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Beschlussvorlage (Bebauungsplan B 4 Luchem "An der Burgstraße" hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan B 4 Luchem "An der Burgstraße"
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan B 4 Luchem "An der Burgstraße"
hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-214/2017 Langerwehe, den 08.11.2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bebauungsplan B 4 Luchem "An der Burgstraße" hier: Abwägung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 29.06.2017 die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes B 4 Luchem „An der Burgstraße“ gemäß § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Offenlage Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 29.08.2017 bis einschließlich 29.09.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 18.08.2017 über die Offenlage in Kenntnis gesetzt. Es wurden sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Behörden Anregungen und Bedenken vorgebracht. Satzungsbeschluss Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken dem Rat eine Beschlussempfehlung abgeben. Das Ergebnis der Beratung wird in der Ratssitzung entsprechen mitgeteilt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die EGL zahlt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Drucksache VL-214/2017 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: A) Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat, 1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie; 2. den Bebauungsplan B 4 Luchem „An der Burgstraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. B) Der Rat beschließt, 1. die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie; 2. den Bebauungsplan B 4 Luchem „An der Burgstraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Bürgermeister (Göbbels)