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Beschlussvorlage (Abwägung Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
9,9 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (Abwägung Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Stellungsnahmen privater Einwender Stellungnahmen 1. Verfahrensstand: Beschlussfassung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis E-Mail vom 02.08.2017 Die Bebauung des Festplatzes in Luchem ist seitens der Gemeinde nicht richtig durchdacht, daher möchte ich dagegen Einspruch ergehen. Anwohner werden nach der Bebauung nicht mehr ihre eigenen Hecken schneiden können und nicht über den Festplatz ihre Grundstücke erreichen. Als Anwohner habe ich das Recht, in meinem Garten noch etwas zu bauen. Mit der Bebauung des Festplatzes wird mir die Möglichkeit genommen, mein Grundstück von der rückwärtigen Seite zu erreichen. Aufgrund der anhaltend starken Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde Langerwehe wurde die Bebauung des Festplatzes an der Burgstraße als sogenannte Nachverdichtung entwickelt. Mit dieser Vorgehensweise wird den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes entsprochen. Das Zurückschneiden von Hecken fällt unter das Nachbarschaftsrecht und ist nicht Bestandteil bauleitplanerischer Aufgaben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung zurückzuweisen. ------------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung zurückzuweisen. Die Zufahrt zum Grundstück über den Festplatz wurde bislang geduldet; es besteht kein Rechtsanspruch. 2. Gemeinschaftliches Schreiben von drei Anliegern vom 27.09.2017 Zur Erreichbarkeit unserer Grundstücke möchten wir unsere Änderungsvorschläge schriftlich darlegen. Bislang bestand eine Zuwegung „über Gartentörchen“ vom Festplatz Burgstraße zu unseren Grundstücken. Die Zuwegung wurde zur Entsorgung von Gartenabfällen und Abtransport von Baumaterialien genutzt. Bei Durchführung des Bebauungsplans wird uns diese Möglichkeit genommen. Aus diesem Grund bitten wir darum, die Entwässerungsanlage öffentlich zugänglich zu halten, sodass wir unsere „Gartentörchen“ weiter fußläufig nutzen können. Sollte eine Umfriedung unumgänglich sein, bitten wir darum, keinen Zaun an unseren Zaun zu setzen und uns den Zugang zu ermöglichen. Dem gemeinschaftlichen Antrag kann stattgegeben werden, da es sich lediglich um die fußläufige Nutzung der mit einer Rasenfläche versehenen Versickerungsanlage handelt. Ein Befahren der Fläche ist generell auszuschließen. Die Einfassung der Versickerungsanlage ist aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich; die Ausführung wird im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt und geregelt. Den betroffenen Anliegern wird Betreten der Rasenfläche gestattet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung der Anlieger zu folgen und verweist die nähere Ausgestaltung an die Ausführungsplanung. ------------------------------------------------Der Rat beschließt, der Anregung der Anlieger zu folgen und verweist die nähere Ausgestaltung an die Ausführungsplanung. das 1/1