenich Gemeinde Nörvenich Artenschutzprüfung l (Planungsrelevante Arten außer Fledermäuse), Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitekten, Düren im Oktober 2015 Artenschutzprüfung Stufe l, „Fledermäuse“ für den Abriss mehrerer Gebäude der unteren Mühle in Nörvenich, Michael Straube, Wegberg im September 2015 Artenschutzprüfung Stufe ll, „Fledermäuse“ für den Abriss mehrerer Gebäude der unteren Mühle in Nörvenich, Michael Straube, Wegberg im Oktober 2015 Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. G 4, 1. Änderung, Nörvenich, Garten- und Landschaftsarchitektur Reepel im April 2016 Schallimmissionsprognose für ein Geschäftshaus am Kastanienweg in Nörvenich, Dipl.-Ing. Manfred Goritzka und Partner, Leipzig, 19. August 2015 Schallimmissionsprognose für ein Geschäftshaus am Kastanienweg in Nörvenich, Dipl.-Ing. Manfred Goritzka und Partner, Leipzig, 16. März 2016 Verkehrstechnische Untersuchung zum Neubau eines Netto-Maktes am Kastanienweg in Nörvenich, Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Hannover, Januar 2017 Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen, Ewald/ Glässer (1978) Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte Geologischer Dienst NRW (2004): Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen, Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte), Natura 2000- Gebieten, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, LINFOS (2009-2011): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV – Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen (März 2008), Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV (2008) GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 26 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nörvenich Nr. G 4, 1. Änderung 6.2. Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl I S. 2986) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten- vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 30 G vom 24. Februar 2012 Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 31 G vom 24. Februar 2012 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010, Stand; zuletzt geändert durch Art. 2 und Art. 4 Abs. 100 G vom 7. August 2013 Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG), i. d. F der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am 16. März 2010: Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.) Landeswassergesetz NRW (LWG), Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185) Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungsoder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – TA Lärm (1998) Wasserhaushaltsgesetz WHG, Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), Stand; zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 15. November 2014 Denkmalschutzgesetz (DSchG) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (mit Stand vom 1.1.2015, Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (hrsg.) Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuEVorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz – FKZ 804 82 004 , Lambrecht, H. & Trautner, J (2007) (unter Mitarb. Von K. Kockelke, R. Steiner, R. Brinkmann, D. Bernotat, E. Gassner & G. Kaule). – Hannover, Filderstadt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 27