Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erlass einer Außenbereichssatzung für die Siedlung Am Königsforst / Ackerstraße, Eschweiler über Feld)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
85 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
29.03.16, 11:06
Aktualisiert
29.03.16, 11:06
Beschlussvorlage (Erlass einer Außenbereichssatzung für die Siedlung Am Königsforst / Ackerstraße, Eschweiler über Feld) Beschlussvorlage (Erlass einer Außenbereichssatzung für die Siedlung Am Königsforst / Ackerstraße, Eschweiler über Feld)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 224/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.2 Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter vom 22.03.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat 07.04.2016 Erlass einer Außenbereichssatzung für die Siedlung Am Königsforst / Ackerstraße, Eschweiler über Feld I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Die Siedlung Königsforst in der Gemarkung Eschweiler über Feld hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Wandel erlebt. Die Aneinanderreihung vormals landwirtschaftlich genutzter Höfe im Außenbereich dient heute vor allem Wohnzwecken.Von Seiten der neuen Eigentümer der Gehöfte gibt es immer mal wieder Wünsche, Anbauten zu erstellen oder Stallungen zu Wohnzwecken umzunutzen. Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde, dem Bauamt des Kreises Düren, können solche Genehmigungen an Nicht-Landwirte auf Basis des BauGB nur dann erteilt werden, wenn eine so genannte Außenbereichssatzung erlassen wird. Dies wird für diesen Fall vom Kreisbauamt explizit empfohlen. Die Zulassung der Umnutzung von Stallungen zu Wohnraum und auch die Zulassung der Ausübung nicht störenden Gewerbes (kaufmännische Tätigkeiten, Heimarbeitsplätze, Nagelstudio usw.) liegt ausdrücklich im Interesse der Gemeinde Nörvenich und steht im Einklang mit der Landesplanung, weil sie hilft die Anzahl der Einwohner zu erhöhen, ohne dass zusätzliche Flächen versiegelt werden und zusätzlich zu unterhaltende öffentliche Infrastruktur geschaffen werden muss. Die Verwaltung hat diesbezüglich die Meinung von Ortsvorsteher Peter Rubel eingeholt, der den Erlass einer Außenbereichssatzung nachdrücklich unterstützt. Anschließend hat die Verwaltung am 29.02.2016 eine Bürgerinformationsversammlung mit den Anliegern des möglichen Satzungsbereiches durchgeführt und über die Möglichkeiten einer Außenbereichssatzung informiert. Es wurden Formulare ausgeteilt und darum gebeten, der Verwaltung eine Rückmeldung dazu zu geben, ob eine Außenbereichssatzung gewollt ist oder nicht. Mehrheitlich haben die Anwohner sich gewünscht, dass eine solche Satzung erlassen wird, dabei jedoch die Einschränkung erhoben, dass die Bebauung freier Grundstücke nicht erlaubt werden soll. Anbauten an bestehende Gebäude sollen nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein (etwa Wintergarten, Carports, kleine Räume). Damit liegt der Fokus einer Satzung auf der Zulassung der Umnutzung bestehender Gebäude (z.B. Stallungen) in Wohnraum. Massiver Widerstand kam zunächst vom einzigen noch aktiven Landwirt in der Siedlung, welcher Probleme bei künftigen Betriebserweiterungen befürchtete und sich unter anderem juristisch durch die Kreisbauernschaft beraten ließ. Am 21.03.2016 führten Bürgermeister Dr. Czech und Bauamtsleiter Heinz-Willi Strack mit dem Landwirt und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft ein Gespräch, in welchem nochmal deutlich gemacht wurde, dass der Siedlungsbereich auch mit einer Außenbereichssatzung Außenbereich bleibt und auch die Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebs in vollem Umfang aufrecht erhalten bleiben wird. Als Gesprächsergebnis kann festgehalten werden, dass der Landwirt erklärt hat, von einem rechtlichen Vorgehen gegen eine mögliche Satzung abzusehen, soweit seine Interessen ausreichend gewahrt werden. Hierfür wurde die Einbindung des Vertreters der Kreisbauernschaft bei der Erstellung des Satzungsentwurfes zugesagt. Weiterhin war die Verwaltung auf der Bürgerversammlung gebeten worden, die Eignung des Druckkanals im Hinblick auf mögliche weitere Bewohner hin zu überprüfen. Die ingenieurtechnische Beurteilung hat ergeben, dass mit dem vorhandenen Kanal mindestens 13 weitere Einwohner angesiedelt werden könnten. Würde die Anzahl darüber hinaus ansteigen, würde man bei der Umnutzungsgenehmigung Auflagen bzgl. eines Rückhaltebeckens machen. Die Gemeinde Nörvenich würde mit einer Außenbereichssatzung kein Neuland betreten. Auch in der Gemeinde Niederzier gibt es eine solche Satzung. Von Beginn an hat die Gemeinde Nörvenich gegenüber den Anwohnern deutlich gemacht, dass der Erlass einer Außenbereichssatzung nur dann in Betracht kommt, wenn die Erstellungs-/Planungskosten vollständig von den Anwohnern getragen werden. Einzelne Anwohner haben ihre Bereitschaft dazu signalisiert. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beauftragt die Verwaltung dem mehrheitlichen Willen der Anwohner zum Erlass einer Außenbereichssatzung zu folgen. Die Verwaltung möge eine Außenbereichssatzung erstellen und den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen, soweit zuvor eine Übernahme der damit verbundenen Kosten durch Einzelne oder durch die Gemeinschaft der Anwohner im Satzungsbereich gesichert ist.