Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
167 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
03.05.16, 15:30
Aktualisiert
02.06.16, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 249/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 04.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 03.05.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
Schulausschuss
12.05.2016
02.06.2016
Erlass einer Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge der "Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich" der Gemeinde Nörvenich
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde die Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich in eine
Offene Ganztagsgrundschule umgewandelt. Die Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld
wurde im darauf folgenden Schuljahr in eine Offene Ganztagsschule umgewandelt.
Die außerunterrichtlichen Angebote werden von einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe
- derzeit der Schülergarten e. V. – angeboten. Die Teilnahme an dem Betreuungsprogramm ist
freiwillig. Die Personensorgeberechtigen müssen für die Teilnahme ihres Kindes an der Offenen
Ganztagsschule einen Elternbeitrag leisten.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich hatte in seiner Sitzung vom 27.04.2006 folgende soziale
Staffelung der Elternbeiträge für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten
festgesetzt:
bis zu einem Einkommen von 12.000,00 €
40,00 €/mtl.
bis zu einem Einkommen von 30.000,00 €
57,00 €/mtl.
bis zu einem Einkommen von 48.000,00 €
74,00 €/mtl.
bei einem Einkommen von über 48.000,00 €
91,00 €/mtl..
Eine Geschwisterermäßigung wurde nicht gewährt.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner
Sitzung vom 28.05.2009 beschlossen, ab dem 2. Kind eine Geschwisterermäßigung von 25 % auf
den Beitrag zu gewähren.
Grundlage für die Beitragserhebung war bisher der Runderlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MWS) vom 26.01.2006, zuletzt geändert durch
den Runderlass vom MWS vom 09.03.2016 zur Offenen Ganztagsschule sowie zu
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primarbereich und der
Sekundarstufe I. In dem Erlass ist u.a. geregelt, dass ein Schulträger für den Besuch der Offenen
Ganztagsschule Elternbeiträge bis zur Höhe von 180,00 € pro Monat pro Kind erheben kann. Laut
Runderlass steht es dem Schulträger frei, diese Aufgabe an Dritte zu übertragen.
Die Verwaltung hat mit dem Träger der Offenen Ganztagsschule eine Kooperationsvereinbarung
über die Durchführung der Offenen Ganztagsschule geschlossen, in der festgelegt ist, dass der
Träger die Elternbeiträge erhebt. Die Beitragserhebung erfolgt durch den Träger aufgrund eines
mit den Personensorgeberechtigten abgeschlossenen Betreuungsvertrages als privatrechtliches
Entgelt.
Das Gemeindeprüfungsamt NRW (GPA) hat in den Jahren 2013 und 2014 das Produkt „Offene
Ganztagsschule“ geprüft. Sie hat dabei festgestellt, dass die Elternbeiträge nicht als
privatrechtliches Entgelt erhoben werden dürfen. In diesem Zusammenhang wurde auf den
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11.01.2012 verwiesen, wonach
Elternbeiträge für offene Ganztagsangebote ausschließlich aufgrund einer Satzung zu erheben
sind. Zur Begründung führt das OVG aus, dass Elternbeiträge nach § 9 Abs. 3 Satz 4 SchulG
NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 KiBiz eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art darstellen. Derartige
öffentlich-rechtliche Entgelte, nämlich Gebühren oder Beiträge, dürfen nach § 2 Abs. 1 KAG NRW
nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Nach der Empfehlung der GPA soll der rechtlich
zulässige Höchstbetrag für das Betreuungsangebot Offene Ganztagsschule (aktuell180,00 €)
möglichst ausgeschöpft werden. Soziale Belange sollen durch die gesetzlich vorgegebene soziale
Staffelung ausreichend berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat aus diesem Grund einen Satzungsentwurf erarbeitet, der dieser Vorlage als
Anlage beigefügt ist.
Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten schließen die
Personensorgeberechtigten wie bisher mit dem Träger der Offenen Ganztagsschule einen
privatrechtlichen Vertrag ab. Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde erhoben.
Die Finanzierung der Betreuungsangebote der Offenen Ganztagschule erfolgt durch
Zuwendungen des Landes, dem Eigenanteil der Gemeinde sowie den Elternbeiträgen. Gemäß
dem vorgenannten Runderlass des MSW zahlt das Land NRW ab dem 01.08.2016 einen
Grundbetrag von 744,00 € pro Schuljahr und Kind beziehungsweiweise 1.484,00 € für Kinder mit
Bedarf an sonderpädagogischer Förderung. Zusätzlich werden 0,2 Lehrerstellen nach einem
Stellenschlüssel zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag
von 250,00 € pro Schuljahr und Kind beziehungsweise 519,00 € für Kinder mit Bedarf an
sonderpädagogischer Förderung gewährt werden.
Der Schulträger hat für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von derzeit 422,00 € und ab dem
01.08.2016 in Höhe von 435,00 € zu erbringen. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge
angerechnet werden.
Sowohl die Zuwendungen als auch die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum 01.08. um 3 %
erhöht. Die Erhöhung der Eigenanteile wurde erstmals zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen.
Die Festsetzung der folgenden sozialen Staffelung der Elternbeiträge besteht seit 10 Jahren
unverändert.
Einkommensgruppe
1
2
3
4
Jahreseinkommen/
Kalenderjahr
bis 12.000,00 €
bis 30.000,00 €
bis 48.000,00 €
über 48.000,00 €
mtl. Elternbeitrag
40,00 €
57,00 €
74,00 €
91,00 €
Der Verwaltung liegt nun ein Antrag eines Bürgers auf Änderung der sozialen Staffelung der
Einkommensgruppen vor. Die Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe soll angehoben
werden. Der Antrag wird damit begründet, dass sich die Einkommens bzw. Transferleistungen
zumindest teilweise den Lebenshaltungskosten angepasst haben. Dadurch wird besonders bei
Transferleistungen die Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe oft überschritten und
durch das Hereinrutschen in die 2. Einkommensgruppe sind höhere Beiträge zu zahlen, was zu
soziale Härten, gerade bei Alleinerziehenden mit Kindern führen kann. Gemäß dem Antrag soll die
Grenze der 1. Einkommensgruppe von 12.000,00 € auf 15.000,00 € angehoben werden.
Eine Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe führt zur einer Verringerung
der Elternbeiträge.
Im derzeitigen Schuljahr 2015/2016 befinden sich in der
1. Einkommensgruppe
10 Beitragszahler
2. Einkommensgruppe
33 Beitragszahler
3. Einkommensgruppe
22 Beitragszahler
4. Einkommensgruppe
61 Beitragszahler
Bei einer Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe auf 15.000,00 € würden
von den 33 Beitragszahler der 2. Einkommensgruppe 10 Beitragszahler in die 1.
Einkommensgruppe eingestuft. Dies ergäbe eine Minderung der Elternbeiträge in Höhe von 10 x
17,00 € x 12 Monate = 2.040,00 € pro Schuljahr.
Bisher konnte der von der Gemeinde Nörvenich als Schulträger aufzubringende Eigenanteil immer
durch die Elternbeiträge kompensiert werden. Die prozentuale Erhöhung der Eigenanteile und
eine Verminderung der Elternbeiträge könnte dazu führen, dass in Zukunft die Eigenanteile nicht
mehr kompensiert werden können.
Sollte der Rat eine Anhebung der Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe befürworten,
sind alle Einkommensgruppen entsprechend anzupassen, um eine Verringerung der
Elternbeiträge zu vermeiden. Möglich wäre dies z.B. durch Hinzufügen weiterer
Einkommensstufen z. B. im oberen Einkommensbereich. Damit könnte gleichzeitig eine
Annäherung an die Empfehlung der GPA NRW, die mögliche Höchstgrenze auszuschöpfen,
erreicht werden.
Weiterhin ist zu Bedenken, dass in den letzten 10 Jahren die Kosten zur Durchführung der
Offenen Ganztagsschule wie Personal-, Sachkosten etc. gestiegen sind. Auswirkungen auf die
Elternbeiträge hatte dies bisher nicht. Aus diesem Grund sollte erwogen werden, über eine
generelle Anhebung der Elternbeiträge nachzudenken.
Von Seiten der Verwaltung wird folgende neue Beitragsstaffelung vorgeschlagen:
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
Jahreseinkommen/
Kalenderjahr
bis 15.000,00 €
bis 30.000,00 €
bis 45.000,00 €
bis 60.000,00 €
über 60.000,00 €
mtl. Elternbeitrag
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
125,00 €
Um dem Rat eine Beurteilung des Verwaltungsvorschlages und gegebenenfalls eigene
Vorschläge zu erleichtern, ist als Anlage eine Gebührenübersicht der kreisangehörigen
Kommunen, die bisher auf eine entsprechende Anfrage hin geantwortet haben, zur Kenntnis
beigefügt.
In dem Satzungsentwurf ist diese neue Beitragsstaffelung nicht berücksichtigt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die Satzung der Gemeinde Nörvenich über die
Erhebung von Elternbeiträgen für außerschulische Angebote im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule (OGS) in der von der Gemeinde vorgelegten Fassung, gegebenenfalls mit
einer Änderung der Beitragsstaffelung.
Eine Ausfertigung des Satzungstextes ist Bestandteil der Niederschrift.