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Beschlussvorlage (11. Änderung vom xx. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
15 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
21.11.17, 18:06
Aktualisiert
21.11.17, 18:06
Beschlussvorlage (11. Änderung vom xx. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 14.11.2017 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Schwarz Vorlagennummer: VL-227/2017 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 11. Änderung vom xx. Dezember 2017 zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Abfallgebühren können für das Jahr 2018 erneut wieder leicht gesenkt werden. Die Gebührensätze der RegioEntsorgung AöR sowie der AWA Entsorgung werden auch für das Jahr 2018 weiterhin stabil bleiben. Desweiteren können wieder größere Papiererlöse in die Abfallgebühren positiv eingerechnet werden. Insgesamt ist seit Jahren ein positiver Trend bei den Abfallgebühren zu erkennen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Rat beschließt den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)