Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
127 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
25.05.16, 19:07
Aktualisiert
25.05.16, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 258/2016
Der Bürgermeister
HSG: Gremien-, Kultur- und Sportangelegenheiten
Sachbearbeiter: Sebastian Dorff
(Legislaturperiode 2014-2020)
vom 24.05.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
02.06.2016
Schaffung von neuem Wohnraum zwischen Wissersheim und Rath
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Kreis Düren beabsichtigt, aktiv die Entwicklung neuer Wohnquartiere in seinen
kreisangehörigen Kommunen zu unterstützen. Gegebenenfalls können für die geplante Schaffung
von neuem Wohnraum Fördermittel des Landes NRW in Anspruch genommen werden. Hierfür ist
es erforderlich, in einem Wohnraummix auch bis zu 8% bis maximal 12% Sozialen Wohnungsbau
mit in die Planungen zu integrieren.
In der Gemeinde Nörvenich wäre vorstellbar, mittels einer solchen Planung das
Zusammenwachsen der Orte Wissersheim und Rath zu befördern. Nach ersten Gesprächen mit
den Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen, wären diese dem Grundsatz nach bereit, diese
Flächen zur Ermöglichung von Wohnbebauung zu veräußern.
Da diese Flächen derzeit im Flächennutzungsplan noch als landwirtschaftliche Flächen
ausgewiesen sind, wäre eine Änderung des FNP Grundvoraussetzung für weitere Planungen.
Hierzu hat der Landrat des Kreises Düren angeboten, das Gespräch mit der Bezirksregierung zu
suchen, soweit das beschriebene Vorhaben von den Gremien der Gemeinde Nörvenich unterstützt
wird.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den vorstehenden Ausführungen und
beauftragt die Verwaltung, im Zusammenwirken mit dem Landrat alles Notwendige zu
unternehmen, um das Projekt „Neue Wohnbaufläche zwischen Wissersheim und Rath bei
einem Sozialanteil von 8% bis maximal 12%“ voranzutreiben. Bedingung für diese
Zustimmung ist allerdings, dass es sich bei der im FNP für dieses Projekt neu
vorzusehenden Wohnbaufläche um neue, zusätzliche Wohnbaufläche und nicht um
Tauschfläche aus anderen Orten des Gemeindegebietes handelt.