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Beschlussvorlage (Abwägung Behörden)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
91 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 1. Bezirksregierung Arnsberg 1.1 Schreiben vom 14.09.2017 1.1.a Beteiligung weiterer TöB‘s Die angezeigte Planungsfläche liegt im Bereich des auf Steinkohle, Eisenstein, Bleierz und Galmei verliehenen Bergwerksfeldes 'Gute Hoffnung' sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld 'Zukunft Erweiterung'. Eigentümerin des Bergwerksfeldes 'Gute Hoffnung' ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven. Eigentümerin des Bergwerksfeldes 'Zukunft - Erweiterung' ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Bergschäden-Markscheiderei in 50416 Köln. Abwägungsvorschlag Die RWE Power AG und der Erftverband wurden am Verfahren beteiligt. Die Stellungnahmen wurden – soweit erforderlich – berücksichtigt und der vorgetragene Belang bzgl. 'Grundwasserwiederanstieg' als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezüglich „Grundwasserwideranstieg“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. ------------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich „Grundwasserwidersanstieg“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs-/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. 1/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel 2.1 Schreiben vom 01.09.2007 2.1.a Lärmschutz Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 4 auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Seitens der Straßenbauverwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Der nachfolgende Hinweis wurde bzgl. des vorgetragenen Belangs 'Lärmschutz' in den Bebauungsplan aufgenommen. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezüglich „Lärmschutz“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. --------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich „Lärmschutz“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. Lärmschutz Bei der Neuerrichtung oder Änderung von Bauvorhaben ist zu berücksichtigen, dass mit Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) aufgrund der angrenzenden bzw. in der Nähe liegenden Straßen zu rechnen ist. Rechtliche Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung nicht. 3. Wasserverband Eifel-Rur 3.1 Schreiben vom 21.09.2017 3.1.a Regen- und Schmutzwasserentwässerung Das Bebauungsplangebiet B 4 'An der Burgstraße' soll zukünftig zu Wohnflächen genutzt werden. Es ist geplant, die Entwässerung im Trennsystem durchzuführen und die Regenwässer z.T. an einen vorhandenen Regenwasserkanal anzuschließen bzw. über ein MuldenRigolensystem zu versickern. Beschlussvorschlag Das insgesamt 2.848 m² große Baugebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Die entwässerungstechnische Planung sieht die Einleitung der häuslichen Abwässer in den vorhandenen Schmutzwasserkanal vor. Mit der hieraus resultierenden zusätzlichen Einleitmenge von ca. 0,05 l/s Schmutzwasser wird keine messbare Leistungseinschränkung der Kläranlage Langerwehe erwartet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bezüglich Entwässerung zurückzuweisen. --------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung bezüglich Entwässerung zurückzuweisen. 2/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Weiterhin soll das Schmutzwasser der Ortslage Luchem über das Pumpwerk Luchem zur Kläranlage Langerwehe gepumpt werden. Die Kläranlage hat ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Im weiteren Verfahren ist mit dem WVER abzustimmen, welche Menge zusätzlich übergeleitet wird und ob dies mit der Leistungsfähigkeit der Kläranlage vereinbar ist. Die Entwässerung des Stichweges soll über eine neu zu verlegende Anschlussleitung an einen bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen werden. Im weiteren Verfahren sind die zusätzliche Wassermenge und der Einleitpunkt ins Gewässer darzustellen. Es sei angemerkt, dass Luchem bereits ab einem HQ20 ein Hochwasserproblem hat, das durch eine zusätzliche Erweiterung nicht verschärft werden darf. Die Dachflächen sollen über eine Versickerungsanlage entwässert werden. Im weiteren Verfahren ist hierzu ein Nachweis zu führen. 4. Erftverband 4.1 Schreiben vom 01.09.2017 4.1a Angabe Grundwasserstand Im Bereich des Plangebietes können flurnahe Grundwasserstände auftreten. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Die Regenwasserentsorgung der Dachflächenwässer erfolgt über eine geplante zentrale Versickerungsanlage. Eine Ausnahme bildet das Grundstück an der südöstlichen Gebietsgrenze zur Burgstraße. Hier ist der erforderliche Aufwand zum Anschluss an die Versickerungsanlage aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Aus der Einleitung der Dachflächenwässer sowie der im Bereich der Stichstraße anfallenden Oberflächenwässer resultiert eine Einleitmenge von ca. 4,5 l/s in den vorhandenen Regenwasserkanal. Da die derzeit im Plangebiet vergleichbar großen versiegelten Flächen zurückgebaut werden und somit die Ableitung in den Regenwasserkanal entfällt, wird dieser Kanal nicht mit zusätzlichen Regenwassermengen beaufschlagt. Die Entwässerungskonzeption mit den erforderlichen Nachweisen wurde der Unteren Wasserbehörde Kreis Düren vorgelegt. Der hydrogeologische Nachweis zur geplanten Versickerungsanlage weist einen höchstgemessenen Grundwasserstand aus dem Jahre 1955 von 113 m ü.NN. aus. Im Abgleich zur derzeitigen Geländeoberfläche der geplanten Versickerungsanlage befindet sich dieser maximale Grundwasserstand in ca. 3,0 m Tiefe. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bezüglich flurnahe Grundwasserstände zurückzuweisen. ----------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung bezüglich flurnahe Grundwasserstände zurückzuweisen. 3/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Wir weisen darauf hin, dass die höchsten gemessenen Grundwasserstände flurnah sind. Bei der Versickerung ist darauf zu achten, dass keine Gebäude durch Aufhöhung der Grundwasseroberfläche gefährdet werden. Grundsätzlich sollte eine Versickerung nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Diese Grundwasserebene (vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen RWE) wurde bei der Planung der Versickerungsanlage berücksichtigt. Aufgrund der ausreichenden Abstände der festgesetzten Baugrenzen zur Versickerungsanlage sind die geplanten Gebäude nicht gefährdet. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Kreis Düren erfolgt die Versickerung der nicht verschmutzten Dachflächenwässer über eine Versickerungsmulde mit darunter angeordneter Speichblockrigole. 5. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb Krefeld 5.1 Schreiben vom 13.09.2017 5.1a Erdbebengefährdung Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:200504 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Hinsichtlich des vorgetragenen Belangs 'Erdbebengefährdung' wurde der nachstehend aufgeführte Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: ▪ Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen. Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3 und in der geologischen Untergrundklasse T gemäß der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen“ des Bundeslandes NRW, Juni 2006 zur DIN 4149. ------------------------------------------------ Die Stellungnahme genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. ------------------------------------------------- Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen 5.1b Abstimmungsergebnis Erdbebenzone Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezüglich „Erdbebenzone“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich „Erdbebenzone“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. Baugrunduntersuchung Den Baugrund bilden grundwasserbeeinflusste Böden aus Lösslehm und Schwemmlöss über Terrassenablagerungen. wird zur Kenntnis 4/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens, objektbezogen zu unter-suchen und zu bewerten. Der höchstmögliche oberflächennahe Grundwasserstand ist in Erfahrung zu bringen. 6. Kreis Düren 6.1 Mit Schreiben vom 26.09.2017 6.1a Beteiligte Ämter Abwägungsvorschlag Die vorgetragenen Belange zum Baugrund stellen die Vollziehbarkeit der Planung nicht in Frage, da sie auf der nachgelagerten Ebene der Ausführungsplanung gelöst werden können. Der höchstmögliche, oberflächennahe Grundwasserstand wurde in Bereich der geplante Versickerungsanlage mit ca. 2,8 m Tiefe unter der Geländeoberkante ermittelt (vgl. Abwägungsvorschlag zur lfd. Nr. 3 und 4). Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Rat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Zur o. a. Bauleitplanung wurden die folgenden Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung Gebäudemanagement Tiefbauamt Straßenverkehrsamt Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Brandschutz Umweltamt 6.1b Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gründe sowie Belange des vorbeugenden Brandschutzes stehen der o. a. Bauleitplanung nicht entgegen. Aufgrund der angrenzenden Gärten halte ich eine Festsetzung über die Zulässigkeit und Lage von Stellplätzen gem. Ziffer 3.1.3 für das Baugrundstück am Ende des Stichweges für sinnvoll, um den Ruhebereich der Gärten nicht immissionsmäßig zu belasten. Garagen und überdachte Stellplätze sind im Plangebiet nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. Eine Ausnahme bildet das Grundstück am Ende des geplanten Stichweges; hier wird der Anregung gefolgt, die lagemäßige Festsetzung des Stellplatzes aufgrund der eingeschränkten Anfahrmöglichkeiten in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Anregung bezüglich der Festsetzung des Stellplatzes zu folgen. ---------------------------------------------Der Rat beschließt, der Anregung bezüglich der Festsetzung des Stellplatzes zu folgen. 5/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 6.1c Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten: Niederschlagswasserbeseitigung In der Begründung wird unter Punkt 5.4 ausgeführt, dass die anfallenden Dachflächenwässer zu einer zentralen Versickerungsanlage abgeleitet werden sollen. Hierfür ist eine entsprechende Fläche im Bebauungsplan gesichert. Ein geohydrologischer Nachweis und eine überschlägige Dimensionierung der Mulden-/Rigolenanlage liegt den Unterlagen jedoch nicht bei. Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit der Entwässerung nicht nachgewiesen. Daher bestehen gegen den o. g. Bebauungsplan Bedenken. Alternativ ist eine Ableitung in den Regenwasserkanal möglich. Sofern die Leistungsfähigkeit des Regenwasserkanals ausreicht, bestehen gegen einen Anschluss der Dachflächenwässer an diesen Kanal keine Bedenken. 6.1.d Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bezüglich Niederschlagswasserbeseitigung zurückzuweisen. ----------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung bezüglich Niederschlagswasserbeseitigung zurückzuweisen. Immissionsschutz Aus immissionsschutztechnischer Sicht sind keine Belange betroffen. 6.1.e Die zentrale Versickerungsanlage ist als 'öffentliche Grünfläche' mit der Überlagerung 'Fläche für Abwasserbeseitigung' (hier: Regenwasserentsorgung) im Bebauungsplan festgesetzt. Nach Vorlage des geohydrologischen Nachweises wurde die Dimensionierung der Mulden- / Rigolenanlage bemessen, sodass die für diesen Zweck festgesetzte Versickerungsanlage / öffentliche Grünfläche hinsichtlich der flächenhaften Ausweisung beibehalten werden konnte. Ein Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal ist ausschließlich für das im östlichen Bereich zur Burgstraße hin ausgewiesene Grundstück sowie den Oberflächenwasserabfluss des geplanten Stichweges vorgesehen. Aufgrund der Entsiegelung im Bebauungsplangebiet wird die Einleitung in den Regenwasserkanal nicht erhöht. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Bodenschutz Der komplette Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000 – zweite Auflage – in einem Gebiet mit sehr schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit) Das Planungsgebiet bildet derzeit den ehemaligen 'Kirmesplatz' im Ortskern von Luchem ab. Ca. 900 m² (≧ 30 %) des insgesamt 2.849 m² großen Plangebietes sind derzeit versiegelt. Die restlichen Flächen sind aufgrund der bisherigen Nutzung trotz des Rasenbewuchses dauerhaft überfahrbar. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Anregung bezüglich Bodenschutz zurückzuweisen. ------------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung bezüglich Bodenschutz zurückzuweisen. 6/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Bedingt durch die derzeitige Nutzung ist die Schutzwürdigkeit der im Plangebiet vorhandenen Böden in Frage gestellt. Das Maß der baulichen Nutzung auf den jeweiligen Grundstücken wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 (maximaler Versiegelungsgrad auf dem Grundstück = 40 %) bestimmt. Die mögliche Grundflächenzahl von GRZ = 0,6 wird für das Mischgebiet deutlich zugunsten einer geringeren Versiegelung unterschritten. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs 7 BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen mir nicht vor. 6.1.f Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 7/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen 6.1.g Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Natur und Landschaft Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. aus Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Bedenken vorgetragen. 7. RWE Power AG, Abteilung Bergschäden 7.1. Schreiben vom 22.09.2017 7.1.a Baugrundverhältnisse Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Bezüglich des vorgetragenen Belangs 'Baugrundbeschaffenheit' wird der nachstehend aufgeführte Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezüglich „Baugrundbeschaffenheit“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. Baugrundbeschaffenheit ----------------------------------------------- Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 „BaugrundSicherheitsnachweise im Erd- und GrundbauErgänzende Regelungen“, der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikationen für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu beachten. Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich „Baugrundbeschaffenheit“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. 8/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau – Ergänzende Regelungen“, und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 7.1.b Grundwasserverhältnisse Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Bezüglich des vorgetragenen Belangs 'Grundwasserverhältnisse' wird der nachstehend aufgeführte Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bezüglich „Grundwasserverhältnisse“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. ------------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich „Grundwasserverhältnisse“ in den Bebauungsplan aufzunehmen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Weitere Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben. Grundwasserverhältnisse Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften des DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. 9/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 8 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland 8.1 Schreiben vom 22.08.2017 8.1.a Stromversorgung Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes. Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. -----------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Im oben aufgeführten Plangebiet unterhalten wir Kabel die der öffentlichen Stromversorgung dienen. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen unseres Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip. 9. regionetz GmbH 9.1. Schreiben vom 12.09.2017 9.1.a Gasversorgung Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind. Insbesondere im Bereich der grenznahen Leitungen bitten wir um Beachtung der Schutzstreifenbreite. Im Bereich des Schutzstreifens sind das Errichten von Bauwerken und das Anpflanzen von Bäumen nicht gestattet. Die Stellungnahme betrifft die Ebene der Ausführungsplanung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Hinweis bzgl. der Sicherung bestehender Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. ------------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis bezüglich der Sicherung bestehender Anlagen zur Kenntnis zu nehmen. 10/11 Gemeinde Langerwehe Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße' Verfahrensstand: Beschlussfassung Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Hierzu sind dann noch zu gegebener Zeit die genauen Leitungstrassen an den Grenzverläufen mit Ihnen gemeinsam festzustellen. Arbeiten im Bereich der vorderen Flurstücksgrenzen sind per Ortstermin mit der regionetz GmbH im Einzelnen zu besprechen. Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung im Bereich des geplanten Stichweges teilen wir Ihnen mit, dass eine Erweiterung des Gasnetzes unter dem Vorbehalt einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der Erschließung steht. 11/11