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Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 95 GO)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:06
Aktualisiert
02.05.17, 18:06
Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 95 GO) Beschlussvorlage (Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 95 GO)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.04.2017 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2015 Di. Vorlagennummer: VL-106/2017 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 95 GO Sachdarstellung: Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Gemeinde nach § 95 Absatz 1 GO einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist in Form der Bilanz und der Ergebnisrechnung beigefügt. Die Finanzrechnung muss aufgrund von Feststellungen und Erkenntnissen aus der gerade abgeschlossenen Jahresabschlussprüfung 2014 noch angepasst werden und wird zur Sitzung vorgelegt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst bei Feststellung des Jahresfehlbetrages nach Abschluss der Prüfung. Drucksache VL-106/2017 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Bürgermeister (Göbbels)