Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
67 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
12.09.17, 18:06
Aktualisiert
12.09.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
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Bebauungsplan Langerwehe D 11
„Auf der Heide“
– Ortschaft Heistern –
Textliche Festsetzungen
Verfahrensstand:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
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Vorhaben- und Erschließungsplan der Gemeinde Langerwehe
Textliche Festsetzungen
I.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 5
BauNVO)
1.1 Dorfgebiet (MD)
1.1.1
1.
2.
3.
4.
2.
Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 4, 5 BauNVO die nach § 5
Abs. 2 BauNVO zulässigen
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
Gartenbaubetriebe und
Tankstellen
nicht zulässig.
1.1.2
Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Betriebe
mit Intensivtierhaltung nicht zulässig.
1.1.3
Innerhalb des Dorfgebietes sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 5
Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne
des § 4a Abs. 3 Nr. 2 nicht zulässig.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 18, 19 BauNVO)
2.1 Bezugspunkt
Bezugspunkt ist der höchste Punkt der zugeordneten Erschließungsstraße, gemessen an der Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Grundstückes.
2.2 First
Der First wird definiert als höchster Punkt der Dacheindeckung.
2.3 Überschreitung Grundflächenzahl (GRZ)
Innerhalb des Dorfgebietes darf gemäß § 19 BauNVO die festgesetzte GRZ von
0,3 durch die Grundflächen von Garagen, Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von baulichen Anlagen
unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer GRZ von maximal 0,45 überschritten werden.
3.
GARAGEN, CARPORTS UND STELLPLÄTZE (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
i.V.m. § 12 BauNVO)
Garagen, Carports und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie in den mit Ga/St festgesetzten Flächen zulässig.
4.
BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER WOHNEINHEITEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6
BauGB)
Innerhalb des Dorfgebiet (MD) sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen
zulässig.
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Vorhaben- und Erschließungsplan der Gemeinde Langerwehe
Textliche Festsetzungen
5.
MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON
BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft ist eine Versickerung des Niederschlagswassers innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen.
6.
FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)
Innerhalb der zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten Fläche sind standortgerechte Gehölze zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten (s. beispielhaft hierzu Pflanzliste in Kapitel IV).
II.
BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
(gemäß § 86 BauO NRW i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB)
Es sind nur geneigte Dächer zulässig.
Die Dächer von Garagen sind hiervon ausgenommen.
III.
HINWEISE
1.
ARTENSCHUTZ
Vor Beginn jeder Bautätigkeit (vor der Baufeldräumung und vor dem Entfernen
von Vegetationsstrukturen z. B. Umbrechen der Ackerflächen) ist zu prüfen, ob
Lebensstätten, für die ein Risiko der Verletzung artenschutzrechtlicher Bestimmungen besteht, von den Maßnahmen betroffen sind.
Notwendige Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Bauflächenräumungen
dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28.
Februar erfolgen.
Eingriffe in Gehölze außerhalb des genannten Zeitraums sind nur dann zulässig,
wenn vorab in den Eingriffsbereichen eine Kontrolle auf Vogelbruten mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei positivem Ergebnis wären weitergehende
Schutzmaßnahmen vorzusehen.
2.
ERDBEBENZONE
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3, geologische Untergrundklasse R.
Die DIN 4149 zur Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland NRW ist zu beachten.
3.
BODEN
Bodenschutz gemäß § 202 BauGB
Die obere Mutterbodenschicht (ca. 30 cm) ist getrennt vom darunter liegenden
Boden zu lagern. Dies gilt sowohl für den Fundamentaushub, als auch für alle
anderen Erdarbeiten. Soweit möglich sollte der anfallende Boden zur Verfüllung
der Fundamentgruben der rückzubauenden Altanlagen verwendet werden. Überschüssiger Boden ist zeitnah abzufahren.
Beim Umgang mit dem Mutterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 und DIN
18915 zu beachten.
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Textliche Festsetzungen
IV.
PFLANZLISTE (BEISPIELHAFT)
Bei Umsetzung der Pflanzmaßnahmen können die Arten der beigefügten Pflanzenlisten verwendet werden. Die Liste ist nicht abschließend.
Bäume:
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Buche (Fagus sylvatica)
Esche (Fraxinus excelsior)
Feldahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Roßkastanie (Aesculus hippocastanum)
Rotdorn (Crataegus laevigata "Paul's Scarlet)
Sandbirke (Betula pendula)
Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Stiel eiche (Quercus petraea)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Walnuss (Juglans regia)
Wildapfel (Malus sylvestris)
Wildbirne (Pyrus pyraster)
Winterlinde (Tilia cordata)
Sträucher:
Apfelrose (Rosa pigora)
Berberitze, Sauerdorn (Berberis vulgaris)
Bergjohannisbeere (Ribes alpinum)
Blut johannisbeere (Ribes rang. "Atrorubens")
Bluthartriegel (Cornus sanguinea)
Buxbaum (Buxus sempervirens)
Eibe (Taxus baccata)
Felsenbirne (Amelanchier)
Flieder (Syringa vulgaris)
Hasel (Corylus avellana)
Heckenkirsche (Linicera xylosteum)
Heckenrose, Hundsrose (Rosa canina)
Kornelkirsche (Cornus mas)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Ohrweide (Salix aurita)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Purpurweide (Salix purpurea)
Rosen-Arten (Strauchrosen)
Roter Holunder (Sambucus racemosa)
Salweide (Salix caprea)
Sanddorn (Hippophae rhamoides)
Schlehe (Prunus spinosa)
Schmetterlingsstrauch (Buddleia)
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Stechpalme (Ilex aquifolium)
Wasserschneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna)
Weigelie (Weigela florida u.a.)
Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
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