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Beschlussvorlage (Ehrungen zu Ehe- und Altersjubiläen sowie einheitliche Zuwendungen bei Kommunionen und Konfirmationen)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
95 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
29.03.16, 11:01
Aktualisiert
03.05.16, 15:30
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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 222/2016 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 01.3 Sachbearbeiter: Ute Meyer vom 22.03.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 12.05.2016 02.06.2016 Ehrungen zu Ehe- und Altersjubiläen sowie einheitliche Zuwendungen bei Kommunionen und Konfirmationen I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Seit Januar 2013 besteht der Ratsbeschluss, bei Altersjubiläen ab 90 Jahre und jedes darauffolgende Jahr eine gemeindliche Gratulation vorzunehmen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass ein Großteil der Jubilare diese jährliche Gratulation eher als „lästig“ empfindet und sie entweder ablehnt oder nur zustimmt, weil man von der Gemeinde angefragt wird und sich ein wenig verpflichtet fühlt, dem Besuch nicht zu widersprechen. Die jährliche Gratulation mit Übergabe des Geldgeschenkes in Höhe von je 15 € erfolgt durch den/die Ortsvorsteher(in). Die Verwaltung schlägt vor, die Gratulation zu Altersjubiläen ab Januar 2017 bei 90., 95., 100. Geburtstag und dann jedes darauffolgende Jahr vorzunehmen. Damit würde dem Wunsch eines Großteils der Jubilare entsprochen, da von dem zukünftig wegfallenden Personenkreis in 2015 nur 27 von angefragten 60 Senioren einer Gratulation zugestimmt haben. Für die 60 angefragten Personen stand bei der Kostenstelle „Ehe- und Altersjubiläen“ eine Summe von 900 € (60 x 15 €) zur Verfügung. Tatsächlich ausgegeben wurden 405 € (27 x 15 €). Statt dessen wird vorgeschlagen, einen Teil der veranschlagten Mittel für eine Gleichbehandlung bei Zuwendungen an Kommunionkinder und Konfirmand(en)innen zu verwenden. Hier ist angedacht, dass jedes Kind einheitlich ein Geldgeschenk in Höhe von 10 € erhält. In 2016 z.B. sind es 27 Kommunionkinder und 17 Konfirmand(en)innen; das ergibt eine Summe von 440 €. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, anstatt einer jährlichen Gratulation bei Altersjubiläen ab 90 Jahre, die gemeindliche Gratulation ab Januar 2017 bei 90., 95., 100. Geburtstag und dann jedes darauffolgende Jahr, vorzunehmen. Weiter wird einer einheitlichen Zuwendung ab 2016 an Kommunionkinder und Konfirmand(en)innen durch die Verwaltung in Höhe von je 10 € pro Kind bei der Kostenstelle „Repräsentation“ zugestimmt. Für 2016 erfolgt hierzu eine Bereitstellung über das Konto „Ehe- und Altersjubiläen“.