Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 190/2015
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 30.11.2015
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
10.12.2015
17.12.2015
Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und
Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014
Bezug: V 529/2013 und 40/2014
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Finanzplan
auf der Ertragsseite
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 30.10.2014 die Neufassung der
Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschlossen.
Eine neuerliche Anpassung der Entgeltordnung ist aus rechtlichen Gründen aufgrund der
Haushaltslage geboten.
Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 Abs. 2 GO NRW) hat die Kommune die zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten für die von ihr
erbrachten Leistungen zu beschaffen. Die Erhebung von Steuern (z.B. Grundsteuern) ist
demgegenüber nachrangig.
Da die Gemeinde die Grundsteuersätze im Haushalt 2016 erhöht hat, ist auch die Angemessenheit der
Entgeltordnung zu überprüfen und im vertretbaren und gebotenen Umfang anzupassen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltordnung im folgenden Tatbestand zu erweitern:
- Pipelines, in der Kraft-, Betriebs- und andere wassergefährdende Stoffe transportiert werden sowie
die über und unter Land verlaufenden kV-Kabel
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, die Entgelte entsprechend auch in anderen Bereichen
vorherrschenden allgemeinen Kostensteigerungen moderat um 1,00 € lfd. m anzuheben.
Die Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und
Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Neufassung der Entgeltordnung für die
sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der beigefügten Fassung. Der Satzungstext ist
Bestandteil der Niederschrift.