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Beschlussvorlage (Textl.Festsetzungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
67 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe ______________________________________ Bebauungsplan Langerwehe D 11 „Auf der Heide“ – Ortschaft Heistern – Textliche Festsetzungen Verfahrensstand: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ______________________________________ Vorhaben- und Erschließungsplan der Gemeinde Langerwehe Textliche Festsetzungen I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 5 BauNVO) 1.1 Dorfgebiet (MD) 1.1.1 1. 2. 3. 4. 2. Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 4, 5 BauNVO die nach § 5 Abs. 2 BauNVO zulässigen Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig. 1.1.2 Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Betriebe mit Intensivtierhaltung nicht zulässig. 1.1.3 Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 5 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 nicht zulässig. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 18, 19 BauNVO) 2.1 Bezugspunkt Bezugspunkt ist der höchste Punkt der zugeordneten Erschließungsstraße, gemessen an der Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Grundstückes. 2.2 First Der First wird definiert als höchster Punkt der Dacheindeckung. 2.3 Überschreitung Grundflächenzahl (GRZ) Innerhalb des Dorfgebietes darf gemäß § 19 BauNVO die festgesetzte GRZ von 0,3 durch die Grundflächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer GRZ von maximal 0,45 überschritten werden. 3. GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO) Garagen, Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig. 4. BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER WOHNEINHEITEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Innerhalb des Dorfgebiet (MD) sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen zulässig. Seite 2 Vorhaben- und Erschließungsplan der Gemeinde Langerwehe Textliche Festsetzungen 5. MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft ist eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. 6. FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Innerhalb der zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten (s. beispielhaft hierzu Pflanzliste in Kapitel IV). II. BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gemäß § 86 BauO NRW i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) Es sind nur geneigte Dächer zulässig. Die Dächer von Garagen sind hiervon ausgenommen. III. HINWEISE 1. ARTENSCHUTZ Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen der Ackerflächen) ist zu prüfen, ob Lebensstätten, für die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den Maßnahmen betroffen sind. Notwendige Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Bauflächenräumungen dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Eingriffe in Gehölze außerhalb des genannten Zeitraums sind nur dann zulässig, wenn vorab in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle auf Vogelbruten mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei positivem Ergebnis wären weitergehende Schutzmaßnahmen vorzusehen. 2. ERDBEBENZONE Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R. Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten. 3. BODEN Bodenschutz gemäß § 202 BauGB Die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) ist getrennt vom darunter liegenden Boden zu lagern. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle anderen Erdarbeiten. Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung der Fundamentgruben der rückzubauenden Altanlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden ist zeitnah abzufahren. Beim Umgang mit dem Mutterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 und DIN 18915 zu beachten. Seite 3 Vorhaben- und Erschließungsplan der Gemeinde Langerwehe Textliche Festsetzungen IV. PFLANZLISTE (BEISPIELHAFT) Bei Umsetzung der Pflanzmaßnahmen können die Arten der beigefügten Pflanzenlisten verwendet werden. Die Liste ist nicht abschließend. Bäume: Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Buche (Fagus sylvatica) Esche (Fraxinus excelsior) Feldahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Roßkastanie (Aesculus hippocastanum) Rotdorn (Crataegus laevigata "Paul's Scarlet) Sandbirke (Betula pendula) Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Spitzahorn (Acer platanoides) Stiel eiche (Quercus petraea) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia) Vogelkirsche (Prunus avium) Walnuss (Juglans regia) Wildapfel (Malus sylvestris) Wildbirne (Pyrus pyraster) Winterlinde (Tilia cordata) Sträucher: Apfelrose (Rosa pigora) Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris) Bergjohannisbeere (Ribes alpinum) Blut johannisbeere (Ribes rang. "Atrorubens") Bluthartriegel (Cornus sanguinea) Buxbaum (Buxus sempervirens) Eibe (Taxus baccata) Felsenbirne (Amelanchier) Flieder (Syringa vulgaris) Hasel (Corylus avellana) Heckenkirsche (Linicera xylosteum) Heckenrose, Hundsrose (Rosa canina) Kornelkirsche (Cornus mas) Liguster (Ligustrum vulgare) Ohrweide (Salix aurita) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Purpurweide (Salix purpurea) Rosen-Arten (Strauchrosen) Roter Holunder (Sambucus racemosa) Salweide (Salix caprea) Sanddorn (Hippophae rhamoides) Schlehe (Prunus spinosa) Schmetterlingsstrauch (Buddleia) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Stechpalme (Ilex aquifolium) Wasserschneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna) Weigelie (Weigela florida u.a.) Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) Seite 4