Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-177/2017
Langerwehe, den 05.09.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bebauungsplan D 11 Heistern "Auf der Heide"
hier: Beschluss zur Aufstellung sowie Offenlage gemäß §§ 13 b i. V. m. 3 (2) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
02.02.2017 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes D 9, 1. Änderung „Auf
der Heide“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das betreffende Grundstück in der Gemarkung Wenau, Flur 3, Flurstück 13 liegt
planungsrechtlich im Außenbereich, der aktuelle Flächennutzungsplan weist diesen
Bereich jedoch als gemischte Baufläche aus.
Durch die aktuelle BauGB-Novelle vom 13.05.2017 wurde mit dem § 13 b BauGB ein
neues Regelungselement eingeführt, nachdem Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden können, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen
auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Bei Verfahren nach § 13 b BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (…) und wahlweise die
Auslegung nach § 3 (2) durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden gleichzeitig über die Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB
informiert.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass o. g. Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB
durchzuführen sowie den Arbeitstitel von D 9, 1. Änderung in D 11 Heistern „Auf der
Heide“ zu ändern.
Als Anlage beigefügt sind der Entwurfsplan, die Begründung sowie die textlichen
Festsetzungen.
Drucksache VL-177/2017
Finanzielle Auswirkungen:
Seite - 2 -
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Planungskosten
zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes D 11 Heistern „Auf der Heide“ im Verfahren nach
§ 13 b BauGB i. V. m. § 2 (1) BauGB,
2. die Offenlage des Bebauungsplanes D 11 Heistern „Auf der Heide“ gemäß § 13 b i. V.
m. § 3 (2) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)