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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014 Bezug: V 529/2013 und 40/2014)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
88 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014
Bezug: V 529/2013 und 40/2014) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014
Bezug: V 529/2013 und 40/2014)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 190/2015 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 30.11.2015 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 10.12.2015 17.12.2015 Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 30.10.2014 Bezug: V 529/2013 und 40/2014 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Finanzplan auf der Ertragsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 30.10.2014 die Neufassung der Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschlossen. Eine neuerliche Anpassung der Entgeltordnung ist aus rechtlichen Gründen aufgrund der Haushaltslage geboten. Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 Abs. 2 GO NRW) hat die Kommune die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel vorrangig aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Die Erhebung von Steuern (z.B. Grundsteuern) ist demgegenüber nachrangig. Da die Gemeinde die Grundsteuersätze im Haushalt 2016 erhöht hat, ist auch die Angemessenheit der Entgeltordnung zu überprüfen und im vertretbaren und gebotenen Umfang anzupassen. Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltordnung im folgenden Tatbestand zu erweitern: - Pipelines, in der Kraft-, Betriebs- und andere wassergefährdende Stoffe transportiert werden sowie die über und unter Land verlaufenden kV-Kabel Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, die Entgelte entsprechend auch in anderen Bereichen vorherrschenden allgemeinen Kostensteigerungen moderat um 1,00 € lfd. m anzuheben. Die Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Neufassung der Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der beigefügten Fassung. Der Satzungstext ist Bestandteil der Niederschrift.