Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
87 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:01
Aktualisiert
20.06.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 265/2016
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60.2
Sachbearbeiter: Jacqueline Reuter
vom 17.06.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
30.06.2016
07.07.2016
Bebauungsplan Wissersheim W 18 - Oben vor dem Dorf hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Die Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Wissersheim, Flur 19, Flurstück 19 gelegen
Feldgemarkung „Oben vor dem Dorf“ haben mit Datum vom 03.05.2016 einen Antrag zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den Bereich des eingangs erwähnten Grundstücks gestellt.
Auf dem Flurstück 19 soll hauptsächlich eine Bebauung entstehen, die es jungen Familien ermöglicht,
sich zu vergleichbar erschwinglichen Preisen anzusiedeln.
Ein Auszug aus der Flurkarte in dem das besagte Grundstück gekennzeichnet ist, ist der Vorlage
beigefügt.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes
Wissersheim W 18 „Oben vor dem Dorf“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Durch diese Aufstellung eines Bebauungplanes soll auf dem Flurstück 19 , Flur 19, in der
Gemarkung Wissersheim hauptsächlich eine Bebauung entstehen, die es jungen Familien
ermöglicht, sich zu vergleichbar erschwinglichen Preisen anzusiedeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, von den Antragstellern eine Kostenübernahmeerklärung
einzuholen und hieran anschließend das Büro SGP, Bonn, mit der Planung zu beauftragen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB fortzuführen.