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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
169 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
04.01.16, 15:37
Aktualisiert
04.01.16, 15:37
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hauptsatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 203/2016 Der Bürgermeister HSG: Gremien-, Kultur- und Sportangelegenheiten Sachbearbeiter: Sebastian Dorff (Legislaturperiode 2014-2020) vom 04.01.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 14.01.2016 28.01.2016 Erlass einer neuen Hauptsatzung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung des Landes NRW, ist es jetzt gestattet, rechtswirksam Online bekannt zu machen, soweit in anderen Medien auf die Onlinebekanntmachung hingewiesen wird. Dies bedeutet für die Verwaltung eine wesentliche Erleichterung und schafft Rechtssicherheit, wenn es um die tatsächliche Ausführung der Aushänge (Urlaubszeiten der Ortsvorsteher usw.) und deren Nachweis geht. Zur Umsetzung dieser Neuregelung bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung. Im Zuge der dadurch veranlassten Prüfung der Hauptsatzung haben sich weitere Anpassungsbedarfe ergeben, da die Hauptsatzung z.B. nach wie vor den Umgang der Ortsvorsteher mit den von ihnen eingestellten Dienstkräften regelt, obwohl die Dienstkräfte bereits vor Jahren abgeschafft wurden. Weiterhin wurden die Regelungen zur Genehmigung von Auftragsvergaben wie in der letzten Sitzung des Rates am praktischen Beispiel erläutert zugunsten einer in der Praxis besser handhabbaren Regelung angepasst. Schließlich wurde im Beschlussentwurf der § 21 eingefügt, der die Wahl eines Beigeordneten regelt. Der ansonsten völlig wortgleiche alternative Beschlussentwurf ist ohne den § 21 gefasst. Gerne trägt die Verwaltung mündlich zu den Vor- und Nachteilen der Bestellung eines/einer Beigeordnete(n) vor. Um die Änderungen in der Hauptsatzung leicht nachvollziehbar zu machen, wurden die gestrichenen Textteile durchgestrichen und neu eingefügte Textteile in roter Schriftfarbe dargestellt. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Die alte Hauptsatzung tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft. Alternativbeschluss: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Der neu eingefügte § 21 (Beigeordnete/r) entfällt ersatzlos. Die Nummerierung der §§ 22 und 23 wird entsprechend angepasst. Die alte Hauptsatzung tritt mit Bekanntmachung der neuen Hauptsatzung außer Kraft.