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Beschlussvorlage (Kalkulation Biotonne)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
28 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Beschlussvorlage (Kalkulation Biotonne) Beschlussvorlage (Kalkulation Biotonne) Beschlussvorlage (Kalkulation Biotonne) Beschlussvorlage (Kalkulation Biotonne) Beschlussvorlage (Kalkulation Biotonne)

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Inhalt der Datei

DBM -20.1Berechnung der Gebühren 240 l-Biotonne 2015 A) Erläuterung der Aufwendungen Am 31.10.2015 waren 2365 Biotonnen ausgegeben. Bei den nachstehenden Berechnungen wird von 2400 Biotonnen sowie einer Abfallmenge von Unter Berücksichtigung jährlicher Veränderungen werden für 2016 folgende Zahlen zugrunde gelegt: 1. Miete der Bioabfallbehälter: Gefäß Miete/Monat 1,20 € 12 Summe 34.560,00 € MwSt. 19,00% Entleerung 0,72 € Gefäße/Menge Schüttungen/ Jahr Ergebnis 2400 29 50.112,00 € MwSt. 19,00% Brutto 59.633,28 € Km-Pauschale 0,31 € Entfernung Km Restmüll in tonnen Ergebnis 23 1500 10.695,00 € MwSt. 19,00% Brutto 12.727,05 € 240 L Gefäße/Menge 2400 Monate Ergebnis 41.126,40 € 2. Leerung und Transport: 3. Kraftstoffkosten: Anzahl L 4102 Euro/ Kraftstoff L 1,10 € Ergebnis 4.512,20 € MwSt. 19,00% Brutto 5.369,52 € 4. Kosten Deponie: Durchschnittliche Abfallmengen der letzten drei Jahre: Jahr 2012 2013 2014 Durchschnitt: Abfall / t 1452 1427 1586 1488 Eingesetzt werden: Restmüll in tonnen 1500 Euro 80,40 € Ergebnis 120.600,00 € 239.456,25 € Ergebnis 7.183,69 € Zwischensumme 239.456,25 € 5. Verwaltungskosten Prozent 3,00% Endsumme 246.639,94 € 1500 t ausgegangen. Zusammenstellung der Aufwendungen für die Bioabfallentsorgung: 1. Miete 2. Leerung und Transport 3. Kraftstoffkosten 4. Kosten Deponie 5. Verwaltungskosten 3,0 % durch Gebühren abzudecken 41.126,40 € 72.360,33 € 5.369,52 € 120.600,00 € 7.183,69 € 246.639,94 € B) Berechnung Gebühren Kosten 246.639,94 € Gefäße 2400 Euro je Gefäß/ Jahr 102,77 € durch 12 teilbar 102,72 € Aufgrund der vorstehenden Berechnung würde sich die Benutzungsgebühr für eine Biotonne gegenüber der Vorjahresgebühr in Höhe von 85,20 € um 17,52 € erhöhen. Alternativ zu dieser Gebührenerhöhung besteht die Möglichkeit, die enorm gestiegenen Abfuhrkosten für die Biotonnen anteilig über die Restmüllgebühren zu subventionieren. Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise ergibt sich aus den Vorschriften des Landesabfallgesetzes NRW, ist durch obergerichtliche Rechtsprechung anerkannt und wurde zudem der Verwaltung durch den Städte- und Gemeindebund NRW im Rahmen einer Rechtsauskunft bestätigt. Insoweit ergibt sich alternativ die nachfolgende Gebührenermittlung: Abfuhrentgelt wie vorstehend berechnet (Positionen 1. – 3.): 118.856,25 € Ermittlung der Auswirkung der Preissteigerung bei den Abfuhrkosten Abfuhrentgelt nach Konditionen zu Beginn der Subventionierung: Euro 5,52 € Gefäße 2400 Egebnis 13.248,00 € MwSt. 19 % 19,00% Brutto 15.765,12 € Die sich hieraus ergebende Differenz könnte auf die Restmüllgebühren umgelegt werden. 118.856,25 € 15.765,12 € 103.091,13 € Zur Ermittlung der Vorausleistung für die Biotonne verbleiben in diesem Fall noch an ansatzfähigen Abfuhrkosten zuzüglich Kosten der Deponie. Abfuhrkosten Deponiekosten Zwischensumme 3% Verwaltungskosten Ergebnis 15.765,12 € 120.600,00 € 136.365,12 € 3,00% 140.456,07 € Euro 140.456,07 € Gefäße 2400 je Gefäß/Jahr 58,52 € durch 12 teilbar 58,56 € C) Ergebnis Bisher 85,20 € Die Gebühr für Biotonnen könnte bei voller Inanspruchnahme der Subventionierung durch die Restmüllgebühren zurückgeführt werden, siehe B). Mit Rücksicht auf die zukünftige Gebührenstabilität im Abfallentsorgungsbereich wird empfohlen, die Subventionierung wie folgt zu begrenzen: Bisher 85,20 € zukünftig 58,56 € Differenz 26,64 € Gefäße 2400 Ergebnis 63.936,00 € Die Subventionierung wird daher zur Stabilisierung des Gebührensatzes wie folgt festgesetzt. abzgl. Differenz zur Höhe der Stabilhaltung des Höhe der Subventionierung Geührensatzes Subventionierung (gerundet) Statt 63.936,00 € 39.155,13 € 39.200,00 € 103.091,13 € Die Benutzungsgebühr 2016 für Biotonnen ist somit auf 85,20 € pro Gefäß festzusetzen. Diese Gebührenfestsetzung ist in der beigefügten Neufassung der Gebührensatzung enthalten. 39.200,00 € auf die Gebührenfestsetzung 2016 für die Restmüllgefäße sind in der Anlage 2 dargestellt. Die Auswirkungen der Subventionierung in Höhe von zukünftig 58,56 € Differenz 26,64 €