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Beschlussvorlage (Schaffung von neuem Wohnraum zwischen Wissersheim und Rath)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
127 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
25.05.16, 19:07
Aktualisiert
25.05.16, 19:07
Beschlussvorlage (Schaffung von neuem Wohnraum zwischen Wissersheim und Rath)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 258/2016 Der Bürgermeister HSG: Gremien-, Kultur- und Sportangelegenheiten Sachbearbeiter: Sebastian Dorff (Legislaturperiode 2014-2020) vom 24.05.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat 02.06.2016 Schaffung von neuem Wohnraum zwischen Wissersheim und Rath I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Kreis Düren beabsichtigt, aktiv die Entwicklung neuer Wohnquartiere in seinen kreisangehörigen Kommunen zu unterstützen. Gegebenenfalls können für die geplante Schaffung von neuem Wohnraum Fördermittel des Landes NRW in Anspruch genommen werden. Hierfür ist es erforderlich, in einem Wohnraummix auch bis zu 8% bis maximal 12% Sozialen Wohnungsbau mit in die Planungen zu integrieren. In der Gemeinde Nörvenich wäre vorstellbar, mittels einer solchen Planung das Zusammenwachsen der Orte Wissersheim und Rath zu befördern. Nach ersten Gesprächen mit den Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen, wären diese dem Grundsatz nach bereit, diese Flächen zur Ermöglichung von Wohnbebauung zu veräußern. Da diese Flächen derzeit im Flächennutzungsplan noch als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, wäre eine Änderung des FNP Grundvoraussetzung für weitere Planungen. Hierzu hat der Landrat des Kreises Düren angeboten, das Gespräch mit der Bezirksregierung zu suchen, soweit das beschriebene Vorhaben von den Gremien der Gemeinde Nörvenich unterstützt wird. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt Kenntnis von den vorstehenden Ausführungen und beauftragt die Verwaltung, im Zusammenwirken mit dem Landrat alles Notwendige zu unternehmen, um das Projekt „Neue Wohnbaufläche zwischen Wissersheim und Rath bei einem Sozialanteil von 8% bis maximal 12%“ voranzutreiben. Bedingung für diese Zustimmung ist allerdings, dass es sich bei der im FNP für dieses Projekt neu vorzusehenden Wohnbaufläche um neue, zusätzliche Wohnbaufläche und nicht um Tauschfläche aus anderen Orten des Gemeindegebietes handelt.