Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
87 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 252/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 03.05.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
12.05.2016
02.06.2016
Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung am 26.03.201 den Aufstellungsbeschluss zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4 – Ortsteil Nörvenich, gefasst. Durch diese 1.
Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für ein Sondergebiet
„Nahversorgung“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 33, geschaffen
werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich G 4, 1. Änderung, wurde bis zur
Offenlage im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB betrieben. Im Rahmen einer erneuten
Offenlage soll das Verfahren in ein „Normalverfahren“ gemäß § 8 (3) BauGB umgewandelt werden
und dann mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich im
Parallelverfahren fortgeführt werden.
Eine Anfrage zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich für das
Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 34, Flurstück 33, -Sondergebiet Nahversorgung
Kastanienweg-, vom 06.07.2015 wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 25.08.2015
positiv beschieden. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurden
bestätigt.
Das Gebiet der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Da das Verfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB durchgeführt und der Flächennutzungsplan
im Parallelverfahren geändert wird, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum
Bebauungsplan Nörvenich G 4, 1. Änderung, ein Umweltbericht erarbeitet, der auch für das Verfahren
der Flächennutzungsplanänderung Gültigkeit hat.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und
das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB fortzuführen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz
an die Bezirksregierung Köln zu richten.