Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
87 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:01
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 270/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer
vom 20.06.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
30.06.2016
07.07.2016
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Eigentümer der Grundstücke in der Gemarkung Rath, Flur 9, Flurstücke 2, 51 und 33 tlw. und der
künftige Investor haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der vorgenannten
Grundstücke beantragt. Da die Eigentümerin der östlich des vorhandenen Wirtschaftsweges gelegenen
Fläche derzeit nicht bereit ist diese zu veräußern, wird die Fläche nach Norden hin vergrößert und die
östlich gelegene Fläche wieder einer Nutzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ zugeführt. Dieser
Flächentausch bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, im Ortseingangsbereich eine Gemeinbedarfsfläche auszuweisen, was
ebenfalls einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich bedarf.
Das Gebiet der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich K 2 – Ortsteil Rath und zur 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich soll im Parallelverfahren durchgeführt
werden.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen und
das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fortzuführen. Das
Verfahren soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nörvenich K 2 –
Ortsteil Rath fortgeführt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz
an die Bezirksregierung Köln zu richten.