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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
87 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 252/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer vom 03.05.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 12.05.2016 02.06.2016 Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich; hier: Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 26.03.201 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich, gefasst. Durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für ein Sondergebiet „Nahversorgung“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 33, geschaffen werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4, 1. Änderung, wurde bis zur Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB betrieben. Im Rahmen einer erneuten Offenlage soll das Verfahren in ein „Normalverfahren“ gemäß § 8 (3) BauGB umgewandelt werden und dann mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich im Parallelverfahren fortgeführt werden. Eine Anfrage zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich für das Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 33, -Sondergebiet Nahversorgung Kastanienweg-, vom 06.07.2015 wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 25.08.2015 positiv beschieden. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurden bestätigt. Das Gebiet der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Da das Verfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB durchgeführt und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung, ein Umweltbericht erarbeitet, der auch für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung Gültigkeit hat. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB fortzuführen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln zu richten.