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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe hier: Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2017)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
92 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:06
Aktualisiert
02.05.17, 18:06
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2017) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2017) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 21.04.2017 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: 000-05 Mü. Vorlagennummer: VL-99/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe hier: Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2017 Sachdarstellung: Bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.02.2017 wurde über die Änderungen der Entschädigungsverordnung zum 01.01.2017 beraten und dem Rat empfohlen, die Beschlussfassung bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse auszusetzen. Zwischenzeitlich sind mehrere Hinweise und Ausarbeitungen eingegangen, die im Ergebnis alle gleichlautend sind. Als Beispiel dient der als Anlage beigefügte Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 10.03.2017. Insbesondere auf Ziffer III dieses Berichtes wird hingewiesen. Hier lautet es: „Nach dieser Intention des Gesetzgebers sind Ausnahmen von dieser Regelung nur möglich, wenn und soweit Ausschüsse eine nur geringe Sitzungshäufigkeit aufweisen und deshalb nur eine geringe zusätzliche Belastung der Ausschussvorsitzenden anzunehmen ist. Die Ausnahme sämtlicher Ausschüsse aus anderen Erwägungen, etwa ausschließlich haushaltswirtschaftlichen Gründen, widerspricht dieser Zielsetzung.“ Seit dem 01.01.2017 erhalten daher folgende Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Aufwandsentschädigung: Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten, Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten, Ausschuss für Jugend und Sozialangelegenheiten, Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten und Rechnungsprüfungsausschuss. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nur die Tagungshäufigkeit als Kriterium zum Ausschluss von der Zahlung der Aufwandsentschädigung an einzelne Ausschussvorsitzende heranzuziehen. Drucksache VL-99/2017 Seite - 2 - Hier käme höchstens der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses in Frage, da dieser mit in der Regel einer Sitzung im Jahr relativ selten tagt. Eine weitere Änderung der EntschVO betrifft die landeseinheitliche Vorgabe zum Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 Euro/Stunde, der in der Hauptsatzung noch erhöht werden kann, sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 Euro/Tag). Hier ist die Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe unter § 11 Abs. 3 Buchstabe f) entsprechend zu ändern. (Die bisherigen Sätze lauten nachrichtlich 16,00 Euro/Stunde und 64,00 Euro/Tag). Vorgeschlagen wird die Beibehaltung des Stundensatzes von 16,00 Euro/Std. bei Abänderung des Tagessatzes auf 80,00 €/Tag. Aufgrund der zwischenzeitlichen Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher (zum 01.01.2016) sollten die entsprechenden Absätze der Hauptsatzung angepasst werden. Diese sind im Entwurf der Änderung der Hauptsatzung als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Hinweis für die Beratung im Rat: Für die Änderung der Hauptsatzung ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 3 GO NRW die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Dies bedeutet, dass mindestens 14 Mitglieder für die Änderung stimmen müssen, unabhängig von der Zahl der Anwesenden. Der Bürgermeister ist in der Angelegenheit stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: Die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigung für jeden Ausschussvorsitzenden beträgt monatlich 211,90 €, jährlich 2.542,80 €; dies würde bei der Beibehaltung von 5 weiteren zahlungspflichtigen Ausschussvorsitzen zu einer Belastung von 12.714,00 € jährlich führen. Die übrigen Anpassungen der Entschädigungsverordnung sind durch gemeindliche Regelungen nicht zu beeinflussen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt: 1. Folgende Ausschussvorsitzende werden von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgeschlossen Ausschussvorsitz des... 2. Die Anpassung an die Entschädigungsverordnung in der Hauptsatzung unter § 11 Abs. 3 Buchstabe f). Drucksache VL-99/2017 3. Die Anpassung an die Entschädigungsverordnung in der Hauptsatzung unter § 11 Abs. 4. 4. Die Ergänzung der Hauptsatzung um § 11 Abs. 5. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 3 -