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Beschlussvorlage (Bebauungsplan D 11 Heistern "Auf der Heide" hier: Beschluss zur Aufstellung sowie Offenlage gemäß §§ 13 b i. V. m. 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan D 11 Heistern "Auf der Heide"
hier: Beschluss zur Aufstellung sowie Offenlage gemäß §§ 13 b i. V. m. 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan D 11 Heistern "Auf der Heide"
hier: Beschluss zur Aufstellung sowie Offenlage gemäß §§ 13 b i. V. m. 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-177/2017 Langerwehe, den 05.09.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bebauungsplan D 11 Heistern "Auf der Heide" hier: Beschluss zur Aufstellung sowie Offenlage gemäß §§ 13 b i. V. m. 3 (2) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes D 9, 1. Änderung „Auf der Heide“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das betreffende Grundstück in der Gemarkung Wenau, Flur 3, Flurstück 13 liegt planungsrechtlich im Außenbereich, der aktuelle Flächennutzungsplan weist diesen Bereich jedoch als gemischte Baufläche aus. Durch die aktuelle BauGB-Novelle vom 13.05.2017 wurde mit dem § 13 b BauGB ein neues Regelungselement eingeführt, nachdem Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden können, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Bei Verfahren nach § 13 b BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (…) und wahlweise die Auslegung nach § 3 (2) durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB informiert. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass o. g. Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB durchzuführen sowie den Arbeitstitel von D 9, 1. Änderung in D 11 Heistern „Auf der Heide“ zu ändern. Als Anlage beigefügt sind der Entwurfsplan, die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen. Drucksache VL-177/2017 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 2 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Planungskosten zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes D 11 Heistern „Auf der Heide“ im Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB, 2. die Offenlage des Bebauungsplanes D 11 Heistern „Auf der Heide“ gemäß § 13 b i. V. m. § 3 (2) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)