Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
91 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
14.11.17, 18:06
Aktualisiert
14.11.17, 18:06
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
1.
Bezirksregierung Arnsberg
1.1
Schreiben vom 14.09.2017
1.1.a
Beteiligung weiterer TöB‘s
Die angezeigte Planungsfläche liegt im Bereich des auf
Steinkohle, Eisenstein, Bleierz und Galmei verliehenen
Bergwerksfeldes 'Gute Hoffnung' sowie über dem auf
Braunkohle
verliehenen
Bergwerksfeld 'Zukunft Erweiterung'. Eigentümerin des Bergwerksfeldes 'Gute
Hoffnung' ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Myhler Straße 83 in 41836 Hückelhoven.
Eigentümerin des Bergwerksfeldes 'Zukunft - Erweiterung'
ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH,
hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt.
Bergschäden-Markscheiderei in 50416 Köln.
Abwägungsvorschlag
Die RWE Power AG und der Erftverband
wurden am Verfahren beteiligt. Die
Stellungnahmen wurden – soweit erforderlich – berücksichtigt und der vorgetragene
Belang bzgl. 'Grundwasserwiederanstieg'
als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
den Hinweis bezüglich
„Grundwasserwideranstieg“ in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
------------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis
bezüglich „Grundwasserwidersanstieg“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine
Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungs-/Vorhabengebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den
Braunkohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten
geologischen
Situationen
zu
Schäden
an
der
Tagesoberfläche
führen.
Die
Änderungen
der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen diesbezüglich eine Anfrage an die
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für
konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am
Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
2.
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel
2.1
Schreiben vom 01.09.2007
2.1.a
Lärmschutz
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der
Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf
aktiven
und/oder
passiven
Lärmschutz
durch
Verkehrslärm der A 4 auch künftig nicht. Dabei weise ich
auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen
zu rechnen ist.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die
Verkehrsemissionen
(Staub,
Lärm,
Abgase)
der
angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen
hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige
Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen
/ der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der
Straßenbauverwaltung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Seitens der Straßenbauverwaltung bestehen
grundsätzlich keine Bedenken.
Der nachfolgende Hinweis wurde bzgl. des
vorgetragenen Belangs 'Lärmschutz' in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat, den Hinweis bezüglich
„Lärmschutz“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
--------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis
bezüglich „Lärmschutz“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Lärmschutz
Bei der Neuerrichtung oder Änderung von
Bauvorhaben ist zu berücksichtigen, dass
mit Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase) aufgrund der angrenzenden bzw. in
der Nähe liegenden Straßen zu rechnen ist.
Rechtliche Ansprüche auf aktiven und / oder
passiven Lärmschutz bestehen gegenüber
der Straßenbauverwaltung nicht.
3.
Wasserverband Eifel-Rur
3.1
Schreiben vom 21.09.2017
3.1.a
Regen- und Schmutzwasserentwässerung
Das Bebauungsplangebiet B 4 'An der Burgstraße' soll
zukünftig zu Wohnflächen genutzt werden. Es ist geplant,
die Entwässerung im Trennsystem durchzuführen und die
Regenwässer z.T. an einen vorhandenen Regenwasserkanal anzuschließen bzw. über ein MuldenRigolensystem zu versickern.
Beschlussvorschlag
Das insgesamt 2.848 m² große Baugebiet
soll im Trennsystem entwässert werden. Die
entwässerungstechnische Planung sieht die
Einleitung der häuslichen Abwässer in den
vorhandenen Schmutzwasserkanal vor. Mit
der hieraus resultierenden zusätzlichen
Einleitmenge von ca. 0,05 l/s Schmutzwasser wird keine messbare Leistungseinschränkung der Kläranlage Langerwehe
erwartet.
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat, die Anregung bezüglich
Entwässerung zurückzuweisen.
--------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung
bezüglich Entwässerung
zurückzuweisen.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Weiterhin soll das Schmutzwasser der Ortslage Luchem
über das Pumpwerk Luchem zur Kläranlage Langerwehe
gepumpt werden. Die Kläranlage hat ihre Kapazitätsgrenze
erreicht. Im weiteren Verfahren ist mit dem WVER
abzustimmen, welche Menge zusätzlich übergeleitet wird
und ob dies mit der Leistungsfähigkeit der Kläranlage
vereinbar ist.
Die Entwässerung des Stichweges soll über eine neu zu
verlegende Anschlussleitung an einen bestehenden
Regenwasserkanal angeschlossen werden. Im weiteren
Verfahren sind die zusätzliche Wassermenge und der
Einleitpunkt ins Gewässer darzustellen. Es sei angemerkt,
dass
Luchem
bereits
ab
einem
HQ20
ein
Hochwasserproblem hat, das durch eine zusätzliche
Erweiterung nicht verschärft werden darf.
Die Dachflächen sollen über eine Versickerungsanlage
entwässert werden. Im weiteren Verfahren ist hierzu ein
Nachweis zu führen.
4.
Erftverband
4.1
Schreiben vom 01.09.2017
4.1a
Angabe Grundwasserstand
Im Bereich des Plangebietes können flurnahe
Grundwasserstände auftreten.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Die Regenwasserentsorgung der Dachflächenwässer erfolgt über eine geplante
zentrale Versickerungsanlage.
Eine Ausnahme bildet das Grundstück an
der
südöstlichen
Gebietsgrenze
zur
Burgstraße. Hier ist der erforderliche
Aufwand
zum
Anschluss
an
die
Versickerungsanlage aus technischer und
wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Aus
der Einleitung der Dachflächenwässer sowie
der im Bereich der Stichstraße anfallenden
Oberflächenwässer resultiert eine Einleitmenge von ca. 4,5 l/s in den vorhandenen
Regenwasserkanal. Da die derzeit im
Plangebiet vergleichbar großen versiegelten
Flächen zurückgebaut werden und somit die
Ableitung in den Regenwasserkanal entfällt,
wird dieser Kanal nicht mit zusätzlichen
Regenwassermengen beaufschlagt.
Die Entwässerungskonzeption mit den
erforderlichen Nachweisen wurde der
Unteren Wasserbehörde Kreis Düren
vorgelegt.
Der hydrogeologische Nachweis zur geplanten Versickerungsanlage weist einen
höchstgemessenen Grundwasserstand aus
dem Jahre 1955 von 113 m ü.NN. aus. Im
Abgleich zur derzeitigen Geländeoberfläche
der geplanten Versickerungsanlage befindet
sich dieser maximale Grundwasserstand in
ca. 3,0 m Tiefe.
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat, die Anregung bezüglich
flurnahe Grundwasserstände
zurückzuweisen.
----------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung
bezüglich flurnahe
Grundwasserstände
zurückzuweisen.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Wir weisen darauf hin, dass die höchsten gemessenen
Grundwasserstände flurnah sind. Bei der Versickerung ist
darauf zu achten, dass keine Gebäude durch Aufhöhung
der
Grundwasseroberfläche
gefährdet
werden.
Grundsätzlich sollte eine Versickerung nur über belebte
Bodenschichten erfolgen.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Diese Grundwasserebene (vor Beginn der
Sümpfungsmaßnahmen RWE) wurde bei
der Planung der Versickerungsanlage
berücksichtigt. Aufgrund der ausreichenden
Abstände der festgesetzten Baugrenzen
zur Versickerungsanlage sind die geplanten Gebäude nicht gefährdet. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde
Kreis Düren erfolgt die Versickerung der
nicht verschmutzten Dachflächenwässer
über eine Versickerungsmulde mit darunter
angeordneter Speichblockrigole.
5.
Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb Krefeld
5.1
Schreiben vom 13.09.2017
5.1a
Erdbebengefährdung
Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und
Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen
Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:200504 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu
berücksichtigen ist.
Hinsichtlich des vorgetragenen Belangs
'Erdbebengefährdung'
wurde
der
nachstehend aufgeführte Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen:
▪ Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 3 und geologischer
Untergrundklasse T zuzuordnen.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3
und in der geologischen Untergrundklasse
T gemäß der „Karte der Erdbebenzonen
und geologischen Untergrundklassen“ des
Bundeslandes NRW, Juni 2006 zur DIN
4149.
------------------------------------------------
Die Stellungnahme
genommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
-------------------------------------------------
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für
Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden
Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen
5.1b
Abstimmungsergebnis
Erdbebenzone
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
den Hinweis bezüglich
„Erdbebenzone“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Der Rat beschließt, den Hinweis
bezüglich „Erdbebenzone“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Baugrunduntersuchung
Den Baugrund bilden grundwasserbeeinflusste Böden aus
Lösslehm und Schwemmlöss über Terrassenablagerungen.
wird
zur
Kenntnis
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften, insbesondere
hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Setzungsverhaltens,
objektbezogen zu unter-suchen und zu bewerten. Der
höchstmögliche oberflächennahe Grundwasserstand ist in
Erfahrung zu bringen.
6.
Kreis Düren
6.1
Mit Schreiben vom 26.09.2017
6.1a
Beteiligte Ämter
Abwägungsvorschlag
Die vorgetragenen Belange zum Baugrund
stellen die Vollziehbarkeit der Planung
nicht in Frage, da sie auf der
nachgelagerten Ebene der Ausführungsplanung gelöst werden können. Der
höchstmögliche, oberflächennahe Grundwasserstand wurde in Bereich der geplante
Versickerungsanlage mit ca. 2,8 m Tiefe
unter der Geländeoberkante ermittelt (vgl.
Abwägungsvorschlag zur lfd. Nr. 3 und 4).
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Rat nimmt die Stellungnahme
zur Kenntnis.
Zur o. a. Bauleitplanung wurden die folgenden Ämter der
Kreisverwaltung Düren beteiligt:
▪
▪
▪
▪
▪
▪
▪
Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gebäudemanagement
Tiefbauamt
Straßenverkehrsamt
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
6.1b
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gründe sowie
Belange des vorbeugenden Brandschutzes stehen der o. a.
Bauleitplanung nicht entgegen.
Aufgrund der angrenzenden Gärten halte ich eine
Festsetzung über die Zulässigkeit und Lage von
Stellplätzen gem. Ziffer 3.1.3 für das Baugrundstück am
Ende des Stichweges für sinnvoll, um den Ruhebereich der
Gärten nicht immissionsmäßig zu belasten.
Garagen und überdachte Stellplätze sind
im
Plangebiet
nur
innerhalb
der
Baugrenzen zulässig. Eine Ausnahme
bildet das Grundstück am Ende des
geplanten Stichweges; hier wird der
Anregung
gefolgt,
die
lagemäßige
Festsetzung des Stellplatzes aufgrund der
eingeschränkten Anfahrmöglichkeiten in
den Bebauungsplan aufzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
der Anregung bezüglich der
Festsetzung des Stellplatzes zu
folgen.
---------------------------------------------Der Rat beschließt, der Anregung
bezüglich der Festsetzung des
Stellplatzes zu folgen.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
6.1c
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu
beachten:
Niederschlagswasserbeseitigung
In der Begründung wird unter Punkt 5.4 ausgeführt, dass
die anfallenden Dachflächenwässer zu einer zentralen
Versickerungsanlage abgeleitet werden sollen. Hierfür ist
eine entsprechende Fläche im Bebauungsplan gesichert.
Ein geohydrologischer Nachweis und eine überschlägige
Dimensionierung der Mulden-/Rigolenanlage liegt den
Unterlagen jedoch nicht bei.
Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit der Entwässerung
nicht nachgewiesen. Daher bestehen gegen den o. g.
Bebauungsplan Bedenken.
Alternativ ist eine Ableitung in den Regenwasserkanal
möglich. Sofern die Leistungsfähigkeit des Regenwasserkanals ausreicht, bestehen gegen einen Anschluss der
Dachflächenwässer an diesen Kanal keine Bedenken.
6.1.d
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
die Anregung bezüglich
Niederschlagswasserbeseitigung
zurückzuweisen.
----------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung
bezüglich
Niederschlagswasserbeseitigung
zurückzuweisen.
Immissionsschutz
Aus immissionsschutztechnischer Sicht sind keine Belange
betroffen.
6.1.e
Die zentrale Versickerungsanlage ist als
'öffentliche
Grünfläche'
mit
der
Überlagerung 'Fläche für Abwasserbeseitigung' (hier: Regenwasserentsorgung) im
Bebauungsplan festgesetzt. Nach Vorlage
des geohydrologischen Nachweises wurde
die Dimensionierung der Mulden- /
Rigolenanlage bemessen, sodass die für
diesen Zweck festgesetzte Versickerungsanlage / öffentliche Grünfläche hinsichtlich
der flächenhaften Ausweisung beibehalten
werden konnte. Ein Anschluss an den
vorhandenen
Regenwasserkanal
ist
ausschließlich für das im östlichen Bereich
zur Burgstraße hin ausgewiesene Grundstück sowie den Oberflächenwasserabfluss
des geplanten Stichweges vorgesehen.
Aufgrund
der
Entsiegelung
im
Bebauungsplangebiet wird die Einleitung
in den Regenwasserkanal nicht erhöht.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
Ein Beschluss ist nicht
erforderlich.
Bodenschutz
Der komplette Bereich des Planungsgebiets befindet sich
gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW
1:50.000 – zweite Auflage – in einem
Gebiet mit sehr schutzwürdigen, fruchtbaren
Böden (Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche
Bodenfruchtbarkeit)
Das Planungsgebiet bildet derzeit den
ehemaligen 'Kirmesplatz' im Ortskern von
Luchem ab. Ca. 900 m² (≧ 30 %) des
insgesamt 2.849 m² großen Plangebietes
sind derzeit versiegelt. Die restlichen
Flächen sind aufgrund der bisherigen
Nutzung trotz des Rasenbewuchses
dauerhaft überfahrbar.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
die Anregung bezüglich
Bodenschutz zurückzuweisen.
------------------------------------------------Der Rat beschließt, die Anregung
bezüglich Bodenschutz
zurückzuweisen.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Es handelt sich hierbei um
Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher
Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden,
Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter
Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und
Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushaltes zum Schutz von
Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin
besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern,
filtern und puffern Stoffeinträge besonders effektiv.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Bedingt durch die derzeitige Nutzung ist die
Schutzwürdigkeit
der
im
Plangebiet
vorhandenen Böden in Frage gestellt.
Das Maß der baulichen Nutzung auf den
jeweiligen Grundstücken wird durch die
Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,4 (maximaler Versiegelungsgrad auf
dem Grundstück = 40 %) bestimmt. Die
mögliche Grundflächenzahl von GRZ = 0,6
wird für das Mischgebiet deutlich
zugunsten einer geringeren Versiegelung
unterschritten.
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Eingriff in den
Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat
eine vollständige Zerstörung der sehr schutzwürdigen
Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im
Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht
dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen
Abwägung (§ 1 Abs 7 BauGB) herausstellen, dass die
Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in
Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB)
zu planen und durchzuführen.
Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte
liegen mir nicht vor.
6.1.f
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange
betroffen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
Ein Beschluss ist nicht
erforderlich.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
6.1.g
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Natur und Landschaft
Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen
landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
aus
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Es werden keine Bedenken
vorgetragen.
7.
RWE Power AG, Abteilung Bergschäden
7.1.
Schreiben vom 22.09.2017
7.1.a
Baugrundverhältnisse
Wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in
einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht
und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im
Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln
die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung
und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der
Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen
folgende Hinweise aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich.
Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der
Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich.
Ein Beschluss ist nicht
erforderlich.
Bezüglich des vorgetragenen Belangs
'Baugrundbeschaffenheit'
wird
der
nachstehend aufgeführte Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
den Hinweis bezüglich „Baugrundbeschaffenheit“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Baugrundbeschaffenheit
-----------------------------------------------
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich.
Wegen
der
Bodenverhältnisse
im
Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere
im
Gründungsbereich,
erforderlich. Die Bauvorschriften des
Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1
mit nationalem Anhang, den Normblättern
DIN
1054
„BaugrundSicherheitsnachweise im Erd- und GrundbauErgänzende Regelungen“, der DIN 18196
„Erd- und Grundbau; Bodenklassifikationen
für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle
4, die organische und organogene Böden
als Baugrund ungeeignet einstuft sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen sind zu
beachten.
Der Rat beschließt, den Hinweis
bezüglich „Baugrundbeschaffenheit“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
8/11
Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“
DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter
der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau – Ergänzende Regelungen“, und der DIN 18
196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische
und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zu beachten.
7.1.b
Grundwasserverhältnisse
Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der
Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann
vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse
verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein
zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das
natürliche Niveau zu berücksichtigen.
Bezüglich des vorgetragenen Belangs
'Grundwasserverhältnisse'
wird
der
nachstehend aufgeführte Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
den Hinweis bezüglich
„Grundwasserverhältnisse“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
------------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis
bezüglich „Grundwasserverhältnisse“ in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195
„Bauwerksabdichtungen“
zu
beachten.
Weitere
Informationen über die derzeitigen und zukünftig zu
erwartenden
Grundwasserverhältnisse
kann
der
Erftverband in Bergheim geben.
Grundwasserverhältnisse
Der natürliche Grundwasserspiegel steht
nahe der Geländeoberfläche an. Der
Grundwasserstand kann vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse
verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das
natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier
sind die Vorschriften des DIN 18 195
„Bauwerksabdichtungen“ zu beachten.
9/11
Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
8
Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland
8.1
Schreiben vom 22.08.2017
8.1.a
Stromversorgung
Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute
Nieder- und Mittelspannungsnetz bis zur 35-kVSpannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit
Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als
Eigentümerin des Nieder- und Mittelspannungsnetzes.
Die Stellungnahme betrifft die Ebene der
Ausführungsplanung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
-----------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis
zur Kenntnis zu nehmen.
Im oben aufgeführten Plangebiet unterhalten wir Kabel die
der öffentlichen Stromversorgung dienen. Sollte es im
Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen
unseres Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip.
9.
regionetz GmbH
9.1.
Schreiben vom 12.09.2017
9.1.a
Gasversorgung
Wir weisen darauf hin, dass bestehende Versorgungs- und
Anschlussleitungen entsprechend der Richtlinien zu
sichern und die Mindestabstände einzuhalten sind.
Insbesondere im Bereich der grenznahen Leitungen bitten
wir um Beachtung der Schutzstreifenbreite. Im Bereich des
Schutzstreifens sind das Errichten von Bauwerken und das
Anpflanzen von Bäumen nicht gestattet.
Die Stellungnahme betrifft die Ebene der
Ausführungsplanung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,
den Hinweis bzgl. der Sicherung
bestehender Anlagen zur Kenntnis
zu nehmen.
------------------------------------------------Der Rat beschließt, den Hinweis
bezüglich der Sicherung
bestehender Anlagen zur Kenntnis
zu nehmen.
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Gemeinde Langerwehe
Bebauungsplan B4 – Ortsteil Luchem 'An der Burgstraße'
Verfahrensstand: Beschlussfassung
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Hierzu sind dann noch zu gegebener Zeit die genauen
Leitungstrassen an den Grenzverläufen mit Ihnen
gemeinsam festzustellen.
Arbeiten im Bereich der vorderen Flurstücksgrenzen sind
per Ortstermin mit der regionetz GmbH im Einzelnen zu
besprechen.
Bezüglich einer gewünschten Erdgasversorgung im
Bereich des geplanten Stichweges teilen wir Ihnen mit,
dass eine Erweiterung des Gasnetzes unter dem Vorbehalt
einer positiven Wirtschaftlichkeit zum Zeitpunkt der
Erschließung steht.
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