Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:06
Aktualisiert
02.05.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.04.2017
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2015 Di.
Vorlagennummer: VL-106/2017
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 95 GO
Sachdarstellung:
Zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres hat die Gemeinde nach § 95 Absatz 1 GO
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermitteln.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist in Form der Bilanz und der Ergebnisrechnung
beigefügt. Die Finanzrechnung muss aufgrund von Feststellungen und Erkenntnissen aus
der gerade abgeschlossenen Jahresabschlussprüfung 2014 noch angepasst werden und
wird zur Sitzung vorgelegt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss
eingehend zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich erst bei Feststellung des Jahresfehlbetrages
nach Abschluss der Prüfung.
Drucksache VL-106/2017
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur
Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Bürgermeister
(Göbbels)