Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan B4)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,9 MB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan B4)

öffnen download melden Dateigröße: 1,9 MB

Inhalt der Datei

Planzeichnung 38 79 290 75 169 170 81 10 # 3.00 269 # 0 3.0 t ee B 12 204 e Hecke et Be 440 367 7 Im Plangebiet wird die offene Bauweise festgesetzt. Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) 448 237 r 154 nn Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Garagen und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig; PKW-Stellplätze sind außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Je Wohneinheit sind auf dem Grundstück zwei PKW-Stellpätze nachzuweisen. Garagen und Stellplätze sind zufahrtsseitig in einem Abstand von 5,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche anzuordnen. Nebenanlagen i.s.d. § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. ( Ausnahme: Gartenhäuser bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt.) 360 407 10 365 366 408 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 und § 17 BauNVO) 0,4 Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 Geschossflächenzahl (GFZ) I Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß FH max. 8,50 m Firsthöhe maximal, bezogen auf die Höhe der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte TH max. 4,50 m Traufhöhe maximal, bezogen auf die Höhe der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9(1) Nr.2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO) o Offene Bauweise Baugrenze 6. Verkehrsflächen (§ 9(1) Nr.11 BauGB) Straßenbegrenzungslinie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich 7. Flächen für die Abwasserbeseitigung (§ 9 (1) Nr. 12, 14 und Absatz 6 BauGB) hier: Regenwasserentsorgung überlagert öffentliche Grünfläche 8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§9 (1) Nr. 13 und Absatz 6 BauGB) unterirdisch 9. Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 und Absatz 6 BauGB) Ö Im Plangebiet sind max. zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. 370 16 18 Öffentliche Grünfläche Nachrichtliche Übernahme 15. Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes mögliche Grundstücksteilung Satteldach SD 30 - 45° Dachneigung als Mindest- und Höchstmaß Mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche Anzahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 369 Planzeichenverordnung Mischgebiet h Ri 342 344 334 380 14 155 426 Pflaster Beet 6 427 Garage Brückens # 3.0 0 Be et 421 8 381 16 Schuppen 27 28 traße 447 Einzelhandelsbetrieb, Schank- und Speisewirtschaften soe Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Sonstige Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchlich, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Gartenbaubetriebe Tankstellen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Die gemäß § 6 Abs. 3 außerhalb der in Absatz 2, Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets ausnahmsweise zugelassenen Vergnügungsstätten sind nicht zulässig. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächenzahl und einer Geschossflächenzahl im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes bestimmt. Die in der Nutzungsschablone festgesetzten Nutzungswerte des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung sind jeweils Höchstwerte. Wehebac 23 1 190 62 159 0 26 191 160 ne 343 6. 7. 8. 238 "Staustufe" 8.0 24 1 3. 4. 5. 241 239 Splitt/Schotter Rin traße 214 264 275 274 279 278 Wohngebäude Geschäfts- und Bürogebäude - Nicht zulässige Nutzungen gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO: 163 20 Burgs 392 14.00 et 25 266 137 18 Pflaster Beet Pflaster 280 138 1. 2. MI Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1), Nr. 1 BauGB) 22 # 3.00 Pflaster 164 Firsthöhe max. 8,50 m Traufhöhe max. 4,50 m 3.00 27 25 100 Be 295 4.75 Firsthöhe max. 8,50 m Traufhöhe max. 4,50 m # 3.00 16 3.00 Pflaster STICHWEG # 12.00 Trafo Platten Pflaster 446 # Bushaltestelle # MI I 0,4 0,6 o SD 30 - 45° # Garage 46 15 # 3.00 375 276 422 MI I 0,4 0,6 o SD 30 - 45° 14 23 139 268 Hecke 201 Schuppen 267 Ö # 3.00 439 6.00 Ga 6.00 202 277 165 # 203 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9(1) Nr.1 BauGB und § 1 (2) und § 6 BauNVO) - Zulässige Nutzung gemäß § 6 Abs. 2BauNVO: 240 265 166 136 423 76 11 1. Planungsrechtliche Festsetzungen Es handelt sich um ein Mischgebiet i.s.d. § 6 Abs. 2 BauNVO 263 21 168 84 51 9 262 15 58 10 59 10 8 350 74 50 9 Legende Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) BauGB) 255 Feuerweh 36 73 Textliche Festsetzungen Ga Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen Zweckbestimmung: Garagen Ga Planzgebote für private Grundstücke (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB) 425 Private Grundstücksflächen sind mit Gehölzen der Pflanzliste, die der Begründung zu entnehmen ist mit einem Flächenanteil von 25 % der nicht überbaubaren Fläche zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist fachgerecht durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit entsprechend zu ersetzen. Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 (3) BauGB) Planunterlage Verfahrensleiste Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung NRW) Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes - B 4 Luchem "An der Burgstraße" ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden. Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20..... für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung NRW) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV) Bekanntmachungsverordnung (Bekannt VO) Alle Rechtsgrundlagen jeweils in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung. Der Bebauungsplan - B 4 Luchem "An der Burgstraße" ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20 als Satzung beschlossen worden. Der Bebauungsplan - B 4 Luchem "An der Burgstraße" ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom ............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20 öffentlich ausgelegt worden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20 von der Auslegung benachrichtigt. Langerwehe, den ............... 20 Langerwehe, den .............. 20 Der Bürgermeister Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) ............................................................. (Göbbels) Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes - B 4 Luchem "An der Burgstraße" - wurde gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20 öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan - B 4 Luchem "An der Burgstraße" in Kraft getreten. Langerwehe, den ................ 20 Langerwehe, den ............... 20 Der Bürgermeister Der Bürgermeister ............................................................. (Göbbels) Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird einheitlich auf mindestens 0,25 m über der angrenzenden Verkehrsfläche festgesetzt; gemessen in der Mitte des privaten Grundstückes. ............................................................. (Göbbels) Es wird hiermit bescheinigt, dass dieser Bebauungsplan gegenwärtig die rechtmäßigen Grenzen in geometrisch richtiger Lage enthält und zur Zeit mit der Örtlichkeit und dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt. Auf dieser Plangundlage wurde die städtebauliche Planung geometrisch eindeutig festgelegt. Plangrundlage "Burgstraße, Langewehe-Luchem" Gemarkung Luchem Flur 7 Flurstück 446 Maßstab 1 : 250 gemessen am : 12. und 19.10.2017 angefertigt am: 25.10.2017 Die Höhen beziehen sich auf den Kanalbestandplan Langerwehe-Luchem Burgstraße Dipl. Ing. Peter- L. Noel Öffentl.best.Verm.-Ing. Fuchsweg 9 52428 Jülich Telefon (02461) 55156 Telefon (02461) 342014 Telefax (02461) 1440 e-mail: info@vermessung-juelich.de Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ist die maximale Firsthöhe als Höchstmaß (8,50 m) über der Oberkante der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte festgesetzt. 2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen - Die vorgeschriebene Dachform ist das Satteldach. - Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig. - Die Dachneigung beträgt 30 - 45° (als Mindest- und Höchsmaß). - Zur Dacheindeckung dürfen keine glasierten oder mit Glasanteilen versehene Materialien verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Kampfmittel Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem vermehrt Kampfhandlungen stattfanden. Da nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, der auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln im Boden hinweist. Insoweit sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Lärmschutz Bei der Neuerichtung oder Änderung von Bauvorhaben ist zu berücksichtigen, dass mit Verkehrsemmissionen (Staub, Lärm, Abgase) aufgrund der angrenzenden bzw. in der Nähe liegenden Straßen zu rechnen ist. Rechtliche Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung nicht. Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000 GEMEINDE LANGERWEHE Hinweise Bodendenkmalschutz Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. B-Plan B 4 Luchem "An der Burgstraße" Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ist die maximale Traufhöhe als Höchstmaß (4,50 m) über der Oberkante der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte festgesetzt. Erdbebenzone Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3 und in der geologischen Untergrundklasse T gemäß der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen" des Bundeslandes NRW, Juni 2006 zur DIN 4149. Baugrundbeschaffenheit Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Die Bauvorschriften des Eurocode 7 "Geotechnik" DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 "Baugrund- Sicherungsnachweise im Erdund Grundbau- Ergänzende Regelungen", der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikationen für bautechnische Zwecke" mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu beachten. Grundwasserverhältnisse Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. SCHÖNTHALER STRASSE 4 . 52379 LANGERWEHE Bebauungsplan B 4 Luchem "An der Burgstraße" Verfahren gem. § 13 a BauGB Beschlussfassung nach §10 (1) BauGB Maßstab 1: 500 November 2017