Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
85 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
29.03.16, 11:06
Aktualisiert
29.03.16, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 224/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 22.03.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
07.04.2016
Erlass einer Außenbereichssatzung für die Siedlung Am Königsforst /
Ackerstraße, Eschweiler über Feld
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Siedlung Königsforst in der Gemarkung Eschweiler über Feld hat in den
vergangenen Jahren einen deutlichen Wandel erlebt. Die Aneinanderreihung vormals
landwirtschaftlich genutzter Höfe im Außenbereich dient heute vor allem
Wohnzwecken.Von Seiten der neuen Eigentümer der Gehöfte gibt es immer mal wieder
Wünsche, Anbauten zu erstellen oder Stallungen zu Wohnzwecken umzunutzen.
Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde, dem Bauamt des Kreises Düren,
können solche Genehmigungen an Nicht-Landwirte auf Basis des BauGB nur dann
erteilt werden, wenn eine so genannte Außenbereichssatzung erlassen wird. Dies wird
für diesen Fall vom Kreisbauamt explizit empfohlen.
Die Zulassung der Umnutzung von Stallungen zu Wohnraum und auch die Zulassung
der Ausübung nicht störenden Gewerbes (kaufmännische Tätigkeiten,
Heimarbeitsplätze, Nagelstudio usw.) liegt ausdrücklich im Interesse der Gemeinde
Nörvenich und steht im Einklang mit der Landesplanung, weil sie hilft die Anzahl der
Einwohner zu erhöhen, ohne dass zusätzliche Flächen versiegelt werden und zusätzlich
zu unterhaltende öffentliche Infrastruktur geschaffen werden muss.
Die Verwaltung hat diesbezüglich die Meinung von Ortsvorsteher Peter Rubel
eingeholt, der den Erlass einer Außenbereichssatzung nachdrücklich unterstützt.
Anschließend hat die Verwaltung am 29.02.2016 eine Bürgerinformationsversammlung
mit den Anliegern des möglichen Satzungsbereiches durchgeführt und über die
Möglichkeiten einer Außenbereichssatzung informiert. Es wurden Formulare ausgeteilt
und darum gebeten, der Verwaltung eine Rückmeldung dazu zu geben, ob eine
Außenbereichssatzung gewollt ist oder nicht.
Mehrheitlich haben die Anwohner sich gewünscht, dass eine solche Satzung erlassen
wird, dabei jedoch die Einschränkung erhoben, dass die Bebauung freier Grundstücke
nicht erlaubt werden soll. Anbauten an bestehende Gebäude sollen nur in sehr
begrenztem Umfang möglich sein (etwa Wintergarten, Carports, kleine Räume). Damit
liegt der Fokus einer Satzung auf der Zulassung der Umnutzung bestehender Gebäude
(z.B. Stallungen) in Wohnraum.
Massiver Widerstand kam zunächst vom einzigen noch aktiven Landwirt in der
Siedlung, welcher Probleme bei künftigen Betriebserweiterungen befürchtete und sich
unter anderem juristisch durch die Kreisbauernschaft beraten ließ. Am 21.03.2016
führten Bürgermeister Dr. Czech und Bauamtsleiter Heinz-Willi Strack mit dem
Landwirt und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft ein Gespräch, in welchem
nochmal deutlich gemacht wurde, dass der Siedlungsbereich auch mit einer
Außenbereichssatzung Außenbereich bleibt und auch die Privilegierung des
landwirtschaftlichen Betriebs in vollem Umfang aufrecht erhalten bleiben wird. Als
Gesprächsergebnis kann festgehalten werden, dass der Landwirt erklärt hat, von einem
rechtlichen Vorgehen gegen eine mögliche Satzung abzusehen, soweit seine Interessen
ausreichend gewahrt werden. Hierfür wurde die Einbindung des Vertreters der
Kreisbauernschaft bei der Erstellung des Satzungsentwurfes zugesagt.
Weiterhin war die Verwaltung auf der Bürgerversammlung gebeten worden, die Eignung
des Druckkanals im Hinblick auf mögliche weitere Bewohner hin zu überprüfen. Die
ingenieurtechnische Beurteilung hat ergeben, dass mit dem vorhandenen Kanal
mindestens 13 weitere Einwohner angesiedelt werden könnten. Würde die Anzahl
darüber hinaus ansteigen, würde man bei der Umnutzungsgenehmigung Auflagen bzgl.
eines Rückhaltebeckens machen.
Die Gemeinde Nörvenich würde mit einer Außenbereichssatzung kein Neuland
betreten. Auch in der Gemeinde Niederzier gibt es eine solche Satzung.
Von Beginn an hat die Gemeinde Nörvenich gegenüber den Anwohnern deutlich
gemacht, dass der Erlass einer Außenbereichssatzung nur dann in Betracht kommt,
wenn die Erstellungs-/Planungskosten vollständig von den Anwohnern getragen
werden. Einzelne Anwohner haben ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beauftragt die Verwaltung dem mehrheitlichen
Willen der Anwohner zum Erlass einer Außenbereichssatzung zu folgen. Die
Verwaltung möge eine Außenbereichssatzung erstellen und den Gremien zur
Beschlussfassung vorlegen, soweit zuvor eine Übernahme der damit verbundenen
Kosten durch Einzelne oder durch die Gemeinschaft der Anwohner im Satzungsbereich
gesichert ist.