Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-214/2017
Langerwehe, den 08.11.2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bebauungsplan B 4 Luchem "An der Burgstraße"
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
29.06.2017 die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes B 4 Luchem „An der
Burgstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
beschlossen.
Offenlage
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.08.2017 bis einschließlich 29.09.2017. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit
Schreiben vom 18.08.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt.
Es wurden sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Behörden Anregungen und
Bedenken vorgebracht.
Satzungsbeschluss
Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine
Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Der Ausschuss muss über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken dem Rat eine Beschlussempfehlung abgeben.
Das Ergebnis der Beratung wird in der Ratssitzung entsprechen mitgeteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Die EGL zahlt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Drucksache VL-214/2017
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
A)
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,
1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen sowie;
2. den Bebauungsplan B 4 Luchem „An der Burgstraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung zu beschließen.
B)
Der Rat beschließt,
1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen sowie;
2. den Bebauungsplan B 4 Luchem „An der Burgstraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)