Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
207 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 188/2015
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 30.11.2015
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
10.12.2015
17.12.2015
Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Nörvenich
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Zur Finanzierung der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde Nörvenich unter
anderem Abwassergebühren nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Kalkulation der getrennten Abwassergebühren für das Jahr 2016 ist als Anlage 1 dieser
Vorlage beigefügt. Nach dieser Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich für die Schmutzwassergebühr 3,95 € / cbm sowie für die Niederschlagswassergebühr 0,69 € / qm.
Aufgrund vorhandener Mittel im Sonderposten für den Gebührenausgleich schlägt die Verwaltung
vor, die Gebührensätze ab dem 01.01.2016 unverändert wie folgt festzusetzen:
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Vergleich
3,60 € / cbm,
0,63 € / qm.
Gebühren 2016
Veränderung gegenüber
endgültigen Gebühren 2015
Schmutzwassergebühr
3,60 €/cbm
+/- 0 €
Niederschlagswassergebühr
0,63 €/qm
+/- 0 €
Die notwendigen Modifizierungen sind in der als Anlage beigefügten Neufassung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung eingearbeitet. Da sich diese ausschließlich auf die
Gebührensätze beziehen wurde auf die Erstellung einer Synopse verzichtet.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die neugefasste Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift.
Die Mittel des Sonderpostens für den Gebührenausgleich werden weiterhin für den
Gebührenhaushalt / kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung verwandt.