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Beschlussvorlage (Anlage VII zur Beschlussvorlage 351/2017 - Schalltechnische Untersuchung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
665 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG BERICHT 4054/15 Schallimmissionsprognose, Geschäftshaus, Kastanienweg in 52388 Nörvenich erstellt am: 19.08.2015 Auftraggeber: Ratisbona Projektentwicklung KG Industriepark Ponholz 1 93142 Maxhütte-Haidhof goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 INHALTSVERZEICHNIS 1 AUFGABENSTELLUNG 04 2 2.1 2.2 2.3 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 05 05 05 05 3 LÖSUNGSANSATZ 06 4 BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE 08 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 ERMITTLUNG DER EMISSION 09 09 09 16 18 19 6 6.1 6.2 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL BEURTEILUNGSPEGEL 20 20 20 7 EINZELEREIGNIS 22 8 ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN 23 9 ZUSAMMENFASSUNG 24 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR ÜBERGEBENE UNTERLAGEN ALLGEMEINES ANLIEFERUNG KUNDENPARKPLÄTZE EINKAUFSWAGEN - SAMMELBOXEN HAUSTECHNIK BERECHNUNGSPRÄMISSEN 2 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 ANLAGEN / BILDER 1 2 3 BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION BILD 1 LAGEPLAN QUALITÄT DER IMMISSIONSPROGNOSE ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL 25 30 31 3 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 1 Bericht 4054/15 AUFGABENSTELLUNG In 52388 Nörvenich, Kastanienweg, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ist die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den relevanten Immissionsorten ( BILD 1) rechnerisch zu ermitteln. Die berechneten Beurteilungspegel Lr sind mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu vergleichen. Bei Erfordernis sind entsprechend des Bearbeitungsstandes schallmindernde Maßnahmen vorzuschlagen, durch die die gesetzlichen Beurteilungswerte eingehalten werden. 2 2.1 /1/ BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz Ausfertigungsdatum: 15.03.1974; in der - BImSchG); Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist /2/ BauGB Baugesetzbuch; Ausfertigungsdatum: 23.06.1960; in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist /3/ BauNVO Verordnung über die (Baunutzungsverordnung bauliche - Nutzung BauNVO); der Grundstücke Ausfertigungsdatum: 26.06.1962; in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist /4/ ISO 9613, Teil 2 /5/ TA Lärm Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; Ausgabedatum: 1999-10 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; 26. August 1998 4 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik /6/ Bericht 4054/15 Hessische Landesanstalt Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 192, für Umwelt Technischer Bericht Ladegeräusche auf zur Untersuchung Betriebsgeländen der von Lkw- und Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Wiesbaden 1995 /7/ Hessisches Landesamt Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Technischer für Umwelt und Geologie Bericht zur Untersuchung Lastkraftwagen auf der Geräuschemissionen Betriebsgeländen von durch Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Lebensmittelmärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Lebensmittelmärkten, Wiesbaden 2005 /8/ Bayerisches Landesamt Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007 für Umweltschutz /9/ Zeitschrift Beton 1/92 „Gute Noten für Betonsteinpflaster“ /10/ RLS 90 Richtlinie für Straßenlärm /11/ M. Schlich „Geräuschprognose von langsam fahrenden Pkw“, Zeitschrift für Lärmbekämpfung Bd. 2 (2007) Nr.2 – März /12/ Hessisches Landesamt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft Nr. 136, Ausgabe für Umwelt 1992, Technischer Bericht Geräuschemissionen zur Untersuchung von der Selbstbedienungs- Fahrzeugwaschanlagen 2.2 /13/ /14/ /15/ ÜBERGEBENE UNTERLAGEN Zeichnungen, Stand 08.2015 als pdf / dwg vom Auftraggeber per E-Mail übergeben - Lageplan - Grundriss - Ansichten / Schnitte Datenblätter lufttechnische Anlagen - Verflüssiger (Fa. Güntner Typ GVHX 071.1A/2-SD.E) - Luftseitiges WRG-Gerät Typ HR3500 der Fa. biddle - Klimasplitgerät (DAIKIN EWYQ-ACW1) - Wandlüfter (Fa. Maico DZQ408B) Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich 5 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 2.3 In der ANLAGE 1 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe, Formelzeichen und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen erläutert. 3 LÖSUNGSANSATZ Im Geschäftshaus befinden sich folgende Ladeneinheiten:  Discounter und  Gastronomie Entsprechend den Angaben des Auftraggebers (AG) wird mit einer Betriebszeit von 06.00 bis 22.00 Uhr gerechnet. Das Cafe hat zudem sonntags von 07.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Da der Sonntagsbetrieb deutlich geringere Emissionen aufweist (z.B. entfallen die Lkw-Anlieferungen und 1 deutlich geringere Parkplatzfrequentierung) und der Ruhezeitenzuschlag sich nur um 0,5 dB erhöht, werden im Rahmen dieser Untersuchung ausschließlich die Beurteilungspegel an Werktagen berechnet. Aus der Errichtung des Planungsvorhabens ergeben sich folgende, schalltechnisch relevante Emissionsquellen für die zu untersuchende Zusatzbelastung:  Warenanlieferung (Lkw, Handhubwagen);  Kundenstellplätze;  Einkaufswagen–Sammelbox;  Kühl- und Lufttechnik; Als Grundlage zur schalltechnischen Beurteilung, wird ein dreidimensionales schalltechnisches Berechnungsmodell erstellt. Dieses Modell besteht aus einem  Ausbreitungsmodell (Gelände und Bebauung) und einem  Emissionsmodell (Emittenten) 1 An Werktagen sind für durchgängig einwirkende Geräusche nach TA Lärm drei ruhebedürftige Stunden mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden zu berücksichtigen. Dies ergibt für den Beurteilungszeitraum tags ein Kr = 1,9 dB. An Sonn- und Feiertagen sind bei Öffnungszeiten von 07:00 bis 18:00 Uhr vier ruhebedürftige Stunden mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden zu berücksichtigen und somit ein Kr = 2,4 dB. 6 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Für die vorliegenden schalltechnisch relevanten Emittenten liegen die Emissionsdaten ausschließlich als Einzahlwerte vor (Bsp. Parkplatzgeräusche nach /8/, Warenumschlag, Lkw Geräusch nach /6//7/). Aus diesem Grund werden die Schallausbreitungsberechnungen, gemäß TA Lärm bzw. DIN ISO 9613, Teil 2, mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Unsere Erfahrungen aus vielfältigen Messungen an Geschäftshäusern und Lebensmittelmärkten bestätigen, dass es für die nachfolgende Beurteilung der Geräuschsituation, herrührend vom geplanten Geschäftshaus hinreichend genau ist, die Schallausbreitungsberechnungen mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchzuführen. Die Schallimmissionsbelastung an den relevanten Immissionsorten wird daher nicht im Oktavspektrum berechnet. Dieser Emissionsansatz bildet die Basis zur Berechnung Immissionsorten. der Sollten sich Beurteilungspegel im Ergebnis Zusatzbelastung der Lr,zu Berechnungen an den relevanten Überschreitungen der Beurteilungskriterien, an den Immissionsorten ergeben, so werden die Schallquellen aufgezeigt, die zu dieser Überschreitung führen und Anforderungen an die Minderung der Emissionspegel dieser Quellen formuliert. Die Wirkung kurzzeitig auftretender Emissionen wird  für das Betätigen der Lkw-Druckluftbremse (E1) sowie  für das Zuschlagen einer Kofferraumtür auf dem Parkplatz (E2) rechnerisch ermittelt und mit den zulässigen Einzelereigniskriterien der TA Lärm verglichen. Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden entsprechend der TA Lärm Absatz 3 und 4, Punkt 7.4 in die Beurteilung der Geräuschsituation einbezogen. Im Umfeld der Anlage sind keine immissionsrelevanten gewerbliche Vorbelastungen im Sinne der TA Lärm vorhanden. Vorabberechnungen haben gezeigt, dass ohne Schallschutzmaßnahmen Konflikt in der Nachbarschaft auftreten könne. Aus diesem Grund wird a prior mit einer Lärmschutzwand entlang des Parkplatzes gerechnet (Lage und Höhe s. BILD 1). Die LSW ist nach den Vorschriften und Richtlinien der ZTV-LSW 88 auszuführen (Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen; Bundesministerium /13/). Zitat: „Schalldämmung im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass der vom Verkehrsweg ausgehende, A-bewertete Schall beim Durchgang durch die Wandkonstruktion eine Pegelminderung von mindestens 25 dB nach Prüfbedingungen erfährt.“ (ZTV-LSW 88, Pkt. 1.2). 7 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE 4 Entsprechend den Angaben des Auftraggebers sind im Umfeld des Vorhabens keine Bebauungspläne vorhanden. Nach Aussage des Auftraggebers soll als Grundlage zur Beurteilung der übergebene Flächennutzungsplan herangezogen werden. In diesem befinden sich die westlich angrenzenden Gebäude in einer Wohnbaufläche, so dass diesen der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes nach TA Lärm zugeordnet wird. Im Osten befindet sich eine Sondergebiet (Schule), so dass hier die Immissionsrichtwerte für ein allg. Wohngebiet tags herangezogen, jedoch ruhbedürftige Stunden nicht betrachtet werden. Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt nach TA Lärm. Als Beurteilungswerte "Außen" (0,5 m vor der Mitte eines geöffneten Fensters) für die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ gelten somit: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Tag Allg. Wohngebiet (WA) 55 dB(A) Nacht 40 dB(A) Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) nicht auftreten. Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung betrachteten relevanten Immissionsorte sind im BILD 1 ausgewiesen. Sie wurden entsprechend der durchgeführten flächendeckenden Berechnung ermittelt. 8 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 5 5.1 Bericht 4054/15 ERMITTLUNG DER EMISSION ALLGEMEINES Bei der Ermittlung der Emissionen wird bei allen Anlagenteilen davon ausgegangen, dass diese, entsprechend des Standes der Technik, ausgeführt werden (z.B. feste Regenrinne, abgestrahlte einzeltonfreie Schallspektren oder keine „klappernden“ Fahnenmasten). Die Modellierung der Zufahrten auf der öffentlichen Straße (Lkw, Pkw; siehe BILD 1) erfolgt im schalltechnischen Modell entsprechend der TA Lärm, d.h. die Fahrstrecken werden so gestaltet, dass eine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr gegeben ist (TA Lärm, Abschnitt 7.4). Alle folgend aufgeführten Emissionsquellen sind, entsprechend ihrer im Berechnungsmodell berücksichtigten Lage, im BILD 1 dargestellt. 5.2 ANLIEFERUNG Die Anlieferung für das Geschäftshaus mit Lkw > 7,5 t soll werktags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr über einen Rampentisch im Bereich der Verladezone stattfinden (Beurteilungszeitraum “Tag”). Der Rampentisch selbst ist vollständig eingehaust und in massiver Bauweise wie Hauptgebäude ausgeführt. Für den Nachtzeitraum wird zur Abwägung einer Nachtanlieferung im Bereich des Cafes betrachtet. Die Anlieferungen der Ladeneinheit Cafep erfolgen ebenerdig über den Eingangsbereich. Die Schallleistungspegel der einzelnen Emittenten für den Anlieferungsverkehr und die Vorgänge bei der Entladung werden dem Bericht /6/ und /7/ entnommen und nach den Gleichungen in ANLAGE 1 berechnet. Entsprechend /6/ und /7/ wird beim Emissionsansatz zur Berechnung der Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der Lkw von Mittelwerten ausgegangen. Die Lkw – Geräusche werden in „Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände“ und „Betriebsgeräusche“ unterschieden. Lieferfahrzeuge: Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände (Rangieren) In der nachfolgenden TABELLE 1 sind die im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachten Anlieferungsfahrzeuge zusammengefasst ausgewiesen (die Anzahl der Fahrzeuge basiert auf analogen Bauvorhaben). 9 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 TABELLE 1: Im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachte Fahrzeuge, tags Fahrzeug Anzahl Fahrziel / Fahrzweck 1 2 3 Lkw > 7,5 t 1 Trockensortiment Lkw > 7,5 t 1 Leergut Lkw > 7,5 t 1 Streckenlieferant Lkw > 7,5 t 1 Frischesortiment mit Kühlaggregat Lkw > 7,5 t 1 Müllfahrzeug Lkw < 7,5 t 2 Brot- /Backwaren Summe, Gesamtfahrzeuge 8 Die Anlieferungsvorgänge erfolgen in der Regel über den Tag verteilt. Damit die eventuell auftretenden Vorgänge für die Markt- und Bäckeranlieferung innerhalb der Ruhzeiten berücksichtigt werden, wird jeweils ein vollständiger Anlieferungszyklus innerhalb der Ruhezeiten betrachtet. Für den Vorgang Rangieren der Lkw im Bereich der Laderampe wird für die erforderliche Rangierstrecke im schalltechnischen Modell ein Zuschlag von 5 dB (Maximalwert nach /7/) vergeben. Damit sind die bei Rangiertätigkeiten auftretenden Schallereignisse, wie Beschleunigung und Verzögerung der Fahrt, berücksichtigt. Die Anfahrten erfolgen vom der Kastanienweg. In der TABELLE 2.1 sind die Emissionsdaten für die Fahrgeräusche der Lieferfahrzeuge am Tage und in der TABELLE 2.2 für die Nacht ausgewiesen. TABELLE 2.1: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, tags Emittent Vorgang / Fahrstrecke 1 2 l L’WA,1h LT Ln L’WA,mod [m] [dB(A)/m] [dB] [dB] [dB(A)/m] 3 4 5 6 7 8 n T1 Lkw, Rampe 4 226 63,0* -12 6,0 57,0 T1_R Lkw-Rangieren, Rampe 4 41 68,0 -12 6,0 62,0 T1r Lkw, Rampe, i.d.R. 1 226 63,0* -12 0,0 51,0 T_Rr Lkw-Rangieren, Rampe, i.d.R. 1 41 68,0 -12 0,0 56,0 T2 Lkw, Cafe 1 230 63,0 -12 0,0 51,0 Lkw, Cafe, i.d.R. 1 230 63,0 -12 0,0 51,0 T2r * ** Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA  106 dB(A) für eine Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement. i.d.R. innerhalb der Ruhezeiten 10 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 TABELLE 2.2: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, nachts Emittent Vorgang / Fahrstrecke 1 T2 * 2 Lkw, Cafe l L’WA,1h LT Ln L’WA,mod [m] [dB(A)/m] [dB] [dB] [dB(A)/m] 3 4 5 6 7 8 1 230 63,0* 0 0,0 63,0 n Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA  106 dB(A) für eine Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement. Die Fahrstrecken werden als Linienschallquellen entsprechend ihrer Lage in das schalltechnische Modell übernommen. Lieferfahrzeuge: Betriebsgeräusche Lkw Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Geräusche zwingend im Anlieferungsbetrieb auftreten /6//7/. Diese Vorgänge werden daher für die Lkw detailliert in der Schallimmissionsprognose berücksichtigt (die ausgewiesenen Schallleistungspegel LWA sind arithmetische Mittelwerte):  Betriebsbremse LWA = 108 dB(A)  Türenschlagen LWA = 100 dB(A)  Anlassen LWA = 100 dB(A)  Leerlauf LWA = 94 dB(A) In den TABELLEN 3.1 und 3.2 sind die sich aus den Anfahrten und den Liefervorgängen für das Geschäftshaus ergebenden Emissionsdaten (Betriebsgeräusche) ausgewiesen. Die Motoren der Lkw sind während der Anlieferungszeit abzustellen und werden daher mit maximal einer Minute Betriebsdauer (60 s) berücksichtigt. Ausnahme bildet das Müllfahrzeug, auf Grund der über den LkwMotor betrieben Hydraulik zur Beladung wird hier eine Betriebszeit von 5 min (300 s) angesetzt. Entsprechend den Einwirkzeiten der Emittenten wird eine Zeitbewertung durchgeführt. Diese Zeitbewertung wird durch den Korrekturfaktor LT berücksichtigt. Die sich so ergebenden zeitbewerteten Vorgänge sind für einen Lkw in der TABELLE 3.1 ausgewiesen. 11 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 TABELLE 3.1: Emissionsdaten Betriebsgeräusche (BG) 1 Lkw / 1h Emittent Vorgang LWA n [dB(A)] 1 2 tges LT,1h LWA,mod,1h [s] [dB] [dB(A)] 6 7 3 4 5 BG1.1 Bremsen 108,0 1 5 2 28,6 79,4 BG1.2 Türen zuschlagen 100,0 2 10 25,6 74,4 BG1.3 Anlassen 100,0 1 5 28,6 71,4 BG1.4 Leerlauf 94,0 1 60 17,8 76,2 BG1.5 Leerlauf (Müllfahrzeug) 94,0 1 300 10,8 83,2 energetische Summe BG1.1 – BG1.4 --> BG 82,3 energetische Summe BG1.1 – BG1.3, BG1.5 --> BGM 85,3 In der TABELLE 3.2 sind die Betriebsgeräusche „tags“ entsprechend der zu erwartenden Anlieferungen (n) bezogen auf 16 Stunden und eine Fläche (S) aufgeführt. Analog hierzu sind in der TABELLE 3.3 die Emittenten für die volle Stunde im Nachtzeitraum ausgewiesen. TABELLE 3.2: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Geschäftshaus, tags Emittent Bemerkung / Bereich 1 2 S LWA,1h LT Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 n BG1 Lkw, Rampe 3 10 82,3 -12 4,8 -10 65,1 BG1r Lkw, Rampe, i.d.R.* 1 10 82,3 -12 0,0 -10 60,3 BGM Müllfahrzeug, Rampe 1 10 85,3 -12 0,0 -10 63,3 BG2 Lkw, Cafe 1 10 82,3 -12 0,0 -10 60,3 BG2r Lkw, Cafe i.d.R.* 1 10 82,3 -12 0,0 -10 60,3 * 2 innerhalb der Ruhezeiten Die Ermittlung der Schallleistungspegel basiert auf den Messungen nach dem Taktmaximalpegel – Verfahren. Erfassung eines Einzelereignisses innerhalb eines 5 Sekundentaktes. Mit dieser Vorgehensweise ist gleichzeitig der Impulszuschlag K I enthalten. 12 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 TABELLE 3.3: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Geschäftshaus, nachts Emittent Vorgang 1 BG2 2 Lkw, Cafe S LWA,1h LT,16h Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)] 3 4 5 6 7 8 9 1 10 82,3 0 0 -10 72,3 n Für die Anlieferung von Tiefkühlware werden ein Lkw mit Kühlaggregat zum Ansatz gebracht. Dafür wird aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von LWA = 97 dB(A) und eine übliche Laufzeit von 15 min für das Kühlaggregat entnommen. TABELLE 3.4: Emissionsdaten Kühlaggregat Lkw, tags Emittent Vorgang 1 KA * 2 Kühlaggregat n tges LWA LT LWA,mod [min] [dB(A)] [dB] [dB(A)] 3 4 5 6 7 1 15 97,0 15,1 78,9 innerhalb der Ruhezeiten Die Schallquelle KA wird als Punktquelle entsprechend der zu erwartenden Lage im Modell berücksichtigt. Warenumschlag (WU) Der Anlieferungstisch wird (entsprechend der übergebenen Zeichnungen des Auftraggebers) dreiseitig geschlossen mit Dach ausgeführt. Die Entladung erfolgt vom Lkw zum Lager mit (Gabel-) Handhubwagen. Der Emissionsansatz basiert auf Warenumschlagszahlen analoger Bauvorhaben. In /6/ sind unter Absatz 5.3 die Schallleistungspegel L WA der Verladegeräusche als zeitlich gemittelte Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde auf Basis des Taktmaximalpegels LWATeq (inklusive Impulszuschlag) ausgewiesen. Aus diesem Grund sind die Impulse bereits enthalten und werden für diese Emittenten nicht immissionsseitig vergeben (abweichend zur TA Lärm). Die Vorgänge für den ebenerdigen Warenumschlag im Bereich des Einganges (fahren mit Handhubwagen auf Asphalt etc.) werden nach /7/ berücksichtigt. 13 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Damit der Berechnungsansatz konform zum Ansatz im Bereich Rampe erfolgt, sind die in /7/ ausgewiesenen Schallleistungspegel auf Basis des Taktmaximalpegelverfahrens LWAT (Absatz 8.3 3 Seite 17) in den mittleren Schallleistungspegel für eine Stunde umgerechnet worden. In der TABELLE 4.1 werden die für die Ermittlung des Modelschallleistungspegels LWA,mod notwendigen Emissionsdaten ausgewiesen. TABELLE 4.1: Emissionsdaten Warenumschlag (WU1 bis WU3), 1 Vorgang / 1h Emittent Vorgang LWATeq,1h [dB(A)] 1 2 3 WU1.1 Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand 88 WU1.2 Rollgeräusche, Wagenboden 75 energetische Summe WU1.1 – WU1.2 --> WU1 88,2 WU2.1 Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand 78 WU2.2 Rollgeräusche, Wagenboden 75 energetische Summe WU2.1 – WU2.2 --> WU2 79,8 WU3.1 Leerfahrt auf Asphalt 71 WU3.2 Ware auf Asphalt 61 energetische Summe WU3.1 – WU3.2 --> WU3 71,4 Discounter + Cafe  Anlieferung Warensortiment im mittel für 1 Lkw 15 Paletten (30 Bewegungen) WU1  Kühlfahrzeug max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen) und WU2  2 x Backwaren max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen) WU3 3 LWAT,1h = LWAT + 10 log (TE / 3600) Auf Grundlage des Taktmaximalpegels (Messzyklus 5 Sekunden) und der in Heft 3 HLUG ausgewiesenen Geschwindigkeit (v = 1,4 m/s) entspricht der Vorgang einer Wegstrecke von 7 m. 14 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Die Fahrwege im Bereich der Ladezonen sind nicht eindeutig festgelegt, daher wird die Emissionsquelle als Flächenquelle entsprechend ihrer Lage angesetzt (Berechnungsalgorithmen ANLAGE 1). Die Fahrten innerhalb des Lkw (Rollgeräusche, Wagenboden) werden am Lkw-Standort berücksichtigt. In der TABELLE 4.2 werden die in der Berechnung zum Ansatz gebrachten Emittenten „tags“ bezogen auf 16 Stunden und die im Modell zum Ansatz gebrachte Fläche (S) zusammenfassend ausgewiesen. Analog hierzu sind in der TABELLE 4.3 die Emittenten für die volle Stunde im Nachtzeitraum ausgewiesen. TABELLE 4.2: Warenumschlag (WU), tags Emittent Vorgang / Bereich 1 * 2 S LWA,1h LT Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 n WU1 Hubwagen, Rampe 60 10 88,2 -12,0 17,8 -10,0 84,0 WU1r Hubwagen, Rampe, i.d.R. 30 10 88,2 -12,0 14,8 -10,0 81,0 WU2r Rollcontainer, Rampe 10 10 79,8 -12,0 10,0 -10,0 67,8 WU3 Hubwagen, Eingang 10 30 71,4 -12,0 10,0 -14,8 54,6 WU3r Hubwagen, Eingang, i.d.R. 10 30 71,4 -12,0 10,0 -14,8 54,6 S LWA,1h LT Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 10 30 71,4 0,0 10,0 -14,8 66,6 innerhalb der Ruhezeiten TABELLE 4.3: Warenumschlag (WU), nachts Emittent 1 WU3 Vorgang / Bereich 2 Hubwagen, Eingang n 15 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 5.3 Bericht 4054/15 KUNDENPARKPLÄTZE Der nachfolgend zu berechnende Emissionspegel enthält nach den in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /8/ durchgeführten Untersuchungen die Pegelanteile für:  die An- und Abfahrt (befahren der Stellflächen);  das Motorstarten;  das Türen- sowie Kofferraumzuschlagen und  das Befahren des Parkplatzes mit Einkaufswagen Nach der Parkplatzlärmstudie /8/ werden folgende Zuschläge für den Kundenparkplatz vergeben  Parkplatzart und Fahrbahnoberfläche (Parkplätze an Einkaufszentren, Einkaufswagen auf Asphalt) ein KPA = 3 dB und KStrO = 0 dB,  ein Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren KI = 4 dB (die Impulshaltigkeit der Geräusche wird immissionsseitig vergeben),  ein zu berechnender Zuschlag KD für den Parksuchverkehr Die Gesamtfläche des Parkplatzes (S  2.110 m²) wird dem schalltechnischen Berechnungsmodell entnommen. Für das Geschäftshaus wird in den übergebenen Unterlagen eine Netto-Verkaufsfläche von ca. 1.041 m² ausgewiesen. Die Netto-Verkaufsfläche wird im Sinne der Parkplatzlärmstudie /8/ herangezogen. Entsprechend der übergebenen Unterlagen wurden für den Parkplatz 65 Stellplätze ausgewiesen (inklusive Sonderstellplätze für Mutter-Kind und Behinderten Parkplätze). Unter Berücksichtigung der „Netto-Verkaufsfläche“ und der Stellplatzzahl ergibt sich ein Berechnungsfaktor f nach /8/ von f = 0,06. Weiterhin liegen uns zahlreiche konkrete Kundenbelegungen aus bestehenden Discountern vor, die eine mittlere Kundefrequentierung von 500 bis 700 Kunden pro Tag ausweisen. Darin enthalten sind alle „Arten“ von Kunden (fußläufig, öffentliche Verkehrsmittel und motorisierte Kunden). Auf Grund der Ortslage wird in der vorliegenden Untersuchung mit 500 motorisierten Kunden für das Geschäftshaus täglich gerechnet. Daraus ergeben sich für die Beurteilungszeit von 16 Stunden (Tagzeitraum), ca. 31 motorisierte Kunden bzw. 62 Pkw-Bewegungen je Stunde. 16 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Anhand von exemplarischen Erhebungen die mit der Erarbeitung der Bayerischen Parkplatzlärmstudie erstellt wurden, zeigt sich bei größerer Entfernung der Stellplätze vom Ein- bzw. Ausgang eine geringere Bewegungshäufigkeit. In Tabelle 14 der Parkplatzlärmstudie ist die Abhängigkeit der Bewegungshäufigkeit auf den Stellplätzen von der Entfernung zum Eingang des Marktes beispielhaft ausgewiesen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Emissionsansatz berücksichtigt. Folgende Bewegungshäufigkeiten N werden für den Parkplatz im Beurteilungszeitraum tags angesetzt (Maßeinheit N: Bewegungen je m² Nettoverkaufsfläche und Stunde): Parkfläche P1: N = 0,09 (Stellplätze direkt vor dem Eingang des Verbrauchermarkts) Parkfläche P2: N = 0,08 (Stellplätze in weiterer Entfernung zum Eingang; geringere Belegung) Parkfläche P3: N = 0,07 (Stellplätze in großer Entfernung zum Eingang) In der folgenden TABELLE 5 sind die mit den entsprechenden Zuschlägen korrigierten Emissionsdaten für die Kundenstellplätze je Stunde ausgewiesen. TABELLE 5.1: Emissionsdaten der Parkgeräusche, tags Emittent LW0 N f [dB(A)] 1 B S *KI KPA KD KStrO L’’WA,mod [m²] [m²] [dB] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 P1 63,0 0,12 0,06 612 1.300 0,0 3,0 3,7 0,0 54,8 P2 63,0 0,10 0,06 217 460 0,0 3,0 1,6 0,0 51,4 P3 63,0 0,10 0,06 212 450 0,0 3,0 1,6 0,0 50,3 1.041 2.110 Summe *wird immissionsseitig vergeben Entsprechend des Ansatzes, dass 700 Pkws täglich das Geschäftshaus anfahren, ergeben sich folgende Pkw – Bewegungen pro Stunde:  tags ≈ 88 Pkw-Bewegungen/h Die Zu- und Abfahrt auf den Kundenparkplatz erfolgen über die Kastanienweg. Die Emission der Zu- und Abfahrt wird nach RLS 90 (ANLAGE 1) berechnet. In TABELLE 6 sind die Emissionsdaten für die Zufahrt zu den Stellplätzen zusammengefasst. Entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (/8/) erfolgt die Umrechnung auf eine Linienquelle durch einen Korrekturfaktor mit KRLS = 19 dB. 17 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 TABELLE 6: Emissionsdaten Fahrstrecken der Pkw, tags / nachts Emittent Fahrstrecke 1 2 M p v DSTRO Lm,E KRLS L’WA,mod [Kfz/h] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)/m] 3 4 5 6 7 8 9 P-Zu Zufahrt, tags 31 0 30 0 43,5 19 62,5 P-Ab Abfahrt, tags 31 0 30 0 43,5 19 62,5 Die Schallquellen werden als Linienquellen mit je ca. 60 m in das Modell integriert. EINKAUFSWAGEN – SAMMELBOX 5.4 Die Einkaufswagen-Sammelbox befindet sich auf dem Parkplatz des Marktes ( BILD 1), deren Schallemissionen durch Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen zu beachten sind. Im Sinne des Maximalansatzes wird davon ausgegangen, dass alle Kunden einen Einkaufswagen benutzten. Entsprechend der zum Ansatz gebrachten 700 Gesamtkunden täglich, tritt das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox wie folgt auf:  tags ca. 88 mal / Stunde Die Formel zur Berechnung des Modellschallleistungspegels L’’WA,mod „Einkaufswagen-Sammelbox“ ist der ANLAGE 1 zu entnehmen. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose kann von Schallleistungsmittelungspegeln LWA ausgegangen werden /7/. In der TABELLE 7 sind die Emissionsdaten zur Ermittlung des Modellschallleistungspegels für die Einkaufswagen-Sammelbox entsprechend der Anzahl der Vorgänge (n) und eine Fläche (S) zusammenfassend ausgewiesen. TABELLE 7: Emissionsdaten für das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox, tags / nachts Emittent 1 ES Benennung 2 SB-Wagen, tags S LWAeq,1h LT Ln LS L’’WA,mod [m²] [dB(A)] [dB] [dB] [dB] [dB(A)/m²] 3 4 5 6 7 8 9 88 10 68,0 0,0 19,4 -10,0 77,4 n 18 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Die Geräusche, die beim Bewegen der Einkaufswagen auf dem Parkplatz auftreten, sind in der Emissionsermittlung „Kundenparkplätze“, erfasst /8/. Die Impulshaltigkeit (KI = 4 dB) der Geräusche 4 wird immissionsseitig berücksichtigt . 5.5 HAUSTECHNIK Die Lage und Anzahl der klima- und lufttechnischen Anlagen (LA) wird den übergeben Unterlagen /12/, /13/ entnommen (Lage s. BILD 1). In der TABELLE 8, SPALTE 3 sind die übergebenen Emissionsdaten für diese Quellen ausgewiesen. Die Emissionen werden tags und nachts im schalltechnischen Berechnungsmodell angesetzt. Diese Schallleistungspegel LWA für die lufttechnischen Anlagen sind in der TABELLE 8, SPALTE 4 als Zielstellung für den Ausrüster ausgewiesen und zur Vermeidung schalltechnischer Konflikte zwingend umzusetzen. TABELLE 8: Emissionsdaten lufttechnische Anlagen (LA), tags/nachts Emittent Benennung 1 * 2 LWA LWA,tags/nachts [dB(A)] [dB(A)] 3 4 LA01 Verflüssiger (GVHX 071.1A/2-SD.E) 71,0 71,0 LA02 Zuluftöffnung Verbundanlagenraum 71,0 71,0 LA03 Wandlüfter Verbundanlagenraum (MAICO DZQ 408B) 71,0 71,0 LA04 Zuluftöffnung 1 (WRG Fa. biddle 3500 +SD*) 58,0 58,0 LA05 Abluftöffnung 1 (WRG Fa. biddle 3500 + SD*) 58,0 58,0 LA06 Außenklimagerät (z.B. Fa. DAIKIN EWAQ-ACW1)) 66,0 66,0 LA07 Wandlüfter (MAICO EN20) 54,0 54,0 werkseitig mit Schalldämpfer SD Die luft- und klimatechnischen Anlagen sind entsprechend Stand der Technik auszuführen (abgestrahlte Schallspektrum sind einzeltonfrei, schwingungsisolierte Aufstellung der Verdichter, etc.). Anmerkung: Die Zielstellung für die lufttechnischen Anlagen basiert auf den einzuhaltenden Immissionsrichtwerten nachts. Besteht organisatorisch die Möglichkeit einzelne in TABELLE 8 aufgeführte Anlagenteile nur im Tagzeitraum zu betreiben (06:00 bis 22:00 Uhr), so können die ausgewiesenen Zielstellungen LWA für die jeweilige Anlage im Tagbetrieb um 10 dB erhöht werden. 4 In /7/ ist für das Ein- und Ausstapeln von Metall-Einkaufskörben ein LWAT,1h = 72 dB(A) ausgewiesen, d.h. die Impulshaltigkeit der Geräusche ist im Emissionsansatz berücksichtigt. Da die TA Lärm die immissionsseitige Vergabe von Zuschlägen vorsieht, wird LWA,1h = 68 dB(A) emissionsseitig und ein Impulszuschlag von KI = 4 dB, immissionsseitig zum Ansatz gebracht. 19 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 6 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 6.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LIMA durchgeführt. Es wird entsprechend der gültigen Berechnungsvorschrift ISO 9613, Teil 2, gerechnet. Für die schalltechnischen Berechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel wird ein dreidimensionales Modell erstellt. In diesem Modell sind alle Emittenten und die Schallausbreitung beeinflussenden Daten enthalten. Das Modell besteht aus mehreren Dateien und Datenbanken. Folgende Prämissen liegen der Berechnung zu Grunde:  Einzelpunktberechnungen: Lage der Immissionsorte: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade; Aufpunkthöhen: entsprechend der Geschosshöhen. Nach TA Lärm sind folgende Korrekturen/Zuschläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels Lr zu berücksichtigen:  für impulshaltige Emissionen ein Impulszuschlag KI  für Ton- oder Informationshaltigkeit ein Zuschlag KT  für „Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit“ ein Zuschlag KR (nur bei WA und WR) 6.2 BEURTEILUNGSPEGEL Folgende Korrekturen werden berücksichtigt:  KI = 4,0 dB Parkplatzgeräusche (P1 – P3), Sammelboxen (ES)  KR = 6,0 dB für innerhalb der Ruhezeiten einwirkende Geräusche (-r)  KR = 1,9 dB für durchgängig einwirkende Geräusche (LA) werden nach TA Lärm drei Stunden mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden berücksichtigt  KR = 0,7 dB für Geräusche die innerhalb der Öffnungszeiten einwirken (P, P-Zu und ES) werden nach TA Lärm zwei Stunde mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden berücksichtigt Die Zuschläge und die anteiligen Mittelungs- bzw. Beurteilungspegel der einzelnen Schallquellen sind in ANLAGE 3 für die am höchsten belasteten Geschosse ausgewiesen. Die energetische Summe der anteiligen Beurteilungspegel ergibt den dem Bauvorhaben „Geschäftshaus“ zuzuordnenden Beurteilungspegel Lr. 20 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 In der TABELLE 9 sind die Beurteilungspegel Lr ,tags und nachts, an den relevanten Immissionsorten ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt Für den Nachtzeitraum werden drei unterschiedliche Emissionssituationen betrachtet:  nachts1 22:00 bis 05:00 Uhr Emissionen der Lufttechnik  nachts2 05:00 bis 06:00 Uhr Emissionen der Lufttechnik und Frühanlieferung TABELLE 9: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO) Immissionsort 1 2 IRW [dB(A)] Lr [dB(A)] tags nachts tags nachts1 nachts2 3 4 5 6 7 IO 01 1. OG 55 40 54,9 27,4 46,4 IO 02 1. OG 55 40 54,9 17,0 48,9 IO 03 1. OG 55 40 53,1 18,1 48,9 Die Ergebnisse in TABELLE 9 weisen aus, dass an den vorhandenen relevanten Immissionsorten die Immissionsrichtwerte in den Beurteilungszeiträumen tags unterschritten werden. Im Beurteilungszeitraum nachts (22:00 bis 05:00 Uhr bzw. jede volle Stunde) werden unter Berücksichtigung des Emissionsansatzes die IRW eingehalten (TABELLE 9, SPALTE 6). Entsprechend der TABELLE 9, SPALTE 7 ist ein Lkw-Anlieferung im Beurteilungszeitraum nachts nicht möglich. Die zur Überschreitung beitragenden Emittenten sind der ANLAGE 3 zu entnehmen. 21 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 7 Bericht 4054/15 EINZELEREIGNISBETRACHTUNG Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für die Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) nicht auftreten. In einer Einzelpunktberechnung wird im Beurteilungszeitraum tags der Immissionspegel für das Entspanngeräusch einer Lkw Druckluftbremse und nachts für das Zuschlagen einer PkwKofferraumtür berechnet. Auf Grund der maximal zulässigen 5 Pkw ist davon auszugehen, dass dies im Bereich des Eingangs parken.  E1 Vorgang Lkw-Druckluftbremse LWAFmax = 115,0 dB(A) nach /7/  E2 Pkw-Kofferraumtür LWAFmax = 99,5 dB(A) nach /8/ Zur Beurteilung des Einzelereignisses wird der Immissionsort IO 04 gewählt. Die Lage der Quellen und des Immissionsortes sind dem BILD 1 zu entnehmen. In der nachfolgenden TABELLE 10 sind die Ergebnisse für die am stärksten belasteten Geschosse ausgewiesen. In Spalte 6 ist die Überschreitung des Immissionsrichtwertes als Differenzbetrag angegeben. Dieser Differenzbetrag muss entsprechend TA Lärm tags  30 dB(A) und nachts  20 dB(A) sein. TABELLE 10 Einzelereignisbetrachtung, tags/nachts Immissionsort Ereignis 1 2 LWAFmax IRW L [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] 3 4 5 6 Spalte 5 minus Spalte 4 [dB] IO 01, tags E1 115,0 55 74,0 19,0 IO 01, nachts E1 115,0 40 74,0 34,0 IO 02, tags E2 99,5 55 63,5 8,5 IO 02, nachts E2 99,5 40 63,5 23,5 Der TABELLE 10 ist nochmals zu entnehmen, dass eine Nachtanlieferung sowie die Nutzung des Parkplatzes im Nachtzeitraum rechnerisch nicht möglich ist, da hier das Einzelereigniskriterium überschritten wird. Folglich sind ohne diese Emittenten im Nachtzeitraum kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten, rechnerisch nicht zu erwarten. 22 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 8 Bericht 4054/15 ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN In Absatz 3 und 4, Punkt 7.4, TA Lärm, heißt es zum anlagenbezogenen Verkehrsaufkommen auf öffentlichen Straßen: „Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden, so weit  sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,  keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und  die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weiter gehend überschritten werden.“ Diese Kriterien gelten kumulativ, d.h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs so weit wie möglich vermindert werden /6/. Die Zu- und Abfahrt zum Geschäftshaus erfolgt über vom Kastanienweg über die Bahnhofstraße. Eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr ist direkt gegeben. Eine weitere Betrachtung des anlagenbedingten Verkehrs entfällt daher. Organisatorische Maßnahmen (in praxi das Eingrenzen der Ein- und Ausfahrtzeiten) sind aus lärmschutztechnischer Sicht nicht angezeigt. 23 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik 9 Bericht 4054/15 ZUSAMMENFASSUNG In 52388 Nörvenich, Kastanienweg, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) am relevanten Immissionsort der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung (BILD 1) rechnerisch ermittelt. Die Berechnungen weisen aus, dass bei dem im Abschnitt 5 ausgewiesenen Emissionsansatz, die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, an den Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und nachts unterschritten werden (Einzelpunktberechnung TABELLE 9, SPALTE 5-6). Im Beurteilungszeitraum „Nacht“ ist die Anlieferung rechnerisch mit einem Lkw nicht möglich (s. TABELLE 9, SPALTE 7). Folgende Hinweise bzw. Anforderungen an die Realisierung des Vorhabens sind zu beachten:  Die Öffnungszeiten sind auf 07:00 bis 21:00 Uhr zu beschränken.  Für die Fahrgassen des Parkplatzes ist eine Asphaltoberfläche oder ein schalltechnisch gleichwertiger Belag zu realisieren.  Im Bereich des Parkplatzes ist eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage und Höhe ist dem BILD 1 zu entnehmen (Ausführung gemäß ZTV-Lsw 88 geschlossene Bauweise und einer Schallminderung von ≥ 25 dB bzw. einer Flächenmasse von > 10 kg/m²).  Das abgestrahlte Schallspektrum der lufttechnischen Aggregate muss entsprechend Stand der Technik einzeltonfrei sein. Weiterhin sind die in der TABELLE 8 formulierten Zielstellungen (Schallleistungspegel der Lüftungsanlagen LWA) einzuhalten. Sollten sich Änderungen im Bezug auf die Lage oder die Emissionshöhe ergeben, so ist mit dem Sachverständigen Rücksprache zu nehmen.  Die Motoren der Lkw sind während der Verladearbeiten auszustellen. Eine Einschränkung der Anlieferungszeit im Beurteilungszeitraum „Tag“ besteht nicht. Die Marktanlieferung kann in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr stattfinden. Bei normalem Betrieb sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht zu erwarten. Maßnahmen organisatorischer Art, um die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs zu vermindern, sind nicht angezeigt. Dipl.- Ing. M. Goritzka Dipl.- Ing. (FH) R. Julius 24 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 ANLAGE 1: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION - IMMISSION SCHALLEMISSION - ALLGEMEINE BEGRIFFE (NACH DIN 18005-1:2002-07) (Punkt-) Schallleistungspegel LW  zehnfacher dekadischer Logarithmus des Verhältnisses der Schallleistung P zur Bezugsschallleistung P0  LW = 10  lg (P/P0)  P: Die von einem Schallstrahler abgegebene akustische Leistung (Schallleistung) P0: Bezugsschallleistung (P0 = 1 pW = 10-12 Watt)  [dB(A)] Pegel der längenbezogenen Schallleistung L’W (auch „längenbezogener Schallleistungspegel“)  logarithmisches Maß für die von einer Linienschallquelle, oder Teilen davon, je Längeneinheit  abgestrahlte Schallleistung P’ -1 L’W = 10  lg (P’/10-12 Wm )  Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L‘W = LW - 10 lg (L/1m)  Schallleistung die von einer Linie mit der Länge L pro m abgestrahlt wird. Dabei ist [dB(A)/m] vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Länge verteilt ist. Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L’’W (auch „flächenbezogener Schallleistungspegel“)  logarithmisches Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle, oder Teilen davon, je  Flächeneinheit abgestrahlte Schallleistung P’’ -2 L’’W = 10  lg (P’’/10-12 Wm )  Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L‘‘W = LW - 10  lg (S/1m)  Schallleistung, die von einer Fläche der Größe S pro m² abgestrahlt wird. Dabei ist [dB(A)/m²] vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt ist. Modellschallleistungspegel LW,mod / L’W,mod / L’’W,mod  Im Berechnungsmodell zum Ansatz gebrachte Schallleistungspegel für Ersatzschallquellen komplexer zusammenhängender / zusammengefasster Anlagen und / oder technologischer Vorgänge.  Basis der Modellschallleistungspegel sind Werte aus der Literatur und / oder Ergebnisse die aus orientierenden Messungen. 25 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 SCHALLIMMISSION Mittelungspegel LAeq  A-bewerteter, zeitlicher Mittelwert des Schallpegels an einem Punkt (z.B. am Immissionsort). anteiliger Beurteilungspegel Lr,an  Der Beurteilungspegel einer Geräuschquelle (z.B. eines Anlagenteiles) ist nach TA Lärm wie folgt definiert: Der anteilige Beurteilungspegel Lr,an ist gleich dem Mittelungspegel LAeq eines Anlagengeräusches plus (gegebenenfalls) Zu- und Abschlägen für Ruhezeiten und Einzeltöne sowie (gegebenenfalls) einer Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit. Beurteilungspegel Lr  Der Beurteilungspegel Lr ist gleich dem Mittelungspegel LAeq eines Geräusches plus (gegebenenfalls) Zuschlägen für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen, für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit sowie (gegebenenfalls) einer Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit.  Teilzeit j   Zahl der gewählten Teilzeiten Mittelungspegel während der Teilzeit T j  Zuschlag für Impulshaltigkeit in der Teilzeit T j (Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so beträgt KI,j für diese Teilzeiten: KI,j = LAFTeq,j - LAeq,j [LAFTeq = Taktmaximal-Mittelungspegel mit der  Taktzeit T = 5 Sekunden]) Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit 26 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Ermittlung der Emission Fahrgeräusche Die Emission "Fahrgeräusche" wird rechnerisch nach folgender Beziehung ermittelt: L’WA,mod = L’WA,1h + 10*lg(n) - 10*lg(Tr) dabei bedeuten: L’WA,1h dB(A)/m zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Lkw pro Stunde auf einer Strecke von 1m n Anzahl der Lkw in der Beurteilungszeit Tr Tr Beurteilungszeitraum: Tag = 16 Stunden Nacht = lauteste Nachtstunde Betriebsgeräusche / Warenumschlag Der immissionsbezogene Schallleistungspegel für „Betriebsgeräusche“ bestimmt sich: LWA,1h = LWA + LT,1h + Ln dabei bedeuten: dB(A) LT,1h Zeitkorrektiv, LT = 10 log (tges / T1h), in dB tges Gesamteinwirkzeit, tges = te  n, in sec T1h Bezugszeitraum 1 Stunde te Einzelzeit in sec Ln Einzelvorgänge eines Vorganges pro Stunde, Ln = 10 log (n), in dB n Anzahl der Vorgänge L”WA,mod = LWA,1h + Ln + LT – LS dabei bedeuten: dB(A) LWA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde LT Zeitkorrektiv, LT = 10 log (t / Tr), in dB t hier 1 Stunde Tr Beurteilungszeit in h Ln Ln = 10 log (n), in dB n Anzahl der Vorgänge LS Flächenkorrektur, LS = 10 log (S / S0), in dB mit S0 = 1 m² 27 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Parkverkehr Grundlage zur Emissionsermittlung ist die Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007. Der immissionswirksame Flächenschallleistungspegel IFSP eines Parkplatzes, ergibt sich aus folgender Gleichung: L’’WA,mod = LWA0 + KPA + KI + 2,5lg (f  B - 9) + 10lg (B  N) + KStrO - 10 lg (S/1 m²) dabei bedeuten: LWA0 Grundwert für einen Parkvorgang = 63 dB(A) KPA Zuschlag für die Parkplatzart in dB KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit in dB f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße B Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche, Anzahl der Stellplätze etc.) N Bewegungshäufigkeit PKW pro Einheit und Stunde KStrO Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen in dB S Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m² dB(A)/m² Zufahrten zum Parkplatz Die Berechnung des Emissionspegels erfolgt nach den in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, (RLS-90) vorgegeben Algorithmen. Der Emissionspegel ist: (25) Lm,E = Lm (25) Lm + DV + DStro + DStg + DE = 37,3 + 10 lg [M ( 1 + 0,082p)] Geschwindigkeitskorrektur: DV = LPkw - 37,3 + 10 lg [100 + (10 0,1D - 1) p / 100 + (8,23 p)] 3 LPkw = 27,7 + 10 lg [1 + (0,02 vPkw) ] LLkw = 23,1 + 12,5 lg (vLkw) D = LLkw - LPkw Korrektur für Steigungen und Gefälle: DStg = 0,6 g - 3 für g > 5 % DStg = 0 für g  5 % 28 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 Erläuterung der Abkürzungen und Symbole STRAßENVERKEHR: Zeichen / Einheit Bedeutung 2 3 Begriff 1 Lm,E,tag dB Emissionspegel (für den Tag) Lm,E,nacht dB Emissionspegel (für die Nacht) (25) dB normierter Mittelungspegel eines Verkehrsweges DV dB(A) Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStro dB Korrektur für die unterschiedlichen Straßenoberflächen DStg dB(A) Korrektur für Steigungen DE dB(A) Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von Lm reflektierenden Flächen Mt KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für den Tag) Mn KFZ/h maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für die Nacht) pt % maßgebender LKW- Anteil (über 2,8 t zul.Gesamtgewicht) tags pn % maßgebender LKW- Anteil(über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) nachts vPkw km/h vorgegebene Geschwindigkeit für PKW vLkw km/h vorgegebene Geschwindigkeit für LKW DTV KFZ/24 h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke 29 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 ANLAGE 2: QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE Die Qualität der ausgewiesenen Ergebnisse (Beurteilungspegel) sind im Konkreten vorrangig abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten (z.B. Schallleistungspegel, Einwirkungsdauer, Richtwirkung). Diese werden für spezifische Anlagen im Regelfall vom Auftraggeber und/oder Ausrüster übergeben, sodass wir auf diese Daten nur einen geringen Einfluss haben. Für „allgemeingültige“ Lärmquellen wie Lkw-Fahrten / -manipulationen (Be- und Entladen) und Parkplatzbewegungen werden die aktuellen Veröffentlichungen herangezogen. Um dennoch eine hohe Genauigkeit der Prognose zu gewährleisten, werden von uns, aufbauend auf eigenen Erfahrungen und Messungen, die Eingangsdaten im Rahmen einer Plausibilitätsbetrachtung überprüft und bei Erfordernis den konkreten Bedingungen angepasst. Eine hohe Genauigkeit wird Schallausbreitungsberechnungen dagegen bei der erforderlichen Erstellung des zur dreidimensionalen Durchführung der Berechnungsmodelles gewährleistet. Mit dem den Berechnungen zugrunde liegenden Berechnungsprogramm LIMA ist garantiert, dass die Berechnungen nach dem Stand der Technik (DIN ISO 9613-2) erfolgen können. Um dies abzusichern werden folgende Daten bei der Modellbildung berücksichtigt:  vorrangige Verwendung digitaler Lagepläne, die maßstäblich übernommen werden.  Das Zuweisen der dritten Dimension basiert zum einen auf Höhenangaben aus den Lageplänen (z.B. Geländedaten) und zum anderen auf persönlichen Informationen (übergeben vom Auftraggeber und/oder Ergebnis der Vorortbesichtigung)  schalltechnisch genaue Nachbildung der künstlichen Hindernisse (z.B. Gebäude) mit Zuweisung der entsprechenden Reflexionseigenschaften In dieses Schallausbreitungsmodell werden die Schallquellen mit den zuzuordnenden Schallleistungspegeln in ihrer Lage und Richtwirkung modellhaft als Punkt-, Linien- und/oder Flächenschallquellen integriert. Durch eine ständige Modellkontrolle wird abgesichert, dass Fehler bei der Modellerstellung auszuschließen sind. Die im Abschnitt 5 ausgeführten Emissionsansätze basieren überwiegend auf Informationen  des Auftraggebers und  bundesweit anerkannte Studien zur Ermittlung der Emissionspegel (z.B. Bayerische Parkplatzlärmstudie) 30 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Bericht 4054/15 ANLAGE 3: ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL TABELLE A: anteilige Mittelungs- Lan und Beurteilungspegel Lr,an für die Zusatzbelastung Geschäftshaus / Korrekturwerte für ruhebedürftige Stunden KR, Impulshaltigkeit KI und Tonhaltigkeit KT am IO01 bis IO03; tags Emittent Quelle Lw.mod Lan,IO01 Lan,IO02 Lan,IO03 KI KT 1.OG 1.OG 1.OG dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB KR Lr,an IO01 Lr,an IO02 Lr,an IO03 1.OG 1.OG 1.OG dB dB(A) dB(A) dB(A) 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 BG1 Lw" 65,1 36,8 19,0 6,6 0,0 0,0 0,0 36,8 19,0 6,6 BG1r Lw" 60,3 32,0 14,2 1,8 0,0 0,0 6,0 38,0 20,2 7,8 BG2 Lw" 60,3 27,3 31,2 26,3 0,0 0,0 0,0 27,3 31,2 26,3 BG2r Lw" 60,3 27,3 31,2 26,3 0,0 0,0 6,0 33,3 37,2 32,3 BGM Lw" 63,3 29,0 10,1 0,7 0,0 0,0 0,0 29,0 10,1 0,7 ES Lw" 77,4 34,2 34,8 37,3 4,0 0,0 0,7 38,9 39,5 42,0 KA Lw 78,9 37,1 20,8 10,1 0,0 0,0 0,0 37,1 20,8 10,1 LA01 Lw 71,0 26,3 0,2 -0,8 0,0 0,0 1,9 28,2 2,1 1,1 LA02 Lw 71,0 6,7 -0,1 -2,3 0,0 0,0 1,9 8,6 1,8 -0,4 LA03 Lw 71,0 8,1 3,1 1,0 0,0 0,0 1,9 10,0 5,0 2,9 LA04 Lw 58,0 16,1 -6,2 -14,9 0,0 0,0 1,9 18,0 -4,3 -13,0 LA05 Lw 58,0 16,8 -3,2 -12,1 0,0 0,0 1,9 18,7 -1,3 -10,2 LA06 Lw 66,0 3,9 4,0 17,3 0,0 0,0 1,9 5,8 5,9 19,2 LA07 Lw 54,0 13,6 16,3 8,8 0,0 0,0 1,9 15,5 18,2 10,7 P-Ab Lw` 62,5 30,6 39,4 43,3 0,0 0,0 0,7 31,3 40,1 44,0 P-Zu Lw` 62,5 31,0 38,6 44,3 0,0 0,0 0,7 31,7 39,3 45,0 P1 Lw" 54,8 45,3 47,2 41,5 4,0 0,0 0,7 50,0 51,9 46,2 P2 Lw" 50,3 24,7 31,7 37,5 4,0 0,0 0,7 29,4 36,4 42,2 P3 Lw" 51,4 29,4 43,1 37,5 4,0 0,0 0,7 34,1 47,8 42,2 T1 Lw` 57,0 41,2 41,1 41,9 0,0 0,0 0,0 41,2 41,1 41,9 T1_R Lw` 62,0 42,4 35,0 25,8 0,0 0,0 0,0 42,4 35,0 25,8 T1r Lw` 51,0 35,2 35,1 35,9 0,0 0,0 6,0 41,2 41,1 41,9 T1r_R Lw` 56,0 36,4 29,0 19,8 0,0 0,0 6,0 42,4 35,0 25,8 T2 Lw` 51,0 33,1 35,1 35,5 0,0 0,0 0,0 33,1 35,1 35,5 T2r Lw` 51,0 33,1 35,1 35,5 0,0 0,0 6,0 39,1 41,1 41,5 WU1 Lw" 84,0 45,2 30,8 26,1 0,0 0,0 0,0 45,2 30,8 26,1 WU1r Lw" 81,0 42,2 27,8 23,1 0,0 0,0 6,0 48,2 33,8 29,1 WU2 Lw" 67,8 29,0 14,6 9,9 0,0 0,0 0,0 29,0 14,6 9,9 WU3 Lw" 54,6 20,6 25,2 29,8 0,0 0,0 0,0 20,6 25,2 29,8 WU3r Lw" 54,6 20,6 25,2 29,8 0,0 0,0 6,0 26,6 31,2 35,8 31 goritzka akustik Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik Lw Lw.mod Punktquelle [dB(A)] Lw` Modell-Schallleistungspegel Lm Bericht 4054/15 Linienquelle [dB(A)/m] Mittelungspegel [dB(A)] Lw`` Flächenquelle [dB(A)/m²] TABELLE B: anteilige Mittelungs- Lan und Beurteilungspegel Lr,an / Korrekturwerte für Impulshaltigkeit KI und Tonhaltigkeit KT am IO01 bis IO03; nachts Emittent Quelle 1 2 Lw.mod Lan,IO01 Lan,IO02 Lan,IO03 KI 4.OG 4.OG 4.OG dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB 3 4 5 6 KT Lr,an IO01 Lr,an IO02 Lr,an IO03 4.OG 4.OG 4.OG dB dB(A) dB(A) dB(A) 7 8 9 10 11 LA01 Lw 71,0 24,5 0,2 -0,8 0,0 0,0 24,5 0,2 -0,8 LA02 Lw 71,0 6,7 -0,1 -2,3 0,0 0,0 6,7 -0,1 -2,3 LA03 Lw 71,0 8,1 3,1 1,0 0,0 0,0 8,1 3,1 1,0 LA04 Lw 58,0 13,7 -6,2 -14,9 0,0 0,0 13,7 -6,2 -14,9 LA05 Lw 58,0 15,4 -3,2 -12,1 0,0 0,0 15,4 -3,2 -12,1 LA06 Lw 66,0 3,9 4,0 17,3 0,0 0,0 3,9 4,0 17,3 LA07 Lw 54,0 13,6 13,9 8,8 0,0 0,0 13,6 13,9 8,8 25,8 15,0 18,1 ∑1 BG2 Lw" 72,3 39,3 42,8 38,3 0,0 0,0 39,3 42,8 38,3 T2 Lw` 63,0 44,7 46,4 47,5 0,0 0,0 44,7 46,4 47,5 WU3 Lw" 66,6 32,6 37,2 41,8 0,0 0,0 32,6 37,2 41,8 ∑2 Lw Lw.mod Punktquelle [dB(A)] Lw` Modell-Schallleistungspegel Linienquelle [dB(A)/m] Lw`` 46,0 48,3 Flächenquelle [dB(A)/m²] 48,9 32 1,5 m 1,5 m 2,0 m LA02 LA01 LA03 WU1/2 Schnitt A-A Sporthalle BGM KA LA04 BG1 LA05 A A IO 01 LA06 LA07 P2 P1 BG2 WU3 ES IO 02 Ka P3 sta n nie g we IO 03 Schule Ba h nh ofs tra ße Nörvenich Geschäftshaus vorhandene Gebäude Lärmschutzwand mit Kragelement Neubau Geschäftshaus Emittenten: BG WU LA ES Parkplatz (P1 bis P3) Lkw-Fahrstrecke (T1) Rangierstrecke (T1_R) Lkw-Fahrstrecke (T2) Pkw-Fahrstrecke (P-Ab) Pkw-Fahrstrecke (P-Zu) Betriebsgeräusche (BG) Warenumschlag (WU) Lufttechnische Anlagen (LA) Einkaufswagen-Sammelbox (ES) Einzelereignis E1 Einzelereignis E2 Bild 1: Emittenten Lage der Emittenten Lage der Immissionsorte Maßstab 1 : 1.000 goritzka akustik INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK Handelsplatz 1 04319 Leipzig, Tel. 0341 - 651 00 92 4054/15