Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
665 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
BERICHT 4054/15
Schallimmissionsprognose,
Geschäftshaus, Kastanienweg in
52388 Nörvenich
erstellt am: 19.08.2015
Auftraggeber:
Ratisbona Projektentwicklung KG
Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte-Haidhof
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
INHALTSVERZEICHNIS
1
AUFGABENSTELLUNG
04
2
2.1
2.2
2.3
BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN
EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN
05
05
05
05
3
LÖSUNGSANSATZ
06
4
BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE
08
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
ERMITTLUNG DER EMISSION
09
09
09
16
18
19
6
6.1
6.2
ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL
BEURTEILUNGSPEGEL
20
20
20
7
EINZELEREIGNIS
22
8
ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN
23
9
ZUSAMMENFASSUNG
24
VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR
ÜBERGEBENE UNTERLAGEN
ALLGEMEINES
ANLIEFERUNG
KUNDENPARKPLÄTZE
EINKAUFSWAGEN - SAMMELBOXEN
HAUSTECHNIK
BERECHNUNGSPRÄMISSEN
2
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
ANLAGEN / BILDER
1
2
3
BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION
BILD 1
LAGEPLAN
QUALITÄT DER IMMISSIONSPROGNOSE
ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL
25
30
31
3
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
1
Bericht 4054/15
AUFGABENSTELLUNG
In 52388 Nörvenich, Kastanienweg, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ist die dieser gewerblichen Anlage zuzuordnende
Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) an den relevanten Immissionsorten ( BILD 1)
rechnerisch zu ermitteln.
Die berechneten Beurteilungspegel Lr sind mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm zu vergleichen.
Bei
Erfordernis
sind
entsprechend
des
Bearbeitungsstandes
schallmindernde
Maßnahmen
vorzuschlagen, durch die die gesetzlichen Beurteilungswerte eingehalten werden.
2
2.1
/1/
BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN
VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz
Ausfertigungsdatum:
15.03.1974;
in
der
-
BImSchG);
Fassung
der
Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740)
geändert worden ist
/2/
BauGB
Baugesetzbuch; Ausfertigungsdatum: 23.06.1960; in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748) geändert worden ist
/3/
BauNVO
Verordnung
über
die
(Baunutzungsverordnung
bauliche
-
Nutzung
BauNVO);
der
Grundstücke
Ausfertigungsdatum:
26.06.1962; in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist
/4/
ISO 9613, Teil 2
/5/
TA Lärm
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren; Ausgabedatum: 1999-10
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; 26. August 1998
4
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
/6/
Bericht 4054/15
Hessische Landesanstalt
Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 192,
für Umwelt
Technischer
Bericht
Ladegeräusche
auf
zur
Untersuchung
Betriebsgeländen
der
von
Lkw-
und
Frachtzentren,
Auslieferungslagern und Speditionen, Wiesbaden 1995
/7/
Hessisches Landesamt
Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Technischer
für Umwelt und Geologie
Bericht
zur
Untersuchung
Lastkraftwagen
auf
der
Geräuschemissionen
Betriebsgeländen
von
durch
Frachtzentren,
Auslieferungslagern, Speditionen und Lebensmittelmärkten sowie
weiterer
typischer
Geräusche
insbesondere
von
Lebensmittelmärkten, Wiesbaden 2005
/8/
Bayerisches Landesamt
Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007
für Umweltschutz
/9/
Zeitschrift Beton 1/92
„Gute Noten für Betonsteinpflaster“
/10/
RLS 90
Richtlinie für Straßenlärm
/11/
M. Schlich
„Geräuschprognose von langsam fahrenden Pkw“, Zeitschrift für
Lärmbekämpfung Bd. 2 (2007) Nr.2 – März
/12/
Hessisches Landesamt
Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft Nr. 136, Ausgabe
für Umwelt
1992,
Technischer
Bericht
Geräuschemissionen
zur
Untersuchung
von
der
Selbstbedienungs-
Fahrzeugwaschanlagen
2.2
/13/
/14/
/15/
ÜBERGEBENE UNTERLAGEN
Zeichnungen, Stand 08.2015 als pdf / dwg vom Auftraggeber per E-Mail übergeben
-
Lageplan
-
Grundriss
-
Ansichten / Schnitte
Datenblätter lufttechnische Anlagen
-
Verflüssiger (Fa. Güntner Typ GVHX 071.1A/2-SD.E)
-
Luftseitiges WRG-Gerät Typ HR3500 der Fa. biddle
-
Klimasplitgerät (DAIKIN EWYQ-ACW1)
-
Wandlüfter (Fa. Maico DZQ408B)
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich
5
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN
2.3
In der ANLAGE 1 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe,
Formelzeichen und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen
erläutert.
3
LÖSUNGSANSATZ
Im Geschäftshaus befinden sich folgende Ladeneinheiten:
Discounter und
Gastronomie
Entsprechend den Angaben des Auftraggebers (AG) wird mit einer Betriebszeit von 06.00 bis
22.00 Uhr gerechnet. Das Cafe hat zudem sonntags von 07.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Da der
Sonntagsbetrieb deutlich geringere Emissionen aufweist (z.B. entfallen die Lkw-Anlieferungen und
1
deutlich geringere Parkplatzfrequentierung) und der Ruhezeitenzuschlag sich nur um 0,5 dB erhöht,
werden im Rahmen dieser Untersuchung ausschließlich die Beurteilungspegel an Werktagen
berechnet.
Aus der Errichtung des Planungsvorhabens ergeben sich folgende, schalltechnisch relevante
Emissionsquellen für die zu untersuchende Zusatzbelastung:
Warenanlieferung (Lkw, Handhubwagen);
Kundenstellplätze;
Einkaufswagen–Sammelbox;
Kühl- und Lufttechnik;
Als Grundlage zur schalltechnischen Beurteilung, wird ein dreidimensionales schalltechnisches
Berechnungsmodell erstellt. Dieses Modell besteht aus einem
Ausbreitungsmodell (Gelände und Bebauung) und einem
Emissionsmodell (Emittenten)
1
An Werktagen sind für durchgängig einwirkende Geräusche nach TA Lärm drei ruhebedürftige Stunden mit einem Zuschlag
von 6 dB bezogen auf 16 Stunden zu berücksichtigen. Dies ergibt für den Beurteilungszeitraum tags ein Kr = 1,9 dB. An
Sonn- und Feiertagen sind bei Öffnungszeiten von 07:00 bis 18:00 Uhr vier ruhebedürftige Stunden mit einem Zuschlag von
6 dB bezogen auf 16 Stunden zu berücksichtigen und somit ein Kr = 2,4 dB.
6
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
Für die vorliegenden schalltechnisch relevanten Emittenten liegen die Emissionsdaten ausschließlich
als Einzahlwerte vor (Bsp. Parkplatzgeräusche nach /8/, Warenumschlag, Lkw Geräusch nach /6//7/).
Aus
diesem
Grund
werden
die
Schallausbreitungsberechnungen,
gemäß
TA
Lärm
bzw.
DIN ISO 9613, Teil 2, mit der Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt.
Unsere Erfahrungen aus vielfältigen Messungen an Geschäftshäusern und Lebensmittelmärkten
bestätigen, dass es für die nachfolgende Beurteilung der Geräuschsituation, herrührend vom
geplanten Geschäftshaus hinreichend genau ist, die Schallausbreitungsberechnungen mit der
Mittenfrequenz von 500 Hz durchzuführen. Die Schallimmissionsbelastung an den relevanten
Immissionsorten wird daher nicht im Oktavspektrum berechnet. Dieser Emissionsansatz bildet die
Basis
zur
Berechnung
Immissionsorten.
der
Sollten
sich
Beurteilungspegel
im
Ergebnis
Zusatzbelastung
der
Lr,zu
Berechnungen
an
den
relevanten
Überschreitungen
der
Beurteilungskriterien, an den Immissionsorten ergeben, so werden die Schallquellen aufgezeigt, die
zu dieser Überschreitung führen und Anforderungen an die Minderung der Emissionspegel dieser
Quellen formuliert.
Die Wirkung kurzzeitig auftretender Emissionen wird
für das Betätigen der Lkw-Druckluftbremse (E1) sowie
für das Zuschlagen einer Kofferraumtür auf dem Parkplatz (E2)
rechnerisch ermittelt und mit den zulässigen Einzelereigniskriterien der TA Lärm verglichen.
Die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen werden
entsprechend der TA Lärm Absatz 3 und 4, Punkt 7.4 in die Beurteilung der Geräuschsituation
einbezogen.
Im Umfeld der Anlage sind keine immissionsrelevanten gewerbliche Vorbelastungen im Sinne der TA
Lärm vorhanden.
Vorabberechnungen
haben
gezeigt,
dass
ohne
Schallschutzmaßnahmen
Konflikt
in
der
Nachbarschaft auftreten könne. Aus diesem Grund wird a prior mit einer Lärmschutzwand entlang des
Parkplatzes gerechnet (Lage und Höhe s. BILD 1). Die LSW ist nach den Vorschriften und Richtlinien
der ZTV-LSW 88 auszuführen (Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung
von Lärmschutzwänden an Straßen; Bundesministerium /13/). Zitat:
„Schalldämmung
im
Sinne
dieser Vorschrift bedeutet, dass der vom Verkehrsweg ausgehende, A-bewertete Schall beim
Durchgang durch die Wandkonstruktion eine Pegelminderung von mindestens 25 dB nach
Prüfbedingungen erfährt.“ (ZTV-LSW 88, Pkt.
1.2).
7
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
BEURTEILUNGSWERTE, IMMISSIONSORTE
4
Entsprechend den Angaben des Auftraggebers sind im Umfeld des Vorhabens keine Bebauungspläne
vorhanden. Nach Aussage des Auftraggebers soll als Grundlage zur Beurteilung der übergebene
Flächennutzungsplan herangezogen werden. In diesem befinden sich die westlich angrenzenden
Gebäude in einer Wohnbaufläche, so dass diesen der Schutzanspruch eines allgemeinen
Wohngebietes nach TA Lärm zugeordnet wird. Im Osten befindet sich eine Sondergebiet (Schule), so
dass hier die Immissionsrichtwerte für ein allg. Wohngebiet tags herangezogen, jedoch ruhbedürftige
Stunden nicht betrachtet werden.
Die Beurteilung der Geräuschsituation erfolgt nach TA Lärm. Als Beurteilungswerte "Außen" (0,5 m
vor der Mitte eines geöffneten Fensters) für die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ gelten somit:
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
Tag
Allg. Wohngebiet (WA)
55 dB(A)
Nacht
40 dB(A)
Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für angrenzende Wohnbereiche zu vermeiden, ist
nach TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um
mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) nicht auftreten.
Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung betrachteten relevanten Immissionsorte sind
im BILD 1 ausgewiesen. Sie wurden entsprechend der durchgeführten flächendeckenden Berechnung
ermittelt.
8
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
5
5.1
Bericht 4054/15
ERMITTLUNG DER EMISSION
ALLGEMEINES
Bei der Ermittlung der Emissionen wird bei allen Anlagenteilen davon ausgegangen, dass diese,
entsprechend des Standes der Technik, ausgeführt werden (z.B. feste Regenrinne, abgestrahlte
einzeltonfreie Schallspektren oder keine „klappernden“ Fahnenmasten).
Die Modellierung der Zufahrten auf der öffentlichen Straße (Lkw, Pkw; siehe BILD 1) erfolgt im
schalltechnischen Modell entsprechend der TA Lärm, d.h. die Fahrstrecken werden so gestaltet, dass
eine Vermischung mit dem öffentlichen Verkehr gegeben ist (TA Lärm, Abschnitt 7.4).
Alle folgend aufgeführten Emissionsquellen sind, entsprechend ihrer im Berechnungsmodell
berücksichtigten Lage, im BILD 1 dargestellt.
5.2
ANLIEFERUNG
Die Anlieferung für das Geschäftshaus mit Lkw > 7,5 t soll werktags in der Zeit von 06.00 bis
22.00 Uhr über einen Rampentisch im Bereich der Verladezone stattfinden (Beurteilungszeitraum
“Tag”). Der Rampentisch selbst ist vollständig eingehaust und in massiver Bauweise wie
Hauptgebäude ausgeführt. Für den Nachtzeitraum wird zur Abwägung einer Nachtanlieferung im
Bereich des Cafes betrachtet.
Die Anlieferungen der Ladeneinheit Cafep erfolgen ebenerdig über den Eingangsbereich.
Die Schallleistungspegel der einzelnen Emittenten für den Anlieferungsverkehr und die Vorgänge bei
der Entladung werden dem Bericht /6/ und /7/ entnommen und nach den Gleichungen in ANLAGE 1
berechnet.
Entsprechend
/6/
und
/7/
wird
beim
Emissionsansatz
zur
Berechnung
der
Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der Lkw von Mittelwerten ausgegangen. Die Lkw
– Geräusche werden in „Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände“ und „Betriebsgeräusche“
unterschieden.
Lieferfahrzeuge: Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände (Rangieren)
In der nachfolgenden TABELLE 1 sind die im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachten
Anlieferungsfahrzeuge zusammengefasst ausgewiesen (die Anzahl der Fahrzeuge basiert auf
analogen Bauvorhaben).
9
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
TABELLE 1: Im schalltechnischen Modell zum Ansatz gebrachte Fahrzeuge, tags
Fahrzeug
Anzahl
Fahrziel / Fahrzweck
1
2
3
Lkw > 7,5 t
1
Trockensortiment
Lkw > 7,5 t
1
Leergut
Lkw > 7,5 t
1
Streckenlieferant
Lkw > 7,5 t
1
Frischesortiment mit Kühlaggregat
Lkw > 7,5 t
1
Müllfahrzeug
Lkw < 7,5 t
2
Brot- /Backwaren
Summe, Gesamtfahrzeuge
8
Die Anlieferungsvorgänge erfolgen in der Regel über den Tag verteilt. Damit die eventuell
auftretenden Vorgänge für die Markt- und Bäckeranlieferung innerhalb der Ruhzeiten berücksichtigt
werden, wird jeweils ein vollständiger Anlieferungszyklus innerhalb der Ruhezeiten betrachtet.
Für den Vorgang Rangieren der Lkw im Bereich der Laderampe wird für die erforderliche
Rangierstrecke im schalltechnischen Modell ein Zuschlag von 5 dB (Maximalwert nach /7/) vergeben.
Damit sind die bei Rangiertätigkeiten auftretenden Schallereignisse, wie Beschleunigung und
Verzögerung der Fahrt, berücksichtigt.
Die Anfahrten erfolgen vom der Kastanienweg.
In der TABELLE 2.1 sind die Emissionsdaten für die Fahrgeräusche der Lieferfahrzeuge am Tage und
in der TABELLE 2.2 für die Nacht ausgewiesen.
TABELLE 2.1: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, tags
Emittent
Vorgang / Fahrstrecke
1
2
l
L’WA,1h
LT
Ln
L’WA,mod
[m]
[dB(A)/m]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m]
3
4
5
6
7
8
n
T1
Lkw, Rampe
4
226
63,0*
-12
6,0
57,0
T1_R
Lkw-Rangieren, Rampe
4
41
68,0
-12
6,0
62,0
T1r
Lkw, Rampe, i.d.R.
1
226
63,0*
-12
0,0
51,0
T_Rr
Lkw-Rangieren, Rampe, i.d.R.
1
41
68,0
-12
0,0
56,0
T2
Lkw, Cafe
1
230
63,0
-12
0,0
51,0
Lkw, Cafe, i.d.R.
1
230
63,0
-12
0,0
51,0
T2r
*
**
Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA 106 dB(A) für eine
Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement.
i.d.R. innerhalb der Ruhezeiten
10
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
TABELLE 2.2: Emissionsdaten Fahrgeräusche und besondere Fahrzustände, nachts
Emittent
Vorgang / Fahrstrecke
1
T2
*
2
Lkw, Cafe
l
L’WA,1h
LT
Ln
L’WA,mod
[m]
[dB(A)/m]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m]
3
4
5
6
7
8
1
230
63,0*
0
0,0
63,0
n
Der Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde LWA,1h = 63 dB(A) entspricht einem LWA 106 dB(A) für eine
Vorbeifahrt mit 20 km/h und 1 m Wegelement.
Die Fahrstrecken werden als Linienschallquellen entsprechend ihrer Lage in das schalltechnische
Modell übernommen.
Lieferfahrzeuge: Betriebsgeräusche Lkw
Es ist davon auszugehen, dass die nachfolgenden Geräusche zwingend im Anlieferungsbetrieb
auftreten /6//7/.
Diese Vorgänge werden daher für die Lkw detailliert in der Schallimmissionsprognose berücksichtigt
(die ausgewiesenen Schallleistungspegel LWA sind arithmetische Mittelwerte):
Betriebsbremse
LWA
=
108 dB(A)
Türenschlagen
LWA
=
100 dB(A)
Anlassen
LWA
=
100 dB(A)
Leerlauf
LWA
=
94 dB(A)
In den TABELLEN 3.1 und 3.2 sind die sich aus den Anfahrten und den Liefervorgängen für das
Geschäftshaus ergebenden Emissionsdaten (Betriebsgeräusche) ausgewiesen. Die Motoren der Lkw
sind während der Anlieferungszeit abzustellen und werden daher mit maximal einer Minute
Betriebsdauer (60 s) berücksichtigt. Ausnahme bildet das Müllfahrzeug, auf Grund der über den LkwMotor betrieben Hydraulik zur Beladung wird hier eine Betriebszeit von 5 min (300 s) angesetzt.
Entsprechend den Einwirkzeiten der Emittenten wird eine Zeitbewertung durchgeführt. Diese
Zeitbewertung wird durch den Korrekturfaktor LT berücksichtigt.
Die sich so ergebenden zeitbewerteten Vorgänge sind für einen Lkw in der TABELLE 3.1
ausgewiesen.
11
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
TABELLE 3.1: Emissionsdaten Betriebsgeräusche (BG) 1 Lkw / 1h
Emittent
Vorgang
LWA
n
[dB(A)]
1
2
tges
LT,1h
LWA,mod,1h
[s]
[dB]
[dB(A)]
6
7
3
4
5
BG1.1
Bremsen
108,0
1
5
2
28,6
79,4
BG1.2
Türen zuschlagen
100,0
2
10
25,6
74,4
BG1.3
Anlassen
100,0
1
5
28,6
71,4
BG1.4
Leerlauf
94,0
1
60
17,8
76,2
BG1.5
Leerlauf (Müllfahrzeug)
94,0
1
300
10,8
83,2
energetische Summe BG1.1 – BG1.4
--> BG
82,3
energetische Summe BG1.1 – BG1.3, BG1.5 --> BGM
85,3
In der TABELLE 3.2 sind die Betriebsgeräusche „tags“ entsprechend der zu erwartenden
Anlieferungen (n) bezogen auf 16 Stunden und eine Fläche (S) aufgeführt. Analog hierzu sind in der
TABELLE 3.3 die Emittenten für die volle Stunde im Nachtzeitraum ausgewiesen.
TABELLE 3.2: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Geschäftshaus, tags
Emittent
Bemerkung / Bereich
1
2
S
LWA,1h
LT
Ln
LS
L’’WA,mod
[m²]
[dB(A)]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m²]
3
4
5
6
7
8
9
n
BG1
Lkw, Rampe
3
10
82,3
-12
4,8
-10
65,1
BG1r
Lkw, Rampe, i.d.R.*
1
10
82,3
-12
0,0
-10
60,3
BGM
Müllfahrzeug, Rampe
1
10
85,3
-12
0,0
-10
63,3
BG2
Lkw, Cafe
1
10
82,3
-12
0,0
-10
60,3
BG2r
Lkw, Cafe i.d.R.*
1
10
82,3
-12
0,0
-10
60,3
*
2
innerhalb der Ruhezeiten
Die Ermittlung der Schallleistungspegel basiert auf den Messungen nach dem Taktmaximalpegel – Verfahren. Erfassung
eines Einzelereignisses innerhalb eines 5 Sekundentaktes. Mit dieser Vorgehensweise ist gleichzeitig der Impulszuschlag K I
enthalten.
12
goritzka akustik
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Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
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TABELLE 3.3: Betriebsgeräusche (BG) Lkw, Anlieferung Geschäftshaus, nachts
Emittent
Vorgang
1
BG2
2
Lkw, Cafe
S
LWA,1h
LT,16h
Ln
LS
L’’WA,mod
[m²]
[dB(A)]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB(A)]
3
4
5
6
7
8
9
1
10
82,3
0
0
-10
72,3
n
Für die Anlieferung von Tiefkühlware werden ein Lkw mit Kühlaggregat zum Ansatz gebracht. Dafür
wird aus der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ein Schallleistungspegel von LWA = 97 dB(A) und eine
übliche Laufzeit von 15 min für das Kühlaggregat entnommen.
TABELLE 3.4: Emissionsdaten Kühlaggregat Lkw, tags
Emittent
Vorgang
1
KA
*
2
Kühlaggregat
n
tges
LWA
LT
LWA,mod
[min]
[dB(A)]
[dB]
[dB(A)]
3
4
5
6
7
1
15
97,0
15,1
78,9
innerhalb der Ruhezeiten
Die Schallquelle KA wird als Punktquelle entsprechend der zu erwartenden Lage im Modell
berücksichtigt.
Warenumschlag (WU)
Der Anlieferungstisch wird (entsprechend der übergebenen Zeichnungen des Auftraggebers) dreiseitig
geschlossen mit Dach ausgeführt. Die Entladung erfolgt vom Lkw zum Lager mit (Gabel-)
Handhubwagen. Der Emissionsansatz basiert auf Warenumschlagszahlen analoger Bauvorhaben.
In /6/ sind unter Absatz 5.3 die Schallleistungspegel L WA der Verladegeräusche als zeitlich gemittelte
Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde auf Basis des Taktmaximalpegels LWATeq (inklusive
Impulszuschlag) ausgewiesen. Aus diesem Grund sind die Impulse bereits enthalten und werden für
diese Emittenten nicht immissionsseitig vergeben (abweichend zur TA Lärm).
Die Vorgänge für den ebenerdigen Warenumschlag im Bereich des Einganges (fahren mit
Handhubwagen auf Asphalt etc.) werden nach /7/ berücksichtigt.
13
goritzka akustik
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Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Bericht 4054/15
Damit der Berechnungsansatz konform zum Ansatz im Bereich Rampe erfolgt, sind die in /7/
ausgewiesenen Schallleistungspegel auf Basis des Taktmaximalpegelverfahrens LWAT (Absatz 8.3
3
Seite 17) in den mittleren Schallleistungspegel für eine Stunde umgerechnet worden.
In der TABELLE 4.1 werden die für die Ermittlung des Modelschallleistungspegels LWA,mod
notwendigen Emissionsdaten ausgewiesen.
TABELLE 4.1: Emissionsdaten Warenumschlag (WU1 bis WU3), 1 Vorgang / 1h
Emittent
Vorgang
LWATeq,1h
[dB(A)]
1
2
3
WU1.1
Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand
88
WU1.2
Rollgeräusche, Wagenboden
75
energetische Summe WU1.1 – WU1.2 --> WU1
88,2
WU2.1
Rollcontainer über fahrzeugeigene Ladebordwand
78
WU2.2
Rollgeräusche, Wagenboden
75
energetische Summe WU2.1 – WU2.2 --> WU2
79,8
WU3.1
Leerfahrt auf Asphalt
71
WU3.2
Ware auf Asphalt
61
energetische Summe WU3.1 – WU3.2 --> WU3
71,4
Discounter + Cafe
Anlieferung Warensortiment im mittel für 1 Lkw 15 Paletten (30 Bewegungen)
WU1
Kühlfahrzeug max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen) und
WU2
2 x Backwaren max. 5 Rollcontainer (10 Bewegungen)
WU3
3
LWAT,1h = LWAT + 10 log (TE / 3600)
Auf Grundlage des Taktmaximalpegels (Messzyklus 5 Sekunden) und der in Heft 3 HLUG ausgewiesenen Geschwindigkeit
(v = 1,4 m/s) entspricht der Vorgang einer Wegstrecke von 7 m.
14
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Die Fahrwege im Bereich der Ladezonen sind nicht eindeutig festgelegt, daher wird die
Emissionsquelle als Flächenquelle entsprechend ihrer Lage angesetzt (Berechnungsalgorithmen
ANLAGE 1). Die Fahrten innerhalb des Lkw (Rollgeräusche, Wagenboden) werden am Lkw-Standort
berücksichtigt.
In der TABELLE 4.2 werden die in der Berechnung zum Ansatz gebrachten Emittenten „tags“ bezogen
auf 16 Stunden und die im Modell zum Ansatz gebrachte Fläche (S) zusammenfassend ausgewiesen.
Analog hierzu sind in der TABELLE 4.3 die Emittenten für die volle Stunde im Nachtzeitraum
ausgewiesen.
TABELLE 4.2: Warenumschlag (WU), tags
Emittent
Vorgang / Bereich
1
*
2
S
LWA,1h
LT
Ln
LS
L’’WA,mod
[m²]
[dB(A)]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m²]
3
4
5
6
7
8
9
n
WU1
Hubwagen, Rampe
60
10
88,2
-12,0
17,8
-10,0
84,0
WU1r
Hubwagen, Rampe, i.d.R.
30
10
88,2
-12,0
14,8
-10,0
81,0
WU2r
Rollcontainer, Rampe
10
10
79,8
-12,0
10,0
-10,0
67,8
WU3
Hubwagen, Eingang
10
30
71,4
-12,0
10,0
-14,8
54,6
WU3r
Hubwagen, Eingang, i.d.R.
10
30
71,4
-12,0
10,0
-14,8
54,6
S
LWA,1h
LT
Ln
LS
L’’WA,mod
[m²]
[dB(A)]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m²]
3
4
5
6
7
8
9
10
30
71,4
0,0
10,0
-14,8
66,6
innerhalb der Ruhezeiten
TABELLE 4.3: Warenumschlag (WU), nachts
Emittent
1
WU3
Vorgang / Bereich
2
Hubwagen, Eingang
n
15
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5.3
Bericht 4054/15
KUNDENPARKPLÄTZE
Der nachfolgend zu berechnende Emissionspegel enthält nach den in der Bayerischen
Parkplatzlärmstudie /8/ durchgeführten Untersuchungen die Pegelanteile für:
die An- und Abfahrt (befahren der Stellflächen);
das Motorstarten;
das Türen- sowie Kofferraumzuschlagen und
das Befahren des Parkplatzes mit Einkaufswagen
Nach der Parkplatzlärmstudie /8/ werden folgende Zuschläge für den Kundenparkplatz vergeben
Parkplatzart und Fahrbahnoberfläche (Parkplätze an Einkaufszentren, Einkaufswagen auf
Asphalt) ein KPA = 3 dB und KStrO = 0 dB,
ein Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren KI = 4 dB (die Impulshaltigkeit der Geräusche
wird immissionsseitig vergeben),
ein zu berechnender Zuschlag KD für den Parksuchverkehr
Die Gesamtfläche des Parkplatzes (S 2.110 m²) wird dem schalltechnischen Berechnungsmodell
entnommen. Für das Geschäftshaus wird in den übergebenen Unterlagen eine Netto-Verkaufsfläche
von ca. 1.041 m² ausgewiesen. Die Netto-Verkaufsfläche wird im Sinne der Parkplatzlärmstudie /8/
herangezogen.
Entsprechend der übergebenen Unterlagen wurden für den Parkplatz 65 Stellplätze ausgewiesen
(inklusive Sonderstellplätze für Mutter-Kind und Behinderten Parkplätze).
Unter
Berücksichtigung
der
„Netto-Verkaufsfläche“
und
der
Stellplatzzahl
ergibt
sich
ein
Berechnungsfaktor f nach /8/ von f = 0,06.
Weiterhin liegen uns zahlreiche konkrete Kundenbelegungen aus bestehenden Discountern vor, die
eine mittlere Kundefrequentierung von 500 bis 700 Kunden pro Tag ausweisen. Darin enthalten sind
alle „Arten“ von Kunden (fußläufig, öffentliche Verkehrsmittel und motorisierte Kunden). Auf Grund der
Ortslage wird in der vorliegenden Untersuchung mit 500 motorisierten Kunden für das Geschäftshaus
täglich gerechnet.
Daraus ergeben sich für die Beurteilungszeit von 16 Stunden (Tagzeitraum), ca. 31 motorisierte
Kunden bzw. 62 Pkw-Bewegungen je Stunde.
16
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Anhand von exemplarischen Erhebungen die mit der Erarbeitung der Bayerischen Parkplatzlärmstudie
erstellt wurden, zeigt sich bei größerer Entfernung der Stellplätze vom Ein- bzw. Ausgang eine
geringere Bewegungshäufigkeit. In Tabelle 14 der Parkplatzlärmstudie ist die Abhängigkeit der
Bewegungshäufigkeit auf den Stellplätzen von der Entfernung zum Eingang des Marktes beispielhaft
ausgewiesen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Emissionsansatz berücksichtigt.
Folgende Bewegungshäufigkeiten N werden für den Parkplatz im Beurteilungszeitraum tags angesetzt
(Maßeinheit N: Bewegungen je m² Nettoverkaufsfläche und Stunde):
Parkfläche P1:
N = 0,09
(Stellplätze direkt vor dem Eingang des Verbrauchermarkts)
Parkfläche P2:
N = 0,08
(Stellplätze in weiterer Entfernung zum Eingang; geringere Belegung)
Parkfläche P3:
N = 0,07
(Stellplätze in großer Entfernung zum Eingang)
In der folgenden TABELLE 5 sind die mit den entsprechenden Zuschlägen korrigierten
Emissionsdaten für die Kundenstellplätze je Stunde ausgewiesen.
TABELLE 5.1: Emissionsdaten der Parkgeräusche, tags
Emittent
LW0
N
f
[dB(A)]
1
B
S
*KI
KPA
KD
KStrO
L’’WA,mod
[m²]
[m²]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m²]
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
P1
63,0
0,12
0,06
612
1.300
0,0
3,0
3,7
0,0
54,8
P2
63,0
0,10
0,06
217
460
0,0
3,0
1,6
0,0
51,4
P3
63,0
0,10
0,06
212
450
0,0
3,0
1,6
0,0
50,3
1.041
2.110
Summe
*wird immissionsseitig vergeben
Entsprechend des Ansatzes, dass 700 Pkws täglich das Geschäftshaus anfahren, ergeben sich
folgende Pkw – Bewegungen pro Stunde:
tags ≈ 88 Pkw-Bewegungen/h
Die Zu- und Abfahrt auf den Kundenparkplatz erfolgen über die Kastanienweg.
Die Emission der Zu- und Abfahrt wird nach RLS 90 (ANLAGE 1) berechnet. In TABELLE 6 sind die
Emissionsdaten für die Zufahrt zu den Stellplätzen zusammengefasst. Entsprechend der Bayerischen
Parkplatzlärmstudie (/8/) erfolgt die Umrechnung auf eine Linienquelle durch einen Korrekturfaktor mit
KRLS = 19 dB.
17
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TABELLE 6: Emissionsdaten Fahrstrecken der Pkw, tags / nachts
Emittent
Fahrstrecke
1
2
M
p
v
DSTRO
Lm,E
KRLS
L’WA,mod
[Kfz/h]
[%]
[km/h]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)/m]
3
4
5
6
7
8
9
P-Zu
Zufahrt, tags
31
0
30
0
43,5
19
62,5
P-Ab
Abfahrt, tags
31
0
30
0
43,5
19
62,5
Die Schallquellen werden als Linienquellen mit je ca. 60 m in das Modell integriert.
EINKAUFSWAGEN – SAMMELBOX
5.4
Die Einkaufswagen-Sammelbox befindet sich auf dem Parkplatz des Marktes ( BILD 1), deren
Schallemissionen durch Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen zu beachten sind.
Im Sinne des Maximalansatzes wird davon ausgegangen, dass alle Kunden einen Einkaufswagen
benutzten.
Entsprechend der zum Ansatz gebrachten 700 Gesamtkunden täglich, tritt das Ein- und Ausstapeln
des SB-Wagens in der Sammelbox wie folgt auf:
tags ca. 88 mal / Stunde
Die Formel zur Berechnung des Modellschallleistungspegels L’’WA,mod „Einkaufswagen-Sammelbox“ ist
der ANLAGE 1 zu entnehmen. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose kann von
Schallleistungsmittelungspegeln LWA ausgegangen werden /7/.
In der TABELLE 7 sind die Emissionsdaten zur Ermittlung des Modellschallleistungspegels für die
Einkaufswagen-Sammelbox entsprechend der Anzahl der Vorgänge (n) und eine Fläche (S)
zusammenfassend ausgewiesen.
TABELLE 7:
Emissionsdaten für das Ein- und Ausstapeln des SB-Wagens in der Sammelbox,
tags / nachts
Emittent
1
ES
Benennung
2
SB-Wagen, tags
S
LWAeq,1h
LT
Ln
LS
L’’WA,mod
[m²]
[dB(A)]
[dB]
[dB]
[dB]
[dB(A)/m²]
3
4
5
6
7
8
9
88
10
68,0
0,0
19,4
-10,0
77,4
n
18
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Die Geräusche, die beim Bewegen der Einkaufswagen auf dem Parkplatz auftreten, sind in der
Emissionsermittlung „Kundenparkplätze“, erfasst /8/. Die Impulshaltigkeit (KI = 4 dB) der Geräusche
4
wird immissionsseitig berücksichtigt .
5.5
HAUSTECHNIK
Die Lage und Anzahl der klima- und lufttechnischen Anlagen (LA) wird den übergeben Unterlagen
/12/, /13/ entnommen (Lage s. BILD 1). In der TABELLE 8, SPALTE 3 sind die übergebenen
Emissionsdaten für diese Quellen ausgewiesen. Die Emissionen werden tags und nachts im
schalltechnischen
Berechnungsmodell
angesetzt.
Diese
Schallleistungspegel
LWA
für
die
lufttechnischen Anlagen sind in der TABELLE 8, SPALTE 4 als Zielstellung für den Ausrüster
ausgewiesen und zur Vermeidung schalltechnischer Konflikte zwingend umzusetzen.
TABELLE 8: Emissionsdaten lufttechnische Anlagen (LA), tags/nachts
Emittent
Benennung
1
*
2
LWA
LWA,tags/nachts
[dB(A)]
[dB(A)]
3
4
LA01
Verflüssiger (GVHX 071.1A/2-SD.E)
71,0
71,0
LA02
Zuluftöffnung Verbundanlagenraum
71,0
71,0
LA03
Wandlüfter Verbundanlagenraum (MAICO DZQ 408B)
71,0
71,0
LA04
Zuluftöffnung 1 (WRG Fa. biddle 3500 +SD*)
58,0
58,0
LA05
Abluftöffnung 1 (WRG Fa. biddle 3500 + SD*)
58,0
58,0
LA06
Außenklimagerät (z.B. Fa. DAIKIN EWAQ-ACW1))
66,0
66,0
LA07
Wandlüfter (MAICO EN20)
54,0
54,0
werkseitig mit Schalldämpfer SD
Die luft- und klimatechnischen Anlagen sind entsprechend Stand der Technik auszuführen
(abgestrahlte Schallspektrum sind einzeltonfrei, schwingungsisolierte Aufstellung der Verdichter, etc.).
Anmerkung:
Die Zielstellung für die lufttechnischen Anlagen basiert auf den einzuhaltenden
Immissionsrichtwerten nachts. Besteht organisatorisch die Möglichkeit einzelne in
TABELLE 8 aufgeführte Anlagenteile nur im Tagzeitraum zu betreiben (06:00 bis
22:00 Uhr), so können die ausgewiesenen Zielstellungen LWA für die jeweilige Anlage
im Tagbetrieb um 10 dB erhöht werden.
4
In /7/ ist für das Ein- und Ausstapeln von Metall-Einkaufskörben ein LWAT,1h = 72 dB(A) ausgewiesen, d.h. die
Impulshaltigkeit der Geräusche ist im Emissionsansatz berücksichtigt. Da die TA Lärm die immissionsseitige Vergabe
von Zuschlägen vorsieht, wird LWA,1h = 68 dB(A) emissionsseitig und ein Impulszuschlag von KI = 4 dB, immissionsseitig
zum Ansatz gebracht.
19
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6
ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL
6.1
BERECHNUNGSPRÄMISSEN
Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LIMA durchgeführt. Es wird entsprechend der
gültigen Berechnungsvorschrift ISO 9613, Teil 2, gerechnet.
Für
die
schalltechnischen
Berechnungen
zur
Ermittlung
der
Beurteilungspegel
wird
ein
dreidimensionales Modell erstellt. In diesem Modell sind alle Emittenten und die Schallausbreitung
beeinflussenden Daten enthalten. Das Modell besteht aus mehreren Dateien und Datenbanken.
Folgende Prämissen liegen der Berechnung zu Grunde:
Einzelpunktberechnungen:
Lage der Immissionsorte:
0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade;
Aufpunkthöhen:
entsprechend der Geschosshöhen.
Nach TA Lärm sind folgende Korrekturen/Zuschläge bei der Ermittlung des Beurteilungspegels Lr zu
berücksichtigen:
für impulshaltige Emissionen ein Impulszuschlag KI
für Ton- oder Informationshaltigkeit ein Zuschlag KT
für „Stunden mit erhöhter Empfindlichkeit“ ein Zuschlag KR (nur bei WA und WR)
6.2
BEURTEILUNGSPEGEL
Folgende Korrekturen werden berücksichtigt:
KI = 4,0 dB
Parkplatzgeräusche (P1 – P3), Sammelboxen (ES)
KR = 6,0 dB
für innerhalb der Ruhezeiten einwirkende Geräusche (-r)
KR = 1,9 dB
für durchgängig einwirkende Geräusche (LA) werden nach TA Lärm drei
Stunden mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf 16 Stunden berücksichtigt
KR = 0,7 dB
für Geräusche die innerhalb der Öffnungszeiten einwirken (P, P-Zu und ES)
werden nach TA Lärm zwei Stunde mit einem Zuschlag von 6 dB bezogen auf
16 Stunden berücksichtigt
Die Zuschläge und die anteiligen Mittelungs- bzw. Beurteilungspegel der einzelnen Schallquellen sind
in ANLAGE 3 für die am höchsten belasteten Geschosse ausgewiesen. Die energetische Summe der
anteiligen Beurteilungspegel ergibt den dem Bauvorhaben „Geschäftshaus“ zuzuordnenden
Beurteilungspegel Lr.
20
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In der TABELLE 9 sind die Beurteilungspegel Lr ,tags und nachts, an den relevanten Immissionsorten
ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt
Für den Nachtzeitraum werden drei unterschiedliche Emissionssituationen betrachtet:
nachts1 22:00 bis 05:00 Uhr Emissionen der Lufttechnik
nachts2 05:00 bis 06:00 Uhr Emissionen der Lufttechnik und Frühanlieferung
TABELLE 9: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO)
Immissionsort
1
2
IRW [dB(A)]
Lr [dB(A)]
tags
nachts
tags
nachts1
nachts2
3
4
5
6
7
IO 01
1. OG
55
40
54,9
27,4
46,4
IO 02
1. OG
55
40
54,9
17,0
48,9
IO 03
1. OG
55
40
53,1
18,1
48,9
Die Ergebnisse in TABELLE 9 weisen aus, dass an den vorhandenen relevanten Immissionsorten
die Immissionsrichtwerte in den Beurteilungszeiträumen tags unterschritten werden.
Im Beurteilungszeitraum nachts (22:00 bis 05:00 Uhr bzw. jede volle Stunde) werden unter
Berücksichtigung des Emissionsansatzes die IRW eingehalten (TABELLE 9, SPALTE 6).
Entsprechend der TABELLE 9, SPALTE 7 ist ein Lkw-Anlieferung im Beurteilungszeitraum nachts
nicht möglich. Die zur Überschreitung beitragenden Emittenten sind der ANLAGE 3 zu entnehmen.
21
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7
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EINZELEREIGNISBETRACHTUNG
Um störende kurzzeitige Geräuscheinwirkungen für die Wohnbereiche zu vermeiden, ist nach
TA Lärm abzusichern, dass kurzzeitige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes tags um mehr als
30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) nicht auftreten.
In einer Einzelpunktberechnung wird im Beurteilungszeitraum tags der Immissionspegel für das
Entspanngeräusch einer Lkw Druckluftbremse und nachts für das Zuschlagen einer PkwKofferraumtür berechnet. Auf Grund der maximal zulässigen 5 Pkw ist davon auszugehen, dass dies
im Bereich des Eingangs parken.
E1 Vorgang Lkw-Druckluftbremse
LWAFmax = 115,0 dB(A) nach /7/
E2 Pkw-Kofferraumtür
LWAFmax = 99,5 dB(A) nach /8/
Zur Beurteilung des Einzelereignisses wird der Immissionsort IO 04 gewählt. Die Lage der Quellen
und des Immissionsortes sind dem BILD 1 zu entnehmen.
In der nachfolgenden TABELLE 10 sind die Ergebnisse für die am stärksten belasteten Geschosse
ausgewiesen. In Spalte 6 ist die Überschreitung des Immissionsrichtwertes als Differenzbetrag
angegeben. Dieser Differenzbetrag muss entsprechend TA Lärm tags 30 dB(A) und
nachts 20 dB(A) sein.
TABELLE 10 Einzelereignisbetrachtung, tags/nachts
Immissionsort
Ereignis
1
2
LWAFmax
IRW
L
[dB(A)]
[dB(A)]
[dB(A)]
3
4
5
6
Spalte 5 minus
Spalte 4
[dB]
IO 01, tags
E1
115,0
55
74,0
19,0
IO 01, nachts
E1
115,0
40
74,0
34,0
IO 02, tags
E2
99,5
55
63,5
8,5
IO 02, nachts
E2
99,5
40
63,5
23,5
Der TABELLE 10 ist nochmals zu entnehmen, dass eine Nachtanlieferung sowie die Nutzung des
Parkplatzes im Nachtzeitraum rechnerisch nicht möglich ist, da hier das Einzelereigniskriterium
überschritten
wird.
Folglich
sind
ohne
diese
Emittenten
im
Nachtzeitraum
kurzfristige
Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als
20 dB(A) überschreiten, rechnerisch nicht zu erwarten.
22
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8
Bericht 4054/15
ANLAGENBEDINGTER VERKEHR AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN
In Absatz 3 und 4, Punkt 7.4, TA Lärm, heißt es zum anlagenbezogenen Verkehrsaufkommen auf
öffentlichen Straßen: „Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in
einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen
organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden, so weit
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um
mindestens 3 dB(A) erhöhen,
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder
weiter gehend überschritten werden.“
Diese Kriterien gelten kumulativ, d.h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch
Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs so weit wie möglich
vermindert werden /6/. Die Zu- und Abfahrt zum Geschäftshaus erfolgt über vom Kastanienweg über
die Bahnhofstraße. Eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr ist direkt gegeben. Eine weitere
Betrachtung des anlagenbedingten Verkehrs entfällt daher. Organisatorische Maßnahmen (in praxi
das Eingrenzen der Ein- und Ausfahrtzeiten) sind aus lärmschutztechnischer Sicht nicht angezeigt.
23
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9
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ZUSAMMENFASSUNG
In 52388 Nörvenich, Kastanienweg, ist der Neubau eines Geschäftshauses geplant.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde die dieser gewerblichen Anlage
zuzuordnende Schallimmissionsbelastung (Beurteilungspegel) am relevanten Immissionsort der
nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung (BILD 1) rechnerisch ermittelt.
Die Berechnungen weisen aus, dass bei dem im Abschnitt 5 ausgewiesenen Emissionsansatz, die
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, an den Immissionsorten in den Beurteilungszeiträumen tags und
nachts unterschritten werden (Einzelpunktberechnung TABELLE 9, SPALTE 5-6).
Im Beurteilungszeitraum „Nacht“ ist die Anlieferung rechnerisch mit einem Lkw nicht möglich
(s. TABELLE 9, SPALTE 7).
Folgende Hinweise bzw. Anforderungen an die Realisierung des Vorhabens sind zu beachten:
Die Öffnungszeiten sind auf 07:00 bis 21:00 Uhr zu beschränken.
Für die Fahrgassen des Parkplatzes ist eine Asphaltoberfläche oder ein schalltechnisch
gleichwertiger Belag zu realisieren.
Im Bereich des Parkplatzes ist eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Lage und Höhe ist dem
BILD 1 zu entnehmen (Ausführung gemäß ZTV-Lsw 88 geschlossene Bauweise und einer
Schallminderung von ≥ 25 dB bzw. einer Flächenmasse von > 10 kg/m²).
Das abgestrahlte Schallspektrum der lufttechnischen Aggregate muss entsprechend Stand der
Technik einzeltonfrei sein. Weiterhin sind die in der TABELLE 8 formulierten Zielstellungen
(Schallleistungspegel der Lüftungsanlagen LWA) einzuhalten. Sollten sich Änderungen im Bezug
auf die Lage oder die Emissionshöhe ergeben, so ist mit dem Sachverständigen Rücksprache
zu nehmen.
Die Motoren der Lkw sind während der Verladearbeiten auszustellen.
Eine Einschränkung der Anlieferungszeit im Beurteilungszeitraum „Tag“ besteht nicht. Die
Marktanlieferung kann in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr stattfinden.
Bei normalem Betrieb sind kurzfristige Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert tags um
mehr als 30 dB(A) und nachts um mehr als 20 dB(A) überschreiten, nicht zu erwarten.
Maßnahmen organisatorischer Art, um die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs zu vermindern,
sind nicht angezeigt.
Dipl.- Ing. M. Goritzka
Dipl.- Ing. (FH) R. Julius
24
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ANLAGE 1: BEGRIFFSERKLÄRUNG ZUR SCHALLEMISSION - IMMISSION
SCHALLEMISSION - ALLGEMEINE BEGRIFFE (NACH DIN 18005-1:2002-07)
(Punkt-) Schallleistungspegel LW
zehnfacher
dekadischer
Logarithmus
des
Verhältnisses
der
Schallleistung
P
zur
Bezugsschallleistung P0
LW = 10 lg (P/P0)
P: Die von einem Schallstrahler abgegebene akustische Leistung (Schallleistung)
P0: Bezugsschallleistung (P0 = 1 pW = 10-12 Watt)
[dB(A)]
Pegel der längenbezogenen Schallleistung L’W (auch „längenbezogener Schallleistungspegel“)
logarithmisches Maß für die von einer Linienschallquelle, oder Teilen davon, je Längeneinheit
abgestrahlte Schallleistung P’
-1
L’W = 10 lg (P’/10-12 Wm )
Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L‘W = LW - 10 lg (L/1m)
Schallleistung die von einer Linie mit der Länge L pro m abgestrahlt wird. Dabei ist
[dB(A)/m]
vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Länge verteilt ist.
Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L’’W (auch „flächenbezogener Schallleistungspegel“)
logarithmisches Maß für die von einer flächenhaften Schallquelle, oder Teilen davon, je
Flächeneinheit abgestrahlte Schallleistung P’’
-2
L’’W = 10 lg (P’’/10-12 Wm )
Errechnung aus dem (Punkt-) Schallleistungspegel: L‘‘W = LW - 10 lg (S/1m)
Schallleistung, die von einer Fläche der Größe S pro m² abgestrahlt wird. Dabei ist
[dB(A)/m²]
vorausgesetzt, dass die Schallabstrahlung gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt ist.
Modellschallleistungspegel LW,mod / L’W,mod / L’’W,mod
Im Berechnungsmodell zum Ansatz gebrachte Schallleistungspegel für Ersatzschallquellen
komplexer zusammenhängender / zusammengefasster Anlagen und / oder technologischer
Vorgänge.
Basis der Modellschallleistungspegel sind Werte aus der Literatur und / oder Ergebnisse die aus
orientierenden Messungen.
25
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SCHALLIMMISSION
Mittelungspegel LAeq
A-bewerteter, zeitlicher Mittelwert des Schallpegels an einem Punkt (z.B. am Immissionsort).
anteiliger Beurteilungspegel Lr,an
Der Beurteilungspegel einer Geräuschquelle (z.B. eines Anlagenteiles) ist nach TA Lärm wie
folgt definiert: Der anteilige Beurteilungspegel Lr,an ist gleich dem Mittelungspegel LAeq eines
Anlagengeräusches plus (gegebenenfalls) Zu- und Abschlägen für Ruhezeiten und Einzeltöne
sowie (gegebenenfalls) einer Pegelkorrektur für die Zeitbewertung entsprechend der
Beurteilungszeit.
Beurteilungspegel Lr
Der Beurteilungspegel Lr ist gleich dem Mittelungspegel LAeq eines Geräusches plus
(gegebenenfalls) Zuschlägen für Impulshaltigkeit und/oder auffällige Pegeländerungen, für
Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit sowie (gegebenenfalls) einer Pegelkorrektur für die
Zeitbewertung entsprechend der Beurteilungszeit.
Teilzeit j
Zahl der gewählten Teilzeiten
Mittelungspegel während der Teilzeit T j
Zuschlag für Impulshaltigkeit in der Teilzeit T j (Enthält das zu beurteilende
Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so beträgt KI,j für diese
Teilzeiten: KI,j = LAFTeq,j - LAeq,j [LAFTeq = Taktmaximal-Mittelungspegel mit der
Taktzeit T = 5 Sekunden])
Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit
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Ermittlung der Emission
Fahrgeräusche
Die Emission "Fahrgeräusche" wird rechnerisch nach folgender Beziehung ermittelt:
L’WA,mod = L’WA,1h + 10*lg(n) - 10*lg(Tr)
dabei bedeuten: L’WA,1h
dB(A)/m
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Lkw pro Stunde auf einer
Strecke von 1m
n
Anzahl der Lkw in der Beurteilungszeit Tr
Tr
Beurteilungszeitraum:
Tag
=
16 Stunden
Nacht
=
lauteste Nachtstunde
Betriebsgeräusche / Warenumschlag
Der immissionsbezogene Schallleistungspegel für „Betriebsgeräusche“ bestimmt sich:
LWA,1h = LWA + LT,1h + Ln
dabei bedeuten:
dB(A)
LT,1h Zeitkorrektiv, LT = 10 log (tges / T1h), in dB
tges
Gesamteinwirkzeit, tges = te n, in sec
T1h
Bezugszeitraum 1 Stunde
te
Einzelzeit in sec
Ln
Einzelvorgänge eines Vorganges pro Stunde, Ln = 10 log (n), in dB
n
Anzahl der Vorgänge
L”WA,mod = LWA,1h + Ln + LT – LS
dabei bedeuten:
dB(A)
LWA,1h
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde
LT
Zeitkorrektiv, LT = 10 log (t / Tr), in dB
t
hier 1 Stunde
Tr
Beurteilungszeit in h
Ln
Ln = 10 log (n), in dB
n
Anzahl der Vorgänge
LS
Flächenkorrektur, LS = 10 log (S / S0), in dB mit S0 = 1 m²
27
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Parkverkehr
Grundlage zur Emissionsermittlung ist die Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007. Der
immissionswirksame Flächenschallleistungspegel IFSP eines Parkplatzes, ergibt sich aus folgender
Gleichung:
L’’WA,mod = LWA0 + KPA + KI + 2,5lg (f B - 9) + 10lg (B N) + KStrO - 10 lg (S/1 m²)
dabei bedeuten:
LWA0
Grundwert für einen Parkvorgang = 63 dB(A)
KPA
Zuschlag für die Parkplatzart in dB
KI
Zuschlag für die Impulshaltigkeit in dB
f
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
B
Bezugsgröße (Netto-Verkaufsfläche, Anzahl der Stellplätze etc.)
N
Bewegungshäufigkeit PKW pro Einheit und Stunde
KStrO
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen in dB
S
Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m²
dB(A)/m²
Zufahrten zum Parkplatz
Die Berechnung des Emissionspegels erfolgt nach den in der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen,
(RLS-90) vorgegeben Algorithmen.
Der Emissionspegel ist:
(25)
Lm,E = Lm
(25)
Lm
+ DV + DStro + DStg + DE
= 37,3 + 10 lg [M ( 1 + 0,082p)]
Geschwindigkeitskorrektur:
DV = LPkw - 37,3 + 10 lg [100 + (10
0,1D
- 1) p / 100 + (8,23 p)]
3
LPkw = 27,7 + 10 lg [1 + (0,02 vPkw) ]
LLkw = 23,1 + 12,5 lg (vLkw)
D
= LLkw - LPkw
Korrektur für Steigungen und Gefälle:
DStg = 0,6 g - 3
für g > 5 %
DStg = 0
für g 5 %
28
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Erläuterung der Abkürzungen und Symbole STRAßENVERKEHR:
Zeichen /
Einheit
Bedeutung
2
3
Begriff
1
Lm,E,tag
dB
Emissionspegel (für den Tag)
Lm,E,nacht
dB
Emissionspegel (für die Nacht)
(25)
dB
normierter Mittelungspegel eines Verkehrsweges
DV
dB(A)
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStro
dB
Korrektur für die unterschiedlichen Straßenoberflächen
DStg
dB(A)
Korrektur für Steigungen
DE
dB(A)
Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von
Lm
reflektierenden Flächen
Mt
KFZ/h
maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für den Tag)
Mn
KFZ/h
maßgebende stündliche Verkehrsstärke (für die Nacht)
pt
%
maßgebender LKW- Anteil (über 2,8 t zul.Gesamtgewicht) tags
pn
%
maßgebender LKW- Anteil(über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) nachts
vPkw
km/h
vorgegebene Geschwindigkeit für PKW
vLkw
km/h
vorgegebene Geschwindigkeit für LKW
DTV
KFZ/24 h
Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke
29
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ANLAGE 2: QUALITÄT DER SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE
Die Qualität der ausgewiesenen Ergebnisse (Beurteilungspegel) sind im Konkreten vorrangig
abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten (z.B. Schallleistungspegel, Einwirkungsdauer,
Richtwirkung). Diese werden für spezifische Anlagen im Regelfall vom Auftraggeber und/oder
Ausrüster übergeben, sodass wir auf diese Daten nur einen geringen Einfluss haben. Für
„allgemeingültige“ Lärmquellen wie Lkw-Fahrten / -manipulationen (Be- und Entladen) und
Parkplatzbewegungen werden die aktuellen Veröffentlichungen herangezogen.
Um dennoch eine hohe Genauigkeit der Prognose zu gewährleisten, werden von uns, aufbauend auf
eigenen Erfahrungen und Messungen, die Eingangsdaten im Rahmen einer Plausibilitätsbetrachtung
überprüft und bei Erfordernis den konkreten Bedingungen angepasst.
Eine
hohe
Genauigkeit
wird
Schallausbreitungsberechnungen
dagegen
bei
der
erforderlichen
Erstellung
des
zur
dreidimensionalen
Durchführung
der
Berechnungsmodelles
gewährleistet. Mit dem den Berechnungen zugrunde liegenden Berechnungsprogramm LIMA ist
garantiert, dass die Berechnungen nach dem Stand der Technik (DIN ISO 9613-2) erfolgen können.
Um dies abzusichern werden folgende Daten bei der Modellbildung berücksichtigt:
vorrangige Verwendung digitaler Lagepläne, die maßstäblich übernommen werden.
Das Zuweisen der dritten Dimension basiert zum einen auf Höhenangaben aus den Lageplänen
(z.B. Geländedaten) und zum anderen auf persönlichen Informationen (übergeben vom
Auftraggeber und/oder Ergebnis der Vorortbesichtigung)
schalltechnisch genaue Nachbildung der künstlichen Hindernisse (z.B. Gebäude) mit
Zuweisung der entsprechenden Reflexionseigenschaften
In
dieses
Schallausbreitungsmodell
werden
die
Schallquellen
mit
den
zuzuordnenden
Schallleistungspegeln in ihrer Lage und Richtwirkung modellhaft als Punkt-, Linien- und/oder
Flächenschallquellen integriert. Durch eine ständige Modellkontrolle wird abgesichert, dass Fehler bei
der Modellerstellung auszuschließen sind.
Die im Abschnitt 5 ausgeführten Emissionsansätze basieren überwiegend auf Informationen
des Auftraggebers und
bundesweit anerkannte Studien zur Ermittlung der Emissionspegel (z.B. Bayerische
Parkplatzlärmstudie)
30
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ANLAGE 3: ANTEILIGE MITTELUNGS- UND BEURTEILUNGSPEGEL
TABELLE A:
anteilige Mittelungs- Lan und Beurteilungspegel Lr,an für die Zusatzbelastung
Geschäftshaus / Korrekturwerte für ruhebedürftige Stunden KR, Impulshaltigkeit KI und
Tonhaltigkeit KT am IO01 bis IO03; tags
Emittent
Quelle
Lw.mod
Lan,IO01
Lan,IO02
Lan,IO03
KI
KT
1.OG
1.OG
1.OG
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB
dB
KR
Lr,an IO01
Lr,an IO02
Lr,an IO03
1.OG
1.OG
1.OG
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
1
2
3
4
5
6
8
9
10
11
12
13
BG1
Lw"
65,1
36,8
19,0
6,6
0,0
0,0
0,0
36,8
19,0
6,6
BG1r
Lw"
60,3
32,0
14,2
1,8
0,0
0,0
6,0
38,0
20,2
7,8
BG2
Lw"
60,3
27,3
31,2
26,3
0,0
0,0
0,0
27,3
31,2
26,3
BG2r
Lw"
60,3
27,3
31,2
26,3
0,0
0,0
6,0
33,3
37,2
32,3
BGM
Lw"
63,3
29,0
10,1
0,7
0,0
0,0
0,0
29,0
10,1
0,7
ES
Lw"
77,4
34,2
34,8
37,3
4,0
0,0
0,7
38,9
39,5
42,0
KA
Lw
78,9
37,1
20,8
10,1
0,0
0,0
0,0
37,1
20,8
10,1
LA01
Lw
71,0
26,3
0,2
-0,8
0,0
0,0
1,9
28,2
2,1
1,1
LA02
Lw
71,0
6,7
-0,1
-2,3
0,0
0,0
1,9
8,6
1,8
-0,4
LA03
Lw
71,0
8,1
3,1
1,0
0,0
0,0
1,9
10,0
5,0
2,9
LA04
Lw
58,0
16,1
-6,2
-14,9
0,0
0,0
1,9
18,0
-4,3
-13,0
LA05
Lw
58,0
16,8
-3,2
-12,1
0,0
0,0
1,9
18,7
-1,3
-10,2
LA06
Lw
66,0
3,9
4,0
17,3
0,0
0,0
1,9
5,8
5,9
19,2
LA07
Lw
54,0
13,6
16,3
8,8
0,0
0,0
1,9
15,5
18,2
10,7
P-Ab
Lw`
62,5
30,6
39,4
43,3
0,0
0,0
0,7
31,3
40,1
44,0
P-Zu
Lw`
62,5
31,0
38,6
44,3
0,0
0,0
0,7
31,7
39,3
45,0
P1
Lw"
54,8
45,3
47,2
41,5
4,0
0,0
0,7
50,0
51,9
46,2
P2
Lw"
50,3
24,7
31,7
37,5
4,0
0,0
0,7
29,4
36,4
42,2
P3
Lw"
51,4
29,4
43,1
37,5
4,0
0,0
0,7
34,1
47,8
42,2
T1
Lw`
57,0
41,2
41,1
41,9
0,0
0,0
0,0
41,2
41,1
41,9
T1_R
Lw`
62,0
42,4
35,0
25,8
0,0
0,0
0,0
42,4
35,0
25,8
T1r
Lw`
51,0
35,2
35,1
35,9
0,0
0,0
6,0
41,2
41,1
41,9
T1r_R
Lw`
56,0
36,4
29,0
19,8
0,0
0,0
6,0
42,4
35,0
25,8
T2
Lw`
51,0
33,1
35,1
35,5
0,0
0,0
0,0
33,1
35,1
35,5
T2r
Lw`
51,0
33,1
35,1
35,5
0,0
0,0
6,0
39,1
41,1
41,5
WU1
Lw"
84,0
45,2
30,8
26,1
0,0
0,0
0,0
45,2
30,8
26,1
WU1r
Lw"
81,0
42,2
27,8
23,1
0,0
0,0
6,0
48,2
33,8
29,1
WU2
Lw"
67,8
29,0
14,6
9,9
0,0
0,0
0,0
29,0
14,6
9,9
WU3
Lw"
54,6
20,6
25,2
29,8
0,0
0,0
0,0
20,6
25,2
29,8
WU3r
Lw"
54,6
20,6
25,2
29,8
0,0
0,0
6,0
26,6
31,2
35,8
31
goritzka akustik
Dipl.-Ing. M. Goritzka und Partner
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
Immissionsschutz, Bau- Raum- und Elektroakustik
Lw
Lw.mod
Punktquelle [dB(A)]
Lw`
Modell-Schallleistungspegel Lm
Bericht 4054/15
Linienquelle [dB(A)/m]
Mittelungspegel [dB(A)]
Lw``
Flächenquelle [dB(A)/m²]
TABELLE B: anteilige Mittelungs- Lan und Beurteilungspegel Lr,an / Korrekturwerte für Impulshaltigkeit
KI und Tonhaltigkeit KT am IO01 bis IO03; nachts
Emittent
Quelle
1
2
Lw.mod
Lan,IO01
Lan,IO02
Lan,IO03
KI
4.OG
4.OG
4.OG
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB
3
4
5
6
KT
Lr,an IO01
Lr,an IO02
Lr,an IO03
4.OG
4.OG
4.OG
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
7
8
9
10
11
LA01
Lw
71,0
24,5
0,2
-0,8
0,0
0,0
24,5
0,2
-0,8
LA02
Lw
71,0
6,7
-0,1
-2,3
0,0
0,0
6,7
-0,1
-2,3
LA03
Lw
71,0
8,1
3,1
1,0
0,0
0,0
8,1
3,1
1,0
LA04
Lw
58,0
13,7
-6,2
-14,9
0,0
0,0
13,7
-6,2
-14,9
LA05
Lw
58,0
15,4
-3,2
-12,1
0,0
0,0
15,4
-3,2
-12,1
LA06
Lw
66,0
3,9
4,0
17,3
0,0
0,0
3,9
4,0
17,3
LA07
Lw
54,0
13,6
13,9
8,8
0,0
0,0
13,6
13,9
8,8
25,8
15,0
18,1
∑1
BG2
Lw"
72,3
39,3
42,8
38,3
0,0
0,0
39,3
42,8
38,3
T2
Lw`
63,0
44,7
46,4
47,5
0,0
0,0
44,7
46,4
47,5
WU3
Lw"
66,6
32,6
37,2
41,8
0,0
0,0
32,6
37,2
41,8
∑2
Lw
Lw.mod
Punktquelle [dB(A)]
Lw`
Modell-Schallleistungspegel
Linienquelle [dB(A)/m]
Lw``
46,0
48,3
Flächenquelle [dB(A)/m²]
48,9
32
1,5 m
1,5 m
2,0 m
LA02
LA01
LA03
WU1/2
Schnitt A-A
Sporthalle
BGM
KA
LA04
BG1
LA05
A
A
IO 01
LA06
LA07
P2
P1
BG2
WU3
ES
IO 02
Ka
P3
sta
n
nie
g
we
IO 03
Schule
Ba
h
nh
ofs
tra
ße
Nörvenich
Geschäftshaus
vorhandene Gebäude
Lärmschutzwand mit Kragelement
Neubau
Geschäftshaus
Emittenten:
BG
WU
LA
ES
Parkplatz (P1 bis P3)
Lkw-Fahrstrecke (T1)
Rangierstrecke (T1_R)
Lkw-Fahrstrecke (T2)
Pkw-Fahrstrecke (P-Ab)
Pkw-Fahrstrecke (P-Zu)
Betriebsgeräusche (BG)
Warenumschlag (WU)
Lufttechnische Anlagen (LA)
Einkaufswagen-Sammelbox (ES)
Einzelereignis E1
Einzelereignis E2
Bild 1: Emittenten
Lage der Emittenten
Lage der Immissionsorte
Maßstab 1 : 1.000
goritzka akustik
INGENIEURBÜRO FÜR SCHALL- UND SCHWINGUNGSTECHNIK
Handelsplatz 1
04319 Leipzig, Tel. 0341 - 651 00 92
4054/15