Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
95 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
29.03.16, 11:01
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 222/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 01.3
Sachbearbeiter: Ute Meyer
vom 22.03.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
12.05.2016
02.06.2016
Ehrungen zu Ehe- und Altersjubiläen sowie einheitliche Zuwendungen bei Kommunionen
und Konfirmationen
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Seit Januar 2013 besteht der Ratsbeschluss, bei Altersjubiläen ab 90 Jahre und jedes darauffolgende
Jahr eine gemeindliche Gratulation vorzunehmen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass
ein Großteil der Jubilare diese jährliche Gratulation eher als „lästig“ empfindet und sie entweder
ablehnt oder nur zustimmt, weil man von der Gemeinde angefragt wird und sich ein wenig verpflichtet
fühlt, dem Besuch nicht zu widersprechen.
Die jährliche Gratulation mit Übergabe des Geldgeschenkes in Höhe von je 15 € erfolgt durch den/die
Ortsvorsteher(in).
Die Verwaltung schlägt vor, die Gratulation zu Altersjubiläen ab Januar 2017 bei 90., 95., 100.
Geburtstag und dann jedes darauffolgende Jahr vorzunehmen.
Damit würde dem Wunsch eines Großteils der Jubilare entsprochen, da von dem zukünftig
wegfallenden Personenkreis in 2015 nur 27 von angefragten 60 Senioren einer Gratulation zugestimmt
haben. Für die 60 angefragten Personen stand bei der Kostenstelle „Ehe- und Altersjubiläen“ eine
Summe von 900 € (60 x 15 €) zur Verfügung. Tatsächlich ausgegeben wurden 405 € (27 x 15 €).
Statt dessen wird vorgeschlagen, einen Teil der veranschlagten Mittel für eine Gleichbehandlung bei
Zuwendungen an Kommunionkinder und Konfirmand(en)innen zu verwenden.
Hier ist angedacht, dass jedes Kind einheitlich ein Geldgeschenk in Höhe von 10 € erhält.
In 2016 z.B. sind es 27 Kommunionkinder und 17 Konfirmand(en)innen; das ergibt eine Summe von
440 €.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, anstatt einer jährlichen Gratulation bei
Altersjubiläen ab 90 Jahre, die gemeindliche Gratulation ab Januar 2017 bei 90., 95., 100.
Geburtstag und dann jedes darauffolgende Jahr, vorzunehmen.
Weiter wird einer einheitlichen Zuwendung ab 2016 an Kommunionkinder und
Konfirmand(en)innen durch die Verwaltung in Höhe von je 10 € pro Kind bei der Kostenstelle
„Repräsentation“ zugestimmt. Für 2016 erfolgt hierzu eine Bereitstellung über das Konto
„Ehe- und Altersjubiläen“.