Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
198 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 189/2015
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: Kämmerei
Sachbearbeiter: Thomas Reimer
vom 30.11.2015
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
10.12.2015
17.12.2015
Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertragsseite.
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Gemeinde Nörvenich erhebt nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung in der zurzeit gültigen Fassung Benutzungsgebühren zur Deckung der
durch das Einsammeln, Befördern und Deponieren der Abfälle entstehenden Kosten; diese
Abfallentsorgungsgebühren sind jährlich neu ermitteln und festzusetzen.
Die Ergebnisse der Ausschreibung der Abfallentsorgung (Bezug: V 583/2013 u. V 1/2014) zum
01.01.2015 sind Grundlage der nachgenannten Gebührenkalkulationen.
Die Berechnung der endgültigen Gebühren 2016 für die Biotonne ist als Anlage 1 beigefügt. Der
endgültige Gebührensatz für 2016 kann gegenüber der Vorjahresgebühr unverändert bei 85,20 €
pro Gefäß belassen werden.
Die Berechnung der Restmüllgebühren 2016 liegt als Anlage 2 bei. Auch hier können die
Gebühren unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben:
Gebühren 2016
60l-Gefäß/Jahr
120l-Gefäß/Jahr
240l-Gefäß/Jahr
93,60 €
133,44 €
253,92 €
Veränderung gegenüber
endgültigen Gebühren
2015
+/- 0 €
+/- 0 €
+/- 0 €
Auf die Erläuterungen in den Kalkulationsunterlagen wird verwiesen.
Die notwendigen Modifizierungen sind in der als Anlage 3 beigefügten Neufassung der
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung eingearbeitet. Da diese fast
ausschließlich in § 2 ihren Niederschlag finden, wurde auf die Erstellung einer Synopse verzichtet.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die neugefasste Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nörvenich in der von der Verwaltung
vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der
Niederschrift.
Die Mittel der Sonderposten für den Gebührenausgleich werden weiterhin für den
Gebührenhaushalt/ kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung verwandt.