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Beschlussvorlage (Anlage VIII zur Beschlussvorlage 184/2015 - Schalltechn. Untersuchung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
1,7 MB
Datum
28.01.2016
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan G 41 „Zülpicher Straße“, Gemeinde Nörvenich Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Kramer Schalltechnik GmbH Geschäftsführer: Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG Otto-von-Guericke-Straße 8 Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 D-53757 Sankt Augustin Amtsgericht Siegburg HRB 3289 Software-Entwicklung Telefon 02241 25773–0 Ust.Id. Nr. DE 123374665 Fax 02241 25773–29 info@kramer-schalltechnik.de www.kramer-schalltechnik.de Steuernummer 222/5710/0913 Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V) Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 2 von 32 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan G 41 „Zülpicher Straße“, Gemeinde Nörvenich Auftraggeber Leo Pütz & Co. GmbH Im Lintes 40 52355 Düren Auftrag vom 18.06.2015 und 22.06.2015 Bestell-Nr. - Projektleiter Dipl.-Ing. Silke Schmitz 02241 25773-18 E-Mail: s.schmitz@kramer-schalltechnik.de Anschrift Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Straße 8 D-53757 Sankt Augustin Projekt-Nr. 15 02 017/01 Bericht vom 23.10.2015 Seitenzahl 32 2 davon Anhang Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 3 von 32 Inhalt 1 Aufgabenstellung .................................................................................................... 5 2 Vorgehensweise ..................................................................................................... 5 3 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung .................................. 6 4 Verkehrsgeräuschsituation ................................................................................... 11 4.1 Berechnungsgrundlagen ................................................................................ 11 4.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte...................................................... 12 4.3 Berechnungsergebnisse ................................................................................ 13 5 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 ............................... 19 6 Schallminderungsmaßnahmen ............................................................................. 21 6.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen .................................................................... 21 6.2 Anordnung der Planbebauung ....................................................................... 21 6.3 Passive Schallschutzmaßnahmen ................................................................. 22 6.3.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 aufgrund der Straßenverkehrsgeräusche.................................................................................. 22 6.3.2 Hinweise zur Bauausführung ................................................................... 25 7 Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung ...................................................... 26 8 Verkehrsgeräuschsituation durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ....................................................................................... 27 8.1 Neubau der Erschließungsstraßen ................................................................ 27 8.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation ................. 27 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 9 Seite 4 von 32 Zusammenfassung ............................................................................................... 28 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 31 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 1 Seite 5 von 32 Aufgabenstellung Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplans G 41 „Zülpicher Straße“ im Ortsteil Nörvenich, Gemeinde Nörvenich, soll die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung schalltechnisch untersucht werden. Das Plangebiet befindet sich u. a. im Einwirkungsbereich von Straßenverkehrsgeräuschquellen. Nachfolgend soll auf der Basis des Bebauungsplanentwurfs für die innerhalb des Plangebiets geplante, schutzbedürftige Wohnnutzung die zu erwartende Verkehrsgeräuschsituation ermittelt und im Hinblick auf mögliche Lärmkonflikte beurteilt werden. In der vorliegenden Untersuchung soll dies unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets (ohne evtl. geplante Gebäude) erfolgen. 2 Vorgehensweise Im Rahmen dieser Untersuchung sind schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich aktiver Schallschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Die aus akustischer Sicht optimierte und mit dem Auftraggeber abgestimmte aktive Schallschutzvariante (Lärmschutzwall) wird in diesem Bericht als erforderliche Maßnahme generell zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Kapitel 3 und Kapitel 6.1. Des Weiteren wurde im Rahmen der Voruntersuchungen eine mögliche Fluglärmeinwirkung anhand der Fluglärmzonen des im Bereich von Niederbolheim (nördlich vom Ortsteil Nörvenich) befindlichen Militärflugplatzes bewertet. Hierbei konnte ermittelt werden, dass sich die Fluglärmzonen – entsprechend der generellen westöstlichen Ausrichtung der Start bzw. Landebahnen des Flugplatzes – ebenso in westöstlicher Ausrichtung bewegen. Die Tag- sowie auch die Nachtflugzonen befinden sich nördlich des Ortsteils Nörvenich, sodass diese das hier zu betrachtende Plangebiet nicht tangieren. Daher erfolgt im Nachfolgenden keine weitere Berücksichtigung des Fluglärms ausgehend des vorgenannten Militärflugplatzes. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 3 Seite 6 von 32 Beschreibung des Untersuchungsbereichs und der Planung Das vorgesehene Plangebiet befindet sich im südlichen Randbereich des Ortsteils Nörvenich in der Gemeinde Nörvenich. Dabei liegt das Plangebiet u. a. im Einwirkungsbereich von Straßenverkehrsgeräuschen. An das Plangebiet grenzt westlich die in nordsüdliche Richtung verlaufende Bundesstraße (B) 477 an. Südlich des Plangebiets führt die Zülpicher Straße von der B 477 ab, wobei deren Streckenverlauf – vom Plangebiet aus betrachtet – östlich entlang des Plangebiets in nordöstliche Richtung weiterführt. Westlich, südlich sowie östlich des Plangebiets bzw. der vorgenannten B 477 und der Zülpicher Straße ist die Umgebung vorwiegend durch Grünflächen gekennzeichnet. Nördlich des Plangebiets schließt die bestehende Wohnbebauung des Ortsteils Nörvenich an. Das Plangebiet soll über die vorgenannte Zülpicher Straße erschlossen werden. Weitere Einzelheiten können dem nachfolgenden Bild 3.1 entnommen werden. Auf diesem Übersichtsplan wird neben dem orientierend markierten Plangebiet zudem die Umgebung des Untersuchungsbereichs veranschaulicht. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 7 von 32 Bild 3.1: Übersichtsplan (© Geobasis NRW (2015), keine amtliche Standardausgabe) im Bereich des geplanten Vorhabens, mit zusätzlicher Kennzeichnung des Plangebiets, unmaßstäblich Innerhalb des Plangebiets – auf einer unbebauten Fläche – soll nach Rücksprache u. a. mit dem Stadtplaner [12] eine ortsübliche bzw. gebietstypische Wohnnutzung errichtet werden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um eine Einzelhausbebauung, deren Bauweise auf diesem Plangebiet ein Vollgeschoss mit einem zusätzlich ausgebau- Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 8 von 32 ten Ober- bzw. Dachgeschoss vorsehen kann. Aufgrund dieser Bauweise werden im Folgenden aus schalltechnischer Sicht zwei zu berücksichtigende Geschosse zugrunde gelegt, wobei die Schutzbedürftigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) betrachtet wird. Im Rahmen der schalltechnischen Voruntersuchung (vgl. Kap. 2) wurde ermittelt, dass entlang der westlichen Plangebietsgrenze eine durchgehende aktive Schallschutzvariante in Form eines Erdwalls (Lärmschutzwall) erforderlich ist, welcher in einer Mindesthöhe von 2 m über dem jeweiligen Straßenoberflächenniveau der westlich angrenzenden B 477 zu errichten ist. Informativ sei erwähnt, dass bedingt durch die tiefere Lage des Plangebietsgeländes der Lärmschutzwall aus Sicht des Plangebiets ca. 3 m hoch ist. Bei der Errichtung des erforderlichen Lärmschutzwalls sind zudem die nachfolgenden Voraussetzungen zu berücksichtigen. Nördlich des Plangebiets verläuft entlang der B 477 ein bestehender Erdwall, welcher nördlich der nordwestlichen Plangebietsecke endet (vgl. Bild 3.1). Der im Rahmen dieser Untersuchung erforderliche Lärmschutzwall ist ausgehend dieses bestehenden Erdwalls in südliche Richtung entlang des gesamten westlichen Plangebietsbereichs mit einer „abknickenden“ Verlängerung in Richtung Südosten fortzuführen. Der Lärmschutzwall ist in einer Gesamtlänge von mindestens 156 m auszuführen, wobei sich diese Bemessung ausschließlich auf den Bereich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans bezieht. Hierbei ist zu beachten, dass die vorgenannte Gesamtlänge von mindestens 156 m sich auf die Länge des Erdwall-Ausbaus in der erforderlichen Wallkronenhöhe von mindestens 2 m über dem jeweiligen Straßenoberflächenniveau der westlich angrenzenden B 477 bezieht. Diese Gesamtlänge unterteilt sich in eine Mindestlänge von 151 m entlang der westlichen Plangebietsgrenze sowie in eine Mindestlänge von 5 m der vorgenannten „abknickenden“ Verlängerung in Richtung Südosten entlang der südlichen Plangebietsgrenze. Die nachfolgenden Bilder 3.2 und 3.3 veranschaulichen neben weiteren Details auch die orientierende Lage und Anordnung des erforderlichen Lärmschutzwalls, welcher entsprechend den Berechnungen zugrunde gelegt wurde. Anzumerken ist, dass bei der Darstellung des Lärmschutzwalls die umgebende grüne Linie den Erdwallfußpunkt bzw. den eventuell erforderlichen Platzbedarf des Lärmschutzwalls beschreibt, wohingegen die „mittlere“ grüne Linie die schalltechnisch erforderliche Lage bzw. Anordnung der Erdwallkrone markiert. Des Weiteren kann die zugrunde gelegte Lage und Anordnung des Lärmschutzwalls den Lärmkarten 4.1 bis 4.4. im Kapitel 4.3 entnommen werden. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 9 von 32 Das Bild 3.2 beschreibt den derzeitigen städtebaulichen Entwurf „Zülpicher Straße“ [12]. Das Bild 3.3 stellt den Entwurf des Bebauungsplans G 41 „Zülpicher Straße“ der Gemeinde Nörvenich dar [12]. Orientierende Lage/Anordnung des Lärmschutzwalls in einer Mindest-Gesamtlänge von 156 m bezogen auf die erforderliche Mindesthöhe der Erdwallkrone („mittlere“ grüne Linie) Bild 3.2: Ausschnitt Städtebaulicher Entwurf „Zülpicher Straße“ im Ortsteil Nörvenich, Gemeinde Nörvenich, [11], mit zusätzlicher Kennzeichnung des erforderlichen Erdwalls, unmaßstäblich Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 10 von 32 Orientierende Lage/Anordnung des Lärmschutzwalls in einer Mindest-Gesamtlänge von 156 m bezogen auf die erforderliche Mindesthöhe der Erdwallkrone („mittlere“ grüne Linie) Bild 3.3: Ausschnitt Entwurf Bebauungsplan G 41 „Zülpicher Straße“ im Ortsteil Nörvenich, Gemeinde Nörvenich, [11], mit zusätzlicher Kennzeichnung des erforderlichen Erdwalls, unmaßstäblich Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 11 von 32 4 Verkehrsgeräuschsituation 4.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem SAOS-NP, Version 2014.04. Dieses Programm ist speziell für derartige Berechnungen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ [5], DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ [6] und der RLS-90 „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ [9]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbreitungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: − Divergenz des Schallfeldes − Bodenabsorption − Luftabsorption − Reflexion an Hindernissen − Beugung über Hindernisse Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energieäquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das RechnerProgramm dienen: − ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen. − die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das Geländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN). − die Emissionspegel der Geräuschquellen. − die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen. Bei der Berechnung von flächenhaften Schallpegelverteilungen wird ein äquidistantes Aufpunktraster mit 0,5 m Rasterweite über das gesamte Untersuchungsgebiet gelegt. Einfach- und Mehrfachreflexionen werden gemäß RLS-90 [9] unter Einschluss der Reflexionen an allen Fassaden berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden in Lärmkarten dargestellt. Darin sind u. a. die Baugrenzen, der erforderliche zugrunde gelegte Lärmschutzwall und sonstige für die Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 12 von 32 Darstellung gewünschte Objekte auf der Basis eines unterlegten Planes markiert. Die Schallpegel werden flächenmäßig entsprechend DIN 18005, Teil 2 [5] farbig kodiert mit einer Abstufung von 5 dB dem Plan überlagert. 4.2 Verkehrsdaten und Schallemissionswerte Ausgangsbasis der Berechnung sind die anhand der Verkehrsdaten berechneten Schallemissionspegel, die auf einen Abstand von 25 m zur Mittelachse des Verkehrsweges bezogen sind. Die Berechnung der Schallemissionspegel erfolgt für den Straßenverkehr nach den RLS-90 [9]. Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen wurden für die eingerechneten Streckenabschnitte der B 477 nach Abstimmung mit der Gemeinde Nörvenich entsprechend der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nörvenich - G 31 vom 16. Januar 2015 übernommen [16]. Die Angaben zum Straßenverkehrsaufkommen für die an das Plangebiet angrenzende Gemeindestraße „Zülpicher Straße“ basieren auf Daten einer Kurzzeitzählung [14]. Diese Zähldaten bildeten die Grundlage zur Ermittlung der erforderlichen Emissionsdaten gemäß RLS-90 [9]. Es erfolgte die Hochrechnung auf den DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres), welcher eine mögliche Verkehrszunahme bis zum Prognosejahr 2025 beinhaltet. Hierzu wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Nörvenich [13] neben einer möglichen allgemeinen Verkehrszunahme von 5 % ebenso die durch das Plangebiet zusätzlich erzeugten Verkehre abgeschätzt [12] und in der Hochrechnung berücksichtigt. Für die zusätzlich durch das Plangebiet erzeugten Verkehre wurden 244 zusätzlich zu erwartende Pkw-Fahrten [12] eingerechnet, welche das Plangebiet anfahren oder verlassen. Aus den DTV-Werten für das Prognosejahr 2025 wurden die erforderlichen schalltechnischen Kennwerte nach den RLS-90 [9] mittels des entsprechenden Verfahrens der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) „Straßenverkehrszählung 2010 Methodik“ [15] berechnet. In der nachfolgenden Tabelle 4.1 sind die oben aufgeführten Ausgangsdaten (Prognosewerte für das Jahr 2025) sowie das derzeit geltende Geschwindigkeitskonzept zugrunde gelegt. Es wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von nicht geriffeltem Gussasphalt, Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt ausgegangen. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 13 von 32 Tabelle 4.1: Schallemissionswerte (Lm,E) - Straßenverkehr nach RLS-90 (Prognose 2025) Straße Lkw-Anteil in Kfz/24 h Mittlere stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz/h Tag/Nacht in % Zul. Höchstgeschwindigkeit in km/h Tag/Nacht in dB(A) B 477 1. Abschn. v. Norden, beide Richtungen 4.820 276,0 / 50,6 9,9 / 16,1 100 64,2 / 57,9 B 477 2. Abschn. v. Norden, Richtung Süd 2.410 138,0 / 25,3 9,9 / 16,1 70 59,2 / 53,3 B 477 2. Abschn. v. Norden, Richtung Nord 2.410 138,0 / 25,3 9,9 / 16,1 100 61,2 / 54,9 B 477 3. Abschn. v. Norden, beide Richtungen 4.820 276,0 / 50,6 9,9 / 16,1 70 62,2 / 56,3 Zülpicher Straße 1. Abschn. nördlich Ortsschild Nörvenich, beide Richtungen 1.750 101,3 / 15,7 7,1 / 10,1 50 54,9 / 47,8 Zülpicher Straße 2. Abschn. südlich Ortsschild Nörvenich, Richtung Süd 875 50,7 / 7,9 7,1 / 10,1 100 56,3 / 48,8 Zülpicher Straße 2. Abschn. südlich Ortsschild Nörvenich, Richtung Nord 875 50,7 / 7,9 7,1 / 10,1 70 54,0 / 46,9 4.3 DTV Lm,E Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Geräuschsituation durch die Verkehrsgeräusche erfolgt für die zwei charakteristischen Berechnungshöhen 2,0 m und 5,6 m, was etwa dem EG (Außenwohnbereich) sowie dem 1. OG bzw. einem ausgebauten Dachgeschoss der vorgesehenen Planung entspricht. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 14 von 32 In den folgenden Lärmkarten werden die Beurteilungspegel Lr durch die Straßenverkehrsgeräusche dargestellt: − Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich) − Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG − Lärmkarte 4.3: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG (bzw. ausgebautes DG) − Lärmkarte 4.4: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG (bzw. ausgebautes DG) Hinweis: Zudem ist zur besseren optischen Darstellung der zugrunde gelegte Erdwall bzw. dessen Erdwallkrone dunkelgrün gekennzeichnet hervorgehoben. Anzumerken ist, dass bei der Darstellung des Lärmschutzwalls die umgebende dunkelgrüne Linie den Erdwallfußpunkt bzw. den eventuell erforderlichen Platzbedarf des Lärmschutzwalls beschreibt, wohingegen die „mittlere“ dunkelgrüne Linie die schalltechnisch erforderliche Lage bzw. Anordnung der Erdwallkrone markiert. (vgl. Kap. 3) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 15 von 32 Lärmkarte 4.1: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im EG (Außenwohnbereich), Maßstab 1:1.500 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 16 von 32 Lärmkarte 4.2: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im EG, Maßstab 1:1.500 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 17 von 32 Lärmkarte 4.3: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Tageszeit im 1. OG (bzw. ausgebautes DG), Maßstab 1:1.500 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 18 von 32 Lärmkarte 4.4: Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche zur Nachtzeit im 1. OG (bzw. ausgebautes DG), Maßstab 1:1.500 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 5 Seite 19 von 32 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" [5] sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Sie sind keine Grenzwerte, d. h. sie unterliegen im Einzelfall der Abwägung und haben vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen lassen sich nach DIN 18005 die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Sie betragen (auszugsweise) für Verkehrsgeräusche: Tabelle 5.1: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 (Auszug) Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche in dB(A) Bezeichnung tags nachts 55 45 WA-Gebiete Beim Vergleich der Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) mit den Berechnungsergebnissen in den Lärmkarten (4.1 bis 4.4) wird ersichtlich, dass die Orientierungswerte innerhalb der Tageszeit in den Randbereichen überschritten und in Teilflächen eingehalten werden. Innerhalb der Nachtzeit werden die Orientierungswerte nahezu im gesamten Plangebiet überschritten. Hinweis: Im Folgenden werden Plangebietsbereiche, welche nicht die Straßenkörper und den Bereich des Erdwalls umfassen, sondern „Wohnbereiche“ innerhalb der Baugrenzen und der vorgesehenen Grundstücke darstellen, mit der vereinfachten Bezeichnung „bewohnbare Bereiche“ beschrieben. Innerhalb der Tageszeit kann auf Höhe des Erdgeschosses (EG) im überwiegenden Plangebietsbereich die Einhaltung der Orientierungswerte erwartet werden. Die vorhandenen Überschreitungen im „bebaubaren Bereich“ können vorwiegend als geringfügig eingestuft werden (Überschreitung: < 5 dB). Eine Ausnahme bildet lediglich der östliche Plangebietsstreifen entlang der Zülpicher Straße. Direkt am östlichen Grundstücksrand kann mit Überschreitungen um bis zu ca. 12 dB gerechnet werden. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 20 von 32 Auf Höhe des 1. Obergeschosses (OG) bzw. ausgebautem Dachgeschoss (DG) sind innerhalb der Tageszeit die Plangebietsflächen, welche die Orientierungswerte in den „bebaubaren Bereichen“ (s. o.) überschreiten, etwas größer. Neben der Berechnungshöhe als Solches ist der schalltechnisch günstige Einfluss des Erdwalls in diesen Berechnungshöhen gering, weshalb die Überschreitungen auf dem Plangebiet von Westen her deutlicher zunehmen, als im Gegensatz auf Höhe des Erdgeschosses. Innerhalb der Nachtzeit kann auf beiden betrachteten Geschosshöhen von Überschreitungen der Orientierungswerte ausgegangen werden. Hierbei können in den westlichen und östlichen Randbereichen der „bebaubaren Bereiche“ (s. o.) von Überschreitungen um bis zu ca. 15 dB erreicht werden. In den Außenwohnbereichen (siehe auch obige Erläuterung zur Tageszeit auf Höhe des EG) werden die Orientierungswerte im überwiegenden Bereich eingehalten. In den überwiegenden restlichen „bewohnbaren Bereichen“ sind Überschreitungen um bis zu 5 dB zu erwarten, sodass die Außenwohnbereiche im Absolut-Wert vorwiegend unter 60 dB(A) belastet sind. Eine Ausnahme bildet hier der östliche „bebaubare“ Plangebietsstreifen, an dem Absolut-Werte von bis zu 67 dB(A) an der östlichsten Grundstücksgrenze erreicht werden können. Insgesamt überschreiten die Beurteilungspegel die Orientierungswerte im Nachtzeitraum höher als zur Tageszeit. Die Bereiche („bewohnbare Bereiche“) mit einer Überschreitung der Orientierungswerte haben folgende Kennfarben: WA-Gebiete tags: orange, rot, dunkelrot nachts: Kramer Schalltechnik GmbH | gelb, braun, orange Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 6 Seite 21 von 32 Schallminderungsmaßnahmen Wegen den festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte sind entsprechende Schallminderungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu werden die im Folgenden aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen empfohlen. 6.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen Entsprechende Möglichkeiten sind entlang des westlichen Plangebietsbereich als aktive Minderungsmaßnahme – hier in Form eines mindestens 2 m hohen Erdwalls (über dem jeweiligem Straßenoberflächenniveau der westlich angrenzenden B 477) – bereits zugrunde gelegt (vgl. hierzu Kapitel 2 und 3) und schalltechnisch eingerechnet worden. Die akustische Auswirkung des Erdwalls verbessert die Geräuschsituation deutlich, vermeidet weitere Überschreitungen der Orientierungswerte bzw. vermindert die Höhe der Überschreitung, verhindert Überschreitungen aber nicht generell. Dies ist u. a. dadurch begründet, dass sich die deutliche positive Wirkung dieses Lärmschutzwalls höhenbedingt vorwiegend auf das Erdgeschoss und die Außenwohnbereiche bezieht. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen, zusätzlich zu dem bereits festgelegten Lärmschutzwall, mit dem Ziel die verbleibenden Verkehrsgeräusche komplett abzuschirmen, sind insbesondere aus städtebaulichen Gründen hier kaum realisierbar (Verhältnismäßigkeit bzw. Machbarkeit aufgrund der erforderlichen Abmessungen). Bezüglich weiterer möglicher Verminderungen der einwirkenden Verkehrsgeräusche ausgehend der Zülpicher Straße – welche insbesondere auf den östlichen Plangebietsstreifen einwirken – können die nachfolgenden aktiven bzw. organisatorischen Schallminderungsmaßnahmen empfohlen bzw. geprüft werden. Eine tech- nisch/organisatorische mögliche Lärmminderungsmaßnahme wäre in diesem Fall bspw. eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Zülpicher Straße. Des Weiteren könnte die im folgenden Kapitel beschriebene Anordnungen der Planbebauung positiv wirken. 6.2 Anordnung der Planbebauung Nach aktuellem Planungsstand liegt keine konkrete Gebäudekonstellation innerhalb des Plangebietes vor. Es wurde demnach innerhalb des Plangebiets mit freier Schallausbreitung gerechnet, wodurch die schalltechnischen Eigenabschirmungen der zukünftigen Planbebauung nicht berücksichtigt sind. Im fortlaufenden Prozess ist nach Realisierung der Wohnhäuser davon auszugehen, dass die den Straßen abgewandten Fassadenseiten geringere Pegel erwarten lassen, als es die Berechnung bei freier Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 22 von 32 Schallausbreitung vorgibt. Bezüglich der Grundstücke bzw. Baugrenzen entlang der Zülpicher Straße ist eine möglichst östliche Anordnung der Gebäude dahingehend empfehlenswert, dass – bei gleichzeitiger Anordnung der vorgesehenen Außenwohnbereiche westlich der Gebäude – die Gebäudekörper selbst eine Abschirmung für diese Außenwohnbereiche ermöglichen. Im folgenden Abschnitt werden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“ [7] betrachtet, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden sicherstellen. Diese Ergebnisse spiegeln die Situation bei freier Schallausbreitung – unter Berücksichtigung des erforderlichen Erdwalls (vgl. Kap. 2 und 3) – und allerdings ohne Berücksichtigung weiterer Schallschutzmaßnahmen wider. 6.3 Passive Schallschutzmaßnahmen Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude können passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen (z. B. nach VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" [8] oder DIN 4109 [7]) an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dach des ausgebauten Dachgeschosses) schutzbedürftiger Nutzungen vorgesehen werden. 6.3.1 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 aufgrund der Straßenverkehrsgeräusche Es wird die Festsetzung so genannter „Lärmpegelbereiche“ (hier: ausgehend der Verkehrsgeräusche) im Bebauungsplan (z. B. nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 „Baugesetzbuch“ (BauGB) [2]) empfohlen. Gemäß DIN 4109 [7] sind zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm "Lärmpegelbereiche" (I - VII) festzulegen, die einem "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Die "maßgeblichen Außenlärmpegel" ausgehend der hier berücksichtigten Verkehrsgeräuschsituation sind die errechneten Beurteilungspegel zur Tageszeit zu denen gemäß DIN 4109 [7] ein Zuschlag von 3 dB hinzuzufügen ist (Ermittlung des "maßgeblichen Außenlärmpegels"). Tabelle 6.1 zeigt die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [7]. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 23 von 32 Tabelle 6.1: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Tageszeit Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches* - in dB(A) I ≤ 55 35 30 - II 56 – 60 35 30 30 III 61 – 65 40 35 30 IV 66 – 70 45 40 35 V 71 – 75 50 45 40 VI 76 – 80 ** 50 45 VII > 80 ** ** 50 erf. R´w, res des Außenbauteils in dB * Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist ** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit Anhand der Lärmpegelbereiche können im konkreten Einzelfall (z. B. Baugenehmigungsverfahren) aus DIN 4109 [7], Tabelle 8 - 10, relativ einfach die Anforderungen an die Luftschalldämmung und das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß von verschiedenen Wand/Dach und Fensterkombinationen ermittelt werden. Dabei sollte es zulässig sein, durch eine schalltechnische Untersuchung mit der konkret gewählten Gebäudeausführung bzw. konkreten Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen, dass evtl. ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird (z. B. an der Rückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes). Nachfolgend werden die Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung des Lärmschutzwalls (vgl. Kap. 2 und 3) und auf Basis einer freien Schallausbreitung ohne jegliche Bebauung innerhalb des Plangebiets ermittelt und farbig für das gesamte Plangebiet grafisch dargestellt. Der Lärmschutzwall wird, wie bereits in den Lärmkarten in Kapitel 4, grün dargestellt. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 24 von 32 Die Lärmkarten 6.1.LPB bis 6.2.LPB zeigen für das Plangebiet die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche I bis V. (Letzterer ist im Rahmen dieses Plangebiets bzw. dieser schalltechnischen Untersuchung nahezu von untergeordneter Bedeutung, da es sich hierbei um Bereiche handelt, bei dem davon ausgegangen werden kann, dass hier keine Bebauung erfolgt – Straßenkörper bzw. Erdwall.) Informativ sei erwähnt, dass die Lärmpegelbereiche I und II bei Neubauten allgemein nur von untergeordneter Bedeutung sind und selbst der Lärmpegelbereich III (rote Farbkennung) bei Neubauten nur leicht erhöhte Anforderungen bedingt. Lärmkarte 6.1.LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, EG, Maßstab 1:1.500 Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 25 von 32 Lärmkarte 6.2.LPB Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109, 1. OG (bzw. ausgebautes DG), Maßstab 1:1.500 6.3.2 Hinweise zur Bauausführung Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung (u. a. Außenwand, Dach, Fenster, etc.) durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Die volle Wirksamkeit der Schalldämmung einer Außenfassade bzw. im Einzelnen von Fenstern ist nur dann gegeben, wenn die Fenster geschlossen sind. Hierdurch können Lüftungsprobleme entstehen, die durch eine "Stoßbelüftung" oder eine "indirekte Lüftung" über Flure oder Nachbarräume oft nur unzureichend lösbar sind. Allgemein wird deshalb empfohlen, zumindest an Schlafräumen, vor denen nachts Beurteilungspegel von 45 dB(A) überschritten werden, den Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen vorzusehen (ab gelber Farbkennung, dies betrifft nahezu Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 26 von 32 alle Grundstücke in beiden Geschosshöhen, vgl. Lärmkarten zur Nachtzeit: Lärmkarte 4.2 und Lärmkarte 4.4). Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte dies zwingend im Bebauungsplan vorgeschrieben sein. Grundsätzlich wird empfohlen, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Hinsichtlich von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass die Schalldämmung des Fensters nicht verschlechtert wird. Entsprechende konstruktive Hinweise können VDI 2719 [8] und DIN 4109 [7] entnommen werden. 7 Hinweise zur planungsrechtlichen Umsetzung Hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen können die hier vorkommenden Lärmpegelbereiche (hier: aufgrund der berücksichtigten Verkehrsgeräuschsituation) (vgl. Kap. 6.3.1) nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [2] flächenmäßig festgesetzt werden. Dabei muss der Lärmpegelbereich und das je nach Raumart erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile entsprechend Tabelle 6.1 in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Wegen der geringen Anforderungen sind die Lärmpegelbereiche I und II zumeist bereits Standard beim Neubau. Ergänzend sollte in den textlichen Festsetzungen festgelegt werden, dass im konkreten Baugenehmigungsverfahren bei dem Nachweis einer tatsächlich geringeren Geräuschbelastung einer Gebäudeseite vom festgelegten Schalldämmmaß abgewichen werden kann. Beispielsweise kann an einer Gebäuderückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes selbst oder die Abschirmung anderer Bauten ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht werden. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafräumen zwingend vorgeschrieben werden (vgl. Kap. 6.3.2). Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 8 Seite 27 von 32 Verkehrsgeräuschsituation durch Zielverkehr des Plangebiets Verkehrswegen den auf Quell- und öffentlichen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist die Veränderung der Verkehrsgeräuschsituation zum einen auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Quell- und Zielverkehr des Plangebiets und zum anderen durch den geplanten Straßenneubau im Plangebiet zu bewerten. 8.1 Neubau der Erschließungsstraßen Einen Straßenneubau oder einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV [3] stellt lediglich die geplante Erschließungsstraße innerhalb des Plangebiets (es wird von einer asphaltierten Fahrbahnoberfläche ausgegangen) dar. Diese können allerdings aufgrund der zu erwartenden Verkehrsaufkommen und den Abstandsverhältnissen des Ziel- und Quellverkehrs nach der 16. BImSchV direkt als nicht relevant eingestuft werden. 8.2 Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation Die Veränderung der allgemeinen Straßenverkehrsgeräuschsituation auf bestehenden öffentlichen Straßen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets kann anhand des zu erwartenden Quell- und Zielverkehrsaufkommens bzw. der hierdurch zu erwartenden Verkehrszunahme im Gegensatz zu dem „sonstigen“ Verkehrsaufkommen beurteilt werden. Angesichts der vergleichsweise gering zu erwartenden Verkehrsaufkommen durch den Ziel- und Quellverkehr des gesamten Plangebiets (244 Kfz/24h [12]), ist an den bestehenden Wohngebäuden durch den Zusatzverkehr des Plangebietes mit keinen relevanten Veränderungen der Verkehrsgeräuschsituation zu rechnen. Somit ist festzustellen, dass der Zusatzverkehr aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant ist. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 9 Seite 28 von 32 Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten wurde die Straßenverkehrsgeräuschsituation im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplans G 41 „Zülpicher Straße“ im Ortsteil Nörvenich, Gemeinde Nörvenich, für die dort geplante Errichtung von Wohnbebauung schalltechnisch untersucht. Das Plangebiet befindet sich u. a. im Einwirkungsbereich von Straßenverkehrsgeräuschquellen. Hierbei erfolgte die Darstellung der Verkehrsgeräuschsituation unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets (ohne evtl. geplante Gebäude). Es wurden schalltechnische Voruntersuchungen hinsichtlich aktiver Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Der aus akustischer Sicht optimierte mindestens 2 m hohe Lärmschutzwall (über dem jeweiligem Straßenoberflächenniveau der westlich angrenzenden B 477) entlang der westlichen Plangebietsgrenze (sowie einer kurzen Weiterführung entlang des südlichen Plangebietsrandes) wurde dieser Untersuchung als erforderlich umzusetzende Lärmminderungsmaßnahme zugrunde gelegt. (vgl. Kap. 3) Die Verkehrsgeräuschsituation durch den Straßenverkehr ist berechnet und in Form von farbigen Lärmkarten für die Geschosshöhen EG (Außenwohnbereich) und 1. OG (bzw. ausgebautes Dachgeschoss) zur Tages- und Nachtzeit dargestellt worden. Bei einer Beurteilung nach DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" werden die Orientierungswerte eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) innerhalb der Tageszeit in Randbereichen des Plangebiets überschritten und in Teilflächen eingehalten. Innerhalb der Nachtzeit werden die Orientierungswerte nahezu im gesamten Plangebiet überschritten. (vgl. Kap. 5) Innerhalb der Tageszeit kann auf Höhe des Erdgeschosses (EG) im überwiegenden Plangebietsbereich die Einhaltung der Orientierungswerte erwartet werden. Die vorhandenen Überschreitungen im „bebaubaren Bereich“ (diese vereinfachte Bezeichnung beschreibt hier im Folgenden einen Plangebietsbereich, welcher nicht die Straßenkörper und den Bereich des Erdwalls bzw. den nördlichen Bereich davon umfasst, sondern „Wohnbereiche“ innerhalb der Baugrenzen und der vorgesehenen Grundstücke) können vorwiegend als geringfügig eingestuft werden (Überschreitung: < 5 dB). Eine Ausnahme bildet lediglich der östliche Plangebietsstreifen entlang der Zülpicher Straße. Direkt am östlichen Grundstücksrand kann mit Überschreitungen um bis zu ca. 12 dB gerechnet werden. Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 29 von 32 Auf Höhe des 1. Obergeschosses (OG) bzw. ausgebautem Dachgeschoss (DG) sind innerhalb der Tageszeit die Plangebietsflächen, welche die Orientierungswerte in den „bebaubaren Bereichen“ (s. o.) überschreiten, etwas größer. Neben der Berechnungshöhe als Solches ist der schalltechnisch günstige Einfluss des Erdwalls in diesen Berechnungshöhen gering, weshalb die Überschreitungen auf dem Plangebiet von Westen her deutlicher zunehmen, als im Gegensatz auf Höhe des Erdgeschosses. Innerhalb der Nachtzeit kann auf beiden betrachteten Geschosshöhen von Überschreitungen der Orientierungswerte ausgegangen werden. Hierbei können in den westlichen und östlichen Randbereichen der „bebaubaren Bereiche“ (s. o.) von Überschreitungen um bis zu ca. 15 dB erreicht werden. In den Außenwohnbereichen (siehe auch obige Erläuterung zur Tageszeit auf Höhe des EG) werden die Orientierungswerte im überwiegenden Bereich eingehalten. In den überwiegenden restlichen „bewohnbaren Bereichen“ sind Überschreitungen um bis zu 5 dB zu erwarten, sodass die Außenwohnbereiche im Absolut-Wert vorwiegend unter 60 dB(A) belastet sind. Eine Ausnahme bildet hier der östliche „bebaubare“ Plangebietsstreifen, an dem Absolut-Werte von bis zu 67 dB(A) an der östlichsten Grundstücksgrenze erreicht werden können. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen – zusätzlich zu dem bereits zugrunde gelegten 2 m hohen Lärmschutzwall – mit dem Ziel die vorhandenen Überschreitungen der Verkehrsgeräusche komplett abzuschirmen, sind hier aus städtebaulichen Gründen kaum realisierbar (Verhältnismäßigkeit bzw. Machbarkeit aufgrund der erforderlichen Abmessungen). (vgl. Kap. 6.1) Aufgrund der festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte kann bspw. ausgehend der Zülpicher Straße – deren Geräusche insbesondere auf den östlichen Plangebietsstreifen einwirken – die Prüfung bzw. Machbarkeit weiterer aktiver bzw. organisatorischer Schallminderungsmaßnahmen möglich sein. Hier könnte eine technisch/organisatorische Lärmminderungsmaßnahme im Sinne einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Zülpicher Straße eine Minderung herbeiführen. Des Weiteren könnte eine Anordnung der Planbebauung möglichst östlich entlang der Zülpicher Straße positiv wirken, da der Gebäudekörper selbst eine Abschirmung für die gleichzeitig westlich des Gebäudes angeordneten Außenwohnbereiche ermöglicht. (vgl. Kap. 6.1 und 6.2) Zur Realisierung eines ausreichenden Schallschutzes im Gebäude wurden für das Plangebiet passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [7] betrachtet. Die hierbei Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 30 von 32 erfolgte Ermittlung der erforderlichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 wurde auf Basis einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebiets und unter Berücksichtigung des zugrunde gelegten Lärmschutzwalls für beide Geschosshöhen flächenmäßig graphisch dargelegt. Dort wurden für das Vorhaben die erforderlichen Lärmpegelbereiche I bis V ermittelt. (Der Lärmpegelbereich V ist im Rahmen dieses Plangebiets bzw. dieser schalltechnischen Untersuchung nahezu von untergeordneter Bedeutung, da es sich hierbei um Bereiche handelt, bei dem davon ausgegangen werden kann, dass hier keine Bebauung erfolgt – Straßenkörper bzw. Erdwall). Dabei sollte es zulässig sein, dass durch eine schalltechnische Untersuchung mit der konkret gewählten Gebäudeausführung evtl. nachgewiesen wird, dass ein niedrigerer Lärmpegelbereich erreicht wird (z. B. an der Rückseite durch die Eigenabschirmung des Gebäudes). Zur Sicherstellung des erforderlichen passiven Schallschutzes ist die konkrete Bauausführung durch einen entsprechenden Schallschutz-Nachweis zu überprüfen. Zudem wurden Hinweise zur Bauausführung (bspw. zur notwendigen Innenraumbelüftung bei schalltechnisch wirksamen Fenstern oder bei Rollladenkästen) im Kapitel 6.3.2 erläutert. Grundsätzlich wird empfohlen, die Wohn- bzw. insbesondere die Schlafräume die den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Ab dem Lärmpegelbereich IV sollte der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungsanlagen an Schlafräumen zwingend vorgeschrieben werden (vgl. Kap. 7). Die Auswirkungen durch den Ziel- und Quellverkehr des Plangebiets auf öffentlichen Verkehrswegen ist aus schalltechnischer Sicht nicht beurteilungsrelevant. Kramer Schalltechnik GmbH Dipl.-Ing. Silke Schmitz Dipl.-Ing. Jörn Latz (Projektleiter) (Messstellenleiter) Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 31 von 32 Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen [1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der derzeit gültigen Fassung [2] „Baugesetzbuch“ (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.11.2014 [3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, in der derzeit gültigen Fassung [4] „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke“ (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23.01.1990 [5] DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: „Grundlagen und Hinweise für die Planung“, Juli 2002 DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1: „Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städte-bauliche Planung“, Mai 1987 DIN 18005-2 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 2: „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991 [6] DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: „Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999 [7] DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001 [8] VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987 [9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr, Abt. Straßenbau Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de Projekt-Nr.: 15 02 017/01 vom 23.10.2015 Seite 32 von 32 [10] Ortsbesichtigung am 15. Oktober 2015 [11] Informationserhalt und Abstimmung von/mit Auftraggeber Leo Pütz & Co. GmbH, Düren, in Telefonaten am 12. u. 13. Oktober 2015 sowie per E-Mail am 15., 18., 19. u. 22. Juni 2015, am 7. u. 14. Oktober 2015 [12] Informationserhalt inkl. zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial und Abstimmungen von/mit sgp architekten + stadtplaner BDA GbR, in Telefonaten am 18. u. 19. Juni 2015, am 7. u. 29. Juli 2015, am 7., 13. u. 14.Oktober 2015, sowie per E-Mail am 18., 19., 22. u. 23. Juni 2015, am 7., 9., 13. Oktober 2015 [13] Abstimmung / Informationserhalt: Gemeinde Nörvenich in Telefonaten am 18. Juni 2015, am 13. Oktober 2015 sowie per E-Mail am 18. u. 19. Juni 2015 [14] Kurzzeitzählung Verkehrserhebung am 24. Juni 2015 (7.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr), Kramer Schalltechnik GmbH [15] „Straßenverkehrszählung 2010 Methodik“, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt, Verkehrstechnik Heft V 234 [16] „Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nörvenich - G 31, 4. Änderung - OT Nörvenich“, Bericht Nr. 14 02 035/01 vom 16. Januar 2015, Kramer Schalltechnik GmbH Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de