Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
28 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
01.12.15, 08:34
Aktualisiert
01.12.15, 08:34
Stichworte
Inhalt der Datei
DBM
-20.1Berechnung der Gebühren 240 l-Biotonne 2015
A) Erläuterung der Aufwendungen
Am 31.10.2015 waren
2365
Biotonnen ausgegeben. Bei den nachstehenden Berechnungen wird von
2400
Biotonnen sowie einer Abfallmenge von
Unter Berücksichtigung jährlicher Veränderungen werden für 2016 folgende Zahlen zugrunde gelegt:
1. Miete der Bioabfallbehälter:
Gefäß
Miete/Monat
1,20 €
12
Summe
34.560,00 €
MwSt.
19,00%
Entleerung
0,72 €
Gefäße/Menge Schüttungen/ Jahr Ergebnis
2400
29 50.112,00 €
MwSt.
19,00%
Brutto
59.633,28 €
Km-Pauschale
0,31 €
Entfernung Km Restmüll in tonnen Ergebnis
23
1500 10.695,00 €
MwSt.
19,00%
Brutto
12.727,05 €
240 L
Gefäße/Menge
2400
Monate
Ergebnis
41.126,40 €
2. Leerung und Transport:
3. Kraftstoffkosten:
Anzahl L
4102
Euro/ Kraftstoff L
1,10 €
Ergebnis
4.512,20 €
MwSt.
19,00%
Brutto
5.369,52 €
4. Kosten Deponie:
Durchschnittliche Abfallmengen der letzten drei Jahre:
Jahr
2012
2013
2014
Durchschnitt:
Abfall / t
1452
1427
1586
1488
Eingesetzt werden:
Restmüll in tonnen
1500
Euro
80,40 €
Ergebnis
120.600,00 €
239.456,25 €
Ergebnis
7.183,69 €
Zwischensumme
239.456,25 €
5. Verwaltungskosten
Prozent
3,00%
Endsumme
246.639,94 €
1500
t ausgegangen.
Zusammenstellung der Aufwendungen für die Bioabfallentsorgung:
1. Miete
2. Leerung und Transport
3. Kraftstoffkosten
4. Kosten Deponie
5. Verwaltungskosten 3,0 % durch
Gebühren abzudecken
41.126,40 €
72.360,33 €
5.369,52 €
120.600,00 €
7.183,69 €
246.639,94 €
B) Berechnung Gebühren
Kosten
246.639,94 €
Gefäße
2400
Euro je Gefäß/ Jahr
102,77 €
durch 12 teilbar
102,72 €
Aufgrund der vorstehenden Berechnung würde sich die Benutzungsgebühr für eine Biotonne gegenüber der Vorjahresgebühr in Höhe von
85,20 € um 17,52 € erhöhen.
Alternativ zu dieser Gebührenerhöhung besteht die Möglichkeit, die enorm gestiegenen Abfuhrkosten für die Biotonnen anteilig über die Restmüllgebühren zu subventionieren.
Die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise ergibt sich aus den Vorschriften des Landesabfallgesetzes NRW, ist durch obergerichtliche Rechtsprechung anerkannt und wurde zudem der Verwaltung durch den
Städte- und Gemeindebund NRW im Rahmen einer Rechtsauskunft bestätigt.
Insoweit ergibt sich alternativ die nachfolgende Gebührenermittlung:
Abfuhrentgelt wie vorstehend berechnet (Positionen 1. – 3.):
118.856,25 €
Ermittlung der Auswirkung der Preissteigerung bei den Abfuhrkosten Abfuhrentgelt nach Konditionen zu Beginn der Subventionierung:
Euro
5,52 €
Gefäße
2400
Egebnis
13.248,00 €
MwSt. 19 %
19,00%
Brutto
15.765,12 €
Die sich hieraus ergebende Differenz könnte auf die Restmüllgebühren umgelegt werden.
118.856,25 €
15.765,12 €
103.091,13 €
Zur Ermittlung der Vorausleistung für die Biotonne verbleiben in diesem Fall noch an ansatzfähigen Abfuhrkosten
zuzüglich Kosten der Deponie.
Abfuhrkosten
Deponiekosten
Zwischensumme
3% Verwaltungskosten Ergebnis
15.765,12 €
120.600,00 €
136.365,12 €
3,00% 140.456,07 €
Euro
140.456,07 €
Gefäße
2400
je Gefäß/Jahr
58,52 €
durch 12 teilbar
58,56 €
C) Ergebnis
Bisher
85,20 €
Die Gebühr für Biotonnen könnte bei voller Inanspruchnahme der Subventionierung
durch die Restmüllgebühren zurückgeführt werden, siehe B).
Mit Rücksicht auf die zukünftige Gebührenstabilität im Abfallentsorgungsbereich wird empfohlen, die Subventionierung wie folgt zu begrenzen:
Bisher
85,20 €
zukünftig
58,56 €
Differenz
26,64 €
Gefäße
2400
Ergebnis
63.936,00 €
Die Subventionierung wird daher zur Stabilisierung des Gebührensatzes wie folgt festgesetzt.
abzgl. Differenz zur
Höhe der
Stabilhaltung des
Höhe der
Subventionierung
Geührensatzes
Subventionierung
(gerundet)
Statt
63.936,00 €
39.155,13 €
39.200,00 €
103.091,13 €
Die Benutzungsgebühr 2016 für Biotonnen ist somit auf 85,20 € pro Gefäß festzusetzen.
Diese Gebührenfestsetzung ist in der beigefügten Neufassung der Gebührensatzung enthalten.
39.200,00 €
auf die Gebührenfestsetzung 2016 für die Restmüllgefäße sind in der Anlage 2 dargestellt.
Die Auswirkungen der Subventionierung in Höhe von
zukünftig
58,56 €
Differenz
26,64 €