Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,9 MB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Planzeichnung
38
79
290
75
169
170
81
10
#
3.00
269
#
0
3.0
t
ee
B
12
204
e
Hecke
et
Be
440
367
7
Im Plangebiet wird die offene Bauweise festgesetzt.
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB)
448
237
r
154
nn
Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)
Garagen und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig; PKW-Stellplätze sind außerhalb
der überbaubaren Flächen zulässig. Je Wohneinheit sind auf dem Grundstück zwei
PKW-Stellpätze nachzuweisen.
Garagen und Stellplätze sind zufahrtsseitig in einem Abstand von 5,00 m zur öffentlichen Verkehrsfläche anzuordnen.
Nebenanlagen i.s.d. § 14 (1) BauNVO sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.
( Ausnahme: Gartenhäuser bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt.)
360
407
10
365
366
408
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr.1 BauGB und § 16 und § 17 BauNVO)
0,4
Grundflächenzahl (GRZ)
0,6
Geschossflächenzahl (GFZ)
I
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
FH max. 8,50 m
Firsthöhe maximal, bezogen auf die Höhe der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte
TH max. 4,50 m
Traufhöhe maximal, bezogen auf die Höhe der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9(1) Nr.2 BauGB und § 22 und § 23 BauNVO)
o
Offene Bauweise
Baugrenze
6. Verkehrsflächen (§ 9(1) Nr.11 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung:
Verkehrsberuhigter Bereich
7. Flächen für die Abwasserbeseitigung (§ 9 (1) Nr. 12, 14 und Absatz 6 BauGB)
hier: Regenwasserentsorgung überlagert öffentliche Grünfläche
8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§9 (1) Nr. 13 und Absatz 6 BauGB)
unterirdisch
9. Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 und Absatz 6 BauGB)
Ö
Im Plangebiet sind max. zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
370
16
18
Öffentliche Grünfläche
Nachrichtliche Übernahme
15. Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes
mögliche Grundstücksteilung
Satteldach
SD
30 - 45°
Dachneigung als Mindest- und Höchstmaß
Mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht
zu belastende Fläche
Anzahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
369
Planzeichenverordnung
Mischgebiet
h
Ri
342
344
334
380
14
155
426
Pflaster
Beet
6
427
Garage
Brückens
#
3.0
0
Be
et
421
8
381
16
Schuppen
27
28
traße
447
Einzelhandelsbetrieb, Schank- und Speisewirtschaften soe Betriebe des Beherbergungsgewerbes.
Sonstige Gewerbebetriebe
Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchlich, kulturelle, soziale, gesundheitliche
und sportliche Zwecke
Gartenbaubetriebe
Tankstellen
Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend
durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
Die gemäß § 6 Abs. 3 außerhalb der in Absatz 2, Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets
ausnahmsweise zugelassenen Vergnügungsstätten sind nicht zulässig.
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird durch Festsetzung einer Grundflächenzahl und
einer Geschossflächenzahl im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes bestimmt. Die in der
Nutzungsschablone festgesetzten Nutzungswerte des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung
sind jeweils Höchstwerte.
Wehebac
23
1
190
62
159
0
26
191
160
ne
343
6.
7.
8.
238
"Staustufe"
8.0
24
1
3.
4.
5.
241
239
Splitt/Schotter
Rin
traße
214
264
275
274
279
278
Wohngebäude
Geschäfts- und Bürogebäude
- Nicht zulässige Nutzungen gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO:
163
20
Burgs
392
14.00
et
25
266
137
18
Pflaster
Beet
Pflaster
280
138
1.
2.
MI
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1), Nr. 1 BauGB)
22
#
3.00
Pflaster
164
Firsthöhe max. 8,50 m
Traufhöhe max. 4,50 m
3.00
27
25
100
Be
295
4.75
Firsthöhe max. 8,50 m
Traufhöhe max. 4,50 m
#
3.00
16
3.00
Pflaster
STICHWEG
# 12.00
Trafo
Platten
Pflaster
446
#
Bushaltestelle
#
MI I
0,4 0,6
o SD 30 - 45°
#
Garage
46
15
#
3.00
375
276
422
MI I
0,4 0,6
o SD 30 - 45°
14
23
139
268
Hecke
201
Schuppen
267
Ö
#
3.00
439
6.00
Ga
6.00
202
277
165
#
203
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9(1) Nr.1 BauGB und § 1 (2) und § 6 BauNVO)
- Zulässige Nutzung gemäß § 6 Abs. 2BauNVO:
240
265
166
136
423
76
11
1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Es handelt sich um ein Mischgebiet i.s.d. § 6 Abs. 2 BauNVO
263
21
168
84
51
9
262
15
58
10
59
10
8
350
74
50
9
Legende
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) BauGB)
255
Feuerweh
36
73
Textliche Festsetzungen
Ga
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen,
Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Zweckbestimmung: Garagen Ga
Planzgebote für private Grundstücke (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB)
425
Private Grundstücksflächen sind mit Gehölzen der Pflanzliste, die der Begründung zu entnehmen ist
mit einem Flächenanteil von 25 % der nicht überbaubaren Fläche zu bepflanzen.
Die Bepflanzung ist fachgerecht durchzuführen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit
entsprechend zu ersetzen.
Höhenlage und Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 (3) BauGB)
Planunterlage
Verfahrensleiste
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung NRW)
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes
- B 4 Luchem "An der Burgstraße" ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluss des zuständigen
Ausschusses am .................... 20..... gefasst worden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde ab dem ............... 20.....
für die Dauer einer Woche ortsüblich bekannt gemacht.
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung NRW)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV)
Bekanntmachungsverordnung (Bekannt VO)
Alle Rechtsgrundlagen jeweils in der zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses gültigen Fassung.
Der Bebauungsplan - B 4 Luchem "An der Burgstraße" ist vom Rat der Gemeinde Langerwehe
gem. § 10 (1) BauGB in seiner Sitzung vom ............ 20
als Satzung beschlossen worden.
Der Bebauungsplan - B 4 Luchem "An der Burgstraße" ist gem. § 3 (2) Bau GB aufgrund des
Beschlusses des zuständigen Ausschusses vom
............ 20..... in der Zeit vom ............ 20 bis ......... 20
öffentlich ausgelegt worden.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom ............ 20
von der Auslegung benachrichtigt.
Langerwehe, den ............... 20
Langerwehe, den .............. 20
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
.............................................................
(Göbbels)
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
- B 4 Luchem "An der Burgstraße" - wurde
gem. § 10 (3) BauGB am ............ 20
öffentlich
bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung ist der
Bebauungsplan - B 4 Luchem "An der Burgstraße" in Kraft getreten.
Langerwehe, den ................ 20
Langerwehe, den ............... 20
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
.............................................................
(Göbbels)
Die Höhe des Erdgeschossfußbodens wird einheitlich auf mindestens 0,25 m über der angrenzenden
Verkehrsfläche festgesetzt; gemessen in der Mitte des privaten Grundstückes.
.............................................................
(Göbbels)
Es wird hiermit bescheinigt, dass dieser Bebauungsplan gegenwärtig die rechtmäßigen
Grenzen in geometrisch richtiger Lage enthält und zur Zeit mit der Örtlichkeit und dem
amtlichen Katasternachweis übereinstimmt. Auf dieser Plangundlage wurde die städtebauliche Planung geometrisch eindeutig festgelegt.
Plangrundlage "Burgstraße, Langewehe-Luchem"
Gemarkung Luchem
Flur 7
Flurstück 446
Maßstab 1 : 250
gemessen am : 12. und 19.10.2017
angefertigt am: 25.10.2017
Die Höhen beziehen sich
auf den Kanalbestandplan
Langerwehe-Luchem
Burgstraße
Dipl. Ing. Peter- L. Noel
Öffentl.best.Verm.-Ing.
Fuchsweg 9
52428 Jülich
Telefon (02461) 55156
Telefon (02461) 342014
Telefax (02461) 1440
e-mail: info@vermessung-juelich.de
Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ist die maximale Firsthöhe als Höchstmaß (8,50 m)
über der Oberkante der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte festgesetzt.
2. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
- Die vorgeschriebene Dachform ist das Satteldach.
- Bei Garagen und baulichen Nebenanlagen sind Flachdächer zulässig.
- Die Dachneigung beträgt 30 - 45° (als Mindest- und Höchsmaß).
- Zur Dacheindeckung dürfen keine glasierten oder mit Glasanteilen versehene Materialien
verwendet werden. Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie.
Kampfmittel
Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem vermehrt Kampfhandlungen stattfanden. Da nicht
auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, wird in den Bebauungsplan
ein Hinweis aufgenommen, der auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln im Boden hinweist.
Insoweit sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die
Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Lärmschutz
Bei der Neuerichtung oder Änderung von Bauvorhaben ist zu berücksichtigen, dass mit Verkehrsemmissionen (Staub, Lärm, Abgase) aufgrund der angrenzenden bzw. in der Nähe liegenden
Straßen zu rechnen ist. Rechtliche Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz bestehen
gegenüber der Straßenbauverwaltung nicht.
Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000
GEMEINDE LANGERWEHE
Hinweise
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als untere Denkmalbehörde oder der LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 90390, Fax 02425 / 9039199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
B-Plan B 4 Luchem
"An der Burgstraße"
Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ist die maximale Traufhöhe als Höchstmaß (4,50 m)
über der Oberkante der Verkehrsfläche in Grundstücksmitte festgesetzt.
Erdbebenzone
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3 und in der geologischen Untergrundklasse T
gemäß der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen" des Bundeslandes NRW, Juni 2006 zur DIN 4149.
Baugrundbeschaffenheit
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind
bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Die Bauvorschriften des Eurocode 7 "Geotechnik" DIN EN 1997-1 mit
nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 "Baugrund- Sicherungsnachweise im Erdund Grundbau- Ergänzende Regelungen", der DIN 18196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikationen für bautechnische Zwecke" mit der Tabelle 4, die organische und organogene
Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sind zu beachten.
Grundwasserverhältnisse
Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand
kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu
berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten.
SCHÖNTHALER STRASSE 4 . 52379 LANGERWEHE
Bebauungsplan B 4 Luchem
"An der Burgstraße"
Verfahren gem. § 13 a BauGB
Beschlussfassung nach §10 (1) BauGB
Maßstab 1: 500
November 2017