Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
169 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
04.01.16, 15:37
Aktualisiert
04.01.16, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 203/2016
Der Bürgermeister
HSG: Gremien-, Kultur- und Sportangelegenheiten
Sachbearbeiter: Sebastian Dorff
(Legislaturperiode 2014-2020)
vom 04.01.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
14.01.2016
28.01.2016
Erlass einer neuen Hauptsatzung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung des Landes NRW, ist es jetzt gestattet, rechtswirksam
Online bekannt zu machen, soweit in anderen Medien auf die Onlinebekanntmachung hingewiesen wird.
Dies bedeutet für die Verwaltung eine wesentliche Erleichterung und schafft Rechtssicherheit, wenn es um
die tatsächliche Ausführung der Aushänge (Urlaubszeiten der Ortsvorsteher usw.) und deren Nachweis
geht. Zur Umsetzung dieser Neuregelung bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung.
Im Zuge der dadurch veranlassten Prüfung der Hauptsatzung haben sich weitere Anpassungsbedarfe
ergeben, da die Hauptsatzung z.B. nach wie vor den Umgang der Ortsvorsteher mit den von ihnen
eingestellten Dienstkräften regelt, obwohl die Dienstkräfte bereits vor Jahren abgeschafft wurden.
Weiterhin wurden die Regelungen zur Genehmigung von Auftragsvergaben wie in der letzten Sitzung des
Rates am praktischen Beispiel erläutert zugunsten einer in der Praxis besser handhabbaren Regelung
angepasst.
Schließlich wurde im Beschlussentwurf der § 21 eingefügt, der die Wahl eines Beigeordneten regelt. Der
ansonsten völlig wortgleiche alternative Beschlussentwurf ist ohne den § 21 gefasst. Gerne trägt die
Verwaltung mündlich zu den Vor- und Nachteilen der Bestellung eines/einer Beigeordnete(n) vor.
Um die Änderungen in der Hauptsatzung leicht nachvollziehbar zu machen, wurden die gestrichenen
Textteile durchgestrichen und neu eingefügte Textteile in roter Schriftfarbe dargestellt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich in
der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Die alte Hauptsatzung tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft.
Alternativbeschluss:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich in
der von der Verwaltung vorgelegten Form. Der neu eingefügte § 21 (Beigeordnete/r) entfällt
ersatzlos. Die Nummerierung der §§ 22 und 23 wird entsprechend angepasst.
Die alte Hauptsatzung tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft.