Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
23 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:06
Aktualisiert
02.05.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 27.04.2017
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-113/2017
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
16.02.2017
7
Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Freigabe verkaufsoffener
Sonntage im Jahr 2017
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe beschließt die
o.a. ordnungsbehördliche
Verordnung.
Die ordnungsbehördliche
Verordnung wird am 6.5.17 im
Mitteilungsblatt veröffentlicht.
16.02.2017
8
33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich der Fläche A und
Fläche D (Fläche für die
Windkraft)
1. Beratung über die
während der frühzeitigen
Beteiligung sowie ersten
und zweiten Offenlage
eingegangenen
Anregungen und Bedenken
sowie
2. Feststellungsbeschluss
Der Rat beschließt,
1. über die während der
frühzeitigen Beteiligung
sowie der ersten und
zweiten Offenlagevorgebrachten Anregungen und
Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen,
2. die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes für
den Bereich der Fläche A
und Fläche D (Fläche für
die Windkraft) nebst
Begründung und sonstigen
Anlagen.
Die Unterlagen liegen der
Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung vor.
Drucksache VL-113/2017
30.03.2017
3
Seite - 2 -
Beratung und Beschluss
der Haushaltssatzung 2017
nebst Anlagen
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe nimmt die
zwei Einwendungen nach
§ 80 Abs. 3 GO NRW zur
Kenntnis und beschließt,
die beiden Einwendungen
zurück zu weisen.
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe beschließt
a) die Haushaltssatzung
2017 mit Haushaltsplan
und sonstigen Anlagen
b) das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept 2017 in der von der
Verwaltung vorgelegten
Fassung unter Berücksichtigung der Beratungsund Beschlussergebnisse.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Die Haushaltssatzung 2017 wurde
der Kommunalaufsicht zur
Genehmigung vorgelegt.