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Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
198 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 189/2015 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: Kämmerei Sachbearbeiter: Thomas Reimer vom 30.11.2015 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 10.12.2015 17.12.2015 Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite. II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Gemeinde Nörvenich erhebt nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung in der zurzeit gültigen Fassung Benutzungsgebühren zur Deckung der durch das Einsammeln, Befördern und Deponieren der Abfälle entstehenden Kosten; diese Abfallentsorgungsgebühren sind jährlich neu ermitteln und festzusetzen. Die Ergebnisse der Ausschreibung der Abfallentsorgung (Bezug: V 583/2013 u. V 1/2014) zum 01.01.2015 sind Grundlage der nachgenannten Gebührenkalkulationen. Die Berechnung der endgültigen Gebühren 2016 für die Biotonne ist als Anlage 1 beigefügt. Der endgültige Gebührensatz für 2016 kann gegenüber der Vorjahresgebühr unverändert bei 85,20 € pro Gefäß belassen werden. Die Berechnung der Restmüllgebühren 2016 liegt als Anlage 2 bei. Auch hier können die Gebühren unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben: Gebühren 2016 60l-Gefäß/Jahr 120l-Gefäß/Jahr 240l-Gefäß/Jahr 93,60 € 133,44 € 253,92 € Veränderung gegenüber endgültigen Gebühren 2015 +/- 0 € +/- 0 € +/- 0 € Auf die Erläuterungen in den Kalkulationsunterlagen wird verwiesen. Die notwendigen Modifizierungen sind in der als Anlage 3 beigefügten Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung eingearbeitet. Da diese fast ausschließlich in § 2 ihren Niederschlag finden, wurde auf die Erstellung einer Synopse verzichtet. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die neugefasste Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nörvenich in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift. Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin für den Gebührenhaushalt/ kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung verwandt.